Grundsteuer

  • Hallo,

    es geht um die Abgabe der Grundsteuer. (Bin schon viel zu spät)

    Meine Frau und ich besitzen ein 3 Familienhaus. (mit 3 abgeschlossenen Wohnungen)

    Das Erdgeschoss ist meiner Frau zugeordnet und ist aktuell vermietet.

    Die beiden oberen Wohnungen sind mir zugeordnet und sind von meiner Familie und mir bewohnt.

    (Meine Frau, unsere 4 Kinder und ich wohnen in der mittleren und oberen Wohnung)

    Wie gebe ich das jetzt am besten bei der Grundsteuer an?

    Was ist das denn dann für eine Grundstücksart: Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum oder etwas anderes?

    Danke schon mal.


    Gerdi

  • Du sprichst in Rätseln. Was ist denn mit "zugeordnet" gemeint? Sind das Eigentumswohnungen? Und ist mit "zugeordnet" gemeint, dass deine Frau Eigentümerin einer Wohnung ist und du Eigentümer von zwei Wohnungen bist? Dann hat jeder Wohnungseigentümer für jede seiner Wohnung(en) eine Erklärung abzugeben. Also deine Frau eine Erklärung und du zwei Erklärungen. Anderenfalls wüsste ich nicht, was "zugeordnet" bedeuten soll.

  • Hallo Gerdi,

    Wie gebe ich das jetzt am besten bei der Grundsteuer an?

    Vorschlag, Sie richten sich danach, was im Grundbuch steht. Steht da ein Dreifamilienhaus mit Ihrer Frau und Ihnen als Eigentümern oder eine Wohneigentümergemeinschaft mit drei Wohnungsgrundbuchblättern? Alles andere bringt Sie nur in Probleme. Wie Sie innerfamiliär die Wohnungen „zuordnen“ ist irrelevant.


    Gruß Pumphut

  • Gibt es für Grundstück und Haus vom Finanzamt nur ein Aktenzeichen mit einer Person als Adressat, sind Grundstück und gesamten Haus zu veranlagen.

    Gibt es für das Grundstück und jede Wohnung vom Finanzamt ein Aktenzeichen mit unterschiedlichen Personen als Adressat, sind die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu veranlagen.

    Ich würde beim Finanzamt nachfragen.

  • Wozu nachfragen? Das Finanzamt hat sie doch inzwischen schon mehrmals von sich aus angeschrieben.