Beiträge von Bankford
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Hey Saidi,
ich habe eine Frage zu deiner heutigen Podcast Folge 25 (Steuern sparen mit ETFs). Wie sollte der Sparerpauschbetrag (angenommen dieser steht in voller Höhe zur Verfügung) optimalerweise zwischen dem "stillgelegten" ausschüttenden ETF und dem dann zur weiteren Ansparung genutzten thesaurierenden ETF verteilt werden, wenn man sich für die vorgeschlagene Kombination aus Chris und Emre entscheidet?
Den gesamten Pauschbetrag auf dem ausschüttenden ETF belassen?
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Referat Janders Galileo , vielen Dank für die Tipps. Ich werde mich damit aufjedenfall nochmal ausführlicher befassen, die Rentenfuchs-Seite eignet sich dafür schon mal sehr gut.
Waren denn eher hohe Nachzahlungen geplant? Falls ja, ist der Begriff "Gesamtleistungsbewertung" gefallen?
Es war noch keine konkrete Höhe geplant, ich wollte mich erstmal einfach unverbindlich beraten lassen. Der Begriff Gesamtleistungsbewertung ist ziemlich sicher nicht gefallen.
Ich vermute mal der Mitarbeiter ging grundsätzlich davon aus, dass ich den Maximalbetrag zahlen will, also die Minderung durch den Rentenabschlag voll ausgleichen will.
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Bezüglich der freiwilligen Beiträge hatte ich vor Kurzem ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich habe mich insbesondere über die Möglichkeiten der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Schul- und Studienzeiten die keine Anrechnungszeiten (etwa die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr) sind beraten lassen.
Im Gespräch wurde mir ausdrücklich von diesen Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten abgeraten wenn ich schon jetzt beabsichtige mal früher in Rente (bei mir wäre das gegenwärtig das 65. Lebensjahr) gehen zu wollen und die dadurch entstehenden Rentenabschläge ab meinem 50. Lebensjahr (gegenwärtiger Stand) durch freiwillige Beiträge ausgleichen möchte. Durch die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten würde ich nämlich erstmal meinen Rentenanspruch erhöhen und dementsprechend höher würden später auch die Ausgleichszahlungen für den von mir jetzt schon geplanten früheren Rentenbeginn ausfallen.
Ohne eine konkrete Rechnung anzustellen, konnte der Mitarbeiter schon sagen, dass es in diesem Fall vorteilhafter ist auf die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten zu verzichten.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man auch schon mit einem früheren Rentenbeginn alle erforderlichen Wartezeiten erfüllt, was bei mir der Fall ist.
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Saidi Referat Janders , hat mir weitergeholfen, vielen Dank!
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Hey Saidi,
erstmal vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Forums-Frage in deiner Podcast-Folge 7.
Ich habe diesmal eine Frage bzw. Bitte zu deiner letzten Podcast-Folge (Rentenlücke):
Könntest du etwas zur Sinnhaftigkeit der (Nach)Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung sagen?
Bei der Deutschen Rentenversicherung kann man laut eigener Angabe freiwillige Beiträge in Höhe von ca. 84€ (= Rententsteigerung von zurzeit ca. 4,60€ p.M.) bis 1.284€ (=...ca. 68€ p.M.) pro Monat nachzahlen, z.B. für Schul- und Studienzeiten die keine Anrechnungszeiten (etwa die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr) sind.
Laut Deutscher Rentenversicherung können dadurch unter anderem die Wartezeiten für Ansprüche auf bestimmte Rentenarten noch erfüllt bzw. früher erfüllt werden.
Vielen Dank im Voraus!
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Hey Saidi,
zunächst einmal vielen Dank für deine zahlreichen informativen und verständlichen Videos sowie Beiträge zum richtigen Umgang mit Geld und dessen Anlage.
Meine Frage zu deinem letzten Podcast (Tagesgeld): Kann ich für das Ansparen meines "Notgroschens" auch das bereits existierende Verrechnungskonto meines Depots (welche beide bei einer anderen Bank sind und das ich nicht wöchentlich einsehe) verwenden? Natürlich vorausgesetzt, dass die Verzinsung eine untergeordnete Rolle spielt.
Im Optimalfall könnte man ja sogar dasselbe Verechnungskonto des Depots nutzen über den der ETF-Sparplan läuft, da man dieses ja auch so wenig wie möglich einsehen sollte?
Vielen Dank im Voraus!