Schon mal daran gedacht, dass die erhebende Stelle diese Angaben möglicherweise weitergibt (z.B. an das Finanzamt).
Theoretisch müssten sie das ja sowieso, sobald man Kapitalerträge hat, die von einem Freistellungsauftrag betroffen sind. Und um das mal klarzustellen, bin ich kein Geldwäscher und meine Ersparnisse sind hart erarbeitet ? Ich kann ja sowieso keine Bargeldeinzahlungen vornehmen, und Überweisungen vom/zum TR-Konto laufen ausschliesslich über ein einzelnes Referenzkonto. Jeder Cent ist also nachvollziehbar. Wenn es also eine gesetzliche Regelung aka GWG gibt, hätte ich erwartet, dass die prüfenden Stellen auch Zugriff auf meine Bank- und Steuerdaten haben und nicht auf meine Angaben angewiesen sind.
Offensichtlich bin ich zu old school, um es normal zu finden, dass ich von einer nicht näher spezifizierten Stelle („Trade Repuplic Team“) ohne konkrete Hinweise auf die genauen Rechtsgrundlagen („aus regulatorischen, insbesondere geldwäscherechtlichen Gründen“), geschweige denn die dafür geltenden Datenschutzbestimmungen aufgefordert werde, meine privaten Verhältnisse offenzulegen? Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Grundrechte, oder wie? Also helfe ich den Jungs doch mal, ein ordentliches Persönlichkeitsprofil anzulegen, das sie zusammen mit meinem Anlegeverhalten gewinnbringend verhökern können. Bin ich wirklich nur paranoid?