Beiträge von LaNeuve

    Ich kann dir die Consorsbank empfehlen – nutze sie selbst aktiv.

    Interessante Empfehlung angesichts des vorgegebenen Kriteriums „hohes Limit bei Echtzeitüberweisungen“, da Consors zu den „Echtzeitüberweisungsverweigerern“ gehört. Dort hat man die gesetzliche Frist, bis zu der Echtzeitüberweisungen eingehend angenommen werden mussten, bis zum letzten Tag ausgereizt und dies erst am 08.01.2025 freigeschaltet. Ähnliches ist auch bei ausgehenden Echtzeitüberweisungen zu erwarten. Bislang bietet Consors dies nicht an, ab dem 09.10. muss die Bank dies anbieten und wird dies wohl auch keinen Tag früher freischalten.

    Eine Verrechnung von Verlusten bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B, auf die Abgeltungssteuern entrichtet wurden, ist im Rahem der ESt-Veranlagung möglich, ist jedoch nur dann wirklich sinnvoll, wenn die gesamten Kapitalerträge die Verluste um mindestens 1000€/2000€ übersteigen, da ansonsten der (bzw. Teile des) FSA verlorengeht. Verlustverrechnung hat nämlich im Rahmen der ESt-Veranlagung Vorrang vor der Anrechnung auf den FSA

    Beispiel: Verluste in Höhe von 1000€ bei Bank A, Erträge bei Bank B in Höhe von 1300€, davon werden 300€ mit Abgeltungssteuern belegt, 1000€ werden auf den FSA angerechnet. Erklärt der Anleger seine Kapitalerträge im Rahmen der ESt-Veranlagung (wozu er nicht verpflichtet ist), so erfolgt die Rückerstattung der Abgeltungssteuern, doch sind gleichzeitig sämtliche Verluste „verbraucht“ (und nicht nur 300€). Beantragt der Anleger keine Verlustbescheinigung bei Bank A, so bleiben die Verluste in voller Höhe erhalten und er kann sie in den Folgejahren mit Erträgen auf Bankebene verrechnen.

    PSD2 formuliert die Anforderungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung explizit nur für Konten mit Zahlungsverkehrsfunktionalität. Die meisten Verrechnungskonten für Depots haben nur eingeschränkte Zahlungsverkehrsfunktionalität, da sie nur Überweisungen auf ein zuvor festgelegtes Referenzkonto erlauben (dies gilt übrigens nicht für die Consorsbank, dort hat das Verrechnungskonto komplette Zahlungsverkehrsfunktionalität). Ob die Banken die Möglichkeit wahrnehmen, unterschiedliche Authentifizierungsmethoden für verschiedene Produkte zu implementieren, oder ob sie für alle Kunden eine identische Authentifizierungsmethode einführen (so dass z.B. bei der Ing DiBa dann auch Depotkunden mit Verrechnungskonto ohne vollständige Zahlungsverkehrsfunktionalität sich genauso einloggen müssen wie Girokontokunden) ist noch nicht bekannt.

    Wenn eine Bank/Broker kein Girokonto anbietet und die Kunden nur Konten mit eingeschränkter Zahlungsverkehrsfunktionalität dort führen (z.B. Onvista, Moneyou, Nibc direct etc.) hat die Bank/Broker durch PSD2 keine Veranlassung etwas an ihren Authentifizierungsmethoden zu ändern.

    Das Problem wird in diesem Fall die in D vorgeschriebene Identitätsprüfung des Kontoinhabers. Es gibt zwar zahlreiche Banken in D, die durchaus Konten für im Ausland lebende Kunden führen, doch muss zunächst die Identität des Kundens geprüft werden. Dies ist nur dann ohne Besuch in D direkt aus dem Ausland heraus möglich, wenn die Bank moderne Videoident-Verfahren anbietet.

    Die einzelnen regionalen Sparda Banken unterscheiden sich dahingehend, ob zusätzlich zur bei allen kostenlosen Kontoführung auch Bank- und/oder Kreditkarten kostenlos an den Girokunden ausgegeben werden, wobei die Kostenfreiheit dann meist an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Sparda Bank Berlin nimmt jedoch für die Bankcard generell 7,50 Euro pro Jahr, die nicht durch die Art der Nutzung gesenkt werden kann. Wer die Bankcard nicht braucht, kann sein Girokonto dort auch ohne Bankcard zum Nulltarif führen, einen Zwang, eine Bankcard der Sparda abzukaufen, gibt es nicht.

    Na ja,die Veränderungen bei Flatex sind in diesem Jahr nicht nur positiv und über diese negativen Veränderungen schweigt man sich bei Finanztip schließlich auch aus. Der wie man hört nicht ganz freiwillige Austritt der Biw Bank, der hinter Flatex stehenden Bank, aus dem Bundesverband der deutschen Banken stellt den Kunden schließlich hinsichtlich der Sicherheit seiner Anlagen deutlich schlechter als bei allen anderen deutschen Konkurrenzbanken mit Depotangeboten. Darüber liest man hier nichts.

    Es ist von Bank zu Bank verschieden wie transparent die Gebühren bei eingehenden Überweisungen in Fremdwährungen gehandhabt werden. Es ist nicht immer so wie bei Fremdwährungsgebühren im Zshg. von Kreditkartenzahlungen, dass ein prozentualer Abzug vorgenommen wird. Oft wird dies intransparent durch Veränderungen der Umrechnungskurse 'versteckt'. Zudem ist bei Nicht-SEPA-Überweisungseingängen in Fremdwährung stets zu beachten, wie die Überweisung hinsichtlich der Kostenteilung aufgegeben wurde (Stichwort: OUR, SHARE, BEN).

    Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, die deutschen Banken untersagen, Konten für nicht in D ansässige Kunden zu führen. Wenn dies trotzdem etliche Banken nicht tun, so ist dies eine individuelle geschäftspolitische Entscheidung der jeweiligen Bank.

    Es gibt jedoch durchaus Banken, die Konten für Kunden ohne deutschen Wohnsitz führen, so z.B. Comdirect, Netbank, DKB und Consorsbank. Natürlich entsteht bei allen deutschen Banken das Problem des Identitätsnachweises. Dazu haben die Banken, die Konten für Kunden ohne deutschen Wohnsitz anbieten, unterschiedliche Vorgehensweisen. Komfortabel sind dabei Comdirect und DKB, die mittlerweile Videoident-Verfahren anbieten.


    'Buchungsportale wie fluege.de versprechen, den billigsten Flug zu finden. Doch während des Buchungsvorgangs werden immer mehr Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. Verbraucherschützern reicht es.

    Ich gehöre zu denjenigen, die häufiger Flüge selber buchen und sich dabei der Unterstützung von Buchungsportalen bedient. Ein Portal wie fluege.de nutze ich - nach entsprechenden Erfahrungen - nicht. Das dortige Gebaren ist doch so offensichtlich darauf abgezielt, den nicht aufmerksamen Benutzer 'hinter die Fichte zu führen', dass ich mich wundere, dass dieses Portal überhaupt genutzt wird. Schalten die Kunden ihr Hirn aus, wenn "der Calli" ihnen falsche Versprechungen macht?

    Es gibt drei unterschiedliche Situationen, in denen Bausparkassen eine in den Vertragsbedingungen der Bausparverträge gar nicht vorgesehene Kündigung des Bausparvertrags aussprechen:
    (i) Angesparte Summe auf dem Bausparkonto > vereinbarte Bausparsumme
    (ii) Zuteilungsreife vor > 10 Jahren erreicht
    (iii) Unter Anrechnung einer Bonusverzinsung bei Verzicht auf Bauspardarlehen übersteigt die Summe auf dem Bausparkonto die vereinbarte Bausparsumme

    Für (i) ist die Sache gerchtlich geklärt. Die Bausparkasse darf kündigen. Für (ii) und (iii) ist der Sachverhalt umstritten. Die Bausparkassen bleiben allerdings auch bei aufwendig begründetem Widerspruch gegen die Kündigung hart und halten an ihrer Kündigung fest. Die Einschaltung des Ombudsmann in diesen Fällen hat bislang in keinem Fall etwas gebracht. Betroffene müssen gegen die Kündigung klagen und hoffen, dass die Gerichte ihre Argumentation teilen. Aufgrund des Kostenrisikos tun dies natürlich nur sehr wenige. Wenn man die Ankündigungen in Foren liest, müsste es mehrere hundert Verfahren geben, de facto sind es jedoch weit weniger.

    Ich verstehe Hennings Erläuterung so, dass er selbst einen mobilen WLAN-Hotspot per UMTS mit einer SIM "betreibt", um sich dann mit dem Laptop in seinem 'eigenen' WLAN-Netz mit dem Internet zu verbinden. Hierbei entstehen die Kosten durch die SIM-Karte, die per UMTS die Verbindung zum Internet herstellt.

    Wer sich mit dem Laptop/Smartphone per WLAN ins Internet einwählt, zahlt im Normalfall nicht an Handynetzbetreiber, sondern nur an den WLAN-Anbieter (doch bei Hennings Vorgehen kann das WLAN ja nur 'angeboten' werden, weil der Handynetzbetreiber dies über den mobilen Hotspot ermöglicht).

    Gebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf entstehen, werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuer 'automatisch' berücksichtigt, da sie - wie @muc bereits ausgeführt hat - die Besteuerungsgrundlage senken. Alle anderen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Wertpapieranlage stehen und früher im Rahmen der sog. 'Werbungskosten' steuerliche Berücksichtigung fanden, sind mit der Einführung der Abgeltungssteuer als nicht mehr steuerlich anrechenbar weggefallen.

    @LaNeuve
    Danke für den Link! Wenn ich den Suchbegriff eingebe, kann ich unter den Ergebnissen mit der Überschrift "LG Mainz 28.7.2014 - 5 O 1/14: Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" nur "Schultheiß, WuB 2015, 139" auswählen und nicht " WM 2015, 181"??? Ist "Schultheiß, WuB 2015, 139" die Richtige Auswahl? Für 8,33€ frage ich lieber nochmal... :) .

    Hier ist das Inhaltsverzeichnis der entsprechenden Ausgabe der Zeitschrift: https://www.wmrecht.de/wm_inhalt/RECHT_Titel_Inh_04_15.pdf

    Rechtsanwälte mit einem entsprechenden inhaltichen Schwerpunkt haben diese Zeitschrift abonniert bzw. über ihren Beck-Online-Account online darauf Zugriff. Sooo spannend ist der Text nicht, um dafür 8 Euro auszugeben.

    Juristische Argumentationshilfe für Betroffene (und ihre Anwälte) gibt es seit gestern im Artikel "Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" in der "Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht". Der Artikel enthält eine Begründung, warum die Bausparkasse nicht nach § 489 Abs. 2 BGB kündigen kann. Die Zeitschrift ist eine angesehene juristische Fachzeitschrift. Die Entscheidungsauslegungen aus der WuB werden häufig bei Gerichtsentscheidungen als Hilfe für Urteilsbegründungen verwendet.

    Kostenlos ist der Artikel online nicht abrufbar. Wer 8 Euro 'investieren' will, bekommt allerdings den Zugriff. Dazu muss man in https://www.wmrecht.de/index.php?ansicht=wub_online unter 'Fundstelle' WM 2015, 181' eintragen, dann erscheint der (kostenpflichtige) Link zum Aufsatz.

    Vielleicht missverstehe ich euch.... aber wenn ein Tagesgeldkonto heute 1, 1% bingt und morgen 1, 0% dann kann ich nicht die 1,1% auf Dauer absichern indem ich das Konto heute abschließe denn die Bank wird den Zins morgen für alle Tagesgeldkontenauf 1, 0% senken. Ein Tages ist haja kein Festgeldkonto...

    Bei normalen TG-Konten stimmt dieser Einwand, doch hier geht es um das Neukundenangebot der Consorsbank für TG-Konten, bei dem der Zinssatz im Rahmen einer Sondervereinbarung für ein ein Jahr ab Eröffnung garantiert wird.

    Die Consorsbank hat mehrere TG-Zinssätze: Den für Neukunden (1.1% bzw. jetzt 1.0%), den für Kunden mit Depotübertrag (3.0%) und den 'normalen' TG-Zinssatz von 0.5%. Die beiden ersten ZInssätze sind jeweils für ein Jahr garantiert, gelten aber nur für max. 50.000€ bzw. 20.000€ pro Konto. Der normale TG-Zinssatz gilt ohne Summenbeschränkung und kann sich täglich ändern.

    Offizielle Verlautbarungen zur Zukunft der DAB gibt es noch nicht, doch in der Wirtschaftspresse wurde aus den üblichen 'unterrichteten Kreisen' kolportiert, dass die DAB als eigenständige Marke aufgegeben und in die Consorsbank integriert würde. Doch soll dies erst gegen Ende des Jahres geschehen.

    Die Basisdaten lassen sich auf zahlreichen Finanz- und/oder Börsenseiten finden (ich persönlich bevorzuge bei Anleihen https://www.bondboard.de), doch reicht dies bei nachrangigen Hybridanleihen eigentlich nicht aus, da die Bedingungen, wann Kuponzahlungen ausfallen können, ob nicht gezahlte Kupons nachgezahlt werden müssen/können (ggf innerhalb welcher Zeitspanne) und wie die Anleihebesitzer im Falle von Restrukturierungen behandelt werden, von Hybridanleihe zu Hybridanleihe sehr unterschiedlich ausfallen. Dieses spezielle Segment des Anleihemarktes ist nur wenig standardisiert. Daher empfiehlt es sich, den Emissionsprospekt zu besorgen, um Klarheit zu haben.

    P.S.: Die OMV-Hybridanleihe kann in drei Jahren vom Emittenten gekündigt werden.