Beiträge von DionBacchus

    Hallo liebe Community,

    ich wende mich an euch, da ich nun im Beitragsdschungel den Überblick verliere und auf Hilfe hoffe.

    Momentan versuche ich die Verträge meiner Schwiegermutter in spe zu optimieren und bin dabei auf eine "unglaublich gute Rentenvorsorge" gestoßen (Ironie jetzt beendet). Seitens eines großen Vermögensberater-Schneeballsystem-Vertriebs wurde ihr ab 2008 eine Basisrente untergejubelt. Sie wusste bis zum Zeitpunkt an dem ich sie letztens darauf hingewiesen habe nicht einmal, dass dies eine Rürup Rente ist ("sowas hätte ich ja dann niemals abgeschlossen)

    Nun ein par Eckdaten:

    Sie zahlt, nach vielen Änderung der Beitragssumme, monatlich 28,45€ ein. Die Kosten des Vertrags beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 60€ (eine "günstige" Kostenquote von ca. 17,5%) . Die Frau geht im September 2023 in Rente. Momentan sind in dem Topf knapp über 2000€ enthalten. Macht bei prognostizierten 1% Rendite plus Dynamik genau 10,10€ Auszahlung monatlich ab 01.09.23. Das ist natürlich schrecklich! Ihr Einkommen beträgt momentan 1,8k netto und ihre Rente wird sicherlich aus staatlicher Hilfe bestehen, da sie bei den vielen 450€ Jobs in ihrem Leben nie in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Zusätzlich ist ein Kredit in Höhe von ca. 8k € abzubezahlen.

    Jetzt habe ich mehrere Möglichkeiten diesem Schrecken der Basisrente noch ein halbwegs gutes Ende zu setzen.

    1. Beitragsfrei stellen: Nach Auskunft der Versicherung würden hierbei sich die Kosten des laufenden Vertrages auch "drastisch" verringern, da er sich an dem Einzahlungsbeitrag bemisst. Ein genauer Wert wurde nicht mitgeteilt. Somit wäre der Vertrag weiterhin zu zahlen und dann mit einer Rente von knapp 7 Euro in den Ruhestand gehen.

    2. Aufgrund der möglichen "Vorfälligkeit" bereits jetzt die Rente auszahlen lassen und nur den Topf von 2000€ zugrunde legen. Man würde dann vielleicht auf eine Rente von so ca. 6 Euro kommen. ---- Wäre das überhaupt möglich und sinnvoll?

    3. Aufgrund des kleinen Betrags den Sonderweg "Kleinstbetragsrentenabfindung" gehen. Wenn ich es richtig verstehe, könnte sie jetzt (oder doch erst 2023?) eine Kapitalabfindung aus dem angesparten Vermögen erhalten. Hier habe ich keine verlässlichen Infos bekommen, was zu beachten wäre oder welche Beträge im Raum stehen. Lediglich weiß ich, dass sie unter 32€ mit der Rente kommt, weshalb dies greifen könnten.

    Ich hoffe ihr habt dazu mehr Informationen als ich und könnt mich unterstützen.

    Liebe Grüße

    Hallo miteinander!

    Ich habe mal eine eher technische Frage zu Aktien und Fonds, die ich trotz Google und Forumssuche nicht beantworten konnte. Verweist gerne auf einen Link, wenn hier bereits was passendes war und ich zu doof es richtig zu suchen ;)

    Wie kommt es eigentlich zustande, dass man (anscheinend) unendlich Aktien und ETFs bzw. deren Anteile kaufen kann? Ist das nicht irgendwann mal erschöpft? - Es gibt ja nicht wie bei gängigen Shoppingportalen die Nachricht: Zur Zeit leider nicht verfügbar/lieferbar.

    Gibt es denn eine Begrenzung der maximalen Aktien eines Unternehmens oder eines ETFs? Oder kann der "Eigentümer" des nachgefragten Postens einfach neue generieren?

    Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten.


    LG

    Ich weiß nicht, was wir dir hier raten sollen. Kann sein, dass dein Freund in 10 Jahren Milliardär ist. Kann sein, dass er es nicht ist. Mit nem Lottoschein gewinnt man garantiert, wenn man 195 Millionen Scheine kauft. Weiter komme ich mit deiner Beschreibung nicht. Sorry.

    Wenn ich mehr Zahlen und Beschreibungen bekomme, werde ich diese hier gerne ergänzen :)


    Ich denke dein Freund sollte sich einen Honorarberater nehmen, der sollte bei dem Einkommen/Vermögen noch drin sein;)

    Auch keine schlechte Idee. Ich werde es mal anklingen lassen. Aber wie bereits Chris meinte, wird auch er ohne genauere Zahlen nichts machen können.


    Habe ich so geantwortet, dass es auf die Frage passt?

    Auf jeden Fall, Danke!

    Ich habe mich dazu vielleicht nicht gut genug ausgedrückt. Entschuldige.

    Alles was ich beschrieben habe, sollen nur Optionen sein um den Grundstein für die Traumimmobilie zu verwirklichen. Also bis in 5-10 Jahren einen möglichst großen Batzen an Eigenkapital aufgebaut zu haben um daraus wieder eine Kreditwürdigkeit zu erstellen, um einen Kredit für den restlichen Betrag zu erhalten.

    Alles hängt an dem Verkauf der Firma und der Beteiligung an dem neuen Firmenkonstrukt. die Firma würde mit Anteilen verkauft, was ihm 500k bringt. Dazu kommt eine Beteiligung an der neuen Dachfirma am Umsatz von ca. 2 % und eine Verpflichtung weiterhin für die jetzige Firma tätig zu sein für die nächsten X-Jahre. (Momentan ist er 50% Geschäftsführer und hat dieses Jahr mit seiner Firma 400k an Gewinn erwirtschaftet, was dementsprechend 200k für jeden macht) Er behält den Posten als Geschäftsführer seiner Firma, jedoch wird der Gewinn der gesamten "Dachfirma" zugerechnet und davon bekommt er statt wie bisher 50% nur noch 2. Ein dauerhaftes Gehalt wird netto bei 5-6k im Monat liegen unabhängig vom Gewinn.

    Hoffnung ist somit, dass die neue Dachfirma, von der er sehr überzeugt ist, weiterhin einen steigernden Umsatz und auch Gewinn macht. Genauere Zahlen kann ich dir leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen. Weitere Verhandlungen stehen noch aus.

    Es ist also nicht Sinn und Ziel, mit den 500k innerhalb von wenigen Jahren ein Kapital von 5 Millionen zu haben. Lediglich ein Grundstein um alles in die richtige Richtung zu lenken

    Hallo liebe Community,

    ein Freund kam auf mich zu mit einer Frage, die meinen persönlichen finanziellen Horizont (und meine dazugehörigen Erfahrungen) doch ehrlicherweise bei weitem übersteigt, weshalb ich mich an euch wende.

    Er hat wahrscheinlich in absehbarer Zeit aus dem Teilverkauf seiner Firma ca. 500.000 Euro. Er wird weiter daran partizipieren und auch weiterhin noch Geld daraus ziehen können, weshalb ein Cashflow unabhängig seiner Investitionen sicher wäre.

    Sein Ziel: Eine Großimmobilie bzw. Traumverwirklichung zur Eigennutzung, für die er ca. 4-5 Millionen € benötigt. Hierfür will er einen guten Mix aus Anlageverhalten und Gehaltserhöhung heranziehen.

    Die Optionen:

    1. Momentan wird im eine Doppelhaushälfte angeboten für das Geld. Ca. 110 qm, gute Lage, Reihenhaus, Neubau. Diese müsste er ja eine bestimmte Zeit selbst nutzen, um daraus "kostengünstig" Kapital schlagen zu können. Reminder: Es ist definitiv nicht sein Wunsch, sehr lange oder gar dauerhaft darin zu wohnen. Eher will er das als Sprungbrett und Eigenkapitaleinsatz für sein wahres Ziel nutzen um hierfür einen entsprechenden Kredit zu bekommen.

    2. Ein Anlagemix aus Festgeld und ETFs, die ihm seine Traumverwirklichung in ca. 5-10 Jahren ermöglichen (der Hinweis, gerade bei ETFs eher länger als kürzer investiert zu sein, ist bekannt)

    Das wären die beiden groben Ideen. Es wäre super, wenn ihr mir dazu vielleicht noch ein par Ideen geben könnt oder Stolpersteine aufzeigt, welche die eine oder andere Option als weniger oder mehr sinnvoll erscheinen lassen. Habt ihr vielleicht noch andere Ideen, die mit einer so komfortablen Ausgangslage sinnvoller sind? Mit solchen Beträgen bin ich einfach absolut nicht vertraut und ehrlicherweise sehr unsicher.

    LG

    Das ist super fair von dir. Ich rechne diese Ehrlichkeit immer sehr hoch an und solche Sachen zeigen „echte“ Erfahrungen mit den Problemen und wie die Broker/Banken mit sowas umgehen. Gerade weil auch ich bei smartbroker bin, habe ich dein Thema aufmerksam verfolgt und bin dementsprechend beruhigt.

    Ich hoffe die ganze Zeit hat nicht zu viele graue Haare gefördert ;)

    Bei all den durchaus wichtigen finanziellen Aspekten ist doch auch eine andere Sache noch wichtig:

    Du hast bereits herausgearbeitet, dass eine Kündigung keine nennenswerte Nachteile bringt (sofern du anstatt dessen dann wo anders investierst). Wenn du aber Bauchschmerzen damit hast, wenn du nur daran denkst diesen alten Vertrag zu behalten solltest du ihn abstoßen. Alleine weil er dich dann nicht mehr umtreibt.

    Zur Verdeutlichung: Ich hatte einen aktiv gemanagten Fond, bei dem die Ausgabeaufschläge vorher gezahlt wurden, damit der sich von 5% auf 3,8 verringert (landläufig auch Stornoschutz genannt ;) ). Nachdem ich mich ENDLICH mehr mit dem Thema befasst hatte, waren 600 Euro in den Sand gesetzt. Sollte ich jetzt den Fond weiter besparen nur weil die Ausgabeaufschläge "abbezahlt" waren? - Definitiv nein. Die 600 Euro waren Lehrgeld aber die Kosten für einen aktiven Fond sind im Gegensatz zum ETF so deutlich, dass ich diese Pille schlucken musste. Alles auflösen (weil auch in Zukunft trotzdem teurer Geldfresser) und neu in ETFs investieren.

    Seit dem geht es nicht nur meinen Finanzen, sondern auch meiner Seele besser...

    Hi tradefuchs

    Ich bin jetzt zwar kein Trader, habe mich aber auch mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich Smartbroker Kunde bin. Hierzu ist das im Leistungsverzeichnis eigentlich ganz gut erklärt, wann die 0,5 Prozent Strafzinsen anfallen.

    Es wird quartalsweise geschaut, ob das Mittel deines Geldes auf dem Verrechnungskonto 15 Prozent deines Mittel des Depotwertes übersteigt. Wenn ja, werden die Zinsen dann auch nur auf den die 15 Prozent übersteigenden Betrag erhoben. Zusätzlich hast du bei neu eingezahlten Geld 3 Monate „Schonfrist“ auf bezüglich des Verwahrentgeltes.

    Hier nochmal der Auszug im kompletten:

    „Ermittelt wird die durchschnittliche Cashquote im Verhältnis zum Depot- & Cashbestand zum Quartalsende. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Erst ab einer so ermittelten Einlagenquote von 15 % pro Stammnummer fallen 0,5 % p.a. auf die EUR-Kontosalden an - und auch nur auf den 15 % übersteigenden Betrag. Zudem wird bei der Berechnung der Einlagenquote der jeweilige Durchschnitt der Salden im Berichtszeitraum (Quartal) zugrunde gelegt und damit gewährleistet, dass sich kurzfristige höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder Zahlungseingänge) im Verlauf des Berichtszeitraums ausgleichen können. Bei Währungskonten, etwa in CHF, DKK, JPY und SEK, wird ein abweichendes Verwahrentgelt erhoben. Dies können Sie dem B2B PLV des Abwicklungspartners DAB BNP Paribas entnehmen. USD-Konten sind davon ausgenommen.

    Für neue Geldeingänge („fresh money“) sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden wird das Verwahrentgelt für 3 Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Dies gilt auch für Geldeingänge der letzten 3 Monate. Zum Beispiel: Für einen Geldeingang am 15.01. eines Jahres beginnt die Berechnung des Verwahrentgelts zum 15.04. des Jahres.“