9. Kannst Du auch bei Deinem Geschäftskonto Gebühren zurückfordern?
Das ist noch unklar. Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben, gelten grundsätzlich auch gegenüber Geschäftskunden.
Aber: Der BGH stützt sich mit seinem Urteil auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der wiederum nutzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13). Das spricht gegen die Annahme, dass das BGH-Urteil auch für Geschäftskonten gilt.
Gab es da in den letzten 6 Monaten neue Erkenntnisse? Bei einer Bekannten (mit Geschäftskonto) lehnte eine Voba Ansprüche wie folgt ab:
"Sie führen ein Geschäftskonto, für das keine Kontoführungsgebühr in Rechnung gestellt wird, so dass das BGH-Urteil keine Anwendung findet."
Sie zahlt allerdings recht heftige monatliche Gebühren. Genaues müsste ich ggf. noch erfragen (falls wichtig). Mir kommt die Begründung etwas seltsam vor, dass "keine Kontoführungsgebühr" berechnet werde. Wollen sie evtl. Haare spalten i.S.v. es sind Entgelte, aber keine Gebühren o. Ä.?
Danke!