Beiträge von Michael_81

    Ich habe auch 2 Konten bei der Baaderbank. Fin Net Zero und und Smartbroker Auf Anfrage hat mir die Baaderbank mitgeteilt dass ab 2025 eine tägliche Verrechnung der Steuertöpfe zwischen beiden Banken erfolgt.

    Das stimmt nicht. Ich habe gerade die Baader Bank angerufen und dort wurde mir gesagt, dass keine unterjährige Verrechnung der VVT bei 2 Depots bei der Baader Bank und bei unterschiedlichen Brokern erfolgt. Erst am Jahresende wird der VVT neu berechnet!

    Das Depot wurde 2024 gelöscht, deswegen wurde wahrscheinlich eine Steuerbescheinigung mit den Verlusten bescheinigt. Ich verstehe nicht, wie du das meinst, dass man die Verlustbescheinigung im Folgejahr einreichen soll. Ich habe jetzt vorhin eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP für mein Kind an das Finanzamt übermittelt. Und du meinst, da müsste man einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten, mit dem man dann irgendwann in der Zukunft den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen kann?

    Ich denke, ja. Die Zeile für die Anlage KAP haben sie ja richtig (13) hingeschrieben, aber es ist eigentlich der falsche Paragraph.
    Richtig wäre § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, aber darin wird ja auch auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwiesen, also vllt nicht so dramatisch :).


    Wenn dieser Verlust in deiner Bescheinigung auftaucht, heißt das, dass du aktiv bis zum 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hattest?

    Aber statt auf den Paragraphen rumzureiten, zurück zur ursprünglichen Frage:
    Ja, du solltest eine Steuererklärung machen, denn der Verlusttopf ist durch die Beantragung und Ausstellung der Verlustbescheinigung bei der Bank gelöscht worden. Via Steuererklärung muss er (der Verlusttopf) nun zum Finanzamt, um dort weitergeführt zu werden.

    Nein ich hatte keine Verlustbescheinigung beantragt, da ich es vergessen hatte. Aber die Verluste wurden ja trotzdem bescheinigt.

    Muss ich dann auch für die nächsten Jahre eine Steuererklärung abgeben, damit die Verluste nicht verfallen oder reicht es dann aus erst dann wieder eine Steuererklärung zu machen, wenn ich die Verluste mit Gewinnen verrechnen kann oder sind die Verluste beim Finanzamt dann nicht mehr hinterlegt?

    Stimmt der Paragraph? Bei mir stehen unter diesem Paragraphen die Aktiengewinne.

    Bevor man sinnvoll darauf antworten kann, müßte die Sachlage klar sein.

    Scan einfach die Steuerbescheinigung ein, nimm die persönlichen Daten weg und lad das Ding hoch. Ich könnte mir vorstellen, daß Du Dich oben verlesen hast (oder in die falsche Zeile gekommen bist). Wenn man das Original der Unterlage hat, gibts keine Übertragungsfehler.

    Der von mir angegebene Paragraph ist korrekt.

    Hallo,

    ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.


    Meine Frage ist nun, ob man für 2024 eine Steuererklärung machen muss, damit die Verluste in den nächsten Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnet werden können oder ob es reicht die Verluste erst in einer Steuererklärung für ein späteres Jahr anzugeben, wenn man diese erst benötigt oder werden die Verluste dann nicht mehr vom Finanzamt berücksichtigt?


    Danke euch.

    Nein tut mir leid. Die Aktien verrate ich nicht. Ja, ich will jährlich verkaufen und dann wieder kaufen um den Grundfreibetrag auszunutzen. Das hatte ich aber Eingangs schon geschrieben. Sonst macht es ja keinen Sinn mit der NV-Bescheinigung. Kannst du jetzt bitte meine Fragen beantworten? Danke dir.

    Hallo. Ich habe für mein 1 jähriges Kind ein Junior Depot eingerichtet und bespare dieses mit ca. 250 Euro monatlich mit verschiedenen Einzelaktien. Mein Vorhaben ist, den Grundfreibetrag neben dem Sparerfreibetrag jährlich durch Verwendung der NV-Bescheinigung so gut es geht auszunutzen.

    Meine Frage:

    1.) Ich habe im Antrag für die NV-Bescheinigung angegeben, dass mein Kind 6.000 Euro im Jahr 2024 Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe erzielt. Wenn die Gewinne höher als die 6.000 Euro jährlich in den nächsten 3 Jahren sind, muss ich dies dem Finanzamt melden oder kann ich das so laufen lassen, solange die Veräußerungsgewinne jährlich unter dem Grundfreibetrag sind?

    2.) Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2024 für das Kind?

    3.) Wie hoch ist der Freibetrag für das Kind in der GKV im Jahr 2024?

    4.) Wenn jetzt in einem Jahr Veräußerungsgewinne über den Freibetrag der GKV angefallen sind, muss man ja das Kind freiwillig versichern lassen. Wie hoch wären hier die ungefähren monatlichen Kosten?

    5.) Würde die GKV überhaupt drauf kommen, wenn das Kind über den Freibetrag der GKV war, wenn keine eigene Meldung erfolgt?

    6.) Wenn jetzt zum Beispiel erst im Dezember 2024 die Freibetragsgrenze in der GKV überschritten wird, muss dann die freiwillige Krankenversicherung für das Kind für das gesamte Jahr 2024 nachgezahlt werden? Müsste dann das Kind ab dem Jahr 2025 weiterhin freiwillig versichert werden oder kann der GKV mitgeteilt werden, dass im Jahr 2025 der Freibetrag voraussichtlich nicht überschritten wird und ab 2025 vorerst wieder familienversichert werden kann. Wie ist es überhaupt wenn das Kind auch im Jahr 2025 freiwillig versichert bleibt und im Dezember 2025 / Januar 2026 der GKV mitgeteilt wird, dass die Einkünfte unter dem Freibetrag waren. Würde dann der komplette gezahlte Jahresbeitrag zurückerstattet werden?

    Danke euch!