Beiträge von Muenchner

    §92a EStG besagt: JEDER Riestervertrag darf zu JEDER Zeit (während der Ansparphase) zur Tilgung eines Darlehens für die SELBSTGENUTZTE Immobilie genutzt werden. Das ist die Rechtslage, da kann man nun schaun wie man das für sich am günstigsten und besten nutzt.

    Absolute metaphysische Gewissheit für ein "lohnt nicht" würde ich jetzt nicht unterschreiben, aber in sehr vielen Fällen wird es schon eng.

    Mir ist noch kein Tarif untergekommen bei dem man nicht mindestens 85 werden müsste damit es kein Verlustgeschäft ist. Am Ende ist es halt eine Wette gegen die zu Grunde liegende Sterbetafel und eine Versicherung wird möglichst so kalkulieren, dass sie diese Wette nicht verliert.

    Ok. Dann schaue ich mal, wie ich es am besten mache. :/

    Trotzdem vielen Dank euch allen und bleibt gesund...

    Ganz triviale Lösung: Die Immobilie nicht so schnell entschulden ;-).

    Schulden sind in Zeiten in denen man durch die gemeinsame Währung in einer Schicksalsgemeinschaft mit Ländern ist die jahrzehntelang Fiskalpolitik mit der Notenpresse betrieben haben ohnehin das beste was man machen kann!

    Nein macht es nicht, ich habe bereits dargelegt wann die Verwendung eines normalen Riestervertrags (Umwandeln macht keinen Sinn) zu wohnwirtschaftlichen Zwecken Sinn macht. Such Dir einen Zinseszinsrechner und tipp da den betrag, die Laufzeit und 2% ein, dann siehst Du was auf dem Wohnförderkonto auflaufen und zu versteuern sein wird.

    Also ich würde Freising empfehlen. Ein schönes, geschichtsträchtiges Städtchen (u.a. älteste Brauerei der Welt) im Speckgürtel von München. Ich finde die Stadt hat mit knapp 50.000 Einwohnen genau die richtige Größe und die Symbiose zwischen historisch (Altstadt, Domberg, usw) und modern (Campus Weihenstephan) verleiehen der Stadt einen einzigartigen Zauber.

    Es ist alles vor Ort was man baucht und man ist gleich in München und am Flughafen. Mir hat die Stadt schon immer gut gefallen, aber durch die Innenstadt Neugestaltung die bis 2023 abgeschlossen sein soll und die anschließende Öffnung des Dombergs (neues Wegesystem am und um den Berg) wird das Stadtbild nochmals deutlich aufgewertet.

    Hallo AlexMa

    Es wurde ja schon von anderen usern geschrieben, ich versuche es aber nochmal zusammenzufassen und möglichst genau zu erklären:

    Deine Überlegungen bezüglich Darlehenstilgung ist eine gute Idee. Genau das halte ich für die beste Verwendungsmöglichkeit von Riester und habe mich daher damit eingehend beschäftigt.

    Einschlägig ist hier übrigens §92a EStG. Es kann zu jeder Zeit während der Ansparphase das KOMPLETTE Kapital zur Darlehenstilgung verwendet werden. Beachte aber bitte: Sobald das Kapital verwendet wird bildet sich jedoch das sog. Wohnförderkonto, das mit 2% pro Jahr verzinst wird.

    Idealerweise gestaltet man die Sache daher so, dass man das Riesterguthaben möglichst nah an der Auszahlungsphase (und damit Besteuerungsphase) entnimmt. Perfekt wäre hier das letzte Jahr vor der Auszahlungshase. Das Wohnförderkonto bildet sich zwar trotzdem, aber wird nicht mehr verzinst.

    Du solltest also mit der Verwendung noch warten und Deinen Riestervertrag stattdessen optimieren.

    beachte bitte, dass eine Beitragsdynamik bei Riester ab einem gewissen Einkommen/Beitrag keinen Sinn macht. Für die maximale Förderung muss man 4% des Vorjahresbruto einzahlen, maximal ist der förderfähige Beitrag jedoch auf 2100€ pro Jahr begrenzt. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 52500,00€.

    Von den 2100€ gehen die Zulagen ab. macht bei den o.g. Zulagen einen Eigenbeitrag von 1140,00€ pro Jahr. Mehr einzuzahlen macht keinerlei Sinn.

    Mein Tipp:

    Passe den Beitrag so an, dass die 2100€ INKL. ZULAGEN pro Jahr nicht überschritten werden und verwende das Guthaben möglichst spät zur Darlehenstilgung. Sobald die Kinderzulagen wegfallen kannst Du den Vertrag auch beitragsfrei weiterlaufen lassen.

    Die BBBank hat eine fast gleichlautende Nachricht verschickt.

    Ich habe daraufhin über das Kontaktformular eine Rückfrage gestellt, ob ich die knappe Nachricht so interpretieren darf, dass die Konten wieder auf den vorherigen Stand umgestellt und die erhobenen Gebühren (wurden 2020 eingeführt) erstattet werden. Gestern kam dann ein Brief mit der Bitte um Geduld, die Sache werde gerade geprüft.

    Ich frage mich wieso die Beihilfe wegfällt? Entweder man ist Beamter und hat auch im Ruhestand Anspruch, oder eben nicht und hatte auch vorher schon keinen Anspruch.

    Selbst informieren kann man sich auf dem Portal kv-fux.de, dort ist auch ein tarifvergleich möglich. Allerdings kann das keine detaillierte Beratung ersetzen, allenfalls aufzeigen wohin die Reise (Preis und leistungstechnisch) gehen kann.

    Bei der Altersvorsorge in Versicherungen kommen nur Nettotarife in Frage, wer etwas anderes verkauft handelt nicht im Interesse des Kunden! Wobei sich hier, wenn überhaupt, nur ein Riester lohnt (Zulagen, Steuervorteile und Kostenquote des Vertrags prüfen), für eine normale RV braucht man keinen Versicherungsmantel.

    Kombinierte Produkte wie die RV/BU der HuK sind nicht gut. Entweder sichert man ein Risiko ab, oder man Spart, aber nicht beides in einem, intern ist der Beitrag ohnehin in einen Spar und einen Risikoanteil aufgeteilt.

    Wenn Du gesund bist solltest Du über den Abschluss einer neuen BU nachdenken.