Berechnung des Altersvorsorgevermögens

  • Bei der Berechnung des Freibetrages zum Altersvorsorgevermögens, das als Schonvermögen im Rahmen des Elternunterhaltes Berücksichtigung finden kann, und bei einem Jahreseinkommen über €100.000 stellt sich für mich die Frage, zur Berechnung der Berufsjahre. Im dazugehörigen Beitrag von Finanztip heißt es dazu, dass hierfür das Jahresbruttoeinkommen und die geleisteten Berufsjahre heranzuziehen sind. Dann folgt eine Formel zur Berechnung des Altersvorsorgevermögnes wonach 5 % des Jahresbruttoeinkommes ( + 4% Zinsen) mit der Anzahl der noch ausstehenden Berufsjahre zu multiplizieren ist. In dieser Formel fehlt es also an der o.e. Größe : "geleistete Berufsjahre". Wenn ich davon ausgehe, das ein Gericht nicht pauschal 35 Jahre als Berufsjahre ansetzt, sondern die tatsächlich zurückgelegten Berufsjahre berücksichtigt, stellen sich für mich folgende Fragen:

    1. Wie hoch wäre das Altersvorsorgevermögen, bei folgenden Parametern:

    a)105.000 € Jahreseinkommen

    b) bisher geleistete Berufsjahre: 15 Jahre

    c) noch ausstehende Berufsjahre: 25 Jahre ???

    2. Zählt eine Rechtsreferendariat nach den Regeln des Sozaialamtes zu den Berufsjahren?

  • Hallo.

    An der Stelle könnte ich nur Mutmaßungen anstellen.

    Daher würde ich tatsächlich auf den Gesetzestext verweisen, häufig gibt es dort auch Hinweise auf Rechtsprechung.

    Übrigens:

    Die Kombination der Fragestellungen lädt zu bissigen Kommentaren ein, ist auch schon aufgefallen, oder?