Ich habe eine PV-Anlage mit Speicher auf dem Dach und damit meine Stromrechnung in 2021 um 85 % gemindert. Bei einem 5 Personen Haushalt wären es etwa 60 Prozent, von etwa 5000 kWh. Langfristig ist das rentabel, jedoch nicht mehr in meiner Lebensspanne. Egal, ich tue etwas für die Umwelt und der Verkaufspreis des Hausese erhöht sich auch für die Erben.
Beiträge von Uwe Vinke
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Wieviel % vom Gesamtjahresverbrauch an Strom werden damit erzeugt?
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Da kein neuer Arbetsvertrag unterschrieben war, könnte es schwierig werden. Beim Arbeitsvertrag hätte der neue Arbeitgeber kündigen müssen. Dann gibt es keine Sperre der AA.
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Ich würde schon jetzt bei der Arbeitsagentur anrufen und den Fall schildern. Die Arbeitslosigkeit greift ja auch beim Aufenthalt in der Tagesklinik. Auch die Tagesklinik müsste Auskunft geben können. Sonst bei der DRV nachfragen.
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Wer zahlt die Umschulung? Artbeitgeber oder Arbeitsagentur? Zum Start in der Tagesklinik ist eine Krankmeldung erforderlich. Krankengeld folgt erst nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung. Wie das bei der Arbeitsagentur ist, müsste nachgefragt werden.
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Implantate für die fehlenden Zähne sind eine gute Lösung. Habe selbst inzwischen vier Implantate (für Schadensfälle) und bin sehr zufrieden. Aber einen guten und vertrauensvollen Implantologen suchen. Die Kosten sind hoch, lassen sich aber über die Steuererstattung etwas senken.
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Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Doppelverbeitragung abgesegnet. Es stehen aber noch verschiedene Verfahren an. Daher Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen. Nach der begründeten Ablehnung des Widerspruch nur auf Vorbehalt zahlen und dies auch schriftlich der Krankenkasse mitteilen.
So habe ich es gemacht.
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Dann lassen wir doch alle Anstrengungen zum Erhalt dieser Erde, machen weiter wie bisher und sagen unseren Kindern und Enkeln: Tut mir leid, dass ihr nicht mehr leben könnt, wie ihr möchtet, ich habe meinen Teil jedenfalls gehabt.
Solange wir nicht begreifen, dass wir ein Teil des Ganzen sind und nur immer auf die anderen verweisen, ändert sich nichts. Ich kann nur etwas verändern, wenn ich beispielhaft voran gehe. Ich für meinen Teil mache es, auch wenn mich andre dafür belächeln. Denn: Ich bin ein Teil dieser Welt.
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Trotzdem ist es Ablasshandel und behindert den schnellen Wandel.
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Der Emissionsrechtehandel wurde nach dem ersten Klimagipfel schnell von der Wirtschaft initiiert, um Zeit zu schinden. Die Politik hat es dann zugelassen. Inzwischen sind fast 20 Jahre vergangen, in denen der Handel weltweit floriert, aber klimatechnisch nicht allzuviel passiert ist.
Jetzt diesen modernen Ablasshandel auch noch auf E-Autos auszuweiten, ist ein Schlag in die Gesichter nachfolgender Generationen. Wir und die Wirtschaft haben eine Verantwortung für diese Welt. Rendite kann Leben nicht ersetzen.
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Was ist wichtiger? Erhalt des Lebensraums für nachfolgende Generationen oder Rendite jetzt?
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Bei Lage an der Nordsee, Südost-Ausrichtung, Verschattung durch Nachbarhaus und wenigen Sonnenstunden komme ich mit meiner 7,2 kWp-Anlage im November 2021 auf 50% Eigenproduktion. Ich finde, eine super Leistung. Hätte jedes Dach eine solche Leistung im November, müsste deutlich weniger Fremdstrom (Kohle, Gas, Wind) produziert werden und wir wären dem Klimaziel schon einen großen Schritt näher.
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Der Rechtehandel in der Klimapolitik ist auf den Schreibtischen der Wirtschaft entstanden. So kann ich mich vom schnellen Handeln freikaufen und dies noch als Betriebsausgaben absetzen. Der Rechtehandel trägt nichts zum schnellen Wandel bei und gehört abgeschafft.
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Wurde zum 30.6.2016 gekündigt. Abfindung floss laut Absprache erst am 1. Januar 2017. Summe wurde unversteuert ausgezahlt. In 2017 nur ALG1. In der Nachversteuerung für 2017 fiel dann keine Steuer für die Abfindung an.
Würde es mir unversteuert auszahlen lassen, wenn eine längere ALG1-Zeit zu erwarten ist. Wenn nicht, würde ich es bei der 5tel-Regelung lassen.
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Habe ich auch gemacht. Abfindung floss im Januar aus der Kündigung vom Jahr vorher. Im laufenden Jahr bestand ALG1. Durch geschickte steuerlich absetzbare Ausgaben (Gesundheit, Handwerker, usw) fiel letztlich keine Steuer auf die Abfindung an. Dem Steuerberater sei Dank.
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ALG ist steuerlich nicht relevant, zählt nur bei der Progression.
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Was sagt der Steuerberater oder ein Fachanwalt? Würde die Sache dann einmal grundsätzlich klären. Zur Not im Klageverfahren und dies dann auch dem FA mitteilen.
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Es ist die Anschlussart in die PV-Gesamtanlage maßgeblich.
"...Ein Batteriespeicher ist dann ein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn dieser nach dem Wechselrichter angeschlossen ist, das heißt: wechselstromseitig. Solche Systeme werden auch als „AC-Speicher“ bezeichnet (AC bedeutet Alternating Current/Wechselstrom) und haben einen separaten eigenen Wechselrichter.
Erfolgt der Anschluss hingegen vor dem Wechselrichter, dann handelt es sich um einen unselbstständigen Bestandteil der Photovoltaikanlage. Dies ist bei DC-gekoppelten Speichern der Fall (DC bedeutet Direct Current/Gleichstrom), die auf der Solarmodulseite des Wechselrichters angeschlossen sind und keinen eigenen Wechselrichter haben..."
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Ist es ein Gleichstromspeicher (DC Speicher) und direkt mit der PV-Anlage (Gleichstrom) verbunden, ist er Teil der PV-Anlage und die Vorsteuererstattung zulässig. Bei mir so geschehen und Umsatzsteuer zurück erhalten. Finanzamt in NRW.