Mal doof gefragt an die Steuerfüchse:
Den Beitrag zur Vorsorgekomponente kann ich wie steuerlich geltend machen?
Ich fürchte nämlich gar nicht, weil nicht mit Beiträgen für "analog gKV" vergleichbar.
Kann da jemand das Licht anmachen?
Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben zur „Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Versorgungsaufwendungen und Altersbezügen“ (unter Randziffer 88) vom 19. August 2013 formuliert:
Zahlt der Versicherte für seine Basisabsicherung zunächst einen erhöhten Beitrag, um ab einem bestimmten Alter durch eine entsprechend erhöhte Alterungsrückstellung i. S. d. § 12 Absatz 4a VAG eine zuvor vereinbarte zeitlich unbefristete Beitragsentlastung für seine Basisabsicherung zu erhalten, ist auch der auf die Basisabsicherung entfallende Beitragsanteil für die erhöhte Alterungsrückstellung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a EStG abziehbar und im Rahmen der für den VZ der Zahlung geleisteten Beiträge zu melden.