Beiträge von Sissy

    Für den Anleger ist es u.U. schwierig, eine korrekte Aufteilung seines Sparerfreibetrages bei den verschiedenen Banken für seine jeweiligen Anlagekonten vorzunehmen, weil diese Aufteilung von verschiedenen Faktoren beeinflußt werden, wie z.B. unterjährige, zum Teil sehr kurzlebigen Veränderungen( Tagesgeld/Festgeld) der Zinskonditionen oder wegen Kursschwankungen bzw. Ein-/Auszahlungen des Kapitals.

    Um unter Berücksichtigung der o.e. Faktoren eine zeitnahe Steuerung und Anpassung der beantragten Sparerfreibeträge vornehmen zu können, habe ich bei den jeweiligen Banken angefragt, mir eine aktuelle Aufstellung der aufgelaufenen Zinserträge zur Verfügung zu stellen, damit ich

    a) die sachliche und rechnerische Richtigkeit der ermittelten Zinserträge prüfen kann und

    b) ich eine Basis für eine evtl. notwendige Anpassung der Freistellungsaufträge habe.
    Diese Anfrage wurde für den Punkt a) ablehnend beschieden. Ich hätte nur die Möglichkeit die zum Zeitpunkt der Abfrage aufgelaufenen Zinserträge in Summe einsehen zu können. Eine Prüfungsmöglichkeit , ob diese in Summe ausgewiesenen Zinserträge sachlich und rechnerisch korrekt sind , wird mir von den Banken nicht zur Verfügung gestellt.

    Eine Begründung für diese Ablehnung wurde mir, auch auf Nachfrage, nicht gegeben.

    Dies ist für mich insoweit nicht nachzuvollziehen, da die Basisdaten für die Ermittlung der Zinserträge den Banken vorliegen müssen.

    Weiß jemand , ob es für die Banken eine Auskunftspflicht gibt, diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen?

    Bei der Berechnung des Freibetrages zum Altersvorsorgevermögens, das als Schonvermögen im Rahmen des Elternunterhaltes Berücksichtigung finden kann, und bei einem Jahreseinkommen über €100.000 stellt sich für mich die Frage, zur Berechnung der Berufsjahre. Im dazugehörigen Beitrag von Finanztip heißt es dazu, dass hierfür das Jahresbruttoeinkommen und die geleisteten Berufsjahre heranzuziehen sind. Dann folgt eine Formel zur Berechnung des Altersvorsorgevermögnes wonach 5 % des Jahresbruttoeinkommes ( + 4% Zinsen) mit der Anzahl der noch ausstehenden Berufsjahre zu multiplizieren ist. In dieser Formel fehlt es also an der o.e. Größe : "geleistete Berufsjahre". Wenn ich davon ausgehe, das ein Gericht nicht pauschal 35 Jahre als Berufsjahre ansetzt, sondern die tatsächlich zurückgelegten Berufsjahre berücksichtigt, stellen sich für mich folgende Fragen:

    1. Wie hoch wäre das Altersvorsorgevermögen, bei folgenden Parametern:

    a)105.000 € Jahreseinkommen

    b) bisher geleistete Berufsjahre: 15 Jahre

    c) noch ausstehende Berufsjahre: 25 Jahre ???

    2. Zählt eine Rechtsreferendariat nach den Regeln des Sozaialamtes zu den Berufsjahren?

    Ich habe seit kurzem einen Teil meines Vermögens in einen thesaurierenden ETF Fond angelegt (WKN Nr. A1XB5U) . Da die Erträge aus diesem Fond sich in Kursgewinnen und Dividendenausschüttungen aufteilen, würde ich gerne wissen, wie und wo ich nach der jährlichen Dividendenausschüttung, die bei diesem Fonds zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) erfolgt, ersehen kann, wie hoch diese Ausschüttung pro Anteil war. Im Jahresbericht der Fondsgesellschaft wird zwar die Dividenenausschüttung pro Anteil für diesen Fonds ausgewiesen , aber natürlich nur für den Fond mit dem Anteilsklasse 1D (tatsächlich ausgeschüttete Dividende) und nicht für 1 C (thesaurierend). Kann ich davon ausgehen, dass die gem. Jahresbericht ausgewiesene Auschüttung für den Fond der Anteilsklasse 1 D analog Anwendung findet für die Anteile aus diesem Fond mit der Anteilsklasse 1 C ?