Beiträge von geist123

    Die Rechnung geht nur dann auf, wenn die Ersparnis jeden Monat ebenfalls mit den 6% verzinst wird und somit vom Zinseszins profitiert.

    Du musst also deine Ersparnis jeden Monat in die Photovoltaikanlage thesaurieren :D

    Naja, oder in einem ETF packen.

    Ah, klar, natürlich. Man muss die jährliche Ersparnis von 1200 EUR natürlich wieder in einen ETF anlegen damit der Vergleich passt, und nicht gleich verkonsumieren.

    Laut Zinsrechner ergibt sich damit bei 6% ein Endkapital von 46.800 EUR oder +230%

    Somit erhalten wir (1+2,3)^(1/20) =1,0615 also 6,1% p.a.

    Immer noch nicht ganz das Ergebnis vom Artikel, aber näher dran.

    Wäre mal interessant zu wissen wie da die Berechnung war.

    Danke für die Antworten. Mir ging es aber weniger um die Annahmen aus dem Artikel (die Stimmen können oder nicht — deswegen sind es ja Annahmen), sondern mehr um die Mathematik hinter der Renditeberechnung.

    Viele Grüße

    Ich habe eine Frage zu dem Artikel „Bringt Fotovoltaik mehr als ein ETF?“

    In diesem Artikel ist von einem Gewinn nach 20 Jahren Lebensdauer von 10.240€ die Rede , dabei wird eine Rendite von 5,9% Prozent angegeben. Wie kommt der Autor auf diesen Wert? 10.200 EUR entspricht ca 73% der Anfangsinvestition von 14.000 €. Über 20 Jahre also eine Rendite von (1+0,73)^(1/20) =2,78 % p.A.

    Ähnlich bei der Rechnung über 30 Jahre. Hier komme ich sogar nur auf 2,6 % Rendite pro Jahr.

    Wo liegt mein Denkfehler?

    Viele Grüße

    Geist

    81 MWh bzw. 6,75 MWh pro Wohnung klingt jetzt nicht soo unrealistisch, von daher wird diese Wärmemenge schon stimmen. 22 MWh auf der anderen Seite würden bei einer mittleren Wohnungsfläche von 80 qm einem Verbrauch von bloß 27 kWh pro Jahr und Quadratmeter entsprechen - inklusive Warmwasser. Das muss dann ein super gedämmtes Haus mit einem sehr niedrigen Warmwasserverbrauch sein.

    Was mir noch auffällt: du sprichst von Energiezählern für WW und Heizung - üblicherweise gibt es aber für Warmwasser keine Energiezähler (weil teuer), sondern nur Verbrauchszähler (zählt die Liter).

    Kann es sein, dass die Wärmemenge ausschließlich für die Heizung erfasst wird? In diesem Fall wäre eine 50:50 Zurechnung von Heizung und WW nicht rechtens.

    Vielleicht kannst du ja die Heizkostenabrechnung (mit geschwärzten persönlichen Informationen) hier einstellen, das würde bestimmt helfen.

    Viele Grüße

    Meines Wissens nach ist das möglich wenn zB der Preis der Immobilien sinkt und die Bank prüfen will ob diese noch als Sicherheit reicht oder die Dahrlehensnehmer nochmal Geld nachschieben müssen.

    Hmm… ich hoffe jetzt nicht, das der Preis der Immobilie dermaßen gesunken ist, das die Bank hier aktiv werden müsste. Klar, man hört ja Gerüchte darüber das die Immobilienpreise einbrechen, da die Darlehenssumme aber nur bei 50% des Kaufpreises war, halte ich es doch für sehr unwahrscheinlich, dass der Preis dermaßen gesunken ist. Oder kann die Bank trotzdem weitere Sicherheiten verlangen, auch wenn sich der Preis nur leicht reduziert hat?

    Hallo,

    Wir haben kürzlich einen Brief von unserer Bank erhalten, dass diese ein neues Wertgutachten für unsere Immobilie erstellen will. Und das, obwohl der Kredit bereits vor einem halben Jahr ausbezahlt wurde und bereits da ein Gutachten erstellt wurde. Begründet wird das ganze mit geänderten gesetzlichen Anforderungen. Ein Gutachter ist auch schon beauftragt und wird sich demnächst bei uns melden.

    Nun meine Frage:

    Ist sowas normal?

    Muss man dem Gutachter Zugang zur Immobilie erlauben?

    Was sind denn die Gründe für ein erneutes Gutachten?

    Viele Grüße

    Geist

    Der Kredit wurde auf Basis einer Festanstellung bewilligt. Mit einer Selbstständigkeit ändert sich das Risiko für die Bank deutlich, entsprechend steht in Verträgen in der Regel dass man das melden muss. Einen älteren Kredit wird die Bank deshalb sicherlich nicht platzen lassen, aber bei einem neuen Kredit - der auch noch nicht einmal ausgezahlt ist - liegt der Verdacht einer Irreführung schon nahe. In dem Fall gibt es auch nicht viel über Nachvollziehbarkeit zu diskutieren, ein festes Gehalt aus einer unbefristeten Anstellung ist etwas ganz anderes als das unregelmäßige Einkommen eines Selbstständigen, insbesondere bei jemand der sich gerade erst selbstständig macht

    Wie gesagt, im Vertrag habe ich keine entsprechenden Mitteilungspflichten gefunden. Wenn es da nicht noch irgendwelche gesetzlichen Regelungen gibt, denke ich nicht, dass man das melden muss.

    Oder muss man auch eine Kündigung/Jobwechsel/Elternzeit melden?

    Dein Girovertrag beinhaltet Mitteilungspflichten,die Du(!!)zu erbringen hast,dazu zählt auch der Wechsel Deines Arbeitgebers bzw.die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

    In dem Moment,zu welchem Deine monatlichen Eingänge fehlen,wird die Bank das merken(das geht schneller als Du glaubst) und Dich zur Rede stellen UND das offensichtlich genehmigte und vor der Auszahlung stehende Immobiliendarlehen fristlos kündigen.

    Moment, es geht ja nicht um einen Girovertrag, sondern um ein Immobiliendarlehen. Ob dort so eine Mitteilungspflicht drinn steht, werde ich noch prüfen. Oder ist diese irgendwie gesetzlich verankert?

    Wie soll denn die Bank übrigens merken, dass die monatlichen Eingänge fehlen? Ich habe kein Girokonto bei der Bank.

    Gleichzeitig wird sie Dich strafrechtlich belangen,da sie Dir unterstellt,daß Du sie wissentlich bei der Darlehensbeantragung getäuscht hast.So eine Täuschung ist lt.BGB strafrechtlich relevant und Du hast keine Möglichkeit,der Dir zurecht auferlegten Strafe zu entgehen.Du bist dann vorbestraft,mit der Folge,daß es einen neuen Arbeitsplatz für Dich nicht mehr gibt,höchstens irgendwo als Handlanger sprich Sklave.

    Hinzu kommt,daß Deine SCHUFA ruiniert wird.

    Fazit:Dein Leben und das Deiner Familie ist ruiniert!!

    Wie kannst Du nur so dumm und dreist sein,den von Dir angedachten Plan in Erwägung zu ziehen..........

    Naja, dass mit dem strafrechtlich belangen bezweifle ich mal, da zur Zeit der Unterzeichnung das mit der Selbständigkeit nicht klar war. Außerdem habe ich nirgendwo unterschrieben, dass ich auf immer und ewig bei dem selben Arbeitgeber bleiben muss.

    Hallo,

    ich denke darüber nach, mich selbständig zu machen und ein Unternehmen (mit-)zugründen.

    Ich werde daher erstmal viel geringere Einnahmen erzielen (man will das Geld ja in die Firma investieren, und sich nicht gleich selber alles wieder auszahlen). Entsprechende Rücklagen sind vorhanden.

    Unter diesen Umständen würde ich vermutlich nur sehr schwer (wenn überhaupt) einen Immobilienkredit bekommen, aber was ist, wenn der Kreditvertrag bereits abgeschlossen ist (allerdings noch nicht ausgezahlt)?

    Kann die Bank, falls sie mitbekommt, dass ich nicht mehr unbefristet angestellt bin, mir den Kredit kündigen (Stichwort wesentlich Verschlechterung der Vermögensverhältnisse)? Oder müsste ich erst in Verzug kommen?

    Irgendwelche Erfahrungen mit dem Thema?

    Viele Grüße

    Geist

    Hallo,

    Wir läuft das eigentlich ab bei einer Umschuldung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB?

    Ist es da prinzipiell möglich, den Anschlusskredit über eine Andere Summe abzuschließen (also mehr Kredit aufzunehmen als eigentlich noch abzuzahlen ist), und so EK aus der Immobilie wieder herauszuziehen?

    Oder ist das nicht möglich bzw. wird das nicht gerne gemacht?

    Grüße

    Geist.

    Hallo,

    Im Allgemeinen ist ja eine Betriebliche Altersvorsorge aufgrund der gesunkenen Zinsen und hohen Gebühren wenig sinnvoll.

    Nun ist es jetzt bei mir aber so, dass der Arbeitgeber was dazuzahlt: wenn ich 2% meines Bruttogehalts einzahle, gibt er nochmals 3% dazu.

    Lohnt es sich unter solchen Bedingungen die bAV abzuschließen? Ich muss auch sagen, dass ich nicht weiß, ob ich jetzt bis zur Rente bei diesem Arbeitgeber bleibe (das wären ja auch noch 30 Jahre in meinem Fall). Was sind denn die Nachteile, sollte ich den Arbeitgeber wechseln? Zur Not könnte ich den Vertrag ja einfach stilllegen, und das Kapital würde erhalten bleiben (und sich auch langsam weiterverzinsen).

    Viele Grüße

    Geist