Beiträge von dunnerkeilnochemool

    Noch ein Letztes:

    Ich habe nach dem Schreiben der Schlichtungsstelle an Wüstenrot geschrieben und angekündigt, dass ich nach Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils weitere Schritte einleiten werde. Außerdem habe ich meine Ansprüche auf die gesamte Vertragslaufzeit erweitert, weil es ja inzwischen auch Urteile gibt, die die 3-Jahresfrist bei Verjährung nicht akzeptieren (Finanztest hat diese auch auf ihrer Seite erwähnt). Ob das jetzt dann juristisch die Verjährung hemmt, kann ich nicht sagen. Ich hoffe aber, dass die Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen in punkto Verjährung zu unseren Gunsten ausgehen werden.

    Hallo,

    habe zu Jahresbeginn nun von der Schlichtungsstelle des Verbands der Privaten Bausparkassen eine Stellungnahme der Wüstenrot vorgelegt bekommen, in dem mit viel Winkeladvokatendeutsch steht, weshalb die Rückerstattung nicht gerechtfertigt sei. Allerdings erwähnt das Wüstenrot-Schreiben nicht die wichtigen Urteile von LG/OLG Koblenz und dem LG Celle, die zu Gunsten der Kunden sprachen. Ich habe dann in meiner Entgegnung, für die mir 1 Monat Zeit gewährt wurde, genau auf diese Urteile abgehoben. Warte jetzt halt mal bis Februar, wie das ausgeht.

    Mich würde mal interessieren, ob es schon andere hier im Forum gibt, die Erfahrungen mit Schiedssprüchen des Verbands der Privaten Bausparkassen haben, insbesondere ob es danach auch zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist und wie die ausgegangen sind.

    Hallo,

    hätte nicht gedacht, dass das Schlagwort CAE so viel Wirbel erzeugt ...

    Nochmal und auch zum letzten Mal ein Argument für Sparplan: wer nur einmal anlegt, ist immer mit dem Stress belastet, ob er/sie jetzt auch ein günstiges Kurstal erwischt hat (sieht man mal von den selbst ernannten Genialisten ab, die angeblich immer zum günstigsten Kurs kaufen ...). Will man sich diesen Stress sparen, ist man mit Sparplan natürlich besser dran, weil der einen glättenden Effekt bei der Berg- und Talfahrt von Kursen hat. Man darf halt nicht gleich wieder nach einem Jahr aussteigen, sonst wirkt der Effekt ja gar nicht.

    Hallo,

    mein Kommentar: Derartige "Sonderangebote" gibt es zum Jahresausklang auch anderswo, z. B. bei der ING. Generell halte ich aber einen Fondsparplan im Gegensatz zur Einmalanlage für besser (Stichwort "Cost Average Effekt"). Bei ING konnte ich im April sogar einen gebührenfreien Vanguard-Fondsparplan bekommen. Schau dort mal nach, ob das noch gilt. Wenn ja, greif besser dort zu.

    Hallo allerseits,

    zum Thema Prämiensparverträge gibt es ja in den Auseinandersetzungen mit Sparkassen schon reichlich Material, über das auch Finanztip schon berichtet hat.

    Ich habe aber einen solchen Vertrag bei einer SPARDA-Bank. Angeschrieben habe ich die heuer schon mal mit dem Musterschreiben von Finanztest/Finanztip, aber die Antwort darauf lässt mich ahnen, dass es trotz BGH-Urteil zu einer längeren Auseinandersetzung kommen könnte, die über das Laufzeitende meines Vertrags hinausgeht. Bevor ich Anwälte bemühe, wollte ich mich aber mal erkundigen, ob jemand zu diesem Thema schon Erfahrung mit der Schlichtungs- / Ombudsstelle der Volks- und Genossenschaftsbanken gesammelt hat.

    Und wo ich schon dabei bin: Sind Euch Initiativen bekannt, die einschlägige Musterfeststellungsverfahren gegen SPARDA-Banken vorbereiten?

    Vielen Dank im Voraus und Grüße

    Hallo,

    also, ich habe nach einiger Zeit nachgehakt und danach Post bekommen mit der Aufforderung, weitere Unterlagen (u.a. die damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachzureichen. Dort stand dann auch der Hinweis, dass man der Bausparkasse satzungsgemäß 4 Wochen für eine Antwort gewährt. Im übrigen gilt "don't call us, we call you", im Sinne, dass sie sich selber melden, wenn es Neues gibt.

    Im Vergleich mit der Schlichtungsstelle der Volksbanken, wo ich wegen einer anderen Sache mal was eingereicht habe, kommen sie mir bisher nicht überaus freundlich vor. Werde berichten, wenn es Neues gibt ....

    Sehr geehrtes Forumteam,

    ich hatte vor einiger Zeit schon einmal Ihren Artikel über die Unzulässigkeit von Servicepauschalen gelesen. Ich hatte daraufhin die Wüstenrot Bausparkasse mit Ihrem Mustertext angeschrieben und die seit 2018 erhobenen Gebühren zurückgefordert. Die Wüstenrot hat mir geantwortet, sie erhebe keine Service-Pauschale sondern eine Kontoführungsgebühr und behauptet, dies sei durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gedeckt. Ich habe mir die jährlichen Kontoauszüge genau angesehen: Dort steht in der Tat jedes Jahr der Posten "Kontoführungsgebühr: 9,20 Euro".

    Hat die Wüstenrot damit Recht oder ist auch diese Gebühr für unrechtmäßig erklärt worden?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße