Die Befreiung sollte dennoch funktionieren.
Klare Aussage: NEIN!
Die Befreiung sollte dennoch funktionieren.
Klare Aussage: NEIN!
ich weiß, dass ich mich von der GKV befreien lassen kann, sollte die JAEG mein Einkommen übersteigen.
Wie ist es aber nun, wenn ich mein Einkommen durch BAV und Jobrad soweit senke, dass ich von meiner Seite aus darunter falle und ansonsten aber darüber bliebe. Kann ich mich dann immer noch befreien lassen, oder funktioniert dies durch aktives Senken nicht?
Ziel: Ich möchte in der PKV bleiben.
Noch eine Frage zum Verständnis. Kann mir der Antrag auf Befreiung abgelehnt werden?
Frage 1: Nein!
Frage 2: JA!
Hallo.
Die Befreiung sollte dennoch funktionieren.
Allerdings werde nicht ich diese Feststellung treffen, sondern die zuständige Krankenkasse. Daher für letzte Sicherheit dort nachfragen.
NEIN!
Vielen Dank für die Informationen. Leider listet die Beratersuche der BVVB nur Versicherungsberater auf, was mir als Laie aber wenig weiterhilft. Auch die Verbraucherzentrale konnte mir bei der Suche nach Versicherungsberatern nicht weiterhelfen und verwies nur auf die BVVB.
Doch - wenden Sie aus einen in der Nähe oder suchen Sie einen, der sich überwiegend mit PKV beschäftigt.
Oder suchen Sie im Internet.
Oder fragen Sie jemanden, der möglicherweise qualifizierte Versicherungsberater kennt.
Hinweis: wer das mit den Angestellten im ö.D. und der Beihilfe nicht kennt, der sollte sich auch nicht äußern. Und ja, das gibt es - das konnten die Angestellten im ö. D. wählen: AG-Zuschuss oder Beihilfe und viele haben die Beihilfe gewählt, die mit Übergang in den Ruhestand endet!
Diese Entscheidung war regelmäßig im erheblichen Umfang nachteilig, wenn der Ruhestand eingetreten ist.
Dürfen hier ja namentlich nicht genannt werden! Ich kenne mindestens drei bis vier die hier in Frage kommen könnten.
Geht man über den Verband BVVB werden nicht alle angezeigt, weil viele jungen und neuen Versicherungsberater diesem Verein gar nicht beigetreten sind.
Sucht man bei Google kommen Versicherungsvermittler und Versicherer.
Hier könnten aber auch Versicherungsmakler sehr interessiert sein, weil die Mehrprämie aus der Umstellung ja auch verprovisioniert wird. Allerdings könnte die Beratung dann auch tendenziell provisionsorientiert sein.
Bei einem Versicherungsberater auf Durchleitung achten, also auf den Beratungsnachweis nach § 48c VAG. Verpflichtet zur Annahme und zur Durchleitung ist die AXA/DBV.
Wichtig ist: auf gar keinen Fall in einen Unisextarif, weil Sie sich damit nach Ansicht der Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes den Zugang zum Standardtarif verbauen, den Sie mutmaßlich haben könnten.
§ 231 Abs. 3 SGB V
Beihilfe Hamburg.
Was mich irritiert:
Es wurde bisher gar nicht darauf hingewiesen, dass der Beamte auf Widerruf zweimal das Recht hat die Pauschale Beihilfe zu wählen.
Einmal als Beamter auf Widerruf und dann bei der Ernennung zum Beamten auf Probe.
Unabhängig vom ersten Wahlrecht hat man das zweite auf jeden Fall, also unabhängig davon, wie man beim ersten Mal gewählt hat!
2021 ..... die 9 ist ein Tippfehler.
Nein, dem Tarif fehlt kein Geld und nein der Bedarf Beiträge zu erhöhen steigt nicht.
nd schießt man sich damit nicht ins eigene Knie, wenn eine Beitragserhöhung zwar zunächst für unwirksam erklärt wird, später aber mit einem dann aufgrund der Verzögerung noch höheren Betrag nachgeholt wird?
Das kann ja nicht passieren.
Die Beitragserhöhung wird geheilt und damit dann wirksam. In der Regel ab 2020 oder 2921 auch umgesetzt wurde.
Die Rückzahlungen erfolgen aus Eigenmitteln und werden später nicht umgelegt!
Muss mal sehen, kann und will nichts versprechen. Gibts da einen besonderen Bonus?
Nein, es gibt keinen besonderen Bonus und die Frage ist doch hinfällig: bei Entfall der Beihilfe haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht, ein Wechsel der PKV ist völlig sinnlos und wenn sie einen weiteren Versicherungsvermittler einschalten, dann will der doch auch nur etwas verkaufen, weil er sonst kein Geld für seine Bemühungen verdienen kann!
Die Frage war doch geklärt!
"Wo ist denn jetzt das Problem?
Die DBV bzw. AXA, weil es keine DBV mehr gibt, hat doch Angebote.
Ok - je nach Ausgangslage sind es teilweise komplexe Modelle, aber es gibt sie!
Entweder wenden sie sich direkt an Ihre PKV oder an den zuständigen Versicherungsvertreter oder -makler oder lassen sich unabhängig - aber kostenpflichtig - von einem Versicherungsberater beraten, der sich mit PKV auskennt!
Möchtest Du genauer ausführen, warum und von welcher Gesellschaft dringend abzuraten ist?
Ich habe die Gesellschaften aufgrund guter persönlicher Erfahrungen, oder guter Erfahrungen im Kollegenkreis, sowie Empfehlungen bei Stiftung Warentest in den Ring geworfen.
1. nein!
2. Kollegen und Freunde - weil die fachlich auch so versiert sind!
3. PKV ist eine Entscheidung für das Leben!
Beim Wechsel in der Gesellschaft ist nur für Mehrleistungen eine Risikoprüfung zulässig und ja, die gibt es dann bei Beamten.
Der Bedarf ist bei Beamten ganz anders.
Eine Anwartschaft ab Beginn ist in der Konstellation unzulässig - ein Optionstarif wäre ggf. möglich, aber nicht jeder bietet Wunschoptionen.
Die Frage war, ob man es jetzt macht, weil man vielleicht in ein paar Jahren Professor wird oder auch nicht und ggf. auch nur auf Zeit oder ggf. auch für immer und die Antwort war nein.
die aussage war, dass es professioneller Hilfe im sinne eines Coaching bedarf, weil hier eine Entscheidung getroffen werden müsste, die unter Umständen nicht einfach zu korrigieren ist. Dazu braucht es jemanden, der sich auskennt, der nichts vermitteln will und die Folgen unterschiedlicher Entscheidungen abbildet.
Welcher Teilnehmer hier im Forum soll das denn können?
Auf der Basis von Erfahrungen von Kollegen, die beruflich etwas ganz anderes gelernt haben und tun?
aber man sollte später zumindest ohne Gesundheitsprüfung wechseln können, wenn die tarif halbwegs vergleichbar sind.
Man kann nicht ohne Gesundheitsprüfung wechseln - also nicht den Versicherer!
Und wenn man einen -Tarifwechsel beim Versicherer macht, dann geht das auch nicht ohne Risikoprüfung für Mehrleistungen und ansonsten sind es Minderleistungen. Es bedeutet aber, das es mehr als ein Tarifwerk/-system gibt.
Debeka, HUK, LVM und Concordia ist ein bunter Strauß aus wirklich gut, gut bis mittelmäßig und dringend abzuraten.
Wer berät einen denn da?Sorry, aber man sucht sich unabhängigen Rat und den gibt es nur dort, wo man die Beratung bezahlt. Nicht beim Versicherer, dessen Versicherungsvertreter, angestellten Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsmakler und kaufen tut man dann dort, wo man laut Beratung wohl am Ehesten gut aufgehoben ist!
Also Muenchner: das war jetzt nix bis wenig.
Es gibt bereits mehrere Bundesländer in denen das mit der pauschalen Beihilfe umgesetzt ist:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und in Sachsen steht es im Koalitionsvertrag!
In Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und auch in Baden-Württemberg steht es zur Diskussion!
Ansonsten ist die Basis für die Überlegung im Ansatz grundsätzlich schon falsch. Der Beitrag wird ja für jedes Eintrittsalter im Voraus für die restliche Laufzeit bemessen und die Kalkulation der Nicht-Beamten-Tarife unterscheidet sich regelmäßig gravierend!
Dagegen steht alles unwahrscheinliche: wird man Professor? Wenn ja als BaP oder BaZ?
Sie brauchen professionelle Hilfe!
Das Studium ist nicht beendet, die Befreiung gilt und unter 20 Stunden in der Woche ist das Werkstudent!
Es gibt ggf. ausnahmen, aber die Prüfung ist umfassend und aufwändig und sie werden kaum die dafür notwendigen Unterlagen hier einstellen wollen!
Frage 1: nein, außer .....
Frage 2: wenn man als Arbeitnehmer in der GKV krankenversicherungspflichtig wird, kann man sich sofort bei der GKV anmelden.
Die PKV kündigt man später rückwirkend.
Frage 3: die Frist sind drei Monate für ein rückwirkende Kündigung. Exakte Details findet man in § 205 Abs. 2 VVG.
Frage 4: einen Nachweis Eintritt Versicherungspflicht oder Familienversicherung oder Anspruch auf Heilfürsorge.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gibt es regelmäßig Stress!
P.S.: wenn sie umbedingt wollen, dann kann man das basteln! Kostet aber Geld!
Wenn man die Lösung nicht kennt oder nicht findet, dann wendet man sich an jemanden, der es beruflich macht!
Wurde die Frage nach dem Geburtsdatum gestellt?
Wurde gefragt, wie lange Sie exakt in der PKV versichert sind? Exakt meint ein Format tt.mm.jjjj inkl. der Angabe der konkreten Vorversicherung!
Sie sprechen ständig von der Bemessungsgrenze, also der besonderen JAEG, und eben nicht von der JAEG?
Wurde gefragt ob Sie eine Gewerbe haben - da beginnt bei einer Photovoltaik-Anlage au dem Dach!
Und ja - ich habe noch mehr Fragen! Die wirklichen habe ich immer noch nicht gefragt, weil ich den mitlesenden Schwarm nicht erhellen werde!
Sie geben oben Werte Ihres Einkommens an und ich habe immer und sofort 2 - 4 weitergehende Fragen dazu?
Und ja, ich habe in jedem Fall eine passende Lösung!
Aber ich mache keine Ausschnittsberatung - ich mache entweder eine richtige Beratung, die vollumfänglich ist, oder ich mache nichts!
Warum? Weil ich haften werde, für das, was ich tue und sage und das tue ich auch sehr gerne!
Dazu bekomme ich alle Informationen oder ich tue es nicht!
Ganz oder gar nicht, richtig und nicht so ein bisschen, rechtssicher und nicht bruchstückhaft!
@cell_2k6
Ich finde Deine Idee mit bAV wenig passend. Weil bAV hat auch wieder viele Aspekte, die man mit einem bAV-Experten besprechen sollte und man muss es sich eben auch gut überlegen, weil das ist eine langfristige Entscheidung!
Das soll nicht heißen, dass man nicht eine langfristige Entscheidung bAV treffen kann oder soll - ich finde den Zeitpunkt unglücklich, weil das Kind noch nicht geboren ist!
Eigentlich liegt die Lösung auf der Hand und alle dazu relevanten Aspekte sind sogar schon genannt. Nur die Lösung sieht keiner, weil sie keiner kennt - so ist es eben!
Es sind eben nur noch drei Fragen zu stellen und zu beantworten und dann könnte ich sagen, wie es am Besten umgesetzt werden sollte - rechtssicher, kostengünstig, ohne wirtschaftliche Verluste oder Einbußen!
Ja ja, ist schon klar, Du versuchst Dich gerade in vier geheimnisvollen Worten an Einzelfällen abzuarbeiten, die noch auf andere Weise nach 55 den Sprung in zB eine GKV-Familienversicherung geschafft haben. Es gibt da ja auch noch ein paar mehr Ausnahmeerscheinungen.
Die Regel ist das aber nicht, die Regel ist nach wie vor - und es steht wirklich überall geschrieben - und es hat sich seit Jahren nichts daran geändert - das es fast unmöglich ist, mit 55 noch in die GKV zu wechseln.
So seist Du selbst einer der wenigen zufriedenen GKV Rueckkehr er, ist dieses Glück doch vielen Leuten nicht zuteil geworden. ....... Das Ganze spielt hier in dem Thema vom Fragesteller übrigens gar keine Rolle.
Die Aussage, dass das 55 Lebensjahr eine Schallmauer ist, ist falsch!
Selbst 655 als Alterssangabe ist in der absolutistischen Form falsch!
Und NEIN - es geht nicht um Einzelfälle!
Es geht immer um die Gesamtschau im konkreten Einzelfall.
Und was irgendwo und vor allem überall geschrieben ist, ist deswegen noch nicht richtig!
Der hier zu Grund liegende Fall ist übrigens sehr langweilig und die Fragen einfach zu beantworten - aber ich antworte nur, wenn man mich für die Antworten bezahlt! Das ist ein grundsätzliches Prinzip - weil ich es alles ganz exakt und mit Rechtsgrundlagen weiß und beurteilen kann und vor allem auch darf!
Ich will gar nicht viel Geld - ich bin sogar sehr preiswert - aber ich muss bei den meisten der Beiträge hier heulen - und weil es kostenlos eben nur tendenziell pauschalierte und nie richtige Aussagen gibt - weil sie nie exakt richtig sind, sind sie falsch - nehme ich eben Geld!
Es ist übrigens auch sehr aufwändig ständig auf der Höhe der zeit zu sein und jede Regelung inkl. den Veränderungen zu kennen!
Nur ein Punkt: Ihr vertretet hier die Ansicht, dass eine Person durch das Unterschreiten der JAEG kv-pflichtig wird - dabei habt ihr alle noch nicht die DREI entscheidenden Fragen gestellt, die vorrangig zu stellen sind!
Die vierte und fünfte Frage ist tatsächlich bereits beantwortet.
Dafür seid ihr aber schon - und das auch völlig unstrukturiert bei der Erhaltung von Rechten und Anwartschaften ...... aber das auch ohne Fragen zu stellen!
Was heißt das? In der Fiktion?
Ist wie Kurzarbeitergeld - Elternzeit ist fiktiv über JAEG, wenn man vorher über JAEG war!
'Es wird fiktiv betrachtet - wenn Ihr die Begriffe nicht kennt, dann haltet Euch bitte zurück!
Denn es ist Allgemeinwissen, dass 55 die Schallgrenze für den KV-Wechsel ist.
Und das ist falsch!