Hallo.
Solange der eigene Vertrag besteht und nicht förderschädlich gekündigt wird, passiert den bisher gezahlten Zulagen nichts.
Wenn die mittelbare Zulagenberechtigung entfällt und auch keine unmittelbare Zulagenberechtigung (z. B. durch Minijob etc.) entsteht, dann gibt es einfach keine neuen Zulagen.
Hat(te) die Ehefrau nur einen Minijob oder wie kommen bei 60 Euro Sockelbeitrag die vollen Zulagen heraus?
Meiner Ehe/Ex-Frau war der Vertrag ansich egal, die 5€ monatlich habe ich nur eingezahlt damit mein Vertrag 175€ Zulage und die 300€ Kind erhält.
Vielen Dank für die Antwort, dann gehen mir also die Zulagen nicht wieder verloren wenn
der Mini-Vertrag von ihr gekündigt wird (sie will ihn nicht haben).