Elternunterhalt - Eltern im Pflegeheim Wann Du für Deine Eltern zahlen musst

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Platz im Pflegeheim ist so teuer, dass ihn sich viele Menschen mit ihrer Rente und dem Ersparten für einen längeren Aufenthalt nicht leisten können.
  • Ist nicht genug Geld vorhanden, übernimmt das Sozialamt den Rest der Pflegekosten. Das nennt sich Hilfe zur Pflege.
  • Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Pflegekosten als Elternunterhalt an das Sozialamt zurückzahlen, aber erst, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

So gehst Du vor

  • Kläre frühzeitig in der Familie, wer sich kümmern soll, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Reserviere vorsorglich einen Platz in einem Pflegeheim.
  • Reicht das Geld für den Platz im Pflegeheim nicht aus, kannst Du für Deine Eltern Hilfe zur Pflege beantragen.
  • Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von Dir, weil Du mehr als 100.000 Euro verdienst, solltest Du die Berechnung überprüfen lassen.

Was passiert eigentlich, wenn sich Deine Eltern nicht mehr allein versorgen können? Du brauchst einen guten Plan, um die Pflege zu organisieren. Dabei ist es sehr sinnvoll, wenn Ihr Euch innerhalb der Familie frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt: Ambulante Pflege oder Pflegeheim? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wann musst Du Unterhalt für Deine Eltern zahlen? Wir erklären Dir alles rund um den Elternunterhalt.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Was der Platz im Pflegeheim kostet, hängt von den Preisen des jeweiligen Heims, vom Bundesland aber auch vom Pflegegrad ab. Einen Teil der Pflegekosten muss jeder Heimbewohner selbst zahlen. Dabei handelt es sich um den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er ist für jeden Bewohner gleich – unabhängig vom Pflegegrad. Hinzukommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Außerdem müssen die Bewohner auch Investitionskosten für Gebäude und Geräte sowie weitere Zusatzkosten mittragen.

In unserer Tabelle zeigen wir Dir, wie viel die Pfle­ge­ver­si­che­rung je nach Pflegegrad übernimmt, wie hoch die durchschnittliche Eigenbeteiligung ist ab Januar 2024. Daraus ergeben sich die durchschnittlichen Preise für einen vollstationären Pflegeplatz in einem Heim.

Gegenüberstellung: Kosten, Leistungen der Pflegekasse und Eigenbeteiligung

PflegegradØ Kosten für Platz Anteil Pfle­ge­ver­si­che­rung1Eigenbeteiligung2
23.553 €770 €2.783 €
34.045 €1.262 €2.783 €
44.558 €1.775 €2.783 €
54.788 €2.005 €2.783 €

1 Ab Januar 2025 steigt der monatliche Leistungssatz der Pfle­ge­ver­si­che­rung um 4,5 Prozent (§ 42 SGB XI PUEG)
2 VDEK: Übersicht: finanzielle Belastung 2024
Quelle: Finanztip-Recherche, VDEK (Stand: Januar 2024)

Zuschuss zum Eigenanteil steigt mit den Jahren

Seit 2022 zahlen die Pfle­ge­ver­si­che­rungen einen gestaffelten Zuschuss zum Eigenanteil. Je länger Pflegebedürftige in einer Pflegeinrichtung leben, desto höher ist der Zuschuss. Du musst für diesen Zuschuss keinen Antrag stellen. Der Zuschuss wird direkt an das Heim gezahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil für den Bewohner, je länger er im Pflegeheim versorgt wird.

Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) liegt die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen nach Berücksichtigung des Zuschusses im Jahr 2024 zwischen 2.576 und 1.750 Euro.

Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten 2024

 Zuschuss zum Eigenanteilfinanzielle Belastung im Monat
im 1. Jahr15 %2.576 €
im 2. Jahr30 %2.370 €
im 3. Jahr50 %2.095 €
im 4. Jahr75 %1.750 €

Quelle: § 43c SGB 11,VDEK (Stand: Januar 2024)

Diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen, falls keine private Pflegezusatzversicherung vorhanden ist.

Tipp: Auch wenn Du derzeit noch keinen Heimplatz für Deine Eltern benötigst, lohnt sich ein Vergleich zwischen den Heimen in der Nähe. Um zu vermeiden, dass Du ganz plötzlich irgendwo einen Platz für Vater oder Mutter finden musst, kannst Du bereits jetzt ein Zimmer reservieren. Aber nicht alle Pflegeheime bieten diesen Service. Gebühren dürfen sie für die Reservierung eines Heimplatzes nicht verlangen (BGH, 15.07.2021, Az. III ZR 225/20).

Wann bekommst Du Hilfe zur Pflege?

Reichen Rente, Leistungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung und Erspartes nicht aus, um das Heim zu bezahlen, können Betroffene einen Antrag auf Übernahme der Pflegekosten stellen. Im Jahr 2022 bekamen nach Angaben des statistischen Bundesamts rund 310.000 Pflegebedürftige staatliche Hilfe zur Pflege, die in einem Pflegeheim vollstationär versorgt wurden. Damit mussten knapp 40 Prozent der Heimbewohner Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Bevor der Staat Pflegekosten übernimmt, muss die pflegebedürftige Person sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente für die Pflege ausgeben. Auch das eigene Vermögen muss die Person aufbrauchen, bevor sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann.

Wer verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, den muss der Partner oder die Partnerin finanziell unterstützen und die Pflegekosten übernehmen, die die pflegebedrürftige Person selbst nicht bezahlen kann.

Eine Vermögensreserve dürfen Pflegebedürftige aber behalten. Dieser Schonbetrag wird im Fachjargon unverwertbares Vermögen genannt. Dieses beläuft sich seit 2023 auf 10.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 BarbetragsVO). Verheirateten Paaren oder Menschen in einer Lebenspartnerschaft steht der doppelte Betrag von 20.000 Euro als eiserne Reserve zu.

Eigene Immobilie für die Pflegekosten verwerten?

Ziehst Du als alleinstehende Person aus Deinem Haus oder Deiner Eigentumswohnung in ein Pflegeheim, so musst Du auch Deine Immobilie verwerten, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet. Gegebenenfalls kann sich das Amt auch eine Grundschuld eintragen lassen.

Willst Du die Immobilie für Deine Kinder auch im Pflegefall bewahren, dann solltest Du sie rechtzeitig auf Deine Kinder übertragen, bevor Du ins Pflegeheim musst. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber Haus überschreiben. Die Auswirkungen für das Erbe kannst Du im Ratgeber zur vorweggenommenen Erbfolge nachlesen.

Falls Dein Ehepartner im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen bleibt, fällt die Immobilie unter das sogenannte Schonvermögen. Es muss nicht für die Bezahlung der Pflegekosten verwertet werden.

Wichtig: Hilfe zur Pflege erhältst Du nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb solltest Du den Antrag beim Sozialamt so früh wie möglich stellen, wenn es finanziell knapp wird.

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Eltern müssen in der Regel nicht befürchten, dass das Sozialamt ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst für die Kosten des Pflegeheims auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen sind.

Seit 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Diese Regelung beruht auf dem Angehörigenentlastungsgesetz.

Die 100.000-Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Das bedeutet: Neben Deinem Gehalt oder Gewinn aus selbstständiger Arbeit zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dazu. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Arbeitnehmende können ihre Werbungskosten vom Jahresbruttolohn abziehen. Was genau Du abziehen kannst, erklären wir im Ratgeber zu Werbungskosten. Das Sozialamt ermittelt das Gesamteinkommen grundsätzlich anhand Deines Einkommensteuerbescheids.

Wer weniger Einkommen, aber viel Vermögen zum Beispiel an Immobilien besitzt, ist auch durch das neue Gesetz geschützt. Denn vorhandenes Vermögen wird bei der 100.000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt.

Das Sozialamt geht immer davon aus, dass das Einkommen des Kindes unter dieser Grenze liegt. Es prüft erst die Einkommensverhältnisse, wenn es Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen gibt. Das kann der Fall sein, wenn Du als Chefärztin im Krankenhaus arbeitest, als Professor an einer Universität unterrichtest oder selbstständig eine Firma mit mehr als 20 Beschäftigten führst. Dann gehört Du zu einer einkommensstarken Berufsgruppe.

Auch Kinder, die im Ausland leben und mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, können zum Elternunterhalt herangezogen werden. Bei der Berechnung muss das Sozialamt allerdings andere Maßstäbe ansetzen und zum Beispiel die Kaufkraft Deines Einkommens im Ausland umrechnen.

Was ist, wenn Du mehr als 100.000 Euro verdienst?

Verdienst Du mehr als 100.000 Euro, kann das Sozialamt von Dir einen Teil der für Deine Eltern übernommenen Pflegekosten verlangen. Denn Kinder müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen (§ 1601 BGB).

Unterhaltspflichtig bist Du nur für Deine Eltern, nicht für die Schwiegereltern (BGH, 14.01.2004, Az. XII ZR 69/01). Es kann aber vorkommen, dass Dein Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkind-Haftung kommt (BGH, 05.02.2014, Az. XII ZB 25/13).

Was Du tatsächlich an Elternunterhalt zahlen musst, hängt von Deinem Einkommen ab und welche Posten Du davon abziehen kannst.

Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen

Dein Einkommen, das für den Elternunterhalt entscheidend ist, kannst Du in drei Schritten selbst berechnen:

  1. Durchschnittliches Nettoeinkommen ermitteln
    Rechne Deine erzielten Einkünfte zusammen (§ 1603 Abs. 1 BGB): Bist Du Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, musst Du den Durchschnitt Deines Nettogehalts aus den zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs bilden. Falls Du selbstständig bist, ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zurückliegenden drei bis fünf Jahre entscheidend.

  2. Abziehbare Posten überprüfen
    Vom so ermittelten Nettoeinkommen darfst Du folgende Kosten abziehen:
    - berufsbedingte Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten, die Du nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen darfst
    - Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen, zum Beispiel Kosten für die private Kran­ken­ver­si­che­rung, Zahnimplantate, den Heilpraktiker oder die Brille
    - Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen einer Baufinanzierung für Wohneigentum, jedoch höchstens bis zur Höhe des angerechneten Wohnvorteils (BGH, 18.01.2017, Az. XII ZB 118/16)
    - private Altersvorsorgekosten bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens (BGH, 28.07.2010, Az. XII ZR 140/07)
    - Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils (BGH, 17.10.2012, Az. XII ZR 17/11).

    Folgende Kosten darfst Du nicht abziehen, weil sie bereits im Selbstbehalt berücksichtigt sind:
    - Beiträge für Hausrats- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungen
    - Rundfunkgebühren
    - Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro. Zahlst Du mehr Miete, musst Du Deine tatsächlichen Mietkosten nachweisen. Dann kannst Du sie ebenfalls abziehen.
  3. Unterhaltspflichten berücksichtigen
    Außerdem abgezogen werden andere Unterhaltspflichten, die Du gegenüber Deinem Ehepartner sowie eigenen Kindern hast. Denn diese Verpflichtungen haben Vorrang vor dem Elternunterhalt (§ 1609 BGB).

Beispiel: So berechnet sich das Einkommen für den Elternunterhalt

Ansgar arbeitet als Oberarzt in einem Krankenhaus, das 20 Kilometer entfernt von seinem Wohnort liegt. Seine Mutter leidet an fortgeschrittener Demenz. Sie wird im Pflegeheim versorgt. Ihre Einkünfte reichen nicht aus, um den Platz im Pflegeheim zahlen zu können. Auch Vermögen ist nicht mehr vorhanden. Sie bekommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.

Ansgar verdient durchschnittlich 9.500 Euro im Monat, im Jahr 114.000 Euro, er liegt mit seinem Bruttoeinkommen über der Grenze von 100.000 Euro. Er zahlt monatlich etwa 3.200 Euro an Steuern und Abgaben. An seine private Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt er jeden Monat 490 Euro. Zur privaten Altersvorsorge zahlt er monatlich 550 Euro in eine Le­bens­ver­si­che­rung.

Von seinem Jahresgehalt darf er für den Arbeitsweg im Jahr 3.696 Euro abziehen. Dazu darf er pro gefahrenem Kilometer 0,42 Euro ansetzen, und zwar an 220 Arbeitstagen pro Jahr: 40 km (täglicher Hin- und Rückweg) x 0,42 € x 220 = 3.696 Euro.

Ebenfalls abziehen darf er als Kosten für die Krankheitsvorsorge seine Beiträge zur PKV in Höhe von 490 Euro im Monat. Im Jahr sind 5.880 Euro abzugsfähig.

Für die private Altersvorsorge zahlt er 5.700 Euro im Jahr in eine Le­bens­ver­si­che­rung (550 Euro x 12 Monate = 6.600 Euro). Da er aber nur bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (114.000 Euro) abziehen darf, kann er sein Einkommen nur um 5.700 Euro reduzieren.

Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens

Jahresbruttoeinkommen114.000 €
abzgl. Steuern und Abgaben- 38.400 €
abzgl. berufsbedingte Aufwendungen- 3.696 €
abzgl. Beiträge PKV- 5.880 €
abzgl. private Altersvorsorge- 5.700 €
unterhaltsrelevantes Einkommen60.324 €

Von diesem berechneten Einkommen, das sich im Monat auf 5.027 Euro beläuft, kann Ansgar Unterhaltsansprüche und den monatlichen Selbstbehalt abziehen.

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Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Vom bereinigten Nettoeinkommen darfst Du noch Deinen Selbstbehalt abziehen. Dieser wurde bis 2020 in der Düsseldorfer Tabelle sowie den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte festgelegt. Dem Unterhaltspflichtigen stand bis 2020 ein Selbstbehalt von mindestens 2.000 Euro zu (einschließlich 700 Euro Warmmiete). Bei Verheirateten kamen für den Ehepartner 1.600 Euro pro Monat hinzu. Der Familienselbstbehalt belief sich bis 2020 auf 3.600 Euro. Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammenlebt, darf keinen erhöhten Familienselbstbehalt in Anspruch nehmen (BGH, 09.03.2016, Az. XII ZB 693/14).

Seit 2021 legen die Familiengerichte in der Düsseldorfer Tabelle bis heute keinen angemessenen Selbstbehalt für den Elternunterhalt mehr fest. In den Richtlinien steht: „Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigen- Entlastungsgesetzes vom 10. Dezember 2019 zu beachten.“

Das bedeutet: Es gibt derzeit keinen klar bezifferten Selbstbehalt. Was unter angemessen zu verstehen ist, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Der Selbstbehalt muss jedenfalls höher sein als 2.000 Euro. Die Zeitschrift Familienrechtsberater rechnet in ihrem Elternunterhalt-Rechner mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.

Sollte das Sozialamt den Elternunterhalt mit 2.000 Euro Selbstbehalt berechnen, kannst Du der Berechnung widersprechen, da das Angehörigenentlastungsgesetz bei der Bemessung nicht berücksichtigt wurde.

Was müssen Kinder an Elternunterhalt zahlen?

Von diesem bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen musst Du die Hälfte an Elternunterhalt zahlen.

Beispiel: Birte verdient monatlich 15.000 Euro brutto, im Jahr dementsprechend 180.000 Euro. Ihre Mutter lebt im Pflegeheim. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens um zulässige Abzüge beläuft sich das relevante Einkommen auf 10.000 Euro. Bei einem erhöhten Selbstbehalt von 5.000 Euro ergibt sich ein Anspruch auf Elternunterhalt in Höhe von 50 Prozent von 5.000 Euro, also 2.500 Euro im Monat. Diesen Beitrag muss sie für die Pflegeheimkosten ihrer Mutter zahlen.

Tipp: Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter pflegen, können nach deren Tod bei der Erbschaft den sogenannten Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro beanspruchen und müssen dementsprechend weniger Erbschafts­steuer zahlen (BFH, 10.05.2017, Az. II R 37/15). Die Finanzverwaltung gewährte bislang den Freibetrag nicht, wenn der Erbe gesetzlich zur Pflege oder zum Elternunterhalt verpflichtet war.

Was gilt für mehrere Kinder beim Elternunterhalt?

Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten. Es muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen.

Wo sind die Grenzen bei der Verwertung des Vermögens?

Unterhaltspflichtige Kinder, die mehr als 100.000 Euro Gesamteinkünfte haben und daraus den Elternunterhalt nicht begleichen können, müssen für den Unterhalt auf ihr Vermögen zurückgreifen. Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Schonvermögen beim Elternunterhalt.

Wann musst Du keinen Elternunterhalt zahlen?

Wer mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen verdient und trotz der Abzüge und des Selbstbehalts monatlich zum Elternunterhalt verpflichtet ist, der kann sich nur sehr schwer dagegen wehren. Es muss ein besonderer Härtefall vorliegen (BGH, 15.09.2010, Az. XII ZR 148/09).

Du musst zum Beispiel dann keinen Elternunterhalt zahlen, wenn Dein Vater oder Deine Mutter schwere Verfehlungen gegen Dich begangen haben (§ 1611 BGB). Die Hürde ist sehr hoch. Hat der Vater zum Beispiel den Kontakt zu seinem Kind vor 40 Jahren abgebrochen und es durch sein Testament enterbt, ist das noch keine schwere Verfehlung wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. (BGH, 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12). Das Kind musste in diesem Fall trotzdem Unterhalt zahlen.

Anders sieht es aus, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr besteht und der Vater oder die Mutter selbst nie Unterhalt für das Kind gezahlt hat. In einem solchen Fall musste die Tochter als Erwachsene nicht mehr finanziell für ihren Vater einstehen, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (04.01.2017, Az. 4 UF 166/15).

Tipp: Pflegeheimkosten für die Eltern kannst Du unter Umständen von der Steuer absetzen. Was Du dazu wissen musst, steht im Ratgeber über Außergewöhnliche Belastungen.

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