Hallo Anke,
mich wundert und freut es, dass anscheinend in deinem Alter die EM-Rente zum Leben ausreicht. Tut sie es nämlich nicht, dann stellt sich die Frage wie geht es weiter: Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII zur Aufstockung. Letzteres ist wie Hartz-IV ohne Verpflichtung sich zu bewerben. Leider auch mit den Hartz-IV-üblichen Einschränkungen wenn Vermögen da ist.
Guten Abend,
Ja, ich bin auch sehr froh, dass die EU Rente zum Leben ausreicht und ich nicht die sogenannte "Aufstockerleistung" über Sozialamt etc beantragen muss.
Ich habe 19 Jahre Rentenpunkte "erwirtschaftet", sogar noch gearbeitet bis gar nichts mehr ging gesundheitlich.
Allerdings hatte ich auch zwei betriebliche Altersvorsorgen bei den letzten beiden Arbeitgebern und hatte dort damals meinen Eigenbeitrag freiwillig erhöht, sodass der Arbeitgeber auch seine Einlage erhöhte. Allerdings wusste ich nicht, dass eine Betriebliche Altersvorsorge auch im Falle einer EU-Rente greift.
Ich würde dies jedem der die Möglichkeit der betrieblichen AV hat, empfehlen.
Da ich die Aufstockung zum Glück nie beantragen musste, weiss ich nur von anderen wie schwer es ist diese zu erhalten.
In einem Fall eines Bekannten wurde die Aufstockung abgelehnt, da er Pflegegeld wegeb Pflege eines Angehörigen erhält.