Das Finanzamt berechnet nach Landesgesetz den neuen Grundsteuermessbetrag, der dem Eigentümer mitgeteilt wird.
Wer auf dieser Basis und dem aktuellen Hebsatz seiner Kommune seine Grundsteuer errechnen will, geht so vor:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100 = zu zahlende Grundsteuer (z.B.: 87,73 x 450 : 100 = 394,79 Euro).
Aber Vorsicht: Der Hebesatz der Kommune wird sich wohl bis 2025 verändern. Hierfür ist dann die Politik der Kommune und nicht das Finanzamt verantwortlich.
Bei meinen Grundstücken sieht es laut Finanzamt so aus:
NI: Grundsteuermessbetrag um 16,2 Prozent niedriger als heute
NRW: Grundsteuermessbetrag um 9,5 Prozent höher als heute