Beiträge von Ihringer

    Ein Bekannter von mir fragt mich, ob es rechtens sei, das nach 14 Jähriger Verpachtung
    einen Kündigung mit nur 6 monatiger Kündigungsfrist rechtens sei.
    Im google find ich nichts, ist auch arg unübersichtlich.
    Mein Bekannter hat und führt einen kleine KFZ und Landmaschinenwerkstatt.
    Die Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß und ohne Fristen vor 14 Jahren vertraglich angepachtet.
    Nun hat er einen Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf (Kinder vom Pächter wollen die Gewerbefläche selber nutzen)
    mit einer Frist von 6 Monaten, also bis ende 2015.
    Mein Bekannter meint, innerhalb von 6 Monaten ist ein Neuerwerb von Gewerbefläche die für seine Ausübung brauchbar ist,
    nicht realisierbar.
    Selbst was kaufen und finanzieren, Grund bewirtschaften mit Gebäude und Ausrüstung sei ebenfalls in 6 Monaten kaum
    möglich.
    Im Netz finde ich zu Kündigungsfristen einiges an Hinweise, aber konkrete Zeitangabe nicht.
    Wohl, weil es auch abhängig ist vom verpachteten Objekt und seiner Nutzung.
    Weiß hier jemand näheres zu ?

    Gruß Ihringer

    Nun, von meinem Umfeld weiß ich, das viele nicht mehr Telefonbanking betreiben
    oder nur noch wenn es anders noch umständlicher wäre. Allgemein die selben Aussagen
    von langen Wartezeiten/schleife oder besetzt.
    Die Impulsivität wird einem genommen, wenn man nicht schnell und unkompliziert den
    Deal abwickeln kann.
    Nur keine Bank hat eine Riesen Belegschaft von von Mitarbeiter die sich nur um Telefonbanking
    kümmern. Es wird als zusätzlichen Service angeboten, als Möglichkeit von einigen.
    Ich hab schon einige deswegen zu Onlinebanking "verholfen", rein nur mit den Argument
    Banking unabhängig von einem "Gegenüber" zu betreiben, zu jeder Uhrzeit und immer
    erreichbar.

    Sicher, grad die Direktbanken werben mit zusätzlichen Service und vermeintliche
    Flexible Nutzung des Konto. Versprechen um Kunden zu locken.

    Werbung halt, wie das angeblich 5 Liter Auto in der Realität auch nie unter 8 Liter zu bewegen ist. ;)

    Aktuelle zu dieser Tatsache ein interessanter Artikel aus der taz:

    http://www.taz.de/!153906/

    Hallo
    Aha, dann bezieht sich ein Einheitspreis auch auf Postenanzahl unterschiedliche Vorgänge ?
    Also eine Grundgebühr für verschiedene Buchungsposten ( z.B. Dauerauftragänderung + beleghafte Buchung),
    unabhängig ob diese monatlich genutzt werden oder nicht ?
    Offenbar sind so einige Volks und Raiffeisenbanken der Meinung.
    Meiner Frau wird das alte Giro-Konto und deren kostenpflichtige Positionen ende März
    bei der Raiba gekündigt. Diese Kostenpflichtige Positionen war gering bis gar nicht vorhanden.
    Nun soll sie in einem Girokonto-system wechseln, wo plötzlich verschiedene Positionen
    die zuvor kostenfrei waren, dafür bezahlen.
    Selbst Einzahlung am Schalter der eigenen Bank auf eigenes oder der Bank betreffendes
    Mitgliedskonto nun pro Buchung 2,50 Euro !! X( Vorher kostenfrei !
    Oder ein "Alles im Allem" Tarif für 12 Euro im Monat, dafür gibt es 4% weniger Dispo-zins wenn
    man diesen nehmen täte. Aber nur für Mitglieder....

    Am Montag hab ich einen Termin mit meiner Voba am Ort. Dort laufen schon einige
    kostengünstige unterschiedliche Konten mit meiner Zufriedenheit. Keines im Saldo.
    Mal sehen welches Angebot die für meine Frau haben.....

    Gruß Jürgen

    Nochmal ich....
    Sorry für die teils wirre Schreibweise und Fehler.
    Hab diese Community nun ein wenig mehr studiert und noch folgenden Beitrag gefunden:
    https://www.finanztip.de/elternunterhalt/

    Okay, ein paar pauschal Beträge sind dort benannt.
    Was ich nun befürchte, ob man auf die Rücklagen greifen kann,
    die wir mit den Jahren angespart haben zu unsere spätere Altersversorgung.
    Das betrifft ein Tagesgeldkonto und Risikolebensversicherungen.
    Und dann gibt es ja unser altes eigengenutztes Häusle was Darlehnsbelastet ist
    und auch wegen dem Alter mögliche bald mehr oder weniger Reparaturen
    oder Renovierungen anstehen werden.

    Nicht falsch verstehen, meine Nachfrage beruht auf frühere unangenehme Erfahrungen
    mit Behörden.
    Meiner Mutter gebe ich des öfteren meist in materialer Form Zuwendungen, die ihr
    Aufenthalt im Heim angenehm machen.

    So, deswegen meine Anliegen hier.
    Wollte eigentlich den ersten Beitrag überarbeiten, aber das geht hier wohl nicht.

    Gruß Jürgen

    Hm, ich nutze seit circa 5 Jahren die Norisbank als normales kostenloses Onlinekonto.
    2 - 3 Kontobewegungen im Monat von Gutschrift oder Saldo.
    Anweisungen nur Online mit Tan´s.
    1 - 2 im Jahr Geldabhebung am Postbank Geldautomat.
    (Es ist nicht mein Hauptkonto)
    Das wars und dafür war ich bisher mit der Norisbank sehr zufrieden.

    Telefonbanking mach ich aus Sicherheitsgründen nicht.
    Aber Onlinebanking seit 1985, damals noch mit einem Dataphon Schnittstelle
    und BTX-zugang.

    Gruß aus Ihringen
    Jürgen

    Guten Tag

    Meine Mutter ist seit einigen Monaten in Vollpflege in einem Altenheim untergebracht.
    Meine Mutter hat kein Vermögen und bezieht eine Witwenrente von circa 750 Euro.
    Was wer bezahlt für meine Mutter im Altenheim, weiß ich nicht da ich auf grund der weiten
    Entfernung nicht die Pflegevollmacht habe.


    Nun bekomme ich vom dortigen Sozialamt ein Schreiben mit der Bitte meine Wirtschaftlichen
    Verhältnisse zu erklären.
    Gibt es irgendwo Listen oder wo kann man es nachlesen, was meine Frau und ich maximal
    pauschal verdienen kann und an Werte besitzen können ?
    Ich befürchte von meinem wenigen angesparten Geld, das da drauf vom Amt her zugegriffen wird,
    bzw, wenn der Bescheid kommt mit einer Forderung, das ich nicht selber nachprüfen kann ob diese
    Foderungen berechtigt sind.

    Gibt es eine individuelle Beratung / Einrichtung wo man sich hin wenden kann ?
    Gerne auch online, wobei ich nicht weiß ob es rechtlich möglich ist.

    Gruß aus Ihringen
    Jürgen