Quellensteuer Was bei der Steuer auf ausländische Dividenden wichtig ist
Finanztip-Experte für Bank und Börse
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Du Dividenden – also Gewinne, die eine Aktiengesellschaft an Dich weitergibt – aus dem Ausland beziehst, wird dort Quellensteuer einbehalten. In Deutschland zahlst Du auf sie zusätzlich Abgeltungsteuer.
Je nach Land wird ein Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, teilweise kannst Du dir auch den restlichen Teil zurückerstatten lassen.
Legst Du Dein Geld in Fonds oder ETFs an, musst Du Dich nicht um die Quellensteuer kümmern.
So gehst Du vor
Lässt sich ein Teil der Quellensteuer mit der Abgeltungsteuer verrechnen, berücksichtigt das Dein Depotanbieter automatisch bei der Dividendenauszahlung.
Die Erstattung der restlichen Quellensteuer läuft von Land zu Land unterschiedlich. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, wie Du bei bestimmten Ländern wie den USA, Frankreich oder der Schweiz vorgehst.
Oft fallen bei der Erstattung Kosten wie zum Beispiel für bestimmte Bescheinigungen an. Du solltest daher vorher ausrechnen, ob sich die Erstattung auch finanziell lohnt.
Wenn Du ausländische Aktien besitzt, kennst Du vielleicht die Formulierung aus der jährlichen Steuerbescheinigung der Bank: Da heißt es wahlweise „angerechnete“ oder „anrechenbare“ ausländische Quellensteuer, die Sparerinnen und Sparer dann in bestimmte Felder der Anlage KAP in der Steuererklärung eintragen sollen. Doch was steckt hinter der ausländischen Quellensteuer, wie viel davon lässt sich anrechnen – und warum eigentlich?
Ganz allgemein gesprochen ist Quellensteuer eine Steuer, die direkt einbehalten wird, bevor Geld bei Dir landet. In diesem Ratgeber geht es um Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die Investoren aus dem Ausland dem Quellenstaat bezahlen müssen. Angenommen, ein deutscher Anleger investiert in die Aktie eines US-Konzerns und bezieht daraus eine Dividende. Der Quellenstaat USA würde dann auf diese Dividende (Kapitalertrag) Quellensteuer einbehalten. Der deutsche Anleger ist aus US-Sicht Ausländer. Quellensteuer fällt auch an, wenn ein deutscher Anleger in einen Fonds beziehungsweise ETF investiert hat, der ausländische Aktien enthält.
Jeder Quellenstaat legt den Quellensteuersatz auf Kapitalerträge selbst fest. Folgende Tabelle liefert eine Übersicht, welche Kapitalertragssteuer verschiedene Länder jeweils für ausländische Investoren ansetzen.
Quellenstaat | Währung | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|---|
Belgien | Euro | 30 |
Brasilien | Real | 0 |
China | Renminbi (Yuan) | 10 |
Frankreich | Euro | 30 |
Italien | Euro | 26 |
Irland | Euro | 25 |
Japan | Yen | 15 |
Kanada | kanadischer Dollar | 25 |
Schweden | schwedische Krone | 30 |
Schweiz | Franken | 35 |
Südafrika | Rand | 20 |
USA | US-Dollar | 30 |
Vereinigtes Königreich | Pfund | 0 |
Quelle: PWC (Stand 23. Mai 2024)
Diesen Prozentsatz der Dividende behalten die Quellenstaaten also erst einmal grundsätzlich ein. Manche Länder haben jedoch Zusatzklauseln, sodass am Ende für Privatanleger weniger abgezogen wird. Beispiel Irland: Der grundsätzliche Quellensteuersatz beträgt 20 Prozent. Für Privatpersonen wird er auf Null gesenkt.
Wer es genau wissen will, kommt nicht umhin, sich die Regelungen der einzelnen Länder genau anzuschauen, beispielsweise in der Tabelle des Bundeszentralamtes für Steuern. Manche Länder verzichten auch von Vornherein ganz auf die Kapitalertragssteuer für ausländische Investoren, zum Beispiel Brasilien.
Die Quellensteuer-Sätze variieren zwischen einstelligen Prozenten bis hin zu mehr als 30 Prozent. Anleger, die beispielsweise US-Aktien besitzen und daraus 100 Euro Dividende erhalten, bekämen zunächst einmal nur 70 Euro gutgeschrieben. Der Quellensteuersatz der USA liegt bei vergleichbar hohen 30 Prozent.
Wichtig: Als Anlegerin oder Anleger in Fonds und ETFs hat die Quellensteuer für Dich keine praktische Relevanz. Auch wenn der Fonds in ausländische Aktien oder Anleihen investiert. Die Abrechnung und eine eventuelle Erstattung der Quellensteuer übernimmt hier für Dich der Fondsanbieter. Mehr dazu liest Du weiter unten.
Investierst Du in ausländische Einzelaktien mit einer hohen Dividendenauszahlung, kann es sich jedoch lohnen, wenn Du Dich mit dem Thema Quellensteuer beschäftigst. Denn unter Umständen bekommst Du die Quellensteuer zurück. Im weiteren Teil dieses Ratgebers erklären wir Dir, wie das funktioniert.
Wenn Du in ausländische Einzelaktien investierst, zieht Dir die Bank bei Dividendenzahlungen häufig automatisch die Quellensteuer ab. Nicht immer ist dieses Geld aber für Dich komplett verloren.
Das ist immer dann der Fall, wenn zwischen dem jeweiligen Quellenstaat und Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. In diesen Fällen verrechnet der deutsche Staat einen Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer. Meist sind das 15 Prozent. Du müsstest dann also nur den Differenzbetrag ans deutsche Finanzamt abführen. Den weiteren Teil der Quellensteuer kannst Du Dir bei einigen Staaten dann sogar noch zurückholen.
Die folgende Tabelle zeigt die Quellensteuersätze auf Dividenden in ausgewählten Ländern. Außerdem siehst Du dort, welcher Teil der Quellensteuer Dir auf die Abgeltungssteuer angerechnet wird und wie viel Prozent Du Dir per Antrag zurückholen kannst.
Land | Quellensteuer (in % der Dividende) | anrechenbarer Teil (in % der Dividende) | erstattbarer Teil (in % der Dividende) |
---|---|---|---|
Dänemark | 27 | 15 | 12 |
Finnland | 35 | 15 | 20 |
Frankreich | 30 | 12,8 | 17,2 |
Italien | 26 | 15 | 11 |
Niederlande | 15 | 15 | 0 |
Norwegen | 25 | 15 | 10 |
Österreich | 27,5 | 15 | 12,5 |
Schweiz | 35 | 15 | 20 |
Schweden | 30 | 15 | 15 |
Spanien | 19 | 15 | 4 |
Türkei | 10 | 10 | 0 |
USA | 30 | 15 | 15 |
Quelle: PWC (Stand: 23. Mai 2024)
Zu Erläuterung ein Beispiel: Du hältst eine Aktie aus der Schweiz, auf die eine Dividende von 100 Euro anfällt. In der Schweiz sind jedoch 35 Prozent Quellensteuer fällig. Dein Broker zahlt Dir daher nur 65 Euro aus und führt 35 Euro an die Schweiz ab. Die Schweiz besitzt jedoch ein Quellensteuerabkommen mit Deutschland. Deswegen sieht die endgültige Verteilung so aus: 15 Euro bleiben beim Schweizer Fiskus, werden aber mit Deiner in Deutschland fälligen Abgeltungssteuer verrechnet. (Du hast also hiermit den Großteil der deutschen Abgeltungssteuer beglichen. Wie der Rest verrechnet wird, erklären wir im nächsten Abschnitt.) Die übrigen 20 Euro, die zu Beginn einbehalten wurden, kannst Du Dir von der Schweiz erstatten lassen. Dafür musst Du bei den Schweizer Steuerbehörden einen Antrag stellen.
Eine ausführliche Tabelle findest Du auch auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Lässt sich ein Teil der Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer anrechnen, macht das Deine Depotbank in der Regel automatisch. Sie berechnet Dir also nur die Differenz zwischen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und dem anrechenbaren Quellensteuerteil.
Sind zum Beispiel 15 Prozent der Quellensteuer anrechenbar, zahlst Du nur noch 10 Prozent Abgeltungsteuer. Hinzu kommen dann noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Bei einer Dividendenzahlung von 100 Euro zahlst Du also nur noch 10 statt 25 Euro Abgeltungssteuer. Rechnet man den Solidaritätszuschlag hinzu, sind es rund 11,40 statt 26,40 Euro.
Aufpassen musst Du jedoch, wenn Du einen Freistellungsauftrag eingerichtet und noch nicht ausgeschöpft hast. Denn dann berechnet Dir die Bank keine Abgeltungssteuer. Sie kann daher auch die Quellensteuer nicht direkt verrechnen. Stattdessen schreibt sie Dir den Betrag im sogenannten Quellensteuerverrechnungstopf gut. (Das ist erstmal nur ein Merkposten! Wie Du in den folgenden Absätzen liest, bekommst Du nicht automatisch eine Rückzahlung.) Hast Du später den Freistellungsauftrag ausgeschöpft, verrechnet die Bank dann anfallende Abgeltungssteuer mit den Beträgen aus dem Verrechnungstopf.
Hast Du am Ende des Jahres noch Beträge im Verrechnungstopf für die Quellensteuer, kannst Du diese über die Steuererklärung mit gezahlter Abgeltungsteuer bei anderen Banken verrechnen, falls Du anderswo Abgeltungssteuer gezahlt hast.
Achte auf den Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“.
Hast Du in einem Jahr aber keine Abgeltungssteuer gezahlt, weil Deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen, kannst Du von der Verrechnung der Quellensteuer nicht profitieren. Denn die Beträge im Quellensteuerverrechnungstopf lassen sich nicht in das nächste Jahr mitnehmen und verfallen.
Tipp: Wenn Du sicher bist, dass Du Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielen wirst, kannst Du überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Bündele Deine Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug darin und stelle dort keinen Freistellungsauftrag. Dann wird in diesem Zweitdepot auf jeden Fall die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.
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Das genaue Vorgehen, um die Quellensteuer erstattet zu bekommen, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Meist musst Du einen Antrag ausfüllen und zusammen mit bestimmten Bescheinigungen bei der Steuerbehörde des Landes einreichen. Zu den nötigen Dokumenten gehört dabei oft eine Bescheinigung Deines Finanzamtes in Deutschland, die Deinen Wohnsitz bestätigt.
In manchen Fällen ist die Erstattung aber auch einfach. So kann es vorkommen, dass Besitzer von ausländischen Einzelaktien automatisch die Dividende inklusive Erstattung gutgeschrieben bekommen – beispielsweise bei Aktien aus den USA.
Oft bist Du bei der Erstattung der Quellensteuer auch auf Deine Bank angewiesen. Sie muss Dir bestimmte Bescheinigungen ausstellen, möglicherweise ist der Antrag sogar nur über die Bank möglich. Manchmal fallen dafür hohe Gebühren an. Du solltest Dich darüber vorab informieren und überlegen, ob sich die Erstattung wirklich rechnet. Bei der Überlegung, ob sich die Quellensteuererstattung lohnt, solltest Du zum Beispiel auch die Portogebühren und natürlich den Zeitaufwand berücksichtigen.
Je nach Land kann es unterschiedlich lang dauern, bis die Erstattung tatsächlich gutgeschrieben wird. Die Nachbarländer Schweiz und Österreich erstatten die Beträge innerhalb weniger Wochen. Andere Länder – wie etwa Italien – stehen in dem Ruf, sich Jahre Zeit zu lassen, um die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzuzahlen.
Im nächsten Abschnitt haben wir Dir für einzelne Länder aufgelistet, was du bei der Quellensteuer beachten musst.
Auf Dividenden aus Frankreich musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 12,8 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 17,2 Prozent kannst Du Dir von den französischen Steuerbehörden erstatten lassen.
Die Erstattung der Quellensteuer in Frankreich gilt aber als kompliziert. Das liegt zum einen daran, dass Du die entsprechenden Formulare in französischer Sprache ausfüllen musst. Außerdem brauchst Du eine Bescheinigung der Lagerstelle Deiner Wertpapiere. Diese erhältst Du von Deiner Bank. Dafür verlangen die Banken oft hohe Gebühren. Informiere Dich daher zunächst bei Deiner Bank, wie Du genau an die Bescheinigung kommst und wie viel das kostet.
Das nötige Formular für die Rückerstattung findest Du auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern. Auf dem Formular muss Dir Dein örtliches Finanzamt den Wohnsitz bestätigen.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich vorab von der französischen Quellensteuer befreien zu lassen. Dir wird dann von der Dividende nur der Restbetrag von 12,8 Prozent abgezogen. Die Befreiung bieten aber nur wenige Banken an. Wende Dich am besten an den Kundenservice Deines Depotanbieters und erfrage, ob dort eine Vorabbefreiung möglich ist. Auch hier solltest Du Dich über entsprechende Gebühren informieren und ausrechnen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt.
Auf Dividenden aus der Schweiz musst Du 35 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 20 Prozent kannst Du Dir von den Schweizer Steuerbehörden erstatten lassen.
Die Erstattung in der Schweiz funktioniert im Vergleich zu anderen Ländern einigermaßen einfach und wird in der Regel schnell bearbeitet. Der Vorteil: Das entsprechende Formular ist auf Deutsch und Du kannst es online in einem elektronischen Portal ausfüllen. Die Behörde stellt dafür sogar eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Du findest Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter „eF85 Benutzeranleitung“.
In dem Online-Portal musst Du auch bestimmte Belege hochladen. Zum einen die Abrechnung der Dividendenzahlung, die Du automatisch von Deiner Bank erhältst. Zum anderen benötigst Du den sogenannten „TAX-Voucher“. Bei manchen Brokern bekommst Du diesen automatisch und kostenlos mit der Wertpapierabrechnung, bei manchen musst Du diesen beantragen und eine Gebühr zahlen. Informiere Dich daher vorab über den Ablauf bei Deiner Bank.
Hast Du das Formular ausgefüllt, muss Du es ausdrucken und darauf von Deinem Finanzamt Deinen Wohnsitz bestätigen lassen. Anschließend schickst Du es per Post in die Schweiz. Im Online-Portal kannst Du dann den Status einsehen. War der Antrag erfolgreich, wird Dir der erstattbare Teil der Quellensteuer ausgezahlt.
Auf Dividenden aus den USA musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 15 Prozent kannst Du Dir von den amerikanischen Steuerbehörden erstatten lassen.
In der Regel ist ein Antrag auf Erstattung aber nicht nötig. Denn im Normalfall wird die Quellensteuer automatisch schon vorab um den erstattbaren Teil auf 15 Prozent reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass Deine Bank Teil des sogenannten „QI-Agreement“ ist. Sie sich also zu einer bestimmten Kooperation mit den US-Behörden verpflichtet hat.
Die meisten Banken in Deutschland sind Teil des „QI-Agreement“. Meist findet sich die Info dazu auf der Website. Frage im Zweifel beim Kundendienst nach. Ist die Bank Teil der Kooperation, musst Du in der Regel nichts tun. Die Steuer wird bei der Auszahlung automatisch reduziert.
Einzige Ausnahme: Du giltst als Auslands-Person. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du im Ausland steuerpflichtig bist, aber auch schon, wenn Du einen regelmäßigen Dauerauftrag ins Ausland hast. Gleiches gilt auch, wenn Dein Wohnsitz im Ausland ist. Frage im Zweifel bei Deiner Bank nach, ob Du eine der Kriterien erfüllst.
Giltst Du als Auslands-Person, musst Du noch ein Formular ausfüllen und bei der Bank einreichen, um die automatische Steuerreduktion zu bekommen. Das Formular findest Du auf der Website der amerikanischen Steuerbehörde IRS unter „Form W8BEN“.
Wer nicht in Einzelaktien, sondern in einen Fonds investiert hat, muss sich nicht um die Quellensteuern kümmern. Auch wenn der Fonds Aktien aus dem Ausland hält, die Dividenden auszahlen. Um eine mögliche Erstattung kümmert sich hier nämlich der Fondsanbieter. Erstattete Quellensteuer fließt also automatisch wieder in das Fondsvermögen oder wird bei ausschüttenden Fonds mit ausgezahlt.
Außerdem fällt auch die Anrechnung der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer weg. Stattdessen bleibt pauschal ein Teil der Fondsausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile steuerfrei. Wie hoch diese Teilfreistellung ist, hängt davon ab, wie hoch der Aktienanteil des jeweiligen Fonds ist. Die genaue Höhe zeigt die folgende Tabelle.
Aktienanteil | steuerfreier Anteil der Erträge (in Prozent) |
---|---|
mehr als 50 Prozent | 30 |
25 bis 50 Prozent | 15 |
unter 25 Prozent | 0 |
Quelle: Investmentsteuergesetz, Finanztip-Darstellung (Stand: 12. Juni 2023)
Investierst Du also in einen ETF mit einem Aktienindex als Basiswert, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Machst Du also 100 Euro Gewinn, werden nur 70 Euro davon versteuert. Statt 25 Euro Abgeltungsteuer ohne die Teilfreistellung fallen nur 17,50 Euro an.
Die neuen Regeln mit der Vorabpauschale und den Teilfreistellungen gelten seit 2018. Davor mussten sich auch Fondsanlegerinnen und -anleger um die Quellensteuer kümmern. Mehr zu den Veränderungen ab 2018 liest Du in unserem Ratgeber zur Investmentsteuerreform.
Unsere ETF-Empfehlungen für MSCI-World-ETFs: iShares (ISIN: IE00B4L5Y983), Xtrackers (ISIN: IE00BJ0KDQ92) und Invesco (IE00B60SX394); für MSCI-All-Countries-World-ETFs: SPDR (IE00B44Z5B48) und iShares (IE00B6R52259)
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