Beiträge von Ceranfeld

    Hallo,

    ich möchte einige ausschüttende ETFs verkaufen, und ich frage mich bzw. die Runde, ob es egal ist, ob ich die Ausschüttung (den Stichtag) abwarte. Also die Hintergrund-Frage wäre: Gibt es bei ausschüttenden ETFs so was wie einen Kursabschlag nach deren Auschüttungszahlung, oder ist das durch die jeweiligen Abschläge der enthaltenen Einzelaktien erledigt, die ja der ETF-Kurs auch bereits widerspiegelt? Bin verwirrt, bzw. habe ich da sicher einen Denkfehler, aber ich glaube: Es macht einen Unterschied.

    Danke, Grüße,

    Jörg

    Danke, Leute, Ihr habt wahrscheinlich Recht. Hatte mich halt an zwei Situationen als Freiberufler erinnert. Hatte seinerzeit dem Finanzamt (recht formlos) gesagt, hey, wenn das zweite Halbjahr so läuft wie das erste, werde ich deutlich weniger verdient haben - darf ich bitte auf die Vorauszahlungen verzichten? Und das Finanzamt so, jo, mach doch. Hätte ja sein können, dass jemand eine schicke entsprechende Ausnahme für diesen Fall kennt. Aber es ist für den Arbeitgeber sicher zu heikel und wäre in der Folge zu aufwendig.

    Hallo, ich habe folgende Frage:

    Situation: Habe ziemlich genau ein halbes Jahr lang kein Einkommen gehabt und werde die andere Hälfte dieses Jahres ein okayes (durchschnittliches?) Einkommen gehabt haben. Werde also nächstes Jahr voraussichtlich den größten Teil der Steuern oder alles zurückbekommen.

    Frage: Kann man da beim Arbeitgeber beantragen, dass dieser die Steuern dieses Jahr gar nicht erst abzieht und abführt?

    Wegen Bürokratieabbau und so. :S

    Kuriose Geschichte, aber vielleicht hatte das ja schonmal jemand von euch so ähnlich. Danke für Eure Antworten.

    Was bedeutet Sperrung? Sind im fraglichen Zeitraum keine Gutbuchungen (z.B. Rente) und auch keine Abbuchungen (z.B. Bargeldauszahlung, Lastschriften und Onlineüberweisungen) mehr erfolgt oder wurden nur selektiv die Lastschriften nicht ausgeführt?

    Wer das behauptet, muss es beweisen. Ich habe in den AGB der Postbank zumindest keinen Passus gefunden, dass ein Standardbrief der PB für so einen gravierenden Eingriff in die Kontennutzung ausreichend sei.

    Die Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu kennen. Allerdings sollte bei langjährigen Kunden schon ein Anlass vorliegen, um eine erneute Identitätsbestätigung zu verlangen. (Hatte ich bei der PB vor Jahren einmal und fand ich auch berechtigt.) Gab es so einen Anlass bei Ihren Eltern?

    Danke für die ausführliche Antwort. Es waren nur die, sagen wir mal: „rufschädigenden“ Vorgänge betroffen, d. h. Lastschriften wurden zurückgebucht und Überweisungen gingen nicht raus. Zahlungseingänge sind m. W. problemlos erfolgt. Ich meine, es waren sogar Abhebungen und Kartenzahlungen stets möglich.

    (Interessantes Detail, das noch zusätzlich daruf hinweist, dass es sich schlichtweg um einen Fehler seitens der Postbank handelt: Sowohl die (versuchten) Lastschriften als auch die Rückbuchungen waren jeweils mit dem gleichen Text „Lastschrift“ gekennzeichnet. Man würde ja erwarten, dass es jeweils einmal als Lastschrift und einmal als „Gutschrift“ oder „Rückbuchung“ o. ä. gekennzeichnet würde oder der Grund „Sperrung“ wenigstens ersichtlich wäre)

    Die Postbank hat nie auf ihre AGB verwiesen, sondern sie sei gesetzlich zur Überprüfung verpflichtet. Deswegen war uns der Blick in die AGB noch nicht in den Sinn gekommen.

    Nein, es gab keinen Anlass. Keinen Umzug oder andere sich auf die Bankdaten auswirkenden Ereignisse.

    Ich habe seit 2001 ein Extra-Konto bei der ING. 2013 bekam ich einen Brief mit dem Betreff "Aktualität Ihrer Daten/Bitte unterstützen Sie uns." Ich sollte ein Kundenstammblatt ausfüllen und zurückschicken. Begründet wurde dies mit dem "Geldwäschegesetz". Von Kontensperrung stand da nichts, aber ich habe das Kundenstammblatt natürlich zurückgeschickt.

    OK, gut. Meine Eltern haben das aber nicht bekommen. Konto wurde einfach „gesperrt“ und die Begründung dafür dann nach mehrfachem Nachhaken nachgereicht.

    "und wie konntet Ihr diese lösen?"

    Evtl. die geforderten Nachweise beibringen? Manchmal ist es wirklich so einfach, außer man will es für sich möglichst kompliziert machen.

    Per Google lässt sich auch eine Begründung finden:

    https://www.ing.de/wissen/nachleg…%A4tzlich%20mit.

    Ah, du hast auch schon dieses Google, von dem jetzt alle reden. Problem allerdings: Es wusste ja niemand, dass die Postbank Nachweise fordert oder gefordert hat. Das hat sie ja erst auf mehrfaches Nachfragen und nach mehreren anderslautenden Ausreden / Begründungen behauptet, also nachdem sie das Konto gesperrt hatte. OHNE, dass irgendwo ersichtlich gewesen oder angekündigt worden wäre, dass oder warum das Konto „gesperrt“ wurde.

    Daher nochmal die Bitte an alle: Erst Beitrag ganz bis zum Ende durchlesen, DANN antworten.

    Ich denke mir es geht um die Zustimmung der geänderten Bedingungen. Diese ist für die Weiterbetreibung des Kontos notwendig. Andere Banken kündigen sonst.

    Ich würde bei der Postbank nachfragen, und ggf. die Zustimmung nachreichen.

    Bei mir hat meine Sparkasse auch die Zustimmung gefordert.

    Gruß

    Altsachse

    Nein, um die Gebühren geht es hier nicht. Das erschließt sich, wenn man meinen Beitrag richtig und bis zum Ende durchliest. Die Postbank hat keine Zustimmung zu irgendetwas verlangt und auch nicht gekündigt.

    Liebes Forum,

    ich wollte einen Fall schildern und u. a. rumfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit der Postbank gemacht hat.

    Meine Eltern (86 und 78) haben seit mindestens 20 Jahren ohne Probleme ihr Girokonto im Online-Banking bei der Postbank.

    Anfang Februar wurde eine Lastschrift (Stromversorger) zurückgebucht, obwohl das Konto mehr als ausreichend gedeckt war. Anfang März wurden dann wiederum vier Abbuchungen zurückgebucht, darunter wiederum der Stromversorger, der daraufhin eine Mahnung mit entsprechenden Gebühren schickte. Außerdem blieb eine manuell getätigte Überweisung mit dem Hinweis „in der Nachbearbeitung“ unbearbeitet liegen.

    Auf eine tel. Nachfrage bei der Postbank vermutete eine eingeschränkt kompetente Mitarbeiterin, da sei wohl das Konto nicht gedeckt gewesen. Auf eine weitere, schriftliche Nachfrage kam dann nach wochenlanger Bearbeitungsdauer ein Standardschreiben (erkennbar an der Faksimile-Unterschrift), in dem behauptet wurde, meine Eltern seien „mehrfach“ aufgefordert worden, ihre Daten zu bestätigen, seien dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Man habe das Konto daraufhin gesperrt. Die Postbank sei zu dieser Überprüfung der Daten „gesetzlich verpflichtet“. Nachdem wir dies dann anzweifelten (ich z. B. bin auch u. a. bei der Postbank und musste noch nie, dort nicht und auch bei keiner anderen Bank, meine Daten bestätigen, außer natürlich bei der Kontoeröffnung), kam ein erneutes Standardschreiben (wieder mit eingedruckter Unterschrift): Man habe meinen Eltern „einen“ Brief mit der Aufforderung zur Datenbestätigung geschickt und das Konto dann gesperrt. Wir mögen doch bitte Belege für die entstandenen Kosten schicken, sie würden die Erstattung „prüfen“.

    Daher die Frage(n): Hat jemand in letzter Zeit ähnliche Probleme mit der Postbank gehabt, und wie konntet Ihr diese lösen?
    Hattet Ihr evtl. ähnliche Probleme mit anderen Banken? Gibt es Erfahrungen mit dem Banken-Ombudsmann (hatte diesen vor ca. 3 Wochen angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten)? Kennt eventuell jemand das Gesetz, das die Postbank verpflichtet, von langjährigen Kunden die Bestätigung ihrer Daten zu verlangen und deren Konto bei Ausbleiben der Bestätigung ohne weitere Ankündigung zu „sperren“, und zwar ohne, dass diese Sperrung oder eine Möglichkeit zur Entsperrung irgendwo ersichtlich wäre? Falls Ja: Danke für eure Antworten, Hinweise und Tipps!

    Hallo,

    Ich hatte der Postbank das Musterschreiben geschickt („Postbank Giro direkt“ - Vorher 0,00, nach zustimmungsloser Erhöhung 1,90 im Monat). Es kam erst das Hinhalteschreiben, sie müssten erst prüfen (war zu dem Zeitpunkt schon veraltet, da Urteilsbegründung längst vorliegend), dann die Entgeltaufstellung, und heute nun eine Ablehnung: „Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Erstattung von Entgelten für Ihr Postbank Girokonto. Denn wir zahlen nur die Kosten zurück, die im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2021 zu viel berechnet wurden. Dies war bei Ihnen nicht der Fall.“

    Habe ich da jetzt den Denkfehler oder die Bank? Es geht doch um genau diese laufenden, pauschalen Kontoführungsgebühren, für die die Bank meine Zustimmung hätte einholen müssen, oder (habe jedenfalls keine „anlassbezogenen“ Gebühren oder Zinsen einberechnet) ? Wie geht es jetzt weiter? Ist jetzt der Ombudsmann der nächste Schritt? Oder sollte man einfach nochmal insistieren, weil das Postbank-Kalkül vielleicht „Na für die paar Kröten wird der Kunde schon nicht seine Anwälte losschicken“ ist? (Ich denke an sowas wie: SgDuH, vielen Dank für Ihr Schreiben, wie Sie sicherlich wissen, geht es nicht um „zu viel“ berechnete Kosten, sondern um Gebühren, die ohne Rechtsgrund gezahlt bzw. einbehalten wurden. Bitte keine weitere Hinhaltetaktik, sonst Ombudsmann, mfG)

    Und: Wenn sie einfach nur mit dem von mir errechneten Betrag nicht einverstanden wären, hätten sie das ja gesagt / sagen müssen, oder?

    Und: Bin ich denn der einzige, der ne Ablehnung kassiert hat? Freue mich auf eure Rückmeldungen.

    Viele Grüße

    Jörg

    P.S.: Habe einen ähnlichen Beitrag im Thread „FAQ“ geschrieben, wo er aber wohl zu gut versteckt ist - habe dort keine Antwort oder Reaktion erhalten; daher hier nochmal als „neuer“ Beitrag. Ich würde den anderen Beitrag ja dort löschen, weiß aber nicht, wie.

    Hallo,

    Ich hatte der Postbank auch das Musterschreiben geschickt („Postbank Giro direkt“ - Vorher 0,00, nach zustimmungsloser Erhöhung 1,90 im Monat). Es kam erst das Hinhalteschreiben, sie müssten erst prüfen (war zu dem Zeitpunkt schon veraltet), dann die Entgeltaufstellung, und heute nun eine Ablehung: „Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Erstattung von Entgelten für Ihr Postbank Girokonto. Denn wir zahlen nur die Kosten zurück, die im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2021 zu viel berechnet wurden. Dies war bei Ihnen nicht der Fall.“

    Habe ich da jetzt den Denkfehler oder die Bank? Es geht doch um genau diese laufenden, pauschalen Kontoführungsgebühren, für die die Bank meine Zustimmung hätte einholen müssen, oder? Wie geht es jetzt weiter? Gibt es einen Ombudsmann oder sowas? Oder muss man einfach nochmal insistieren, weil das Postbank-Kalkül ist „Na für die paar Kröten wird der Kunde schon nicht seine Anwälte losschicken“? Bin ich der einzige, der ne Ablehnung kassiert hat?