Beiträge von gibraltar

    hallo und guten Abend,


    also ich gebe gerade alle Daten ein - bei der Die Hinterlegung erfolgt im Bundesanzeiger unte

    was hat es denn mit der am Schluss erwähnten Auftragserteilung auf sich


    Publikations-Plattform

    Auftragserteilung

    benötige ich das wirklich?

    hi Thebat und No one knows


    vielen vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also, es ist so, dass ich auf der Publikationsplattform schon länger einen Account habe - mithin (bereits) identifiziert bin.

    Bin gerade dabei meine DATEN zu hinterlegen;:

    Publikations-Plattform

    bei der Frage: kann ich auf die FRAGE -... "wählen" sie (den) einen Geschäftsjahreszeitraum, - " den Ihre Unterlagen der Rechnungslegung umfassen:"

    kann ich hier auch wählen von Feb 21 (Gründung) bis 31.12.23 - ist das denn moeglich!? oder muss ich hier gewissermaßen "Jahr für Jahr" behaldeln"?

    a also Jahr 21 : von Feb 21 bis 31.12.21 dann


    Jahr 22: also 1.1. 22 bis 31.12.22 und so weiter

    Jahr 23: also 1.1. 23 bis 31.12.23 und so weiter

    Hmmm - ich darf ja ein jahr nicht überschreiten! - ergo nehme ich a.

    guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

    Das leuchtet ein;

    eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 22

    bis wann endet die Frist? Am 2.4. diesen Jahres für 22. also: okay.


    der Einreichung (m. a. W.) Das muss alles also an die das "Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger-Verlag)" eingereicht werden:

    Soweit ich erfahren hab müssen diese Unterlagen elektronisch bei der "das Unternehmensregister" führenden Stelle" - dem Bundesanzeiger-Verlag GmbH in Köln elektronisch - zur Einstellung in Unternehmensregister übermittelt werden. Man sollte hier wohl die Publikations-Plattform unter http://www.publikations-plattform.de verwenden. Frage ist dies denn tatsächlich der einzige (m.a.W. ggf. der einzigste) Weg, auf dem man dies tun kann!

    Wenn du keinen Steuerberater hast - wie, (dh. auf welchem Wege) reichst du das ein.

    Gibt es hier eine spezielle Software...?

    TheBat - ich freue mich auf eine Rückmeldung.

    Viele Grüße

    hallo und guten Abend Adrianberg

    vielen vielen Dank!! Dein Beitrag ist sehr hilfreich: - ich merke dass ich hier ein vertieftes Verständnis für das Thema bekomme.

    Die Konzepte der Verkehrsgeltung und der abstrakten Markenfähigkeit im Kontext der Benutzungsmarke werden mir nun klarer:

    Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 Markengesetz): Eine Benutzungsmarke kann auch dann Schutz genießen, wenn sie nicht im Register eingetragen ist, aber aufgrund ihrer langjährigen und intensiven Verwendung im Geschäftsverkehr eine hohe Bekanntheit und Wiedererkennung bei den Verbrauchern erlangt hat. Dieser Schutz wird durch die Verkehrsgeltung aufgebaut. Das bedeutet, dass die Marke so bekannt ist, dass Verbraucher sie mit bestimmten Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung bringen, selbst wenn sie nicht im offiziellen Markenregister verzeichnet ist.

    Abstrakte Markenfähigkeit: Bei der abstrakten Markenfähigkeit geht es um die grundsätzlichen Voraussetzungen, die eine Marke erfüllen muss, um überhaupt als schützbar zu gelten. Dazu gehören Kriterien wie Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis und Irreführungsverbot. Unterscheidungskraft bezieht sich darauf, wie stark eine Marke geeignet ist, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden. Eine Marke sollte nicht einfach eine beschreibende Bezeichnung sein, sondern etwas Einzigartiges und Unterscheidendes darstellen.

    Zitat

    als Marke sind grundsätzlich alle Zeichen schutzfähig, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Hauptfunktion der Marke besteht deshalb darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu gewährleisten.

    und ferner sagst du... :

    Zitat

    Aus dieser Herkunftsfunktion folgt ein ausschließliches Recht des Inhabers.

    Die Markenfähigkeit eines Zeichens ist abstrakt, d.h. ohne Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, allein danach zu prüfen, ob das Zeichen als solches (überhaupt) zur Unterscheidung geeignet ist, während die konkrete Unterscheidungskraft für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen (erst) im Rahmen etwaiger absoluter Eintragungshindernisse.

    An einer Eignung zur Unterscheidung fehlt es, wenn das Zeichen in einer bloßen Eigenschaft der betreffenden Ware besteht oder sich eine Anmeldung auf eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen erstrecken können soll und deshalb nicht hinreichend bestimmt ist.

    Danke - das ist einleuchtend.

    wichtig ... dann sagst du noch sehr entscheidentes zum dem Theam des Abstrakten: ....

    Zitat

    So gesehen, ist dieses „abstrakt“ m.E. „nur“ als „Mindestanforderung“ zu sehen.

    Danke das hilft hier weiter: Die Zusammenhänge zwischen Verkehrsgeltung und einer abstrakten Markenfähigkeit sind demnach m.E. wohl wie folgt geartet:

    eine Verkehrsgeltung und abstrakte Markenfähigkeit: Selbst wenn eine Marke an sich nicht die erforderliche abstrakte Markenfähigkeit aufweist (zum Beispiel weil sie etwa - sagen wir mal - zu beschreibend ist), kann sie dennoch durch langjährige und intensive Verwendung im Geschäftsverkehr eine Verkehrsgeltung erlangen. Diese Verkehrsgeltung kann die Marke schutzfähig machen, auch wenn sie auf abstrakter Ebene nicht die typischen Kriterien erfüllen würde. Die Verkehrsgeltung wirkt also gewissermaßen als "Ausnahme" von den normalen Kriterien der abstrakten Markenfähigkeit.

    Verhältnis zur Eintragung: Während eine eingetragene Marke im Markenregister verzeichnet ist und sofortigen Schutz gewährt, muss eine Benutzungsmarke durch die Verkehrsgeltung aufgebaut werden. Das bedeutet, dass die Marke zwar nicht von Anfang an die formalen Kriterien der abstrakten Markenfähigkeit erfüllen muss, aber im Laufe der Zeit einen nachweisbaren Ruf und Wiedererkennungswert im Geschäftsverkehr erlangen muss.

    Insgesamt gesehen scheint es so zu sein dass die Verkehrsgeltung einer Benutzungsmarke, die ursprünglich vielleicht nicht alle Kriterien der abstrakten Markenfähigkeit erfüllt hat, dennoch Schutz zu genießen. Dieser Schutz - der würde dadurch entstehen oder - sagen wir mal auf und ausgebaut, wenn er sich auf einem längeren und intensiven Verwendung im Geschäftsverkehr und der damit verbundenen hohen Bekanntheit bei den Verbrauchern.

    sich entwickelt.

    Danke dir Adrianberg.

    Du hast mir mit deinen Erläuterungen sehr weiter geholfen.

    Viele Grüße

    Markenschutz kann auf verschieden Arten u. Weisen entstehen - zum beispiel durch

    a. Eintragung
    b. Bentutzung (eines Kennzeichens)

    Wenn ein Kennzeichen benutzt wird - m.a.W. wenn jemand durch die schlichte Benutzung eines Kennzzeichens im sogenannten geschäftlichen Verkehr hier sich Rechte erwirbt, dann spielt hierbei m.E. eine Rolle, dass das Zeichen innerhalb sogenannter beteiligter Verkehrskreise als (Benutzungs-)Marke Verkehrsgeltung erworben hat.

    Für die Benutzungsmarke - die per definitonem halt benutzt wird - und eben "nicht" (!!) ins Register eingetragen ist, wird in Anspruch genommen, dass sie im Wesentlichen aufgrund schlichter Verkehrsgeltung (§ 4 Nr.2 des Markengesetzes ) zur Schutzwirkung kommt und diese aufbaut.
    Was aber bedeutet in diesem Zusammenhang der oft erwähnte Umstand, dass von der Verkehrsgeltung abgesehen die Benutzungsmarke lediglich die Erfordernisse der abstrakten Markenfähigkeit erfüllen muss? Wie sind diese Zusammenhänge geartet?

    Mit anderen Worten fragt sich hier also, ob die Benutzungsmarke gerade nicht den Eintragungshindernisses des § 8 II des MarkenGesetzes unterliegt oder von diesen abhähngig ist.

    Kann man das so sagen!?


    Freue mich auf einen Tipp.

    VG

    guten Morgen Community,

    ist nun zwar keine Finanz-Tipp-Frage im engen Sinne - deshalb poste ich sie hier in der Gesprächsecke. Es geht um das Eintragungsverfahren zur Markenanmeldung: ist das denn tatsächlich so, dass dieses Verfahren im Grunde circa ein halbes Jahr dauert!?

    Zitat

    Das DPMA sagt, das das Eintragungsverfahren zur Markenanmeldung im Grunde circa ein halbes Jahr dauern kann. Das Eintragungsverfahren ist – wenn keine Rückfragen erforderliche sind und keine Einwände erhoben werden - in der Regel nach circa 7 bis 8 Monaten abgeschlossen. Eine beschleunigte Prüfung ist auf Antrag und gegen eine gesonderte Gebühr möglich.

    vgl.: https://www.dpma.de/marken/pruefun…rung/index.html

    Die Frage ist also: Wie lange würde es gehen wenn man das sogenannte beschleunigte Verfahren anwendet?

    Wie lange dauert das Eintragungsverfahren bei einer Marke?

    Freu mich von euch zu hören.

    update; es gibt neben der DPMA-Reisterseite ja auch noch diese Page: https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview

    Kann es denn sein, dass diese Seite (noch) mehr info liefert als es die Auskunft-Seite des DPMA tut!?

    Hallo liebe Community,


    heute mal eine ziemlich ungewöhnliche Frage: Es geht um Ebay Kleinanzeigen

    wie verhält es sich hier wenn man

    a, - bezahlt über die "Freunde u. Bekannte" - Kategorie; Welche Möglickeiten gibt es hier ggf. den Betrag retour zu fordern?

    b. - resp. Via Sparkassenanweisung - welche Möglichkeiten gibt es hier!?


    bei a. bin ich mir nicht sehr sicher: Hier hab ich bereits gehört dass die Aussichten nicht sehr gut stehen. ich sehe in meinem PayPal Account auch keinen Button mit dem ich diese Aktion "widerrufen" koennte!?

    Was meint ihr hier - was ist (was wäre) hier möglich!?

    zu B. Wie ists wenn man einen Gegenstand via Sparkassenanweisung ( also über die Hausbank ) ganz klassisch überwiesen hat. Ist hier mehr möglich. Wäre hier binnen - sagen wir mal - einer Woche noch möglich einfach das Geld retourzufordern bzw. die Bank zu beauftragen, das Geld wieder zurückzubuchen.

    Freue mich auf einen Tipp.

    vG Gibraltar

    hallo und guten Tag liebe Community

    hab über die offizielle Fremdenverkehrsbüro adresse von Paris ( Parisinfo .com bzw. Parisjetaime.com ) einen Besuch für eine kl.Gruppe im Musee ´Dorsay festgemacht.


    Nun bekomm ich ein schreiben - das aussieht wie eine Rechnung - sich auch so nennt - wo aber m.-E. nicht ersichtlich ist - wo die Überweisung hingehen soll.


    denn das untenstehende das ist ja meines Erachtens keine Bankverbindung. oder!?


    OFFICE DU TOURISME ET DES CONGRES DE PARIS

    - Siège social : 76 rue Beaubourg, 75003 Paris

    – France - Tél. : Votre espace client – Contactez-nous

    SAS au capital de 477 406 euros – 531 208 494

    RCS Paris – 531 208 494 00041 - TVA : FR 78 531 208 494

    – Responsabilité civile : HISCOX


    Was meint ihr denn!?`

    okay - es nennt sich ja auch Facture - Pro Forma - vllt. muss ich also einfach noch auf die finale Rechnung

    a. warten oder

    b. diese Anfordern.


    Freue mich auf einen Tipp

    VG

    Hallo Community

    steh vor der Wiederanmeldung eines Motorrads nach 2 Jahren Pause - gelten die Schadensfreiheitsrabatte noch - u. kann ich die mitnehmen?

    Also ich hab zwei Motorräder gehabt u. ein Auto. Die liefen alle auf niedrigen Stufen - m.a.W. also ich hatte sehr kleine Beiträge

    Nun - ich hatte mich lange Zeit nicht um Vergleiche u. einen Überblick gekümmert - aber am Ende der Versicherungszeit des Autos z.B. festgestellt, dass meine Versicherung hier relativ "teuer ist".


    Fragen: was wenn ich mit dem nun anzumeldenden Motorrad zu einer anderen Verssicherung wechseln will.

    a. Kann ich hier einen relativ einfachen Überblick über den Markt u. diesszügiche Tarife gewinnen _ ohne Unmengen an Daten liefern zu müssen.

    b. Kann ich denn ggf. dann auch tatsächlich wechseln - u. ergo auch die "erarbeiteten" Rabatte -" mitnehmen "?

    Freue mich, von Euch zu hoeren.

    vG

    Hallo und guten Tag liebes Forum

    bin gerade am Aufsfüllen der Körperschaftssteuererklärung.

    Also der letzte Error der noch verblieben ist - ist der folgende:



    Wobei die Legende - und die Erläuterung wie folgt ist

    Bezeichnung der Körperschaft

    Zitat

    Eintragungen zur Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse können auch sein:

    • Bezeichnung des Berufsverbandes
    • Bezeichnung der Kasse (Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskasse)
    • Bezeichnung der Partei, des Gebietsverbandes, der kommunalen Wählervereinigung beziehungsweise des Dachverbandes
    • Bezeichnung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

    Sie werden in den Formularen vereinfacht auch als „Körperschaft“ bezeichnet.

    hallo und guten Tag vielen Dank für die Antworten - die IDEEN und TIPPS.

    Das ist sehr hilfreich alles - und ja:

    1 Thread pro Thema ist hilfreich.

    - btw. Bei mir ist die UG noch im START begriffen - ergo: für 21 ist noch nicht viel passiert.

    Da ists ggf einfacher.

    Dennoch - ich denk dass ein STB grundsätzlich keine schlechte Idee ist.

    VG

    Macht weiter so in Eurem Forum - sehr gut u. sehr hlifreich.

    hallo und guten Abend,

    hier nochmals einen Nachfrage:

    ist das via Elster zu machen!? - die Steuererklärung bzw. Jahresbilanz?!

    Seht selbst das Formular im Anhang mit dem ausdrücklichen Verweis auf "Elster". Denke mal dass ich das dann doch

    in Elster machen können sollte.

    Freu mich auf einen Tipp.

    seht selbst: da ist ein ausdrücklicher Hinweis darauf dass das in Elster gehen sollte?!

    Hintergrund: ist für ne UG (handlungsbeschränkt) und da dachte ich immer, dass es hier ausschließlich die E-bilanz gibt!?

    VG

    Hallo Community,

    für die Übersendung von Bilanzdaten an Finanzamt und (bei UG/GmbH) an den Bundesanzeiger. Kann GnuCash auch - ich bin nicht so sicher - also meines Wissens nach nicht. Denke dass man hier noch Extra-Software benötigt - wie z.B. auch etwa ebilanzOnline.de Aber halt:

    Dort kostet aber die Übertragung eines Jahresabschlusses an das Finanzamt fast 40€+MWSt

    Obwohl die Übertragung ans Handelsregister kostenlos ist.

    Kennt ihr ggf. weitere Wege!?

    Freue mich von Euch zu hoeren.

    VG Gibraltar

    hallo und guten Abend liebe Community,


    für eure vielen vielen Rückmeldung, die alle sehr anregend und interessant sind. 1111

    btw: ich hab nochmals nachgesehen:


    Grundsteuer-Erklärung mit Elster: WISO-Online-Tool vermeidet ganz viel Stress


    https://www.chip.de/news/Grundsteu…_184351061.html

    also bleibt festzuhalten - elster ist eine Variante, das alles abzuhandeln u. auch die Grundsteuererklärung damit zu erledigen.

    ferner gibt esn och das so genannte WISO-Online-Tool

    Das ist online - muss nicht heruntergeladen werden - sondern kann im Browser bedient werden.

    vg