Beiträge von JorgeH

    Hallo Pantoffelheld,

    Danke für die schnelle Antwort. Meine Frage hat aber nichts mit dem Freibetrag zu tun.

    Wenn ich zuerst die Aktien mit Verlust und danach die Aktien mit Gewinn verkauft hätte, würde keine Steuer einbehalten (Verrechnungstopf).

    Da ich zuerst die Aktien mit Gewinn verkauft habe, wurde erstmal die Steuer einbehalten. Meine Idee ist die Aktien mit Verlust jetzt zu verkaufen und die Verrechnung bei der Steuererklärung zu machen.

    Gruss

    Hallo,

    Faktendarstellung:

    • Sparerfreibetrag ist schon ausgeschöpft
    • Ich habe vor 1 Woche Aktien mit Gewinn verkauf und ca. 400€ Steuer bezahlt.
    • Ich habe in meinem Depot andere Aktien in minus (noch nicht realisierte Verlust von ca. 2.000€).

    Frage: Macht es Sinn die Aktien in Minus bis Ende des Jahres zu verkaufen (um die 400€ mit der Steuererklärung zurückzubekommen) und sofort die Aktien nochmal zu kaufen?

    Viele Grüsse!

    Hallo,

    In dem Artikel "Quellenteuer - Was bei der Steuer auf ausländische Dividende wichtig ist" (link) kann man folgendes lessen:

    Tipp: Sofern Du Kapitalerträge erzielst, die oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, kannst Du überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Bündele Deine Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug darin und stelle dort keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.

    Kann jemand es mir erklären? (Am bestem mit einem Beispiel :) ).

    Viele Grüsse,

    Jorge