Beiträge von Dandelin

    Hallo,

    ich habe im Jahre 2009 eine Private Rentenversicherung mit Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZV) abgeschloßen. Mittlerweile habe ich mich mit meinen Finanzen näher beschäftigt und nun insbesondere die EUZV gecheckt. Ich habe mir da verschiedene Unterlagen zu schicken lassen, die mir beim Abschluß so nicht ausgehändigt wurden. Bzgl. der EUZV gilt folgendes:

    (1) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit (mindestens drei Stunden täglich) nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte (gemäß S 8 Sozialgesetzbuch IV) durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.

    (2) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, entscheidet sich ausschließlich nach ihren gesundheitlichen Verhältnissen. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die Ausbildung und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, die bisherigen Einkommensverhältnisse sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, bleiben unberücksichtigt.

    (3) Ein Bescheid eines Sozialversicherungsträgers über Emerbsunfähigkeit stellt keinen Nachweis der Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen dar.

    (4) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit (mindestens drei Stunden täglich) auszuüben oder mehr als nur geringfügige Einkünfte (gemäß 5 8 Sozialgesetzbuch IV) durch Erwerbstätigkeit zu n erzielen und besteht dieser Zustand fort, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Erwerbsunfähigkeit.

    Diese Regelungen sehen für mich ziemlich fatal aus. Insbesondere 2). Das bedeutet solange ich einer Arbeit nachgehen kann, und die muß nicht mal vom Arbeitsmarkt nachgefragt sein, greift die Versicherung nicht.
    Die Höhe von 500 Euro ist natürlich ebenfalls nicht hoch genug und für den Preis von 38 Euro doch recht teuer.

    Insbesondere, wenn ich sie mit meiner BU bei der Stuttgarter über 1500 Euro vergleiche, die etwa gleich kostet.

    Dr. Schlemann nannte die Debeka BU mal einen 'Dacia', aber das sieht doch sehr nach 'Trabbi' aus!

    Glücklicherweise bin ich In der Zwischenzeit nur älter (47 Jahre) und nicht kranker geworden. Außer einer Katzenallergie bin ich gesund.
    Schaue ich mir hier (https://www.bu-portal24.de/bu-rechner.php) ein paar Verträge an, so gibt es da mit meinem Alter immer noch bessere BUs als, daß was ich als EUZV habe.

    Ich denke ich sollte mich nach einer neuen BU umsehen und den Altvertrag, nach Neuabschluß, nicht weiter führen.
    Liebe Mitforisten, übersehe ich hier etwas?

    Danke Zusammen

    Moin Dandelin,

    Dann lass Dir mal von der Sparkasse genau erklären wie diese Garantie funktioniert.

    Am besten ist du lässt dir das schriftlich geben. Wenn du etwas Aussagekräftiges bekommst kannst du es gerne hier im Forum mal zeigen.

    Da einzige was ich sehe sind extrem hohe Kosten in diesem Deka Fond.

    Du darfst dich von dem Wort "Garantie" nicht blenden lassen. Was wird denn überhaupt garantiert?

    Die eingezahlten Beiträge sind garantiert.

    Hallo,

    eine kurze Frage an die Kenner. Die Sparkasse hat mir erzählt, daß es für diesen Zukunftsplan I eine Kapitalgarantie gibt! Auch ohne Riesterförderung! Im Kursverlauf kann man ja erkennen, daß dies Rendite kostet, wenn bei fallenden Kursen umgeschichtet wird. Wie sicher ist diese Garantie? Gilt die solange die Deka solvent ist?

    Zudem sehe ich es auch äußerst kritisch, dass die "Versicherungs-ETFs" bei Insolvenz der Versicherung kein Sondervermögen darstellen. Dabei geht ein richtig großer Sicherheitsaspekt verloren. Und Sicherheit ist ja eigentlich das Hauptargument einer solchen Versicherung.

    ist das richtig? Das wäre ja für mich ein absolutes K.O.-Kriterium. Ist das irgendwo dokumentiert?

    Hallo,

    während der Laufzeit eines Riestervertrages kann sich einiges ändern: Gehalt steigt oder Kind wird geboren.

    In beiden Fällen sollte man den Beitrag anpassen um eine Punktlandung auf die 2100 Euro Fördergrenze zu schaffen: einmal Beitrag rauf, andermal Beitrag runter.

    Ist die Versicherung dazu in jedem Fall verpflichtet dies anzunehmen?

    Was passiert mit den noch geltenden Konditionen? Insbesondere wenn nur eine monatliche Rente garantiert wird, die natürlich noch auf dem alten Betrag und der alten Laufzeit beruht ?

    Gruß & Dank

    Den

    FLOSSB.V.STORCH-MUL.OPP.R

    LU0323578657

    will ich auch loswerden. Der Chart liegt wie eine Stein am Boden. Ich werde erstmal einen Teildepotübetrag zur ING beantragen und dort verkaufen. Ist um Welten günstiger als bei der Sparkasse und bei Scalable sicher auch.

    Auf einmal investieren bringt im Schnitt historisch die besseren Renditen, da du länger im Markt bist. Solltest du aber davon ausgehen, daß der Markt eher nach unten geht is in Tranchen besser, da du der Gefahr aus dem Weg gehst mit der Einmalanlage eine 'Ausreißer-Nach-Unten' bzgl. Rendite zu produzieren. Einmalanalge ist nur im Durchschnitt besser.

    Im Moment mach ich lieber Einmalanlage. Ansonsten keine Markttiming vornehmen.

    Das ist pure Zockerei. Es ist allgemein besser im Markt drin zu sein als draußen.

    Statistisch gesehen wird aus 1 Euro, den du am 1. Januar in den Markt investiert am 31.12 dann 1.08 Euro. Das ist nicht jedesmal so, mal ist es mehr, mal weniger, mal sogar negativ. Aber im Erwartungswert stimmt es so. Dein FTSE All-World bildet ziemlich gut den Markt ab.

    Also investieren und dann 10-15 Jahre meditieren und auf den Erwartungswert vertrauen.

    Hallo,

    ich habe mit der Sparkasse abgeschlossen und mein Depot zur Consorsbank übertragen lassen. Es kammen 4 Immobilienfonds rüber. Mir fiel aber auf, das die Einstandskurse bei Consorsbank durchweg kleiner waren als bei der Sparkasse. Konkret jeweils um den jeweiligen Ausgabeaufschlag. Grundsätzlich mindert dieser als Teil der Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer. Auf Nachfrage bei der Sparkasse hieß es, daß in 2018 mit der Einführung der Abgeltungssteuer alle Wertpapiere auf ihren 'echten' Einstandswert gesetzt wurden (also exklusive Aufschlag). Somit hätte ich leider Pech und könnte diesen steuerlich leider nicht geltend machen.

    Kann jemand dies bestätigen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Vielen Danke

    Schau dir mal dieses Video an

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    Die DWS darf dich nicht verrenten, nur eine Versicherung. Die mußt du in 27 Jahren finden.

    Dann wird der Rentenfaktor aber niedriger sein, als heute. Und vor 10 Jahren war nochmals höher. Weg von der DWS würde ich unterstützen, aber wie oben angeklungen wegen der kosten nur zu Nettopolicen wechseln.

    Hallo liebe Mitforisten,

    ich habe einen alten Riestervetrag von der Debeka Tarif F2. 2,25% Verzinsung ist heutzutage ja schön, aber ich bin mir nicht sicher, welcher Rentenfaktor gilt und ob dieser hart garantiert ist.

    Es wird eine Rente von 123,27 aus Eigenbeträgen und 25,63 aus Zulagen garantiert.

    Bei Rentenbeginn ist dann 30360 im Rententopf.

    Legt man das zugrunde kommt ein mächtiger Rentenfaktor von 49 raus ((123,27+25,63)/3.036).

    Das scheint mir fast zu hoch, als daß er garantiert sein kann.

    Auf der entsprechenden Seite steht dann ganz oben auch "Musterrechung"!.

    Habe ich berechtigte Zweifel?


    Viele Dank für die kommenden Ratschläge

    Hallo zusammen,

    meine Ehefrau ist mittelbar zusageberechtigt. Damit könnte Sie einen 60-Euro-Riester abschließen und die Zulage von 175 Euro ihrerseits einstreichen. Jetzt habe ich aber hier bei minute 16:00

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    und hier https://www.architektenconsult.de/vorsorge/alter…ge/riesterrente

    das so verstanden, daß sie ihre Zulage von 175 Euro auch auf mich übertragen kann?

    Kann mir das jemand bestätigen?

    Gruss

    Nochmal alles in richtig

    Put den die Bank für in 6 Jahren rausgibt: $75.56

    1 Zertifikat hat Bezugsverhältnis 7,2743, also 7,2743 * 75.56 = 549,64 für die Bank.

    Falls Startkurs überschritten wird im Jahr:

    1. Jahr: 559,64 - 40 - (7,2743 * 68.88) = 8,59

    2. Jahr: 559,64 - 80 - (7,2743 * 60.81) = 37,28

    3. Jahr. 559,64 - 120 - (7,2743 * 50.9) = 69,37

    4.Jahr: 559,64 - 160 - (7,2743 * 38.32) = 120,88

    5. Jahr: 559,64 - 200 - (7,2743 * 21.38) = 204,11

    6. Jahr: 559,64 - 240 - (7,2743 * 0) = 319,64

    Fall die Barriere am End nicht unterschritten wird, der Startkurs aber nicht gibt es Geld zurück und die Bank behält die 549,64. Ebenso bei unterschreiten der Barrier (aber ich krieg die Aktien eingepflegt).

    Nicht schlecht für die Bank. Die Risikoprämie ist also zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt.

    Übrigens kann man noch weiter denken:

    Die Bank muß in Jahr 5 die Zinszahlungen leisten. Da das Ding Memory hat muss sie jetzt 5 * 40 = 200 Euro rüberschicken. Sie muss mich aber quasi laut Vertrag von meinem Put befreien.

    Kein Problem sie kauft denselben wie oben, nun sind aber 5 Jahre Vergangen und die Laufzeit ist nur 1 Jahre. Kosten sind dann laut Black-Scholes 20.80 euro. Sollten jetzt im 6. Jahr Aktien für den vorherigen Put angeliefert werden, können sie zum Put mit kürzerer Laufzeit rübergereicht werden. Also Kosten 220.8 Euro damit 321,67 - 200 + (1000/211)*20,8 = 23.09 an die Bank.

    Kann man für jedes Jahr dann berechnen:

    1 Jahr: -16.38

    2. Jahr: -25,29

    3. Jahr: -25,15

    4. Jahr: -12,73

    5. Jahr: 23,09

    Dies hieße, dass die Bank leichtes Minus vor Kosten machen kann. Ist da meine Vorgehensweise passend?

    Sorry, wenn ich mich da reinknie. Vielleicht bin ich hier falsch, aber das Forum der ehrlichen Investmentbanker konnte ich nicht finden.

    Ihr könntet Recht haben, aber man lebt nicht allein. Nehmen wir an ich habe eine Bekannten und dessen Frau hat sich Memory-Express-Zertifikate verkaufen lassen. Vom Berater ihres Vertrauens, der auch ihren Vater schon "erfolgreich" beraten hat. Dann muss man mit Fakten kommen. Naja, ist nicht ganz einfach rüberzubekommen.... Für meinen Bekannten natürlich ;)