Renten sind kein Arbeitseinkommen und werden beim ALG1 nicht berücksichtigt. Habe selbst neben Berufsunfähigkeitsrente und Teilerwerbsminderungsrente auch ALG1 erhalten.
Beiträge von Uwe Vinke
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Zitat von Pantoffelheld: Hast Du dazu eine Begründung erfahren oder Dir selbst erschließen können?
Frage an Steuerberater: Zinsen absetzbar? Antwort: Nein, Darlehen für Kauf des neuen, jetzt selbst bewohnten, Hauses. Aus Darlehensvertrag ersichtlich.
War mir vorher aber schon bewusst.
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Eigene Erfahrung:
Eigenes Haus beewohnt, 2016 zweites Haus für 300.000 gekauft, Finanzierung mit 200.000 auf neuem Haus und 100.000 auf altem Haus, neues Haus vermietet, Zinszahlungen von beiden Darlehen steuerlich absetzbar.
2019 Umzug in neues Haus, 2020 Tilgung des Darlehens auf neuem Haus, altes Haus nach Umzug vermietet, Zinszahlung des Restdarlehens auf altem Haus nicht von der Steuer absetzbar.
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Wer ist denn vom Finanzamt zur Abgebabe der Grundsteuererklärung angeschrieben worden? Sind beide Personen aufgeführt (Ehepaar), oder ist es eine Erbengemeinschaften? Bei einer Erbengemeinschaft muss der Angeschriebene als erster eingetragen werden.
Überprüft wir der Antrag vom Computer, der nur lesen kann, was ihm vorgegeben ist.
Würde es weiter beim Finanzamt versuchen.
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Gibt es für Grundstück und Haus vom Finanzamt nur ein Aktenzeichen mit einer Person als Adressat, sind Grundstück und gesamten Haus zu veranlagen.
Gibt es für das Grundstück und jede Wohnung vom Finanzamt ein Aktenzeichen mit unterschiedlichen Personen als Adressat, sind die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu veranlagen.
Ich würde beim Finanzamt nachfragen.
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Nein, nur Vorgaben des Finanzamtes.
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Ist der Dachboden nicht ausgebaut, ist es keine Wohn- und keine Nutzfläche.
Wohnfläche sind nur Flächen, die zu Wohnzwecken ausgebaut oder vorbereitet sind (Wasser, Heizung, Strom).
Flure sind Wohnflächen, nur die Fläche unter der Treppe kann abgezogen werden.
Heizöllager ist auch kein Nutzfläche, da nicht für andere Zwecke nutzbar.
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Mit der Umststeuer-Steuernummer einen neuen Antrag stellen. Würde mit dem Finanzamt sprechen. Bei mir machts der Steuerberater.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuern.
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Im Internet gibt es Seiten zur Wohngeldberechnung und Vorgaben zum Einkommen.
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815 Euro Rente sind vermutlich ausgezahlt, also etwa 910 Euro brutto. Hierauf sind die 260 Euro Wohngeld berechnet.
Kommen noch 300 Euro aus dem Minijob erhöht sich das Einhommen und das Wohngeld wird reduziert. Es wird weniger Wohngeld geben, aber wohl nicht auf Null sinken. Die Einkommensgrenze für Wohngeld liegt bei 1350 Euro brutto.
Ich würde bei der Wohngeldstelle nachfragen.
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Wenn ich die gezahlte Umsatzsteuer aus dem Vorjahr vom Finanzamt erstattet bekomme, muss dies als Einnahme bei der Einkommensteuer wieder versteuert werden. Die Umsatzsteuer-Erstattung für Unternehmen ist nicht steuerneutral.
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Sicherlich wurde beim Antrag der Hinweis auf ehemalige Hoffläche vergessen und die gesamte Hoffläche als bebaubare Fläche angegeben. Dies hat das Rechenprogramm dann als Basis genommen. Kein Mensch hat mehr auf den Antrag geschaut.
Ich würde beim Finanzamt anrufen und auf das Problem hinweisen. Dann müsste ein Neuantrag mit Aufteilung in bebaubare Fläche und Landwirtschaft möglich sein.
Von mir bearbeitete Fälle hatten meist zwei Aktenzeichen: eins für bebaubare Fläche und eins für landwirtschaftliche Fläche. Ich habe dann zudem in den Anträgen noch Hinweise geschrieben.
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Das Finanzamt berechnet nach Landesgesetz den neuen Grundsteuermessbetrag, der dem Eigentümer mitgeteilt wird.
Wer auf dieser Basis und dem aktuellen Hebsatz seiner Kommune seine Grundsteuer errechnen will, geht so vor:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100 = zu zahlende Grundsteuer (z.B.: 87,73 x 450 : 100 = 394,79 Euro).
Aber Vorsicht: Der Hebesatz der Kommune wird sich wohl bis 2025 verändern. Hierfür ist dann die Politik der Kommune und nicht das Finanzamt verantwortlich.
Bei meinen Grundstücken sieht es laut Finanzamt so aus:
NI: Grundsteuermessbetrag um 16,2 Prozent niedriger als heute
NRW: Grundsteuermessbetrag um 9,5 Prozent höher als heute
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Wer Bürgergeld erhält, ist von der Rundfunkgebühr befreit. Auf Antrag.
Welche Abzüge vom Einkommen bei Wohngeld möglich sind, ergibt sich aus dem Wohngeldantrag. Die Rundfunkgebühr gehört nicht dazu.
Für mich ist es keine Zwangsgebühr. Ich erhalte dafür auch eine Leistung per öffentlichrechtlichem Radio und TV.
Wer sogenanntes Free-TV sieht, muss für HD-Qualität eine höhere monatliche Gebühr zahlen.
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Was soll ein Einspruch? Wenn die Zahlen für Grundstücksgröße und Wohnfläche aus dem Antrag in der Berechnung des Grundsteuermeßbetrages stimmen, gibt es keinen Grund zum Einspruch. Da zum Antrag kein Fehler vorliegt.
Wer etwas gegen die Art der Berechnung hat, sollte gegen das jeweilige Landesgesetz klagen.
Die Kommunen erhalten in 2024 die neuen Grundsteuermeßbeträge der Finanzbehörden, mit denen dann mit den gültigen Hebesätzen jede Kommune ihre Grundsteuereinnahme errechnet. Liegt diese höher als mit altem Steuermeßbetrag, kann die Politik den Hebesatz ab 2025 senken - oder auch nicht. Letztlich entscheiden die Kommunalpolitiker über die Höhe der jeweiligen Grundsteuer.
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Der Vermieter müsste die Wohnfläche seines Mietobjektes kennen. Zudem sollte die Wohnfläche im Mietvertrag stehen. Damit hat der Mieter auch sein Mitspracherecht.