Beiträge von RaphaelP

    Das einzige was mich daran echt freut, ist, dass Trumpyboy noch vor wenigen Tagen meinte die hohen Kurse wären eine Bestätigung seiner Politik. Da frag ich mich was er jetzt twittert :D


    Und eigentlich wäre ein Einbruch heute um 50% genau das was ich jetzt brauche, dann kann ich wenigstens günstiger einkaufen als gestern.

    So sehe ich es auch, aber leider darf man wie gesagt die Börsenpsychologie nie unterschätzen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Vielzahl der institutionellen Anleger irgendwelche Stopp Loss Orders gesetzt hat, die bei solchen Rücksetzern zu hauf ausschlagen werden, was den Effekt natürlich noch verstärkt.
    Und Kapitalmarktskeptiker werden sicher jetzt nicht einsteigen, im Gegenteil eher Angst haben und gleich wieder alles verkaufen, wenn sie im Zuge der Anstiege der letzten Jahre eingestiegen sind, sieht man sehr schön an Bitcoin Euphorie zuletzt.

    Lustig finde ich vor allem, wie Funk und Fernsehen darauf reagieren. Seit Jahren hört man in der Börse vor acht (ARD) oder von den so genannten Börsenexperten im Bayerischen Rundfunk, das die Börsenprofils (mehr oder weniger) keine Alternativen sehen und Aktien die Wahl der Stunde sind. Und was höre ich heute in "B5 Börse": Börsenprofis hätten schon lange vor dem anstehenden Crash gewarnt. Also frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschätz von gestern.

    Ja so ist es, nervt nur noch und hält denke ich erst Recht viele kleine Privatanleger davon ab auch mal mit für sich angemessenen Summen Erfahrungen auf dem Kapitalmarkt zu sammeln.
    Bin ich als Threadersteller jetzt eigentlich auch ein Guru, weil ich den Crash vielleicht bald vorhergesagt habe?? ?(

    Aber mal ne Frage in die Runde:
    Wie verhaltet Ihr Euch jetzt? Freuen, dass es günstige Einstiegsgelegenheiten gibt? Ein gewisses Limit gesetzt ab wann man einsteigt? Gestern noch schnell ausgestiegen? Sparplan gestoppt/weiter durchgezogen?

    Jetzt hat man endlich mal wieder was zu diskutieren, statt immer nur bedenklich auf neue Kurshöchststände zu schielen und bange auf den Crash zu warten...

    Also ein ordentlicher Rücksetzer ist es definitiv. Da drehen insb. die USA Werte schnell richtig ins Negative (Kurse + Währungseffekt aktuell).
    Jetzt fängt hat trotz aller positiver Unternehmensnachrichten halt auch massiv die Psychologie an und das darf man am Kapitalmarkt nie unterschätzen, denn Gründe gäbe es jetzt kurzfristig gar nicht so viele wieso es so abwärts geht (die paar Minipunkte FED Erhöhung??).

    Ne gute (sehr kurze) Zusammenfassung finde ich hier https://boerse.ard.de/anlagestrategi…enmarkt104.html

    Ich ärgere mich zwar, dass ich Anfang des Jahres noch ein paar Käufe gemacht habe, allerdings bin ich überzeugt, dass ich mich in 10 Jahren ärgern werde, dass ich damals nicht mehr gekauft habe.
    Dass ich Markttiming hinbekomme, habe ich schon vor vielen Jahren aufgegeben :D

    Wer Qualitätsaktien hat, der muss es jetzt als aussitzen und blos nicht jeden Tag ins Depot schauen. Und wer Geld hat und vom Unternehmen an sich überzeugt ist, der sollte es als gute Einstiegsgelegenheit sehen. Wann die (Zwischen-)Talsohle erreicht ist weis eh wieder niemand.

    Tja, mein Fondsvermittler textete dazu "Aussteigen aus ETFs, solange Sie noch können" - Anfang Oktober 2017

    Wärst Du damals doch nur ausgestiegen, dann könntest Du jetzt zu Tiefstpreisen wieder einsteigen...

    Ach ne, Mist. War ja Geblubber mit dem Oktobercrash... Hat nicht der Müller den Crash auf Mai letztes Jahr getimt?

    Ist irgendwie wie die Typen, die früher auf jedem Fest ganz ohne Hemmungen und Selbstreflektion jede Tusse angegraben haben. 99 mal gabs n Korb. Und die 100. war so verzweifelt, dass se doch mit dem heim ist.... :saint:<3

    Hierfür lohnt ein Blick in die Lohnsteuerrichtlinien hier LStH 9.11 "Zweitwohnung am Beschäftigungsort":

    Als Zweitwohnung am Beschäftigungsort kommt jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, z. B. auch eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft (>BFH vom 3.10.1985 – BStBl 1986 II S. 369) oder bei Soldaten die Unterkunft in der Kaserne (>BFH vom 20.12.1982 – BStBl 1983 II S. 269).

    Zum Nachweis unter "Übernachtungskosten":

    "Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775)."

    Heisst im Zweifelsfall alle Rechnungen aufbewahren. Eingereicht werden muss nichts, aber auf Anfrage müssen sie vorgelegt werden können.

    Im Bescheid ist doch eine Zinsberechnung dabei. Direkt nach der Detailberechnung der ESt.

    Eventuell liegt es an 238 Abs. 2 AO. Denn die Erstattung wird für die Zinsberechnung auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Ausserdem wird nur die ESt verzinst. Nicht der Soli oder die KiSt.

    Ist m.E. leider richtig.

    Liegt daran, dass die Sozialversicherungsfreiheit auf folgender Rechtsgrundlage beruht; § 1 SvEV:

    (1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
    1.einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt,


    Lohnsteuerfrei und damit auch SV frei sind sie aber nur, wenn sie für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt werden.
    §3b EStG: (1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie....

    Daher muss der Arbeitgeber diese zwar in die Lohnfortzahlung einbeziehen, darf sie aber nicht Steuer- und SVfrei belassen sondern muss sie versteuern und verbeitragen.

    Hat m.E. mit dem BSG nicht viel zu tun, da dieses genau wie der BFH an das Gesetz gebunden ist. Und der Gesetzeswortlaut ist sehr eindeutig. Da braucht es keine (vor Gericht angreifbare) Verwaltungsanweisung dazu.

    Es könnte max. verfassungswidrig sein, aber da sind die Hürden ja recht hoch.

    Naja hätte Dein Boss Dir tatsächlich Zuschläge bezahlt, dann hättest Du auch die Steuerfreiheit bekommen. Nur gibts das eben im Beraterbereich nicht oder kaum. Egal obs jetzt Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung oder sonst was ist, da werden solche Arbeitszeiten eher erwartet, war bei mir früher auch so.
    Die Zulagen findet man ja hauptsächlich im Schichtbetrieb oder der Gastronomie.

    Gedeckelt ist das ganze nur auf Zuschläge bis 50 € Grundlohn bei der Steuer und 25 € bei der SV.

    Aber eben immer nur für tatsächlich bezahlte Zuschläge, die auch so auf der Lohnabrechnung stehen.

    Du kannst nicht aus Deinem normalen Stundenlohn irgendwelche Zulagen selbst rausrechnen nur weil Du Nachts oder am Sonntag gearbeitet hast... So finde ich suggeriert es ja der Artikel. Die mögen Ihre Stunden genau aufgeschrieben haben und wenn sie dann tatsächlich Zulagen bekommen haben (kanns mir aber bei der Branche kaum vorstellen) waren die in den Grenzen sicher auch SV und steuerfrei, aber im Gesetz steht ja auch nirgends was, dass das nur für "Bandmalocher" gilt...

    Ich glaube aber eher die haben die Stunden aufgeschrieben um den Kunden die Zuschläge abzuluchsen und habens den Angestellten eben nicht gezahlt...

    Ja klar war das zum Teil eine Milchmädchenrechnung, es ging mir eher darum den Unterschied zu zeigen zwischen einem Riester mit niedriger Kostenquote, der auch ein wenig Spaß machen kann und einem bei dem man sich regelmäßig über zu hohe Kosten ärgert.
    Ich schaue auch lieber in mein Aktiendepot (ich habe auch nur Einzeltitel und ETFs und keine aktiven Fonds) als in die prognostizierte Monatsrente dieses Riesters aber immerhin stehen da regelmäßig Erträge im Depot und sehr moderate Kosten.

    Meine Frau arbeitet derzeit nicht, unsere Kinder sind 1 und 4 und ich arbeite als Selbstständiger genug für uns 3 :) . Ich will nicht, dass die Kids dann auch noch in der KiTa aufwachsen. Ich finde die Eigenleistung auch nicht hoch. Ich lasse mir 130 € mtl. abbuchen und habe am Anfang mal ein paar Hundert Euro Startkapital eingezahlt.
    Es ging mir einfach darum eine gewisse Streuung der Vorsorge zwischen Unternehmen, Aktien und konservativer Anlage wie Tagesgeld und Riester zu erreichen. Daher habe ich 1 Jahr nach Beginn der Selbstständigkeit als unser zweites Kind unterwegs war, angefangen den Riester zu besparen um noch möglichst viele Zulagen mitzunehmen.

    Man kann sich bei Fairr auch immer die derzeit prognostizierte Rente online anzeigen lassen, aber wir Alle wissen, dass die Prämissen da irgendwelche Annahmen sind die eh nicht zutreffen, daher lasse ich das. Ich habe schon Versicherer gesehen, die haben bis zum Rentenalter die aktuellen Kinderzulagen hochgerechnet :cursing:

    Wenn ich mal Zeit und Lust habe, schreibe ich Fairr mal an und frage nach wie die das machen.

    Aber bei meinen Aktien weis ich auch nicht, was bis dahin die Depotbank für den Verkauf (Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren, persönlicher Steuersatz) oder die Einbuchung von Dividenden verlangt (siehe Flatex bei Auslandsdividenden). Auch da beurteile ich doch jetzt nur die aktuelle Entwicklung und die prognostizierten Dividenden um sie mit anderen Anlagen zu vergleichen...
    Auch die 10 Jahresfrist beim Immobilienverkauf könnte irgendwann mal gestrichen werden. Mit der aktuellen Steuergesetzgebung länger als nur ein Jahr zu planen war schon immer grob fahrlässig :D

    Nein leider nicht, denn der Gesetzeswort ist hier sehr eng und wurde vom BFH in der Vergangenheit auch immer sehr eng ausgelegt, auch wenn zu dem konkreten Fall meines Wissens noch keine Entscheidung vorliegt.

    Denn im Gesetzt steht ganz klar:

    (2) 1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit....


    Sonst müsste das auch jeder Selbstständige kriegen. Ich arbeite auch oft Nachts, aber wenn ich beim Finanzamt beantragen würde, dass mein nächtlich gemachter Umsatz (teilweise) steuerfrei sein müsste, dann würde ich auf dem Bezirk wahrscheinlich für viele fröhliche Gesichter an dem Tag sorgen :)

    Ich habe grade mal interessehalber in den Riester, den ich für meine Frau (wir haben 2 Kinder) gemacht habe reingeschaut.

    Habe den damals der FT Empfehlung folgend bei Fairr.de gemacht (wegen der Kosten und dem Invest in Aktien) und komme auf folgende Entwicklung:

    Eingezahlt: 3.965,- € Zulagen 1.208,- € Gewinne 743,11 € = Bestand 5.916,- €.
    Wenn den Gewinn in Relation zu Einzahlungen und Zulagen nimmt, ist das eine Performance von 14,37 % (die Verwaltungskosten sind im Gewinn schon abgezogen).

    Ich persönlich rechne aber die Zulagen als Rendite, denn bekomme ich ja geschenkt, dann habe ich eine Performance von 49,2%.
    Der Riester läuft seit Ende 2015.

    Man sieht also der Riester ist nicht so schlecht wie sein Ruf. Wenn man ihn als Baustein sieht und die Zulagen nimmt (klar mit Kindern lohnt es sich erst wirklich), dann finde ich es Beimischung sinnvoll. Und je früher man damit anfängt (wieder das Thema Kinder) desto mehr lohnt es sich. Nur wegen der persönlich Grundzulage hätte ich es nicht gemacht, daher hat auch nur meine Frau einen...

    Wenn ich sehe was Fairr.de da für ETFs/Fonds reingekauft hat, die hätte ich als Portfolio durchaus auch genommen.

    Ich finde die Kombination aus ETFs/Zulagen als Ergänzung zu meinen Direktinvests in Aktien durchaus sinnvoll. Vor allem weils im Fall der Fälle halt doch eine gewisse Sicherheit - bei allen Nachteilen des Riester-Modells - bietet.

    Also wie gesagt bleiben wir nur mal bei dem was bisher bekannt ist: Zinsen, nicht Dividenden oder Veräußerungsgewinne sondern Zinsen.

    Das womit der typische Deutsche früher Zinsen erwirtschaftet hat, also Sichteinlagen, Festgeld etc ist derzeit faktisch bedeutungslos. Selbst wenn wir 2% rechnen, was derzeit haarsträubend ist bräuchte man 40.050 € Sichteinlagen x 2% = 801 € um über den Sparerpauschbetrag zu kommen. Bei derzeit eher realistischen 0,5% wären es 160.200,- € Sichteinlagen beim Single.
    Wenn das der deutsche Michel haben würde, dann könnten wir uns die Diskussion sparen.

    Ich möchte nur nochmal meine 60% von oben präzisieren:

    100.000 € Gewinn vor Steuern bei der Kapitalgesellschaft heist 70.000 € nach Steuern, die ausgeschüttet werden können. Wenn darauf nun nochmal 42% kommen, sind es nochmal 29.400,- € an Steuern, so dass beim Anteilseigner 40.600,- € ankommen. Daher meine ich müsste wenn dann das Teileinkünfteverfahren wieder eingeführt werden.


    Eine Umverteilungsdiskussion ist klar brauchen wir hier nicht anfangen, da müssten die Grundfreibeträge erhöht werden und die Progression milder ausgestaltet werden. Und ich meine damit nicht 100.000 € und mehr. Ich habe mich noch nie über die 42% beschwert und werde es auch nicht. Meine Kinder wachsen in nem sicheren Umfeld auf, wir haben genug zu essen und freien Zugang zu Bildung. Das sage ich auch immer jedem, der sich über die 42% beschwert. Denn die zahlt niemand der wenig verdient, aber auch das ist ja eine sehr subjektive Komponente.
    Ich meine eher wir müssten die Beitragsbemessungsgrenzen abschaffen, so dass auch alle mit sehr hohen Einkommen in die Rentenversicherung einzahlen und wie bspw. in der Schweiz nur bis zu einer gewissen Grenze eine Gutschrift auf dem Rentenkonte erfolgt und der Rest in den allgemeinen Topf geht. Aber klar, dann müssten wir mit den Steuern runter, aber bei denen weis eh keiner so genau, was der Staat damit macht. Daher fände ich es ehrlicher, wenn die SV anders geregelt wird. Auch unser Zweiklassen System bei der Medizin gehört weg, aber die Bürgerversicherung wird ja wieder nicht kommen, war auch klar....

    Leistungsloses Einkommen, arbeitende Bevölkerung...

    Nur um das zusammen zu fassen: Ich als Selbstständiger mit 12 Angestellten aus der arbeitenden Bevölkerung arbeite selber also nicht bis wenig und habe damit auch nicht das Recht Geld anzulegen ohne dass gesamtwirtschaftlich gesehen 60% des Geldes weg sind?

    Dann muss ich sagen bin ich froh dass das Ergebnis so schlecht war...

    Meine Mutter war alleinerziehend und hat sich mein Studium vom Mund abgespart. Und weil ich jetzt gut verdiene und daher ein bischen verteilen kann gehöre ich natürlich zum kapitalistischen Grossbürgertum, dass das Proletariat ausnutzt. Gut dass die Welt so einfach ist.

    Vielleicht hätte der ein oder andere hart Arbeitende (also nicht ich, ich zähle ja nur mein Geld) auch eine bessere Altersvorsorge wenn er statt irgendwelche unnützen Versicherungen abzuschliesssen und Bankern Blödsinn zu glauben ETFs oder Aktien kaufen würde. Dann wäre ihm auch klar warum 25% für alle gut sind. Aber der Kapitalmarkt ist ja per se böse... :S

    Das ist schon interessant und lädt zum spekulieren ein. Sind wirklich nur Zinserträge gemein, dann wäre das so ne Art Kompromiss um der SPD entgegen zu kommen. Zinsen gibts eh kaum noch bei Banken, den Anleihenmarkt könnte es eventuell treffen aber den mag man ja eh nicht...
    Bei Dividenden siehts m.E. anders aus. Dadurch dass deutsche Kapitalgesellschaften in den meisten Fällen schon 30% Steuern zahlen bleibt für eine weitere tarifliche Besteuerung der Ausschüttung m.E. kein Raum. Könnte sein, dass dann wieder das Teileinkünfteverfahren hierfür gilt. Ansonsten sehe ich eine verfassungsrechtlich bedenkliche Überbesteuerung, aber mal sehen...

    Alles in allem wäre es aber wieder mal nicht zu Ende gedacht. Denn zum einen soll man privat vorsorgen und dann nehmen se den Leuten dadurch die Möglichkeit das am Kapitalmarkt zu machen.
    Aber die SPD, die Grünen und die Linken glauben halt, dass Kapitalerträge nur was für schwerreiche Bonzen sind, die eh nie für ihr Geld gearbeitet haben, und der Großteil Deutschlands schreit dazu "Hurra" und glaubt auch dass man damit nur die Reichen triff.

    Vox populi, vox Rindvieh... sagte mein Ethiklehrer immer :D

    Die ganze Debatte um "negative psychologische Effekte" und die "Empfehlung" deswegen 4/4 zu wählen, damit der Zuverdiener ein besseres Gefühl hat und motivierter aus dem Bett kommt, ist doch Augenwischerei bis Selbstbetrug

    grundsätzlich nicht falsch, aber sag das mal Ehegatten mit getrennten Konten, die eben nicht regelmäßig irgendwas ausgleichen. Tjo und dann haut der Mann mit 55 nachdem die Kinder ausm Haus sind mit ner jungen Brasilianierin ab und die Frau hat seit 30 nicht mehr gearbeitet. Ist also nicht nur um die Lohnsteuer geprellt sondern hat auch zu wenig in die Rentenversicherung einbezahlt. (Klar unabhängig von einer Steuerklasse).
    Fröhliches Pfandflaschensammeln wünsche ich...

    Und komm mir jetzt nicht mit "selber Schuld", auch wenns nicht falsch ist ;)

    Klar Augenwischerei aber wie gesagt: Ich habe hier im Monatstakt die Leute die was von "Dass die Frau arbeitet lohnt sich nicht" faseln. Der Psychologische Effekt ist bei Leuten, die sich eben nicht mit Steuerrecht beschäftigen eben schon der Ausschlaggebende. Frag mal im Internet rum, ob die Leute glauben, dass man mit 3/5 Steuern spart.... Bin gespannt auf die Antworten...

    Mich wundert immer wieder wie hartnäckig sich in der Bevölkerung durch alle Bildungsschichten der Irrglaube hält man könne mit der Steuerklassenwahl Steuern sparen!
    Das ist schlicht falsch aber man liest es immer wieder und trotzdem: vielerorts meinen die Leute ihnen entgeht was.

    Wie schon mehrfach richtig gesagt wurde: Es kommt auf die Bruttoeinnahmen an und auf sonst nix. Die Klassenwahl regelt nur eine andere Verteilung zwischen "Vorauszahlung" und "Schlusszahlung".

    Von der Ausnahme "Alleinverdienerehegatte" , also sprich der Partner ist arbeitslos/Hausfrau/Elternzeit etc. halte ich die 3/5 für eine überflüssige Sache.
    Insbesondere aus Sicht der Frau, die ja meistens die 5 "fressen muss", ist es insb. psychologisch ein Unding. Sie verdienen eh schon weniger als die Männer für den gleichen Job, sind dann noch meistens in Teilzeit und haben dann noch ein psychologisch sehr fieses Verhältnis zwischen Brutto und Netto.
    Was glaubt Ihr wie oft ich in der täglichen Beratungspraxis höre: "Meine Frau arbeitet jetzt nicht mehr, das lohnt sich ja gar nicht....." Super, da hat man das System verstanden... :S

    Von Dingen wie Elterngeld etc mal ganz abgesehen:

    Hier zwei wie ich finde sehr gute und kritische Artikel zu dem Thema:

    http://www.wiwo.de/finanzen/steue…12585396-2.html

    https://www.eltern.de/familie-urlaub…-steuerklasse-v


    Vom Grundsätzlichen mal abgesehen finde ich auch im konkreten Fall des Fragestellers den Wechsel zu 3 nicht ungefährlich:

    Er ist in 3 gewechselt, daher zu niedriger Einkommensteuervorauszahlung (Lohnsteuerabzug). Sie ist im ersten Jahr Freiberuflerin, daher vermutlich keine Einkommensteuervorauszahlungen oder?? Na da will ich den Steuerbescheid des ersten Jahres lieber nicht sehen... Und da man die Erklärung 2017 erst irgendwann Ende 2018 macht, setzt das Finanzamt neben der Nachzahlung 2017 auch gleich noch eine nachträgliche Vorauszahlung 2018 fest und das überschneidet sich vermutlich noch mit der Vorauszahlung zum 1. Quartal 2019.... Aber das hat man ja sicher Alles auf die Seite gelegt... :whistling:

    Falls nicht: Herzlichen Glückwunsch zu dem Tipp!!

    Habe mir darüber auch schon das Hirn zermartert.

    Um was gehts Dir denn? Willst Du Kosten sparen, gehts Dir um das Umweltthema?

    Zum Thema CO2 kennst Du ja sicher die Studie hier oder?

    http://www.focus.de/auto/elektroau…id_7246501.html

    Umwelttechnisch wäre es m.E. auch nur ein wirklicher Fortschritt wenn man seinen ohnehin vorhandenen Wagen durch ein E Auto ersetzt. Kauft man es sich zusätzlich dann ist auf Grund der CO2 Thematik bei der Herstellung das Umweltthema mau... Von der Entsorgung mal ganz abgesehen...

    Bzgl Kosten rechtfertigt m.E. zumindest derzeit der Vorteil beim Tanken nicht unbedingt die Mehrkosten für das E Auto. Vergleiche mal die Kosten pro km und schau wann de da rauskommst...

    Wenn die Entscheidung aufs E Auto fällt, dann würde ich leasen. Ich bin sonst kein Freund von Leasing aber so wie sich die Batteriekapazitäten derzeit entwickeln hast in 3 Jahren deutlich höhere Kapazitäten. Dann kauft Dir keine Sau mehr das Auto mit deutlich weniger Akku ab. So hat das Risiko der Hersteller...

    Bei 40km einfach fällt der E Smart zB. flach finde ich. Der hat 120 - 150km glaube ich. Da musst Du ja jeden Tag laden. Dann eher nen Zoe oder nen i3 aber da sind wir halt in anderen Regionen preislich.

    Wie gesagt ich würde noch warten bis die Reichweiten steigen, das ist breit ab 2020/2021 zu erwarten z.B. EQ-A von Mercedes mit 400-500km wenns n Kompakter sein soll oder ab 2019 wenn von Audi der ETron oder von mercedes der EQ Suv kommen. BMW und VW analog mit entsprechenden Modellen. Die wären dann auch autobahn- und langstreckentauglich, wenn der Netzausbau tatsächlich mitzieht.

    Riester ist und bleibt m.E. ein guter aber kleiner Baustein. Die Zulagen machen mit 2 Kindern und geringem Verdienst einfach bei vergleichsweise geringem Einsatz eine unschlagbare "Rendite" wenn man einen Vertrag mit geringen Kosten wählt und ja die gibt es.
    Klar sind die Nachteile wie Unflexibilität und die Vererbungsthematik da. Daher ist es eben nur ein Baustein neben Aktien etc. Nicht mehr aber eben auch nicht weniger...

    Das würde ich auf jeden Fall schon in 2017 reinnehmen. Alles in einer Anlage aufführen und dabei ergänzen, dass ab 01.01.18 ein neuer Job angetreten wird, damit es klar ist. Denn das FA sieht ansonsten ja in der Anlage N noch nix vom neuen Job.

    Bei einem Monat ist ja der Zusammenhang klar gegeben. Man muss sich ja erst mal einrichten etc. Ab dem 01.01. hat man dafür ja kaum noch Zeit. Der neue Chef bedankt sich wenn man erst mal Urlaub zum Umziehen und einrichten will...

    Wenn der eigene Hausstand am Wohnort vorliegt (also nicht das Zimmer bei den Eltern bitte) dann sollte es da m.E. keine Probleme geben. Da würde ich bis zuletzt mit dem FA streiten... kanns mir aber wie gesagt nicht vorstellen.