Reform des Elternunterhalts Nur noch wenige müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen

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Wenn sich Deine Eltern nicht mehr allein versorgen können, musst Du als Sohn oder Tochter meist die Pflege organisieren. Dabei ist es sinnvoll, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern: Ambulante Pflege oder Pflegeheim? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wann musst Du Unterhalt für Deine Eltern zahlen? Wir erklären Dir alles rund um den Elternunterhalt.
Über 800.000 Menschen wurden Ende 2019 laut Statistischem Bundesamt in Pflegeheimen vollstationär betreut. Im Bundesdurchschnitt kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegegrad 5 monatlich etwa 3.650 Euro. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 4 im Monat 1.775 Euro, bei Pflegegrad 5 gibt es 2.005 Euro.
Jeder Heimbewohner muss einen Teil der Pflegekosten selbst zahlen. Dabei handelt es sich um den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er ist für jeden Bewohner gleich – unabhängig vom Pflegegrad. Hinzukommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie weitere Zusatzkosten. Wie hoch der tatsächliche Eigenanteil ist, variiert von Heim zu Heim.
Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) lag die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen im Monat bei durchschnittlich 2.180 Euro (Stand: Januar 2022). Diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen, falls keine private Pflegezusatzversicherung vorhanden ist.
Seit 1. Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss für Pflegebedürftige im Heim. Je länger Pflegebedürftige in einer Pflegeinrichtung leben, desto höher ist der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten – mindestens 5 und bis zu 70 Prozent bei einem Heimaufenthalt von 3 Jahren. Der Zuschuss wird direkt an das Heim gezahlt (§ 43c SGB 1). Dadurch verringert sich der Eigenanteil für den Bewohner. Du musst für diesen Zuschuss keinen gesonderten Antrag stellen.
Tipp: Auch wenn Du derzeit noch keinen Heimplatz für Deine Eltern benötigst, lohnt sich ein Vergleich zwischen den Heimen in der Nähe. Um zu vermeiden, dass Du ganz plötzlich irgendwo einen Platz für Vater oder Mutter finden musst, kannst Du bereits jetzt ein Zimmer reservieren. Aber nicht alle Pflegeheime bieten diesen Service. Gebühren dürfen sie für die Reservierung eines Heimplatzes nicht verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof sowohl für gesetzlich- als auch privatversicherte Pflegebedürfte entschieden (Urteil vom 15. Juli 2021, Az. III ZR 225/20).
Reichen Rente, Pflegeversicherung, Zuschuss und Erspartes nicht aus, um das Heim zu bezahlen, können Betroffene einen Antrag auf Übernahme der Pflegekosten stellen. Im Jahr 2020 haben rund 400.000 Pflegebedürftige staatliche Hilfe zur Pflege bekommen.
Bevor der Staat Pflegekosten übernimmt, die nicht von der Pflegeversicherung gezahlt werden, musst Du sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente für die Pflege ausgeben. Auch Dein Vermögen musst Du aufbrauchen, bevor Dir Sozialleistungen zustehen.
Bist Du verheiratet, dann muss Dein Ehegatte finanziell für Dich einstehen und die Pflegekosten übernehmen, die Du selbst nicht bezahlen kannst.
Einen kleinen Schonbetrag als Vermögensreserve dürfen Pflegebedürftige behalten, das sogenannte unverwertbare Vermögen von derzeit 5.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Barbetragsverordnung). Verheirateten Paaren stehen damit 10.000 Euro als eiserne Reserve zu.
Ziehst Du als Alleinstehender aus Deinem Haus oder Deiner Eigentumswohnung in ein Pflegeheim, so musst Du zunächst Dein Immobilienvermögen verwerten, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet. Gegebenenfalls kann sich das Amt auch eine Grundschuld eintragen lassen. Da kann es sinnvoll sein, die Immobilie auf Deine Kinder zu übertragen, bevor Du ins Pflegeheim musst. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber Haus überschreiben. Was das für Auswirkungen auf das Erbrecht hat, kannst Du im Ratgeber Vorweggenommene Erbfolge nachlesen.
Falls Dein Ehepartner im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen bleibt, fällt die Immobilie unter das sogenannte Schonvermögen.
Wichtig: Hilfe zur Pflege erhältst Du nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb solltest Du den Antrag beim Sozialamt so früh wie möglich stellen.
Eltern müssen in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Diese Regelung beruht auf dem Angehörigenentlastungsgesetz.
Die 100.000-Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Das bedeutet: Neben dem Gewinn aus selbstständiger Arbeit zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dazu. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Arbeitnehmer können ihre Werbungskosten vom Jahresbruttolohn abziehen. Was genau Du abziehen kannst, erklären wir in unserem Ratgeber Werbungskosten. Das Gesamteinkommen ist grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheids zu ermitteln.
Wer weniger Einkommen, aber viel Vermögen zum Beispiel an Immobilien besitzt, ist auch durch das neue Gesetz geschützt. Denn vorhandenes Vermögen wird bei der 100.000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt.
Das Sozialamt geht immer davon aus, dass das Einkommen des Kindes unter dieser Grenze liegt. Es prüft erst die Einkommensverhältnisse, wenn es Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen gibt.
Auch Kinder, die im Ausland leben und mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, können zum Elternunterhalt herangezogen werden. Bei der Berechnung muss das Sozialamt allerdings andere Maßstäbe ansetzen und zum Beispiel die Kaufkraft Deines Einkommens im Ausland umrechnen.
Verdienst Du mehr als 100.000 Euro, kann das Sozialamt von Dir einen Teil der übernommenen Pflegekosten verlangen. Denn Kinder müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen (§ 1601 BGB).
Unterhaltspflichtig bist Du nur für Deine Eltern. Für die Schwiegereltern musst Du nicht zahlen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2004, Az. XII ZR 69/01). Es kann aber durchaus vorkommen, dass Dein Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkind-Haftung kommt (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014, Az. XII ZB 25/13).
Was Du tatsächlich an Elternunterhalt zahlen musst, hängt vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen und dem Selbstbehalt ab.
Dein Einkommen berechnet sich in drei Schritten:
Durchschnittliches Nettoeinkommen ermitteln
Rechne Deine erzielten Einkünfte zusammen (§ 1603 Abs. 1 BGB): Bist Du Arbeitnehmer, musst Du den Durchschnitt Deines Nettogehalts aus zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs bilden. Falls Du selbstständig bist, ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zurückliegenden drei bis fünf Jahre entscheidend.
Vom bereinigten Nettoeinkommen kannst Du noch Deinen Selbstbehalt abziehen. Dieser ist in der Düsseldorfer Tabelle sowie den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte festgelegt. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt von mindestens 2.000 Euro zu (einschließlich 700 Euro Warmmiete).
Bei verheirateten Kindern kommt für den Ehepartner ein Betrag von 1.600 Euro pro Monat hinzu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.600 Euro.
Nach den Unterhaltsleitlinien ist eine Erhöhung des Selbstbehalts möglich mit Rücksicht auf das Angehörigenentlastungsgesetz. Was das genau bedeutet, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Die Zeitschrift Familienrechtsberater rechnet in ihrem Rechner mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro.
Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammenlebt, kann den erhöhten Familienselbstbehalt nicht für sich beanspruchen (BGH, Beschluss vom 9. März 2016, Az. XII ZB 693/14). Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.
Von diesem bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen musst Du die Hälfte an Elternunterhalt zahlen.
Beispiel: Anton verdient monatlich 10.000 Euro brutto. Auf seinem Konto landen netto rund 5.700 Euro im Monat. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens um zulässige Abzüge beläuft sich das relevante Einkommen auf 5.000 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 2.000 Euro ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 50 Prozent von 3.000 Euro, also 1.500 Euro im Monat. Kann Anton angesichts des Angehörigenentlastungsgesetz einen höheren Selbstbehalt von 5.000 Euro ansetzen, müsste er keinen Unterhalt für seine Eltern zahlen.
Tipp: Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter pflegen, können nach deren Tod bei der Erbschaft den sogenannten Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro beanspruchen (BFH, Urteil vom 10. Mai 2017, Az. II R 37/15). Die Finanzverwaltung gewährte bislang den Freibetrag nicht, wenn der Erbe gesetzlich zur Pflege oder zum Elternunterhalt verpflichtet war.
Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten. Es muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen.
Unterhaltspflichtige Kinder, die mehr als 100.000 Euro Gesamteinkünfte haben und daraus den Elternunterhalt nicht begleichen können, müssen für den Unterhalt auf ihr Vermögen zurückgreifen. Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber Schonvermögen beim Elternunterhalt.
Du musst keinen Elternunterhalt zahlen, wenn Dein Vater oder Deine Mutter schwere Verfehlungen gegen Dich begangen hat (§ 1611 BGB). Das ist jedoch die Ausnahme (BGH, Urteil vom 15. September 2010, Az. XII ZR 148/09). Eine schwere Verfehlung liegt selbst dann nicht vor, wenn der Vater den Kontakt zu seinem Kind vor 40 Jahren abgebrochen hat und es durch sein Testament bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt hat (BGH, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. XII ZB 607/12). Das Kind musste in diesem Fall trotzdem Unterhalt zahlen.
Anders sieht es aus, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr besteht und der Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt hatte. In einem solchen Fall musste die Tochter als Erwachsene nicht mehr für den Vater einstehen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Januar 2017, Az. 4 UF 166/15).
Tipp: Pflegeheimkosten für die Eltern kannst Du unter Umständen von der Steuer absetzen. Was Du dazu wissen musst, kannst Du in unserem Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen nachlesen.
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