Was ich jetzt auch schon gelernt habe, ist dass man eine leichte Adoption ins Auge fassen kann. Hier kann meine Frau beide Seiten sprich leibliche Eltern und Adoptiveltern hinsichtlich der Erbschaftssteuer nutzen
Beiträge von Rehr
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Irgendwas stößt mir an der Frage auf. Es geht doch um ein ausschließliches Erbe für deine Frau. Siehst du dich jetzt als Steueroptimierer für sie oder willst du deinen 50%-Fuß ins Erbe hinein bekommen?
EIne berechtigte Frage. Ich will hier nur als Steueroptimierter agieren. Meiner Frau zufolge möchte Sie auch eigentlich aktuell ungerne einen Kredit aufnehmen und einfach abwarten bis der Erbfall Eintritt. Was mir hier stört, ist dass Sie ja wegen der Erbschaftssteuer später dann doch einen Kredit aufnehmen muss. Dann kann man doch gleich einen Kredit aufnehmen und die Steuervorteile ggf. mitnehmen.
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Vielen Dank für diese Auskunft. Ich halte also fest: Die Geschwister von Olaf und Anna bekommen nicht einmal einen Pflichtteil. Damit ist das Thema erledigt. Jetzt geht es um die Gestaltung. Hier habe ich mir einige Varianten überlegt:
1. Entgeltliche Übertragung und anschließende Vermietung an Olaf und Anna:
Das hätte den Vorteil, dass Reparaturen am Haus direkt als Werbungskosten abgesetzt werden können. Außerdem ist das Haus Baujahr 1928 und man kann versuchen, die Restnutzungsdauer entsprechend anzupassen, um eine höhere Abschreibung zu erreichen. Ein weiterer Vorteil ist der Wegfall der Erbschaftssteuer.
2. Unentgeltliche Schenkung mit Nießbrauch:
Hier könnte man durch den Nießbrauch ggf. die Erbmasse mindern und etwas Erbschaftssteuer sparen.
3. Einfach abwarten und Kaffee trinken, also nichts tun.
Die Erbschaftssteuer könnte man dann später über einen Kredit bezahlen (hier steht ja auch das Haus als Sicherheit dagegen) und das Haus vermieten, um den Kredit zu bezahlen.
Bei allen Varianten bin ich mir völlig unsicher. Ich sehe auch das Risiko von gesetzlichen Anpassungen im Bereich der Erbschaftssteuer. Da muss es doch einige Präzedenzfälle geben. Wohin soll man eigentlich gehen? Zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder zu einem Steuerberater. Das ist wirklich eine komplexe Geschichte.
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Liebe Community,
wir haben von einem nicht verwandten älteren Ehepaar (Anna und Olaf, ausgedacht) die Info bekommen, dass meine Ehefrau Kim (wurde wie das eigene immer behandelt) als Alleinerbin nach dem Tod von beiden eingesetzt werden soll. Bisweilen sind per Testament Anna und Olaf gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Die Eltern von Anna und Olaf sind bereits verstorben und es gibt lediglich bei Olaf noch drei unliebsame Geschwister, die bloß nichts bekommen sollen. Als Erbmasse gibt es als wesentliches das Haus von Anna und Olaf. Jetzt zu meiner Frage: Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen? Mach es Sinn das Haus direkt abzukaufen, um dann per Nießbrauch und/oder Vermietung steuerlich was zu optimieren. Wie schaut es aus mit der Erbschaftssteuer ohne Verwandtschaftverhältnis? Gibt es hier Fallbeispiele, die mir hier weiterhelfen könnten bzw. Literatur?
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Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich seit Kurzem damit Geld anzulegen. Dabei bin ich auch auf die Kritik der SZ an dem MSCI World ETF gestoßen, die sagt , dass die USA in diesen Anlagen stärker vertreten sind als ihre eigentliche Wirtschaftsleistung dies rechtfertigt.
Wie sieht diese Gemeinschaft das Thema?
Ist dies wirklich ein Problem und die Anlage von dem Glauben an die USA als Führungsmacht getrieben oder gibt es gute Gründe für diese Zusammensetzung?
Gruß
Oliver
Meiner Meinung nach machst du dir da soviel Gedanken. Ob du nun in den MSCI World, dem S&P 500 oder ACWI investierst macht langfristig gesehen den Braten nicht fett. Wichtiger ist m.E. das du einfach anfängst zu investieren. Wie es die Vorredner bereits zeigten, gibt es viel Pro und Contra. Für den Laien nicht zu überblicken und letztendlich muss das Bauchgefühl entscheiden. Ich persönlich investiere ausschließlich mein Geld in den MSCI USA oder S&P500 und fertig. Der viel wichtiger Hebel ist die Sparrate. Mache dir eher Gedanken darüber, wie du die Sparrate erhöhen kannst anstatt welchen ETF du jetzt nimmst. Solange du kein Nischen-ETF nimmst ist alles in Ordnung.
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Bezüglich der stets angeführten großartigen Altersrückstellungen habe ich auch erhebliche Zweifel. Kennt sich hier in der Community jemand näher damit aus? Kommt da auch jedes Jahr so ein sog. "unabhängiger" Sachverständiger, der einen Blick in die Kasse wirft, und, oh Wunder, wieder keinen Cent entdeckt?
Sehr sehr gute Frage. Würde mich auch interessieren!
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Ich denke bei der Schlichtung wird nichts rauskommen. Das jüngste BGH-Urteil hilft eventuell doch noch zu einem Vergleich zu gelangen. Danach kann man immer noch klagen.
Ja, das kann gut sein. Es bleibt also abzuwarten. Die Kanzlei hat mir auch gesagt, dass das gesamte Verfahren durchaus 1 Jahr in Anspruch nehmen kann. Grundsätzlich kein Problem für mich.
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Ich habe gerade nochmal mit meiner Anwaltskanzlei telefoniert. Dem neuen BGH Urteil liegen noch nicht die Begründungen vor. Diese werden erst voraussichtlich im Januar öffentlich. Erst dann können die Verfahren ggf. angepasst werden. Bislang hat jedes Gericht seinen eigenen Senf dazu entschieden. Das BHB Urteil scheint demnach eine wichtige Richtschnur zu werden für alle anderen Gerichte.
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Auf jeden Fall austauschen!
Ich bin z.Zt. noch am abwägen. In 1 Jahren werde ich in Rente gehen und den vollen Beitrag (ohne Arbeitgeberbeitrag) zahlen müssen. Jede Erhöhung - wie gerade - schmerzt dann doppelt. Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.
Der Standardtarif wäre die letzte Option.
Eine vorherige Klage wäre demnach schon interessant.
Erst einmal alles Gute für die zukünftige Rente
. Ich kann mir vorstellen, welche Beitragserhöhungen Sie schon durchgemacht haben. Ich werde alle Neuigkeiten hier präsentieren. Insofern einfach mitlesen. Alternativ können Sie ja schon einmal ihre RVS auf eine mögliche Kostenübernahme prüfen. Schöne Feiertage!
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Meine Strategie sieht deshalb wie folgt aus:
- Man schreibt seiner PKV, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind.
- Mit dem Ablehnungsschreiben kann man beim Ombudsmann der PKV eine kostenfreie Schlichtung einleiten. Die Schlichtung hemmt die Ansprüche für den Zeitraum 6 Monate nach Ende des Schlichtungsverfahrens.
Bis dahin liegt das BGH Urteil vermutlich vor und man hat bessere Information wie aussichtsreich die Angelegenheit ist.
Bei deiner Strategie möchte ich nach ca. 2 Monaten gerne wissen, ob und inwiefern es schon neue Informationen gibt.
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Ohne RSV halte ich es nicht für ratsam, dann lieber jetzt nach dem BGH-Urteil über den kostenlosen Ombudsmann versuchen.
Ich kenne mich zu wenig aus mit dem Ombudsmann. Kann daher nicht viel darüber sagen, jedoch habe ich selber in meinem Leben immer die Erfahrung gemacht, dass kostenlose Dinge meist auch an Qualität leiden. Vielleicht habe ich hier auch nur zuviel Vorurteile. Generell ist der Weg über den Ombudsmann zu prüfen, insbesondere wenn man keine Rechtsschutzversicherung (RVS) besitzt oder diese nicht greift.
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Ohne RSV hätte es sich bislang nicht gelohnt und die Versicherungen erhöhen die Beiträge in Zukunft einfach um die Zurückzahlungen.
Sehe ich genauso. Ich möchte dazu nur noch sagen, dass ich eine RSV habe, die die Zusage bereits gegeben hat (außer den SB von 300€). Ich riskiere demnach 300€ für eine mögliche Chance von 15t€. Das Chance-Risiko-Verhältnis ist also sehr gut. Darüber hinaus wird die Zurückzahlung nur in der üblichen Beitragserhöhung wie bei allen anderen auch erfolgen. Dies wird aber m.E. so oder so passieren.
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Gerngeschehen!! Wichtig ist mir auf jeden Fall, dass man sich gegenseitig austauscht und über Neuigkeiten informiert. Ich habe aktuell die Klage beim Amtsgericht eingeleitet.
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Was mich auf jeden Fall noch interessiert, ist bei einer vermeintlichen Rückerstattung, wie man dem Arbeitgeber und dem Finanzamt die Gelder zurückzahlen muss bzw. wie sowas geregelt wird??
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Hallo Community,
der Artikel wurde um das neue Urteil aktualisiert. Ich habe mittlerweile auch per Mail die Verfasserin Frau Schön um Bewertung gebeten. Ihr Antwort dazu findet ihr hier:
Hallo Herr Rehr,
wir berichten morgen auch im Newsletter über die aktuellen BGH-Urteile – ich weiß nicht, ob Sie unseren Newsletter abonniert haben- Die PM des BdV habe ich auch gesehen. Halte die Einschätzung des BdV aber nicht für ganz treffend.
Der Versicherer kann sich bei späteren Prämienanpassungen das Geld nicht "zurückholen". Gemäß § 155 Abs. 3 Satz 1 VAG darf der Versicherer eine Prämienanpassung lediglich darauf stützen, dass die erforderlichen mit den einkalkulierten Versicherungsleistungen (prognostische) nicht mehr übereinstimmen. D.h. der Versicherer kann nur für die Zukunft die Versicherungsleistungen im Rahmen einer Prämienanpassung berücksichtigen. Ein "Nachholen" ist daher m. E. nicht möglich.
Die Warnung vor den Anwälten halte ich für schwierig – zumindest die Anwälte, die wir empfehlen, arbeiten aus unserer Sicht seriös.
Das Urteil des BGH ist für alle Versicherten positiv.
Beste Grüße,
Britta Beate Schön
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Ein sehr interessanter Bericht! Danke dafür! Ich bin demnach anscheinend auf ein solche dubioses Angebot reingefallen. Euch die eigentlichen "Finanztip-Experten", die den Artikel geschrieben haben, müssen ja dann Ihre Aussage revidieren und zumindest die Leser über den aktuellen Stand informieren.
Was ich auch noch nicht bedacht hatte, waren die Rückzahlungen die von Seiten AG und Finanzamt auf mich zukommen. Was ich noch nicht ganz verstehe ist die Aussage, dass sich die Versicherungen die Rückzahlungen wieder zurückholen. Angenommen ich bekomme 10t€ wieder zurückgezahlt, kann der Versicherer ja nicht einfach wieder 10te verlangen. Ungültige Beitragserhöhungen können im nachhinein ja nicht einfach zum aktuellen Zeitpunkt gültig gemacht werden und dann doch verlangt werden. Hier ist der Artikel für mich nicht ganz so schlüssig.
Frage an die anderen: Unternimmt ihr jetzt etwas oder lasst ihr die Klage weiterlaufen. Ich bin hin und her gerissen. Meine Klage ist jetzt aktuell beim zuständigen Amtgericht. Soll ich die Klage zurückziehen??
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Ich würde warten, sonst läufst du Gefahr, dass deine Klage "verliert" und sich deine Versicherung dann weigert die nächste Instanz zu bezahlen.
Selbst wenn die Gerichte in den anderen Fällen dann anders entscheiden, bleibt deine Klage verloren und es steht dir kein Geld zu.
Ich mache es über den Ombudsmann und hemme so meine Ansprüche. Das BGH Urteil zur AXA wird wegweisend für alle sein.
Super, danke. Soweit habe ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Aber gut, ich kann warten kein Problem. Den Weg über den Ombudsmann habe ich nicht gekannt. Ich habe für mich laut Anklage der Rechtsanwaltskanzlei einen angeblichen Anspruch von ca. 11k€ und auf der anderen Seite einen Selbstbehalt bei der RV von ca. 300 €. Das Chance/Risiko Verhältnis hat mich dazu bewogen es zu riskieren und den Weg über die Rechtsanwalt zu gehen zumal die sich eh schon darauf spezialisiert haben. Auch wenn es dann wahrscheinlich dann nur 1k€ werden
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Hallo Community,
ich habe jetzt auch den Schritt gewagt und die Kanzlei Ghendler Ruvinskij eingeschaltet. Ich habe alle meine Erhöhungen denen zugeschickt am 06.10.20 und am nächsten Tag auch schon das Prüfergebnis erhalten. Die eigentliche Klage wurde nach Deckungszusage der Versicherung am 17.November eingereicht. Jetz habe ich folgende Mail erhalten:
"Sehr geehrter Herr XY,
wir haben für Sie folgende Informationen zum Sachstand:
Ihre Klage ist jetzt eingereicht und bei Gericht eingegangen; damit ist das Verfahren anhängig. Wir haben inzwischen die Gerichtskostenrechnung erhalten. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen - die entsprechende Deckungszusage liegt uns vor. Für die Einzahlung der Gerichtskosten hat man von Rechts wegen sechs Monate Zeit. Erst nach Einzahlung der Gerichtskosten wird die Klage der Gegenseite zugestellt.
An dieser Stelle gehen wir strategisch vor. Zusammen mit Ihnen betreuen wir aktuell ca. 5.000 Mandanten, die uns mit der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge beauftragt haben. Um die Durchschlagskraft in einem solchen Großverfahren zu steigern und den Druck auf die Gegenseite und die gegnerische Anwaltskanzlei zu erhöhen, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, eine Vielzahl von Klagen zeitgleich zustellen zu lassen. Aus diesem Grund werden wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – die Weiterleitung der Gerichtskostenrechnung an Ihre Rechtsschutzversicherung zur gegebenen Zeit vornehmen. Dies verschafft uns den entscheidenden Vorteil, mehrere tausend Verfahren gleichzeitig rechtshängig machen zu können. Auf diese Weise steigern wir die Wahrscheinlichkeit, die Gegenseite an den Verhandlungstisch zu zwingen, erheblich. Ihre Ansprüche bleiben dabei selbstverständlich in vollem Umfang gewahrt.
Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung. In dem Fall werden wir die Gerichtskostenrechnung in Ihrem Verfahren unverzüglich weiterleiten
Stimmen Sie dieser Vorgehensweise zu, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir werden Sie informieren, sobald die Gerichtskostenrechnung an Ihre Rechtsschutzversicherung weitergeleitet und die Klage der Gegenseite zugestellt wurde."
Grundsätzlich finde ich das Vorgehen ja gut, allerdings möchte ich nicht 6 Monate warten. Bin hin und her gerissen. Was sagt die Community??
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Wie hier empfohlen
https://www.finanztip.de/pkv/pkv-beitragssteigerung/
habe ich Anfang Oktober Unterlagen an die Kanzlei
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
geschickt, Eingangsbestätigung vom 04.10.20 liegt vor. Seither habe ich nichts mehr gehört, auch eine Anfrage vom 23.10. nach dem Sachstand der Überprüfung ist bisher unbeantwortet.
Geworben wird mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Tagen ...
Das hat bei mir auch etwas gedauert!