Konkret zu diesen genannten kann ich keine Einschätzung geben.
Aus meiner Erfahrung die wichtigsten grundsätzlichen Punkte, die zu beachten sind.
a) Gesundheitszustand
hat sich was verändert? Werden bei Wechsel Zuschläge oder Ausschlüsse für 'neu aufgetretene' Krankheiten fällig? Des öfteren wird sogar bei einem Wechsel des Selbstbehaltes schon eine Gesundheitsprüfung gefordert.
b) Mehrleistungen / Verschlechterungen in den Leistungen (Mehrleistungsauschluss)
Oft bekommt man Mehrleistungen im neuen Tarif nicht, nimmt aber die Verschlechterungen bei Leistungen voll mit. Hier muss man genau vergleichen.
Aber vorsicht: allein die Aussage "bisher haben Sie Heilmittel zu 90% erstattet bekommen, im neuen Tarif bekommen sie ebenfalls 90%" reicht nicht, denn da kommt der nächste Punkt ins Spiel.
c) Gültigkeit der AVB (alt/neu)
Wichtigster Punkt aus meiner Sicht, da dieser bei Tarifwechselberatern oft vernachlässigt wird, dies aber große Auswirkungen hat.
Ein Wechsel kann Vorteilhaft sein, bspw. wenn nach neuen AVB ein größerer (vor allem offener) Hilfsmittelkatalog versichert ist oder Leistungen wie eine Haushaltshilfe, die es vorher nicht gab, nun mit dabei ist.
Das funktioniert aber auch in die andere Richtung, bspw. wenn im alten Tarif keine Heilmittelpreise (Physiotherapie) festgelegt waren und somit häufig bis zur Wuchergrenze
abgerechnet werden kann, im neuen Tarif aber eine Liste mit definierten Höchstpreisen existiert.
Wird schwierig dem liebgewonnenen Physio des Vertrauens zu erklären, dass er nach Jahren der Behandlung nicht mehr 35, sondern nur noch 20 Euro für die Krankengymnastik berechnen darf.
Solche Listen gibt es oft auch bei den Materialien im Zahnbereich und da kann es schnell mal mehrere hundert Euro ausmachen, ob man einen alten Tarif hat oder einen neuen mit Preisliste.
Hierzu stellen die PKVen in der Regel auch keine detaillierten (oder nur sehr spärliche) Auskünfte zur Verfügung. Hab noch nie eine konkrete und vor allem vollständige Gegenüberstellung dazu gesehen, das muss man sich idR selber aus den AVB rausziehen.
d) Alterungsrückstellungen
Bei einem Unternehmenswechsel werden die Alterungsrückstellungen idR nicht in voller Höhe übertragen (Stichwort 'Übertragungswert').
Auch "Wechselberater" sind Fehleranfällig und haben mal die ein oder andere Konsequenz nicht auf dem Schirm. Daher schadet es wie bei der Geldanlage nicht, sich auch hier entsprechend selbst schlau zu machen und sich die Zeit zu nehmen, um möglichst genau zu verstehen was für Auswirkungen das ganze haben kann.
*Zusatz
e) Tarifstruktur im Unternehmen
Hierzu bekommt man ohne Insider keine Informationen. Aber einige Berater haben manchmal doch den ein oder anderen Einblick in das Unternehmen.
Mal ein hypothetisches Beispiel hierzu:
Ein alter, schon länger geschlossener Bestandstarif bekommt eine heftige Beitragsanpassung und ein großer Teil der Kunden darin möchte in einen anderen Tarif wechseln.
Nun hatten diese Kunden zwei Optionen angeboten bekommen: Tarifoption 1, der billige. Deutlich reduzierte Leistungen für deutlich weniger Beitrag, 20% Einsparung. Tarifoption 2, die Mittelklasse. Ordentliche Leistungen für einen mittleren Preis, 10% Einsparung.
Da der Ausgangstarif schon länger geschlossen ist, sind viele Versicherte darin somit älter und statistisch auch kränker und verursachen daher höhere Kosten. Wenn die Wechselwilligen nun zum Großteil in Tarif 1 wechseln, wird das diesen neuen Tarif überdurchschnittlich stark belasten und dort in den Folgejahren für mehr und mehr Beitragsanpassungen sorgen. Das heutige Beitragniveau ist schon nächstes Jahr Geschichte, die Differenz zur Option2 wird Jahr für Jahr immer geringer und in 5-10 Jahren steht man vor dem selben Problem wie heute.
Wenn ich also bspw. über meinen Vertreter herausbekomme, dass letztes Jahr so etwas stattgefunden hat, würde ich diesen Tarif wohl meiden. Aber wie gesagt schwierig, an solche interna zu kommen.