Beiträge von Fledolo

    Hallo,

    mittlerweile habe ich eine sehr enttäuschende Antwort vom Ombudsmann erhalten. Er steht ja wirklich voll und ganz auf Seiten der Bausparkassen. Sein Schlichtungsvorschlag ist juristisch extrem einseitig.

    Man liest ja oft, dass bald mit einem BGH-Urteil gerechnet wird. Weiß jemand, wann das sein soll? Schon Mitte 2017?

    Weiß jemand, was aus der Petition geworden ist, d.h. wann sich der Bundestag damit beschäftigen will, ob die Verbraucherschutznorm § 489 BGB wirklich durch Unternehmen dahingehend angewendet werden darf, dass sich die Unternehmen vor den Verbrauchern schützen?

    Ich habe dem Bundesverband öffentlicher Banken geschrieben, der mir (mit etlichen Monaten Verzögerung) einen anonymisierten Schlichtungsspruch des Ombudsmannes übersandt hat. Seine Argumentation deckte sich vollständig mit der der Bausparkassen.
    Daraufhin habe ich (mit der Argumentation von Bausparfuchs) Beschwerde beim VÖB eingereicht. Mal sehen, ob der Ombudsmann dieser Argumentationskette folgt.

    @Britta

    Zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort sowie sorry für meine späte
    Rückmeldung... Momentan streite ich mich sowohl mit meinem
    BU-Versicherer als auch mit meinem Rechtsschutzversicherer. Weitere
    Streitigkeiten konnte ich bereits beilegen. Der Streit mit der LBS kommt
    nun noch dazu...
    Ich werde der LBS schreiben, dass sie das Guthaben
    auf ein spezielles Tages-/Termingeldkonto überweisen soll und dass ich
    damit den Schadensersatzanspruch ggü. der LBS so gering wie möglich
    halte. Ferner werde ich der LBS weitere Schritte (Ombudsmann, Klage)
    androhen und ihr sagen, dass ich ihr Verhalten für rechtswidrig halte.

    Da ich gerade sehr wenig Zeit habe (weitere Rechtsstreitigkeiten,
    gesundheitliche Probleme, viel zu tun bei der Arbeit), fehlen mir
    momentan Zeit und Kraft, um einen weiteren Rechtsstreit mit der LBS
    anzufangen. Gibt es hier irgendwelche Fristen, die ich einhalten muss?
    Mein Zeitplan:
    - in den nächsten Wochen: Vorbehalt ggü. der LBS erklären, Auszahlung auf gesondertes Konto veranlassen
    - nach der Auszahlung des Guthabens: Beschwerde beim Ombudsmann einreichen (Geht das dann noch?)
    - Klären, ob meine Rechtsschutzversicherung (RSV) den Streit übernimmt (s.u.)
    - Vermutlich irgendwann in 2016: ggf. Klage erheben (abhängig von Kostenübernahme durch RSV und/oder Erfolgsaussichten)

    Ist es eventuell zu spät, erst in 2016 über einen FA für Bankrecht Klage einzureichen? Leider werde ich vorher kaum Zeit haben, mich vorher auch noch um dieses Problem zu kümmern...

    Noch mal eine andere Frage: Meine RSV zahlt definitiv Rechtsstreitigkeiten, die aus Sparverträgen resultieren. Sie zahlt aber nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien-/ Grundstücksfinanzierungen.
    Ist ein Bausparvertrag nun ein Sparvertrag oder eine
    Immobilienfinanzierung? Ich vermute nämlich, dass sich die RSV mit dem
    Argument "Bausparvertrag = Immobilienfinanzierung" rausreden könnte.

    @Bausparfuchs
    Da hast du ja schon eine Menge herausgefunden. Ich habe schon gesehen, im Wertpapierforum hast du auch einige sehr hilfreiche Tipps gepostet. Nochmal für alle der Link, damit sich die übrigen Leser dort auch informieren können:
    http://www.wertpapier-forum.de/topic/45002-lbs-vario-2/

    Ich habe einen LBS-Bausparvertrag, der von der LBS gekündigt wurde, weil die Zuteilungsreife vor 10 Jahren erreicht wurde. Die LBS hat den Vertrag zum 30.7.15 gekündigt. Falls ich bis dahin keine Kontoverbindung angebe, würde das Guthaben auf ein unverzinstes Zwischenkonto gezahlt werden.

    Der FINANZTIP-Artikel verweist per Link auf eine Seite der Verbraucherzentrale BaWü, auf der es einen Musterbrief gibt, mit dem folgenden Satz:

    Für den Fall, dass Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarung mein Guthaben zinslos auf ein
    Zwischenkonto anlegen, behalte ich mir das Recht auf Schadenersatz vor.

    Diesen Satz verstehe ich nicht. Will man hier Schadensersatz wegen des Zwischenkontos? Ich würde doch vermuten, dass man die LBS wegen einer unrechtmäßigen Kündigung auf Schadensersatz verklagen sollte (entgangene Zinsen), auch wenn das Geld nach der Kündigung nicht auf das Zwischenkonto gezahlt wird!?

    Muss ich das Geld also auf dem Zwischenkonto liegen lassen, um später ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen zu können? Verwirke ich also mein Recht auf Schadensersatz, wenn ich der LBS mitteile, dass sie das Geld nach fristgerechter Kündigung auf mein Girokonto überweisen soll und ich das Geld dann auf ein (geringer verzinstes) Tagesgeldkonto zahle?

    Ich hoffe, mir kann das jemand beantworten... Vielen Dank im Voraus.