Hallo Antje.M Und Herzlich Willkommen im FT-Forum,
wie wäre es denn mit der Idee, dass die Eltern das Haus noch zu Lebzeiten an das Kind verschenken und den Eltern im Gegenzug ein Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht) im Haus eingeräumt wird?
Hier kann ich nur warnen!
Nießbrauch und Wohnrecht sind zwar eng miteinander verwandt, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede wenn es in Richtung "Pflegeheim" geht. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.