Beiträge von TOMillr

    Im Rahmen der BEG-Förderung kann man für die Installation einer Luft-Luft-Wärmepumpe als Heizung ja Fördergelder beantragen. Solche Wärmepumpen sind ja von der Konstruktion nichts anderes, als was man landläufig als Klimaanlage kennt.

    Kann ich also theoretisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe als "Heizung" gefördert bekommen und sie dann in der Praxis primär als Klimaanlage verwenden? Oder ist die Förderung irgendwie daran gekoppelt, dass die vorhandene Heizung zurückgebaut wird?

    Wir wohnen in einem ca. 10 Jahre alten Mehrfamilienhaus, welches über Fernwärme geheizt wird.

    Finanztip dürfte sich dazu eigentlich auch mal melden. Immerhin haben sie die Information ja auch in die Welt gesetzt - und ist der PR-Abteilung offenbar ordentlich auf den Leim gegangen.

    EDIT: Gerade gesehen, dass der ursprüngliche Newsbeitrag von Finanztip nicht mehr online ist. =O Ist ein wenig seltsam, dass Finanztip erst solche Falschinformationen verbreitet und dann still und heimlich das Thema löscht. :cursing:

    In der Wayback Machine ist der Beitrag noch abrufbar:
    https://web.archive.org/web/2024093010…he-partnerbank/

    Ich habe kürzlich bei Trade Republic den neuen Geschäftsbedingungen zugestimmt und die damit verbundene neue IBAN erhalten. Meine eingezahlten Gelder auf dem Verrechnungskonto liegen aber weiter bei der irischen Citibank. :/

    Finanztip hatte ja berichtet, dass mit der Umstellung auf das neue Girokonto-Modell auch Bestandkunden automatisch auf andere Partnerbanken umgezogen werden:

    Trade Republic verbessert Girokonto – jetzt ohne irische Partnerbank
    Der Neobroker Trade Republic hat unter anderem auf unsere Bedenken zu einer seiner Partnerbanken reagiert – und eine wichtige Änderung vorgenommen. Das…
    www.finanztip.de

    Hatte bislang auch jemand das Treuhandkonto bei der Citibank und wurde nach Erhalt der neuen IBAN auf eine andere Bank umgestellt?

    Hallo zusammen,

    leider habe ich ein Verständnisproblem, wenn Leute mit der Aussage "kann von der Steuer abgesetzt werden" um sich werfen, mir den konkreten finanziellen Vorteil vorzustellen.

    Dazu zwei konkrete Beispiele:

    Mitgliedschaft in Gewerkschaft

    Ich versuche gerade durchzurechnen, wieviel mich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft tatsächlich kosten würde. Die monatlich anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft kann ich ja "in voller Höhe" bei der Steuererklärung mit angeben.

    In einem laufenden Jahr habe ich also "Summe x" an die Gewerkschaft gezahlt. Die Werbungskostenpauschale wird bei mir durch die Pendler schon aufgebraucht. Wieviel von dem Betrag erhalte ich dann hinterher zurück? Die komplette Summe x? Oder den Anteilig für die Mitgliedsbeitrag angefallenen Steuern?

    Neue Computer für Homeoffice

    Ich kaufe mir einen neuen Computer, der zu 100% für die Arbeiten im Homeoffice genutzt werden und somit also auch komplett von der Steuer abgesetzt werden kann. Was erhalte ich dafür von der Steuer zurück? Die 19% Mehrwertsteuer, die ich im Laden für das Gerät mit bezahlt habe?

    Habe die letzten Blogbeiträge und Videos zum Thema Geldmarktfonds verfolgt. Ich habe bei meiner Finanzplanung eine 3-jährige Festgeld-Treppe als Sicherheitsbaustein. Wäre da ein einfacher Geldmarkt-ETF auch eine Alternative für mich? Oder lohnt sich der Aufwand mit der Treppe weiterhin?

    Würde mir dazu mal einen Finanztip-Beitrag wünschen. Bislang wird immer nur der Vergleich zum Tagesgeld angestellt.

    Hallo zusammen,

    für die Arbeit aus dem Homeoffice kann ich offenbar die Kosten für den Internet- und Telefonanschluss bei der Steuer mit 20% geltend machen.

    1. Wie muss ich denn belegen, dass der Anschluss auch beruflich genutzt wird?

    2. Welchen Betrag muss ich bei Elster Online dann bei den Werbekosten eintragen? Den kompletten Betrag, den ich im Jahr an meinen Provider gezahlt habe und das Finanzamt berechnet davon dann eigenständig die 20%? Oder muss ich nur die 20% als Wert bei Elster angeben?

    merci

    Hallo zusammen,

    ich werde demnächst im Homeoffice arbeiten können und muss mir dafür einen entsprechenden Computer anschaffen. Den Computer würde ich anschließend fast ausschließlich für diesen beruflichen Zweck verwenden. Zur steuerlichen Absetzbarkeit hätte ich vorab noch einige Verständnisfragen:

    1. Den Kaufpreis eines Computers kann ich offenbar in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen, wenn das Gerät zu mindestens 90% beruflich verwendet wird. Wie genau kann ich sowas denn belegen? Muss ich dazu irgendwie Protokoll führen?

    2. Was genau muss ich mir unter "bei der Steuer geltend machen" eigentlich in der Praxis vorstellen? Wenn ich z.B. ein Notebook für 1300 € kaufe, erhalte ich dann den kompletten Kaufpreis zurück oder nur anteilig die Mehrwertsteuer?

    3. Wie muss ich den Betrag bei Elster Online denn angeben? Einfach den kompletten Kaufpreis als Werbungskosten eintragen? Die Rechnung dann bei Elster mit hochladen? Oder ist dies nur notwendig, wenn das Finanzamt die Rechnung hinterher anfragt?

    Besten Dank

    Ah verstehe. Dann kann ich die Werte aus der letzten Spalte ("ihre anteiligen Aufwendungen") bei Elster direkt eintragen.

    Aber wie errechne ich mir dann für Elster den eigentlichen Gesamtbetrag? Elster möchte ja eigentlich wissen, wie hoch mein Rechnungsanteil MIT sämtlichen Posten gewesen wäre. Also wir bekomme ich von den Werten aus "Kosten gesamt" dann jeweils meinen Anteil ausgerechnet?

    Ich möchte gerne die in der Mietnebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in meiner Steuererklärung geltend machen.

    Bei Elster gibt es dafür in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" das Feld 6. Hier muss der Rechnungsbetrag sowie die darin enthaltenen Arbeitskosten angegeben werden:

    Ich kann ja von der Gesamtrechnung nur die auf mich anteilig umgelegten Arbeitskosten geltend machen. Allerdings habe ich es noch nicht hinbekommen, aus der Nebenkostenabrechnung und dem verwendeten Umlegeschlüssel die korrekten Werte auszurechnen.

    Hier mal als Beispiel drei Posten aus der Abrechnung:

    Beim Winterdienst sind die Arbeitskosten identisch mit den Gesamtkosten, da vermutlich hier keine Materialkosten o.ä. angefallen sind.

    Bei den beiden anderen Posten (allgemeine Instandhaltung und Instandhaltung des Aufzugs) ergibt die Differenz die Materialkosten. Im Fall vom Aufzug entfallen von 718,26 € somit 168,37 € auf die Arbeitskosten und 549,89 € auf Material.

    Mir ist jedoch nicht nicht ganz klar, wie ich mit Hilfe dieses MEA Umlageschlüssels hinterher auf den Anteil komme, den ich bezahle. Wie komme ich also z.B. bei den Kosten für die Aufzugswartung von 718,26 € auf meinen Anteil von 16,84 €?

    Die Werte aus der Spalte "Ihre anteiligen Aufwendungen" müsste ich dann entsprechend als "Rechnungsbetrag" bei Elster eintragen. Aber wie komme ich dann auf die anteiligen Arbeitskosten? Den Umlageschlüssel irgendwie auf die Werte in der Spalte "anteilige Arbeitskosten" anwenden?