Beiträge von RaphaelP

    Ok wenn die Dienstleistung nicht stimmt ist ein Wechsel ja absolut legitim.

    Allerdings mag auch zu bedenken gegeben werden, dass auch der Einkauf in eine Kanzlei Geld kostet, dass man sich entweder lange verdient hat oder eher wahrscheinlich ganz oder teilweise als Fremdkapital aufnehmen musste. Und der bisherige Praxisinhaber verkauft selten für n Appel und n Ei.

    Ich bezweifle also, dass es alleine daran lag...

    Jo man kann das schon durch eigene Auszeichnungen belegen, insbesondere der Wechsel zwischen 0,03% und den 0,002% pro Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte kann bei teuren Autos oder langen Strecken viel ausmachen.

    Aber Vorsicht: Besser wäre aber die Korrektur über den Lohn, denn die Steuer lässt sich über die Steuererklärung korrigieren. Die SV ist aber "futsch"! Denn hier gilt rein das was über die Lohnabrechnung läuft, eigene Korrekturen sind hier nicht möglich. Wäre also auch für den AG von Vorteil.

    Außer natürlich Du verdienst eh über der Beitragsbemessungsgrenze. Dann spielt die SV ja keine Rolle.

    @muc s Ausführungen zum Honorarvertrag im Falle von @Siljap sehe ich auch so.

    Ich glaube diese Denke kommt daher, dass es teilweise auch Selbstständige gibt, die für Vereine tätig sind und entsprechende Leistungen nach Außen erbringen und dafür ein Teil des Entgelts an den Verein abgeben müssen. Diese sind dann in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig und daher von der Übungsleiterpauschale nicht erfasst.

    Die Lösung war dann immer mit dem Verein einen Honorarvertrag einzugehen, weil man dann ein Vertragsverhältnis zum Verein hat und dann in dessen Namen auftritt. Somit ist man nebenberuflich für diesen tätig und hat die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt.
    Aber als Angestellter des Vereins haben Sie ja eine noch engere Bindung zu diesem. Von daher verstehe ich die Aussage, dass es NUR bei Honorarkräften gehen soll ehrlich gesagt nicht.
    Und nebenberuflich sind Sie weil Sie hauptberuflich Studentin sind.

    @Nole: Ihren Fall finde ich sehr interessant. Hat Ihr neuer Arbeitgeber rückwirkend Ihren alten Lohn vom ersten Halbjahr korrigiert? Das kann und darf er gar nicht. Es wäre also hochinteressant zu wissen, was er genau gemacht hat. Ein neuer Arbeitgeber kann Lohnabrechnungen des bisherigen rein technisch gar nicht korrigieren, vom rechtlich einmal abgesehen...

    Zunächst einmal muss ich doch sehr schmunzeln, dass Sie selbst den Sachverhalt für " vorliegend nicht so kompliziert" halten und dann einerseits einen wie ich finde grenzwertigen Ton gegenüber @Oekonom haben der Ihnen nur helfen wollte anschlagen und sich gleichzeitig (natürlich kostenlose) "kompetente und erhellende" Meinungen erhoffen.

    Der Sachverhalt ist offensichtlich kompliziert genug um Ertragsteuern und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu verwechseln.

    Ich will Ihnen trotz allem Sarkasmus trotzdem ein Wenig helfen:
    Die Übertragung von Ihrer Mutter an Sie und Ihre Schwester kann zunächst mal unabhängig vom offensichtlich ausreichenden Freibetrag von 400.000 € pro Erbe hinsicht Ihres eigenen Teils schon sachlich steuerbefreit als Familienheim sein.

    Die Bewertung erbschaft- und schenkungsteuerlich wird im Übrigen beim Ein- und Zweifamilienhaus nach dem Sachwert gemacht. Den Vergleichswert können Sie in der Praxis vergessen weil es den meist nicht gibt.
    Das Sachwertverfahren ist komplett formal im Gesetz geregelt und wird anhand Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Bruttogrundfläche, typisierten Regelherstellungskosten, Baujahr und Gebäudeklasse gemacht. Das Berechnen ist ansich kein Hexenwerk, die Daten zu bekommen schon schwieriger. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie alternativ einen niedrigeren Wert nachweisen. Denn der Sachwert ist wie gesagt ein typisierter Wert laut Gesetz. Mit dem "tatsächlichen Wert" auf dem Markt, dem sog. "Verkehrswert" hat das oft recht wenig zu tun, insbesondere bei den heutigen Immobilienpreisen.

    Der nächste Schritt ist die sog. Erbauseinandersetzung. Die kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Richtig ist, dass Ihre Schwester auf Grund der offensichtlich abgelaufenen 10 Jahres Frist keinen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer haben kann.

    Verkauft Ihre Schwester allerdings unter dem Verkehrswert (ertragsteuerlich und der hat nichts mit dem Sachwert laut ErbStG zu tun), dann kann eine Schenkung Ihrer Schwester an Sie vorliegen und hier ist keine sachliche Steuerbefreiuung in Sicht und den geringen Freibetrag unter Geschwistern haben Sie schon genannt. Deshalb sollte auch hier ein Verkehrswertnaher Preis genommen werden und den bekommen Sie wiederum vom Gutachterauschuss oder einem Immobiliensachverständigen. Beide Instanzen erstellen Ihnen Wertgutachten, die je nach Gebäudewert ihren Preis haben.
    Von der Fairness bei der Erbauseinandersetzung mal abgesehen, die ja immer nach Verkehrswerten erfolgen sollte je nachdem was sonst noch an Vermögen vorhanden ist.

    "Was Logik ist, liegt in der Betrachtung desjenigen, der sie vertritt" - Franz Grillparzer

    Ob das mit Logik zu tun hat weiß ich nicht. Aber wenn ein Gesetz etwas nicht eindeutig regelt und das kann ein Gesetz nicht immer gibt es viele verschiedene Meinungen zu Detailfragen. Und ganz am Ende der Kette trifft (zumindest in Deutschland) in Richter die Entscheidung im Einzelfall. Und der kann es unter Einbeziehung aller Argumente im Endeffekt sehen wie er will. Dafür gibt es (zumindest in Deutschland) zur Not auch mehrere Instanzen.

    Für mich ist das logisch :D

    Für Dich lohnt sich das nicht, für den Anbieter schon, sind schliesslich 16% mehr Marge ohne wirklich zusätzliche Dienstleistung, finde das sehr schlau :D

    Jeder, der zur Standardzeiten auf Standardstrecken Bahn fährt, weiß, dass eine Reservierung Gold wert ist, ich fahre eh nur noch 1. Klasse da ist die ja dabei.
    Gibt ja wohl nix dämlicheres als ICE Zuschlag zu zahlen und dann dumm rumzustehen oder alle Wagons abzulatschen.

    Die Frage wäre daher ob Postbus mehr Tickets verkauft als sie Sitzplätze haben. Wenn nicht, dann hast das Thema Reservierung ja eigentlich nicht, außer Du willst wie zu Schulzeiten unbedingt zu den coolen Kids in der letzten Reihe zählen :saint:

    Vorsicht, dass hier nicht zwei Sachen vermengt werden.

    Ist der PC für die berufliche Tätigkeit notwendig, dann ist er als Arbeitsmittel abzugsfähig (eventuell korrigiert um einen Privatanteil). Mit einer doppelten HH hat das zunächst nichts zu tun.

    Ist er "nur" privat, dann hängt die Abzugsfähigkeit wie hier schon richtig gesagt wurde davon ab, ob man einen PC als notwendige Einrichtung eines jeden Haushalts sieht, ich persönlich finde da kann man auch heute noch geteilter Meinung sein. Schliesslich hat jeder Internet auf dem Smartphone und erfährt alles wichtige darüber oder über den Fernseher. Das wäre dann eine Einzelfallentscheidung, die jeder Finanzrichter anders sehen kann.

    Wichtig ist dabei aber eines: Es gibt ja nun diese Deckelung von 1.000,- € monatlich für die "Unterkunftskosten". Die Finanzverwaltung sieht das so, dass unter diese 1.000,- € alles fällt, also Miete, Nebenkosten etc und die Kosten für die Einrichtung. D.h. wenn man also mit Miete, Abschreibung der Einrichtung etc. auf über 1.000,- € monatlich bzw. 12.000,- € pro Jahr (bzw. anteilig) kommt, ist alles darüber hinaus ganz egal was sowieso nicht abzugsfähig.

    Ja na klar ist es das, so ist das mit reinen Rentenprodukten ja immer. Deine Annahmen im Übrigen sind richtig.

    Ob man die 30% und die Wohnförderung kombinieren kann weiß ich nicht. Bin kein Spezialist für Versicherungen. Aber man kann mittlerweile jeden Riestervertrag fürs Wohnriestern einsetzen. Denk aber dran, dass Voraussetzung für den Wohnriesterbezug das Eigenheim ist, also nix vermieten, nix kurzfristig verkaufen und es muss der Mittelpunkt des Lebens sein, also nicht das Ferienhaus auf Malle.

    Hallo @Nordlicht1337 soll das 1337 Leet Speak sein? :)

    Zu Deinen Fragen:

    1: Richtig
    2: Richtig
    3. Voll einkommensteuerpflichtig, mit dem Besteuerungsanteil bis Du in Rente gehst wenn Du vor kurzem noch studiert hast dann wohl 100%
    4. Leider nicht. Entweder bei einer Einmalauszahlung § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Hälfte der Erträge - nicht der Beiträge - steuerpflichtig) oder bei Rentenzahlung der Ertragsanteil (je nach Alter bei Beginn der Rente).

    Krankenversicherung: Ja auch den PV Anteil

    30% kannst Du beim normalen Riester (nicht Wohnriester) vorab beziehen, SV kostet das nicht, weil Du ja Riester aus "verbeitragtem Kapital" bezahlst sprich aus Deinem Netto. Was ich nicht sicher weis, ist ob es beim freiwillig gesetzlich versicherten in die Berechnung der Leistungsfähigkeit mit einbezogen wird.
    Deine Aussage stimmt zur betrieblichen Altersvorsorge, weil Dein Arbeitgeber und Du hier ja die SV Beiträge zu Einzahlungszeiten gespart habt.
    Was genau als "der Rente vergleichbare Einnahmen" gilt (denn das darf verbeitragt werden) kannst Du in § 229 SGB V nachlesen.

    Bzgl. Wohnriester: Hier kannst Du jederzeit für eine Immobilie entnehmen. Hier läuft dann die Versteuerung der Beiträge und Zulagen etwas komplizierter über ein Wohnförderkonto. Das würde ich mal googlen dazu gibt es gute Beiträge auf den Seiten der Versicherer.

    Klar @Oekonom das ist natürlich die "Schwäche" der Methode. Das ist natürlich eine Frage welcher Anlegertyp man ist. Und man kann auch durchaus auf solche Titel gelegentlich setzen. Aber für den Großteil des Depots würde ich das nicht machen.

    Ich stelle mal die freche Behauptung auf, dass man natürlich mit den von Dir erwähnten Titeln kurzfristig nen ordentlichen Verdienst machen konnte, aber wenn man das regelmäßig "probiert" fliegt man m.E. öfter auf die Nase als man gewinnt und dann hat man per Saldo trotzdem weniger verdient als jemand der immer auf die "Lineal-Titel" setzt.
    Die Methode kann ein Schimpanse lernen, während man bevor man auf die Startup Titel setzt sich doch ein genaues Bild machen muss und auch Branchenkenntnisse besitzen sollte.
    Ich habe diese Fehler schon gemacht und bin daher von gelegentlichen Emotionskäufen wieder komplett zur Linealmethode übergegangen :D

    Jeder der sich mal an Sportwetten oder im Casino probiert hat wird diese Erfahrung kennen:
    Man gewinnt mal und ist vielleicht im Plus aber dann setzt man nochmal weil irgendwelche Hormone oder sonst was ins Spiel kommen oder man Allmachtsfantasien bekommt holt man nicht den Gewinn ab sondern spielt nochmal....
    Und per Saldo gewinnt dann immer die Bank. Genauso läuft es m.E. mit riskanten Titeln auch.

    Ich kenne niemanden, der kurzfristig viel Geld mit Spekulation gemacht hat und das Geld dann komplett in solide Titel investierte... Aber ich kenne ja Gott sei Dank nicht jeden :)

    Ich bevorzuge die simple Linealmethode um Titel auszuwählen.

    Geht der Langzeitchart (maximal) von links unten nach rechts oben von der Tendenz her kaufe ich den Titel.
    Ausreisser während der üblichen Krisenzeiten gehören dazu. Hat der Titel sich jedesmal erholt (und wenn auch über mehrere Jahre) ist er eine langfristige Anlage wert.

    Beispiel Nestle (ja sorry einfach und allerweltsaktie aber sie verdeutlich super was ich meine)
    Beispiel Wells Fargo (dto.)
    Stryker (für Kenner ;) )


    Negativbeispiel
    Deutsche Telekom (der bleibt seit einem riesenabsturz am Anfang immer gleich): Finger weg.
    RTL (dto)

    Es ist trotz Alphas und Betas schlussendlich eigentlich sowas von einfach ;)

    Klar so macht man kurzfristig nie das große Geld. Und aufregend ist es auch nicht. Aber auf 15-20 Jahre gesehen behaupte ich erzielt man damit eine bessere Performance als auf Turnarounds oder High Potentials zu setzen.

    Ist aber natürlich nur meine persönliche Meinung....

    Die Aussage auf der Seite der Gewerkschaft muss wohl im Kontext gesehen werden, dass hier Stimmung gegen Aufhebungsverträge gemacht werden soll.

    Während der Sperrzeit haben Sie meines Wissens im ersten Monat noch gem § 19 Abs. 2 SGB V K weiterhin vollen Anspruch auf GKV Leistung und ab Monat 2 werden Sie von der Arbeitsagentur versichert; siehe § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

    Denn Sie sind ja arbeitssuchend und damit dort auch "untergebracht" Sie bekommen nur keine Leistungen auf Grund der Sperre. Das heisst aber nicht, dass Sie nicht krankenversichert sind. Nur der Anspruch auf Krankengeld entfällt in dieser Zeit soweit ich weiß.

    Sollten Sie privat versichert sein müssen Sie natürlich weiter zahlen, m.E. auch den ersten Monat sofern Sie freiwillig gesetzlich versichert waren.

    Tja da sieht man mal wieder wie man über alles seine Meinung haben kann ;)

    Ich kann jedem Einsteiger nur das Buch von Brandmeier "Alles über Aktien" empfehlen. Es ist einfach und verständlich geschrieben und erklärt das Allerwichtigste in Kürze. Obwohl ich durchaus schon einiges weiß und es erst jetzt gelesen habe, fand ich das super und es hätte mir einige Fehler in der Anfangszeit insb. nur auf starke Dividenden (back top topic) zu setzen erspart glaube ich.

    Wobei es ehrlich gesagt wie im sonstigen Leben auch ist, man muss schon Fehler machen um draus zu lernen, nur durch Wissen aneignen wird es m.E. nichts, auch wenn ich jedem natürlich gönnen würde niemals Fehler bei der Geldanlage zu machen :)

    Aber zum Thema "ein Konzern kann auch mal untergehen" gilt ja nur folgendes zu sagen:
    Klar geht das, wenn auch unwahrscheinlich aber darum sollte man sich ja auch auf 10-15 Titel verschiedener Branchen und Länger verteilen zumindest wenn man wirklich Stock Picking betreiben will.
    Ich kenne Deine Meinung dazu @elijah2807 ;) Aber Einzeltitel zu kaufen macht (zumindest mir) einfach mehr Spaß als Fonds (egal welcher Form).
    Ich habe auch ETFs zu einem starken Anteil im Depot, aber ich habe gemerkt die Einzeltitel machen einfach mehr Laune (allerdings nach oben wie unten). :saint:

    Das mit den 12 Monaten klingt nach dem klassischen Elterngeld. Das wird bei Teilzeit gekürzt. Aber natürlich nur, wenn im Monat des Beschäftigungsbeginns überhaupt noch Elterngeld bezahlt wird. Ist das schon ausgelaufen gibt es auch nichts zu kürzen.

    Mit der Elternzeit hat das gar nichts zu tun. Wird diese vorzeitig beendet, hat das per se keine Auswirkung auf das Elterngeld. Sondern nur, wenn sie in einem Elterngeld classic Monat beendet wird. Denn das klassische Elterngeld ist ja auf Vollzeit ausgelegt und daher wird Arbeitseinkommen auch angerechnet.

    Daher sollte man wenn möglich erst nach dem Elterngeldzahlungszeitraum wieder anfangen zu arbeiten oder eben gleich Elterngeld Plus nehmen.

    So ist es. Die doppelte HH sollte da kein Problem sein.
    Ich sage immer steuerliche Gründe dürfen nie das allein ausschlaggebende sein, sondern was wirtschaftlich Sinn macht.

    Hat man das ermittelt ist es die Aufgabe von mir und meinen Kollegen das ganze noch steuerlich optimal zugestalten.

    Von daher kann ich eigentlich kaum glauben, dass kein StB da kurzfristig Zeit hatte. Sowas ist normalerweise in 1 Std besprochen, zur genauen steuerlichen Auswirkung bedarf es allerdings natürlich Angaben zum Einkommen etc. Sowas ist immer eine Frage des persönlichen Steuersatzes.

    Erfahrungsgemäß akzeptieren die Finanzämter auch die Aufführung der Posten ohne eine besondere Bescheinigung.

    Ich würde die 1, 2, 4, 5, 10 aufaddieren und bei den Haushaltsnahen unter "Nebenkostenabrechnung" eintragen und eine Kopie der Abrechnung mit ans Finanzamt senden.

    Wenn Sie ins Ausland ziehen gibt es keine Umzugskosten. Weil dadurch Deutschland ja das Besteuerungsrecht verliert.

    Anders ist es wenn Sie ins Grenzgebiet ziehen und tatsächlich nach DBA D/Ö als Grenzgänger gelten. Dazu müssen Sie aber im grenznahen Gebiet wohnen und arbeiten. Dann hat D weiterhin das Besteuerungsrecht und damit sind auch die Umzugskosten unter den sonstigen Voraussetzungen abzugsfähig.

    Ansonsten gilt in Ö auch die 183 Tageregel. Damit hätte Ö das Besteuerungsrecht und damit sind die Umzugskosten auch nicht abzugsfähig.