Beiträge von Ozymandias

    Zitat

    Der Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsrente darf nicht von einer unbefristeten Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abhängig gemacht werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (AZ: 3 AZR 445/20) am 13.07.2021.

    https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/le…tml?cid=ivnewsl

    Viele alte Versorgungszusagen wurden vor 2001 bezüglich einer Erwerbsunfähigkeitsrente gemacht, damals wurde diese im Regelfall unbefristet von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Nach 2001 wurde die volle Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung oftmals befristet geleistet. Viele Arbeitgeber haben ihre Versorgungszusagen so umgestaltet, dass eine unbefristete volle Erwerbsminderung Voraussetzung für die betriebliche Invaliditätsrente wurde.

    Dabei wurde der Systemwechsel von befristet/unbefristet ignoriert und oftmals auch die Tatsache, dass es oftmals Jahre dauert, bis geklärt ist, ob die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt eine Erwerbsminderungsrente leistet.

    Einen Ombudsmann gibt es dafür nicht und der Betriebsrat kann bei ehemaligen Mitarbeitern auch nicht mehr helfen. Wenn der ehemalige Arbeitgeber bei einer Direktzusage die Leistung ablehnt, bleibt einem dann nur noch der Weg zum Arbeitsgericht?

    Die Frage ist, wie schuldig ist eine Bank, die nicht im stande ist seine Kunden sorgfältig zu überprüfen.

    Ist meiner Vermutung nach eher ein aufsichtsrechtliches Problem und hilft dir eher nicht weiter. Die Bank wurde in dem Fall ebenfalls betrogen durch die "Finanzagenten", Kontotester und wie sich die falschen Kontoeröffnungen heute alle nennen.

    Da bin ich der Meinung, dass auch viel schieflaufen kann. Hast Du eigene Erfahrungen?

    Heute gibt es viele seriöse Angebote. Bitpanda, Kraken, usw. Gebühr hier oder da mal etwas teurer.

    Ich kenne allerdings noch die Zeit des "Wilden Westens", unter anderem als Mtgox "pleite" ging. Der japanische Insolvenzverwalter verwaltet seit 7 Jahren das übriggebliebene Vermögen. Viele Gläubiger die damals geglaubt haben, mehrere Tausend Euro verloren zu haben sind heute Millionäre oder sogar Mutlimillionäre - eine handvoll davon Freunde von mir.

    Natürlich würden die Gläubiger besser stehen, wenn die Börse nichts verloren hätte, aber es ist nicht gesagt, dass die Leute ihre BTC dann so lange gehalten hätten. Eine der kuriosesten Insolvenzen der Finanzgeschichte - wegen Bitcoin.

    Die Zustimmungsfiktion hat in vielen anderen Bereichen ebenfalls Relevanz, solange es sich um Verbraucher handelt. Im Energie- und Versicherungsbereich gibt es Ausnahmen und dort dürfte das Urteil keine Relevanz haben.

    Anbieter wie Netflix haben auch einfach Preise ohne Zustimmung erhöht - auch hier könnte man Geld zurückfordern. Bei einer Rückforderung sollte man aber damit rechnen, dass der Vertragspartner dann die gesamte Geschäftsbeziehung beendet.

    Ich meinte wirklich Netflix, auch dort wurden Preise einfach ohne Zustimmung erhöht.

    Das aktuelle Musterschreiben von z.B. Stiftung Warentest fordert immer die Entgeltaufstellung an - das funktioniert aber nur bei Preiserhöhungen von Zahlungskonten/Girokonten.

    Bei diesen anderen Verträgen muss man den Betrag selber ausrechnen oder auf die korrekte Berechnung der Vertragspartei hoffen.

    Das Zahlungskontengesetz bezieht sich tatsächlich nur auf Zahlungskonten.

    Zitat

    Konten mit eingeschränkten Funk-tionen, die nicht der Durchführung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 ZAG dienen, d. h. Sparkonten sowie andere Konten, die ausschließlich für Einlagen geführt werden und Kreditkonten sowie Kreditkartenkonten, auf die Geldbeträge ausschließlich zum Zweck der Tilgung von Kreditkartenforderungen überweisen werden, bleiben deshalb von der Anwendung dieses Gesetzes ausgenommen.

    Seite 58 https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807204.pdf

    Das BGH-Urteil betrifft trotzdem auch für Flatex, andere Depotbanken und andere reine Kreditkartenanbieter. Das Musterschreiben ist hier etwas ungünstig formuliert. Die Zustimmungsfiktion wurde vermutlich u.a. auch von Netflix angewandt.

    Auch viele Kreditkartenanbieter haben an der Preisschraube gedreht (Casino, Lotto, E-Wallet, Krypto, Wertpapiere als Barumsätze oder mit 3-5% Gebühr), hier hat man aber kein Recht auf eine Entgeltaufstellung. Hier passt das Musterschreiben dann nicht.

    Das BGH-Urteil und die Zustimmungsfiktion sind aber auch bei solchen Verträgen relevant.

    Ich möchte hier nur einen Hinweis geben. Sie haben zum Glück keine teuren Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Durch ihre niedrige Rente und eigenständige Verwaltung des Vermögens, könnten Sie für lange Zeit Ehegattenbeihilfe bekommen, wenn es richtig geplant und ausgeführt wird. Hängt auch vor allem von dem Bundesland ab.

    Das Investment des Vertrags ist wichtiger als der Rentengarantiefaktor. Mit dem Faktor wollen Versicherungsheinis oftmals die Leute zum Vertragsabschluss bringen.

    Ein Vertrag mit 10.000 Euro und Faktor von 25 ist schlechter, als einer in dem am Ende 15.000 Euro bei Faktor 20 sind.

    Meine Verträge:

    Gesetzliche Rente ca. 3% Rendite jährlich

    DWS TopRente Dynamik (Riester) ca. 8% Rendite jährlich

    Fairr Rürup 28% Rendite jährlich

    Eigenes Depot xx% Rendite.

    Ich würde derzeit keinen Riester Vertrag abschließen, vor allem keinen mit hohen Abschlussgebühren.

    Dieser Ombudsmann arbeitet aber schnell, ob es korrekt ist die frühere Rechtsprechung so einfach aus dem Fenster zu werfen, ist eine andere Frage. Hier sieht man eben, für wen der Ombudsmann letztendlich arbeitet - für den Bankenverband.

    Andere Banken machen es derzeit etwas geschickter und versenden nur Vertröstungen, dass sie noch Zeit benötigen. Hier ist es dann fraglich, ob man den Ombudsmann schon einschalten kann, da man in der Regel eine Ablehnung benötigt.

    Oh Oh Oh, bisher habe ich mich hier im Forum sehr wohl gefühlt, es ging sachlich zu und ich bekam auf meine Fragen Antworten, wenn ich in diesem Thema lese, ist teilweise der hilfreiche Teil des Forums und damit der Sinn warum wir hier sind, reichlich verloren gegangen.... Kritik ok, auch wenn hier keiner das Rentensystem ändern kann... aber Artikel unter der Gürtellinie gehen gar nicht, zumindest nicht in diesem sachlichen Forum.

    Die Rentenversicherung bescheisst bei vorläufigen Durchschnittsentgelten und oftmals auch bei der Hochrechnung. Machen Sie bitte mit dem Wissen, was Sie möchten.

    Unsachlich ist nur die Meinung, dass man sich dem "gesetzlichen" Milliardenbetrug zu fügen hat.