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Deine Überlegung kann ich nachvollziehen. Es geht mMn darum, dass wir Einbrüche im Bereich-50% gesehen haben und ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt selbst bei längerer Anlage schmerzhaft gewesen wäre, weil dann vorher ein Gewinn von > 100% notwendig gewesen wäre.
Meine Quintessenz ist, dass die Cash-Reserve notwendig und sinnvoll ist, über die Höhe kann man diskutieren.
Bei mir gab es eine Steuerbuchung bei den einzelnen Rückzahlungen, speziell auch kein Verlust. Allerdings ist die Abwicklung nicht abgeschlossen. Ansonsten stimmt mMn Deine Logik sofern kein Altbestand.
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Der S&P ist eben ein US-amerikanischer Index. Bei den von FT empfohlenen Indizes wird eher kritisiert, dass der US-Anteil zu hoch sein. Bei einem weltweiten Index wird zudem beim Verschieben der wirtschaftlichen Gewichte die Länderverteilung angepasst.
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Sondervermögen ist eine Regelung hinsichtlich des Verhältnisses Depotanbieter zu Finanzprodukt. Daher ist es mMn eher relevant, wer Dein Depotanbieter ist.
doch eigentlich bei sinkenden Zinsen nach oben gehen müsste?
Das hängt mit der Restlaufzeit zusammen. Bei den Geldmarktpapieren (= sehr kurze Restlaufzeit) ist der Einfluss dementsprechend marginal, das ist ja auch der Sinn.
Vor vielen Jahren waren Rentenfonds mit auf der Empféhlungsliste von FT, das wurde bei der Niedrig-/Negativ-/Nullzinsphase auf Tagesgeld geändert. Mit der Zinserhöhung kamen dann die Renten-ETF wieder dazu, speziell €STR. Mit der neuen Zinssenkungsphase werden die halt wieder unattraktiver, auch gerade im Vergleich mit der Inflation und verschärft dann wenn der Pauschbetrag schon überschritten ist.
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Der ETF ist ausschüttend. Stell mal unter Charts "Kurs inkl. Ausschüttung" ein. Viel besser wird es aber nicht, da wir eine Zeit der Negativzinsen hatten.
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Wenn ich es richtig verstehe geht es um die Betreuung, in diesem Fall die Vermögenssorge. In diesem Fall müsste mMn das Gericht im Verkauf eingebunden gewesen sein. In so einem Fall würde ich den dortigen Bearbeiter auf den Sachverhalt ansprechen. Allerdings nur dann, wenn die genannte Zahlung bestätigt ist und nicht nur vermutet wird.
Wie gesagt nur Meinung eines Laien.
Insgesamt spricht das Konzept nicht zu mir.
Grundsätzlich ist es mMn ein Denkfehler, das Kapital Deiner Mutter und Deine Sparraten / Kapital hinsichtlich einer Entnahme zusammen zu betrachten. Tendenziell würde diese höhere Entnahme Deinen Vermögensaufbau belasten. Auch die 3-4% sind umstritten, speziell hinsichtlich Besteuerung und erwartbaren Renditen in ungünsitgeren Zeiten. Es bleibt auch noch das Thema nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag wenn Deine Mutter keine / geringe eigene Erträge hat.
Ein Weg wäre vielleicht eine saldierte Entnahme für eine längeren Zeitraum (z.B. 10 Jahre) in einer sicheren Anlage auf den Namen Deiner Mutter zu belassen und den Rest auf Dich zu übertragen, so sie das denn wirklich möchte,
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Im Grundsatz ist es gleich, ob eine Anlagesumme in einem oder mehreren Depots liegt. Aus Deiner Konstellation höre ich ggf. das Thema Schenkungssteuer sowie Freibeträge bei den Kapitalerträgen heraus. Vielleicht kannst Du die Idee genauer erläutern.
Ja, daher auch der Post oben in #6.
Zur Motivation: bei mir stand die Auszahlung an und die Langlebigkeitsrente hätte das Kapital um 1/3 reduziert.
Nachtrag: Habe jetzt noch mal nachgesehen: Ich hatte gerechnet Bestand ./. Einzahlungen ./. Zulagen = Gewinn. Das hat dann etwa mit der Berechnung des Anbieters übereingestimmt. Diesen Gewinn hat dann das Steuerprogramm aus der Meldung des Anbieters übernommen. Es gab dann noch eine Verrechnung mit der Steuerersparnis aus der Ansparphase. Die Unterlage habe ich aber leider nicht zur Hand.
Ich kann glaube ich nicht weiter helfen.
Wenn ich es richtig verstehe ist das kein wertloses Ausbuchen sonden die Firma wurde aufgelöst und Du hast einen Restwert bekommen. MMn ist dann der Verlust Anschaffungskosten ./. Liquidationserlös. Das sollte eigentlich bescheinigt sein. Vielleicht doch mal dort den Support anschreiben?
Ich hatte das seinerzeit gepostet RE: Versteuerung Riester nach Kündigung
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Bei mir war nichts einzutragen, da der Anbieter das elektronisch ans FA übermittelt hatte.
Es handelt sich aber nicht um einen Altbestand vor Einführung der Abgeltungssteuer?
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Kurzes Befragen der Suchmaschine hat ergeben, dass dies in der Steuererklärung angegeben werden kann. Verlustbescheinigung gibt es demnach nur bei Verkauf. Bitte selbst gegenchecken bzw, Vielleicht kommt noch eine qualifizierte Antwort.
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