Ich muss schon sagen, im Antworten per Post sind die Banken echt fix
Heute kam prompt die Antwort auf meine Mail vom 3.12.
"Sie äußern Kritik an der uns bejahten dreijährigen Verjährungsfrist. Gerne stellen wir Ihnen unseren Standpunkt näher dar.
In der Tat bejahen wir die Rechtsansicht, dass Rückforderungsansprüche, die vor 2018 entsanden sind... bereits seit Ende 2020 verjährt sind.
Ihr Anspruch auf Bereicherungsrecht (812 BGB) unterliegt der regelmäßigen Verjährung gemäß 195 BGB, er verjährt somit nach drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist...
Dieses Ergebnis ist auch interessengerecht, weil auf diese Weise der von den Verjährungsregeln bezweckte Rechtsfrieden in angemessener Zeit erreicht wird."
Im Ergebnis ändert sich genau gar nix
Jetzt lese ich daraus, dass die Ansprüche bereits letztes Jahr verjährt sind.
Ich hab ja keine Ahnung von der Materie... aber gefühlt wollen die mich mal richtig verar...en.
1. Schreiben: Sie haben gar keinen Anspruch
2. Schreiben: wir erstatten einen Teil - der Rest läuft unter der Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen
3. Schreiben: wir erstatten einen Teil und achja, der Rest ist bereits Ende letztes Jahr verjährt.
Was ist da los?
Schlichtungsstelle wird eingeschaltet.
Grüße