NV-Bescheinigung für Junior Depot

  • Hallo. Ich habe für mein 1 jähriges Kind ein Junior Depot eingerichtet und bespare dieses mit ca. 250 Euro monatlich mit verschiedenen Einzelaktien. Mein Vorhaben ist, den Grundfreibetrag neben dem Sparerfreibetrag jährlich durch Verwendung der NV-Bescheinigung so gut es geht auszunutzen.


    Meine Frage:


    1.) Ich habe im Antrag für die NV-Bescheinigung angegeben, dass mein Kind 6.000 Euro im Jahr 2024 Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe erzielt. Wenn die Gewinne höher als die 6.000 Euro jährlich in den nächsten 3 Jahren sind, muss ich dies dem Finanzamt melden oder kann ich das so laufen lassen, solange die Veräußerungsgewinne jährlich unter dem Grundfreibetrag sind?

    2.) Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2024 für das Kind?

    3.) Wie hoch ist der Freibetrag für das Kind in der GKV im Jahr 2024?

    4.) Wenn jetzt in einem Jahr Veräußerungsgewinne über den Freibetrag der GKV angefallen sind, muss man ja das Kind freiwillig versichern lassen. Wie hoch wären hier die ungefähren monatlichen Kosten?

    5.) Würde die GKV überhaupt drauf kommen, wenn das Kind über den Freibetrag der GKV war, wenn keine eigene Meldung erfolgt?

    6.) Wenn jetzt zum Beispiel erst im Dezember 2024 die Freibetragsgrenze in der GKV überschritten wird, muss dann die freiwillige Krankenversicherung für das Kind für das gesamte Jahr 2024 nachgezahlt werden? Müsste dann das Kind ab dem Jahr 2025 weiterhin freiwillig versichert werden oder kann der GKV mitgeteilt werden, dass im Jahr 2025 der Freibetrag voraussichtlich nicht überschritten wird und ab 2025 vorerst wieder familienversichert werden kann. Wie ist es überhaupt wenn das Kind auch im Jahr 2025 freiwillig versichert bleibt und im Dezember 2025 / Januar 2026 der GKV mitgeteilt wird, dass die Einkünfte unter dem Freibetrag waren. Würde dann der komplette gezahlte Jahresbeitrag zurückerstattet werden?


    Danke euch!

  • Verstehe ich nicht.

    Wenn Du Deinem Kind monatlich 250 Eur schenkst, dann dauert es noch über 10 Jahre bis für die Dividenden/Vorabpauschale die 1000 Eur Freibetrag nicht mehr reichen.


    Warum braucht das Kind nun eine NV-Bescheinigung?

  • Wieso Vorabpauschale? Ich habe Aktien keinen ETF, habe ich doch geschrieben. Ich gehe davon aus, dass sich der Kurs der Aktien, welche sich im Depot befinden jährlich verdoppelt, daher benötige ich eine NV-Bescheinigung.

  • Das ist natürlich toll, wenn Du schon weisst das sich die verdoppeln. Verrat mal. ;)

    Aber selbst wenn, Steuern zahlst Du nur auf Gewinne. Solange Du nichts verkaufst realisierst Du keine Gewinne. Es bleiben also nur eventuelle Dividenden.

  • Nein tut mir leid. Die Aktien verrate ich nicht. Ja, ich will jährlich verkaufen und dann wieder kaufen um den Grundfreibetrag auszunutzen. Das hatte ich aber Eingangs schon geschrieben. Sonst macht es ja keinen Sinn mit der NV-Bescheinigung. Kannst du jetzt bitte meine Fragen beantworten? Danke dir.

  • ... und ich wäre gerne dabei, wenn irgendwann Bilanz gezogen wird. :saint:

  • Nein tut mir leid. Die Aktien verrate ich nicht. Ja, ich will jährlich verkaufen und dann wieder kaufen um den Grundfreibetrag auszunutzen. Das hatte ich aber eingangs schon geschrieben. Sonst macht es ja keinen Sinn mit der NV-Bescheinigung. Kannst du jetzt bitte meine Fragen beantworten? Danke dir.

    Ich fürchte, Du schätzt da etwas ziemlich fundamental falsch ein.


    Dies ist ein Forum von Laien, die sich für Finanzen interessieren. Das Forum wird betrieben von Finanztip, somit dürften die meisten Foristen hier Leser von Finanztip sein, das ist aber keine Bedingung. Wenn einer eine Antwort auf Fragen weiß, mag er diese hier posten. Einen Anspruch auf eine oder gar mehrere Antworten hast Du nicht.


    In der Sache hast Du unrealistische Vorstellungen. Du hängst der phantasievollen Vorstellung nach, daß sich Aktien pro Jahr verdoppeln. Solche gibt es sicherlich, aber man weiß von vornherein nicht, welche das sind. itschytoo wollte das mit seiner Nachfrage andeuten. Du hast seine Anspielung allerdings offensichtlich nicht erkannt.


    Du willst dem Sparplan Deines Kindes pro Monat 250 € spendieren, also 3000 € im Jahr. Das ist löblich. Wenn diese Aktien am Jahresende 10% höher stehen, dürfte das schon ein gutes Ergebnis sein. Bis Dein Kind damit den Grundfreibetrag voll hat (oder in der GKV beitragspflichtig wird) dürften einige Jahre vergehen.

  • Ich möchte noch was anmerken, auch wenn es nicht gefragt ist: Es geht hier um das Geld des Kindes.

    Für eine jährliche Verdoppelung muss man in hochriskante Papiere investieren. Mit seinem eigenen Geld kann das gerne jeder machen. Das Geld des Kindes muss aber in dessen Interesse angelegt werden. Und ich bezweifle, dass es im Interesse des Kindes ist, in hochrisiko Aktien zu investieren, wo es jederzeit zu einem Totalverlust kommen kann.

  • Ich möchte noch was anmerken, auch wenn es nicht gefragt ist: Es geht hier um das Geld des Kindes.


    Für eine jährliche Verdoppelung muss man in hochriskante Papiere investieren. Mit seinem eigenen Geld kann das gerne jeder machen. Das Geld des Kindes muss aber in dessen Interesse angelegt werden. Und ich bezweifle, dass es im Interesse des Kindes ist, in Hochrisiko-Aktien zu investieren, wo es jederzeit zu einem Totalverlust kommen kann.

    Der Vater beabsichtigt, dem Kind Vermögenswerte zu schenken. Das kann Bargeld sein, das könnten aber auch Aktien sein. Wer sollte es ihm verwehren, vom eigenen Geld hochriskante Aktien zu kaufen und diese dann dem Kind zu schenken?


    Ich würde es nicht tun, aber rechtlich sehe ich dabei kein Problem.


    Dem Kind Geld zu schenken, und dann im Namen des Kindes die gleichen Aktien zu kaufen wäre sicherlich eine andere Geschichte.

  • Wer sollte es ihm verwehren, vom eigenen Geld hochriskante Aktien zu kaufen und diese dann dem Kind zu schenken?

    Bin kein Experte auf dem Gebiet von daher war das nur meine Vermutung.

    Aber ich lese es so, dass dem Kind Geld aufs Verrechnungskonto überwiesen wird und davon die Aktien. Zumindest für mich ist das was anderes, als dem Kind direkt Aktien zu übertragen. Ob das rechtlich einen Unterschied macht, weiß ich nicht

  • michael_d Das ist eine interessante Frage. 🤔


    Ich würde es auch so sehen, das im Moment der Schenkung des Geldes, dieses in den Besitz des Kindes übergeht, und ab dann der Vater nur noch als Vormund handelt und verplichtet ist, sorgsam damit umzugehen.

  • Die Aktien können auf das Kinderdepot übertragen werden, aber beim Verkauf der

    hochriskanten Papiere ist es das Geld des Kindes. Dieses wieder in Hochrisikopapiere anzulegen wird nicht mehr möglich sein. In Kinderdepots dürfen z.b. auch keine Optionsscheine o.ä. Gekauft werden.


    Davon mal abgesehen sind jährliche Verdoppelungen von 3000€ mit 250€ mtl. Sparrate über 17 Jahre über 38 Millionen an Steuern fällig.

    Da würde ich mir überlegen ob das Kind wirklich soviel Steuern zahlen sollte…das arme Kind, völlig versteuert.


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  • Die Aktien können auf das Kinderdepot übertragen werden, aber beim Verkauf der

    hochriskanten Papiere ist es das Geld des Kindes.

    Ja. Verkaufen geht aber immer. Tausch eines superriskanten Papiers gegen Geld geht immer, verringert ja das Risiko.

    Dieses wieder in Hochrisikopapiere anzulegen wird nicht mehr möglich sein.

    Richtig.

    Davon mal abgesehen sind jährliche Verdoppelungen von 3000€ mit 250€ mtl. Sparrate über 17 Jahre über 38 Millionen an Steuern fällig.

    Da würde ich mir überlegen, ob das Kind wirklich soviel Steuern zahlen sollte. Das arme Kind, völlig versteuert.


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    Sehr gern. Die Steuer schluckt ein Viertel des Gewinns. Drei Viertel bleiben übrig.


    Verdopplung pro Jahr ist anspruchsvoll. Was kommt demnächst? Der Josefspfennig?