Beiträge von Jochen1

    Danke Altsachse und Pantoffelheld.

    Als Rentner habe ich die Zeit und auch nichts zu verlieren.

    Kann man für den Fall, dass man mit dem Vorschlag des Ombudsmanns nicht einverstanden ist, auch noch den Klageweg bestreiten? (Nur zur Info)

    Kennt jemand die tatsächliche Rechtslage in diesem Fall? Eigentlich müsste es ja reichen, wenn ich mich auf geltendes Recht gegenüber der Bank berufe.

    Gruß Jochen

    Vielen Dank Guido.

    Es handelt sich um die NIBC-Direct. Der Schaden liegt etwa bei 50 EUR für die in 2019 abgeführten Steuern für das Jahr 2018.

    Zitat NIBC:

    "Wir bitten um Verständnis, dass die Erstattung der angefallenen Steuern für 2019 nicht rückwirkend erstattet werden kann, da das Steuerjahr 2019 bereits seit langem abgeschlossen ist.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis."

    Zitat Ende.

    Dem habe ich wiedersprochen. Einwendung der Bank:

    "Eine Erstattung auf Bankenebene ist nicht mehr möglich, da das Steuerjahr 2019 schon abgeschlossen ist. Eine Reklamation Ihrerseits nach Erhalt der Jahressteuerbescheinigung bzw. Kontoauszüge von 2019 ist nicht erfolgt."

    Ich glaube aber, dass die Reklamationsfrist erst 3 Jahre nach Abschluss des Jahres endet, in dem der Schaden entstanden ist. In diesem Fall wurden die Steuern erst im Mai 2019 durch die Bank falsch abgeführt.

    Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob es eine abweichende gerichtlich belastbare Regelung gibt. Ich glaube nicht, dass die Bank zB. mit abweichenden AGBs die gesetzliche Frist aushebeln kann.

    Bleibt gesund.

    Gruß Jochen

    Weil bei Erteilung der NV-Bescheinigung KEINE Steuererklärung (Rentner) erstellt wird.

    Der Sinn einer NV-Bescheinigung ist, dass keine (teure durch einen Steuerberater oder Verein zu erstellende) Steuererklärung erstellt werden muss. Stattdessen wird durch das FA eine NV-Bescheinigung erteilt. Ich bin 91 und nicht mehr in der Lage, selbst eine SE zu erstellen. Daher erteilt mir das FA seit 12 Jahren alternativ eine NV-Bescheinigung.

    Beim Durchsehen der Kontoauszüge im Februar 2021 ist mir aufgefallen, das die Bank trotz fristgerechtgerecht eingereichter NV-Bescheinigung (2019-2021) für das Jahr 2019 und 2020 unberechtigt Steuern für Zinserträge abgeführt hat. Die Bank will aber den durch sie verursachten Schaden nicht begleichen, da angeblich die Einspruchsfrist abgelaufen sei.

    Wie ist die gesetzliche Regelung? Ich meine mich zu erinnern, dass die Einspruch-Frist erst 3 Jahre nach Beendigung des Ereignisjahres endet. Bin mir aber nicht ganz sicher.

    Eine Kompensation über die Steuererklärung im Nachhinein ist nicht möglich, da die NV-Bescheinigung die Alternative zur Steuererklärung ist.

    Muss die Bank für den durch sie verursachten Schaden für die in 2020 unberechtigt abgeführten Steuern für das Jahr 2019 aufkommen? Was ist zu tun, wenn die Bank sich weigert?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Bleibt gesund!:!: