Guten Abend zusammen,
ich bin gerade dabei meine zuviel gezahlten Bankgebühren zurückzubekommen.
Im ersten Schritt wurde von der Bank alles erstmal pauschal abgelehnt. Mit einem Beisatz aber erwähnt, dass ich schon die Höhe des Erstattungsanspruchs bestimmen sollte, wenn ich was haben möchte
Gesagt, getan - Ab dem Zeitpunkt der Gebührenerhöhung Mai/2017 habe ich die ohne Zustimmung zuviel bezahlten Gebühren inkl. Verzinsung auf ca. 350€ hochgerechnet.
Als Antwort zu den lfd. Bankgebühren kam jetzt das "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen" Argument.
"... gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt..."
Zumindest wurde mit ein Angebot über die Erstattung der Kartengebühren gemacht - d.h. ich bin schonmal etwas weiter, wie nach dem ersten Schreiben.
Mein Stand:
- 36€ Kartengebühren Rückerstattung habe ich schonmal in der Tasche
- Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen auf die Bankenbranche nicht anwendbar, daher auch nicht gültig
- Rückerstattungen sind nur für die letzten drei Jahre möglich, d.h. ab Dez 20219 bis heute = 36 Monate x 4€ pro Monat zuviel bezahlte Gebühren = 144
- exkl. verpasste Zinsen lande ich dann bei 36 + 144 = 180€ Rückerstattungsanspruch
Wie kann ich das jetzt in einer Antwort verargumentieren - gibt es eine Referenz auf die ich mich berufen kann?
Oder ist hier ohne Anwalt tatsächlich Ende der Fahnenstange?
Wie sind da eure Erfahrungen?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße Toni