Beiträge von wn25421pbg

    Scheck oder Überweisung nach Kündigung durch BHW


    Hallo Geschädigte, habe gerade noch einmal das Forum durchstöbert. Gibt es eigentlich auch Geschädigte, denen das Bausparguthaben plus Boni überwiesen wurde?

    Euch allen eine schöne Vorweihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr, verbunden mit der Hoffnung, dass der BGH bald ein verbraucherfreundliches Urteil fällen wird.


    wn25421pbg

    Hallo zomtec,

    es wird vorsichtig geschätzt wohl im Jahr 2017 ein BGH - Urteil geben.

    Wüstenrot hat ja im April 2016? beim OLG Stuttgart Revision eingelegt, weil das Gericht für einen Bausparer geurteilt hat. Sofern Wüstenrot nicht einlenkt und den Vertrag fortsetzt, was für die Bausparkasse allemal billiger kommt, gibt es wohl ein Urteil. Ich befürchte, dass die Revision zurückgenommen wird, mit der Folge, dass jeder sich durchklagen muss. Das ist anstrengend und zermürbend. Unterwegs wird einem der eine oder andere Vergleich angeboten. Und ohne Rechtschutz ist man dem Risko ausgesetzt, dass man noch zubuttern muss, da man sich ggf. an den Kosten beteiligen muss.

    Ohne Anwalt hat man keine Chance denke ich und darauf zielt die Strategie der BSPK ab. Wenn nur 2 von 10 Betroffenen klagen,geht die Rechnung auf. Insgesamt gibt es wohl nur an die 1.000 Klagen im Bundesgbiet. Es lohnt sich also für die Kassen! Und wir wissen auch nicht, ob die Verträge, die länger als 10 Jahre zugeteilt sind, nicht doch gekündigt werden dürfen. Die Juristen und Gerichte sind sich darin nicht einig. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

    wn25421pbg - 21.11.2016

    Trotz erfolgreicher Klage auf den Kosten sitzen geblieben!

    An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein gewonnener Prozess ggf. auch mit Kosten für den siegreichen Kläger verbunden sein kann. Das Langericht Hannover, das zuständig für die Klagen gegen die BHW BSK ist und deren erste Urteile vom OLG Celle einkassiert wurden (Zuteilung noch keine 10 Jahre) - hat mich mit einer rechtlich sehr bedenklichen und nicht nachvollziehenden Begründung auch als Kläger an den Kosten (ein zweiter Fall ist mir bekannt) beteiligt.
    Dass das Vertrauen der Bürger, die über keine finanziellen Mittel verfügen, in den Rechtsstaat verloren geht, ist nicht verwunderlich. Auf den voranwaltlichen Kosten bleibe ich, obwohl siegreich vor Gericht, sitzen. Man kann natürlich gerichtlich dagegen angehen. Bei mir zahlt die Rechtschutzversicherung die voranwaltlichen Kosten, aber wer keine hat und es sich finanziell nicht leisten kann , geht leer aus. Bei anderen Landgerichten zahlt der Unterlegene. Es lebe der Rechtstaat, der mich hier durch seine Judikative schwer enttäuscht hat. Ist schon irgendwie merkwürdig das mit dem Landgericht Hannover und dem BHW. Jeder kann sich ja selbst seinen Reim darauf machen. In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende.

    wn25421pbg

    Es gibt Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbauprämiengesetz, die klipp und klar regeln, was unter Bausparbeiträgen subsumiert wird - und zwar bis zum Erreichen der Bausparsumme.
    Neben den vertraglich vereinbarten Beiträgen sind dies Abschlussgebühren, freiwillige Beiträge, gutgeschriebene Zinsen, die zur Beitragszahlung verwendet werden, Umschreibegebühren sowie Zinsen für ein Bausparguthaben, das aus einem Auffüllungskredit entstanden ist.

    Quelle: Abschnitt R4 WoPR 2002

    Zu den Bausparbeiträgen gehören also nicht "im Hintergrund" berechnete und nur bedingt (Bedingungen regeln die ABB eindeutig) zu zahlende und deshalb auch nicht gutgeschriebene Bonuszinsen. Sie erhöhen die prämienbegünstigten Zahlungen nicht.
    Solange ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie besteht, ist die Bausparsumme nicht erreicht.

    Hoch interessant, hat dein Rechtsbeistand das schon aufgegriffen, wobei eine Verwaltungsvorschrift natürlich keine Rechtsnorm ersetzt? Allerdings kann sie sicherlich dazu verwendet werden, den BSKen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

    Gruss
    wn25421pbg

    Hallo Fabian,

    du musst für dich erst einmal entscheiden, was du mit dem Vertrag machen möchtest.

    Verträge die gerade erst zugeteilt wurden, werden h. E. nicht ohne weiteres gekündigt. Prüf mal, ob es Bonuszinsen gibt, die ggf. zusammen mit dem Bausparguthaben die Bausparsumme übersteigen. Mein Vertrag wurde 8 Jahre nach Zuteilung gekündigt, weil Bausparguthaben und Bonuszinsen die Bausparsumme überstiegen. Lt. OLG Celle ist das rechtswidrig.
    Die BSK geht vor den BGH.

    Alternativ könntest du die Bausparsumme erhöhen. Dieses wir die BSK ablehnen. Dann würde ich den Ombudsmann ein schalten.Was sollte für eine Erhöhung sprechen?

    Und nur nicht einschüchtern lassen.

    Gruss
    wn25421pbg

    @berghaus - Beitrag 641 Absatz 2 -

    Ich sehe das genauso. Mitrechnen ist auf jeden Fall angesagt; und dabei bitte nicht vergessen, dass die Zinsen taggenau zu berechnen sind und zum Bausparguthaben gehören.

    Im Übrigen wird es für diese Fälle wahrscheinlich so sein, dass die BHW wieder auf die Zahlung der Regelsparbeiträge bestehen wird, damit die Gesamtlaufzeit des Vertrages sich verkürzt.

    Hätten die Bausparkassen die weiteren Zahlungen der Regelsparbeiträge (auch wenn das Bausparguthaben größer als 40 % der Bausparsumme beträgt) angemahnt, wäre es für sie gar nicht zu so einem Disaster gekommen. Aber damals war es für die Kassen das große Geschäft und jetzt jammern sie.

    wn25421pbg

    @forenteilnehmer - Beitrag 640 -

    das ist in der Tat richtig.

    Interessant ist allerdings in diesem Zusammenhang, ob eine zweite Kündigung ausgesprochen werden kann, wenn doch zuvor schon eine ausgesprochen wurde und die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung erst später (also nach Ablauf von 10 Jahren) vor Gericht abschließend entschieden wird bzw. erst der BGH in dieser besagten Fallkonstellation eine Entscheidung fällen muss.

    wn25421pbg

    @forenteilnehmer

    meine Fallkonstellation ist eine andere: Vertrag wurde 8 Jahre nach Zuteilung gekündigt; die Bonuszinsen (rückwirkende Verzinsung ab Vertragsbeginn mit 5%) wurden dem bis dato angespartem Bausparguthaben hinzugerechnet. Dadurch wurde lt. BHW die Bausparsumme überschritten.

    Ein gleichartiger Fall wurde vom OLG Celle für den Bausparer positiv entschieden. Wichtig ist für die von dieser Fallkonstellation Betroffenen, ob die BHW Revision einlegt. Wenn nein bedeutet das wohl, dass die davon betroffenen Verträge wieder aufleben werden, so dass der ursprüngliche status quo wieder hergestellt wird.

    wn25421pbg

    Ja, das wäre schön, aber unsere Gerichte lassen sich Zeit. Gute Personal und It - Ausstattung ist bei unseren Gerichten ein Fremdwort. Dort wurde unsere gut funktionierende Verwaltung schon kaputt gespart. Ich gehe davon aus, dass das schriftliche Urteil Mitte / Ende Oktober vorliegt; Revision müsste dann wohl bis zu 4 Wochen nach Bekanntgabe eingelegt werden.Muss mich in eigener Sache leider auch noch in Geduld üben (Termin 26.10.).


    wn25421pbg

    @ forenteilnehmer (Beitrag 611)

    ich habe meine Wohnungsbauprämie im April 2016 auf mein Konto ohne vorheriges Anschreiben seitens der BHW auf mein Girokonto überwiesen bekommen. Den Antrag hatte man mir im Januar mit den ganzen Steuerunterlagen und Jahreskontoauszügen zugeschickt; diesen habe ich gleich ausgefüllt und mit Einschreiben zurückgeschickt. Mein Vertrag wurde übrigens Mitte 2015 gekündigt.

    wn25421pbg


    @eagle_eye (Beitrag 606)

    Ich denke, dass es es verschiedene Vorgehensweisen gibt. Da ich fast 45 Jahre Kunde der BHW war und auch meine Bauvorhaben über das BHW finanziert hatte, war meine Bankverbindung durch Lastschrifteinzug bekannt.; vielleicht liegt es daran.


    Wen es interessiert, hier der Zwischenbericht der BHW: https://www.bhw.de/docs/Zwischenbericht_16.pdf
    Unter Punkt 13. sind übrigens Rückstellungen aus Bonusverpflichtungen in Höhe von über 1.000.000.000 EUR aufgeführt; der Verlust der Gesellschaft betrug im ersten Halbjahr 2016 über 44 Millionen EUR (erstmalig? im Vergleich zu den Vorjahren).

    wn25421pbg

    @eagle_eye,

    eigentlich sollte es keine Rolle spielen, ob die Beträge unter der Grenze liegen. Bei vielen Onlinbanken muss man allerdings explizit eine Steuerbescheinigung beantragen, wenn man eine haben möchte, vor allem wenn keine Steuern abgeführt wurden. Werden Steuern abgeführt, gibt es nach meiner Kenntnis auf jeden Fall eine. Vom BHW habe ich allerdings immer eine zugeschickt bekommen, auch wenn der frei gestellte Betrag nicht erreicht wurde.

    MfG
    wn25421pbg

    @forenteilnehmer

    die Steuerbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2015 wurde mir Anfang des Jahres zugeschickt. Mein Vertrag wurde zum 31.07.2015 vom BHW gekündigt und zum 03.08.15 auf mein bekanntes Konto überwiesen. Die Kontoabrechnung bekam ich auch im August 2015.
    Du hast die Steuerbescheinigung entweder selbst verbummelt oder sie ist auf dem Postweg verloren gegangen. Ggf. eine Ersatzbescheinigung anfordern.

    MfG
    wn25421pbg

    Hallo @berghaus,

    Vorsicht, die Einlösung ist beabsichtigt und könnte dann nachteilig vor Gericht ausgelegt werden! Sinn und Zweck der Klagen ist doch die Fortsetzung des Vertrages und nicht die Entgegennahme des bisher eingezahlten Bausparguthabens. Etwas anderes ist es, wenn die Bausparkasse das Guthaben eigenmächtig überwiesen hat und trotz Aufforderung keine Bankverbindung zur Rücküberweisung angegeben hat. Dann könnte man es auf ein Tagesgeldkonto legen.

    Hallo meine lieben Mitstreiter,


    wie geht es jetzt weiter in den Fällen, in denen die Bausparkasse vor Ablauf von 10 Jahren unter Hinzurechnung der Bonuszinsen die Bausparverträge nach § 488 Abs. 3 BGB gekündigt hat, weil dadurch nach ihrer Meinung die Bausparsumme erreicht wurde?


    Die Kündigung der Bausparkasse erfolgte in diesen Verfahren nach § 488 Abs. 3 BGB, so dass die Bausparkasse zu gegebener Zeit noch eine Kündigung nach § 489 Abs.1 BGB nachschieben muss ("Erreichen der strittigen 10-Jahresfrist nach Zuteilung"), wenn die Verträge wieder in den Bestand zurück übernommen werden sollten.

    Falls die Bausparkasse in den besagten Fällen weiter klagt und beim Bundesgerichtshof unterliegt, so ist - nach meinem Dafürhalten - die Zeit bis ein BGH – Urteil ergeht, mit den Bonus nachträglich zu verzinsen; eine Kündigung nach § 489 Abs. 1 BGB wurde ja nicht ausgesprochen und die Verträge müssten fortgeführt werden, solange sie nicht gekündigt werden! :thumbup:Habe ich Recht ?


    OLG Celle verhandelt zur Kündigung von Bausparverträgen durch das BHW; keine Anrechnung von Bonuszinsen!

    Hallo Betroffene, deren Vertrag vor Ablauf von 10 Jahren nach Zuteilung durch Addition der Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigt und deren Bausparvertrag gekündigt wurde; weiteres siehe bitte nachstehenden Link:

    ra-lachmair.de/versicherungsre…lt-zur-k%C3%BCndigung-von

     Und die Gerechtigkeit siegt doch! Schönen Abend Euch allen.