Beiträge von Bakkers

    Vielen Dank für die Anregungen und Argumente.

    Wichtig ist erst einmal dass die Versicherung beim Abschluss keine Gesundheitsfragen hatte. Es wurde von uns also nichts "verschwiegen" oder getürkt. Ich kann mir nicht vorstellen dass von mir als Versicherungsnehmer ohne Anforderung Auskünfte über Gesundheitsfragen gegeben werden müssen.

    Zwischen der Buchung der Reise im Febr. und der überraschenden Notfallaufnahme -Nierenkolik- im April gab es keinen Hinweis auf eine evtl. anstehende OP. Im Arztbericht steht "Notaufnahme" wegen Kolik und dann wurde eine Erstversorgung durchgeführt (Schmerzbehandlung und der Nierenstau wird - vorläufig- behandelt) und dann wurde sofort ein OP- Termin vorgeschlagen der ca. 2 Wochen später. Die OP verlief problemlos und ich wurde am 2. Tag bereits wieder entlassen. Zwischen der NierenOP (und dem Entlassungstermin) und dem geplanten Reiseantritt meiner Frau war genügend Zeit vorhanden um sicher zu stellen dass ich für meine Genesung keine Hilfe meiner Frau bedürfen würde. (also meine Frau nicht zur Pflege notwendig war)

    Der auslösende Vorfall mit den "unbekannten" Schmerzen wurde im Klinikum und vom Hausarzt als "bewegungsbedingte Rückenschmerzen " diagnostiziert. Ich habe jeweils die entsprechenden Arztbriefe mit den Befunden sowie die Entlassungsbriefe des Klinikums und gebe diese der Versicherung weiter. Die Beschwerden waren jedenfalls so gravierend dass ich für das tägliche Leben eine Hilfskraft - hier meine Frau- benötigte. ( beispielsweise Ankleiden, Hilfe bei der Wäsche etc.) Die Motorik war völlig eingeschränkt.

    Zuerst einmal- danke für die schnelle Reaktion.

    Die Nieren-OP links war sozusagen ausgestanden und komplikationslos abgeschlossen. Die war ja auch links. Allerdings kamen die Schmerzen von der rechten Seite und da ich weiß, dass da seit Jahren ein Stein ist habe ich gedacht, der macht Probleme. Das war aber, wie man dann in der Notaufnahme fand, nicht der Fall. Woher genau die Schmerzen kamen konnte nicht ermittelt werden und es wurde der Verdacht auf "Psyche" geäußert. Ich erhielt starke Schmerzmittel und nach einer Woche waren die Schmerzen auch weg- allerdings auch weiterhin ohne einen Grund derfür die Schmerzen zu sehen.

    Die Nieren- OP links wurde kurzfristig und nach der Reisebuchung durchgeführt. Grund war auch dass das ganze Procedere ja auch vor dem Reiseantritt meiner Frau erledigt sein sollte- was es ja auch war so dass meine Frau die Reise "beruhigt" hätte antreten können.

    Meine Frau ist 64 und ich bin 71 Jahe alt. Wir hatten im Jan. 2024 eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am 23. Mai wollte meine Frau zu einem 7-tägigen Besuch nach Rom reisen. Am 22. Mai musste ich zu meinem Urologen und der wies mich in die Notaufnahme wegen Schwerzen rechts (Verdacht auf Niereerkrankung). Bei der Untersuchung in der Notaufnahme zeigte sich, dass urologisch keine Erkrankung vorlag. Ich wurde mit Schwerzmitteln behandelt und entlassen. Die shwerzen wurde 8 Tage mit starken Schmerzmittelnversorgt und "beruhigten" sich wieder ohne dass der Grund für diesse gefunden wurde. (psychosomatische Erkrankung?).

    Wegen dieses Vofalles konnte meine Frau ihre Reise nicht antreten.

    Ich habe ein entsprechendes Attest des Hausarztes der Reiserücktrittsversicherung vorleget die nun weiter Fragen hat.

    Die Schmerzen, die zum Reiserücktritt führten, traten auf der rechten Seite auf. Auf der linken Seite wurde ein paar Tage vorher eine Nierenstein entfernt was komplikationslos verlief.

    Ist diese "Vorerkrankung -aber auf der anderen Körperseite- ein grund für die Versicherung, den Schadensfall abzulehnen und muss diese Vorerkanken bei der Versicherung gemeldet werden.

    Daneben stellt sich die Frage -wenn man die ganzen möglichen Gründe für eine Ablehnung der Haftung durch die Versicherung durchdenkt- ob es sich in diesem Alter überhaupt "lohnt", eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung kann so viel "Haken und Ösen" eine Ablehnung der Haftung finden dass man sich auf sehr unsicherem Terrain befindet!!

    Ich werde das mal bei meinem Kaminkehrer monieren. Nach den Infos bzgl. Bayern sollte höchstens 1 mal im Jahr reichen. Da wird wohl etwas "Beschäftigung" geschaffen.

    Wir haben in unserem Haus neben einer Nachtspeicherheizung einen Kachelofen der mit Holz geschürt wird. Der Kaminkehrer kommt zur Prüfung alle 3 Monate was, nach meiner Ansicht, eigentlich völlig überhöht ist. Wie oft muß der Kamin jährlich nach Gesetzeslage gereinigt bzw. geprüft werden?

    Ich habe einen neuen DACIA Sandero bei dem der 1. Kundendienst fällig wird. Dazu habe ich die DACIA-5-Jahres-Garantie.

    Jetzt soll ich den fälligen Kundendienst zwingend durch einen zugelassenen Dacia- Händler durchführen lassen ansosten würde ich die Garantieansprüche verlieren.

    Ich meine mich zu erinnern, dass laut EU- Recht jede "zugelassene" Werkstatt (ich verstehe darunter jede in der Handwerksrolle eingetragene Werkstatt) einen entsprechenden Kundendienst ausführen darf.

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Versucht da DACIA einfach etwas "Angst" zu machen um seinen Händler zu unterstützen oder ist das so richtlig?

    Meine Frau hat 2013 von Ihren Eltern das Haus übertragen bekommen und im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Das Haus hat 2 seperate Wohneinheiten und die Eltern wohnen im Erdgeschoss (90 qm) , wir im Obergeschoß. (65 qm)

    Wir wollen nunmehr Wohngeld -Lastenzuschuss- beantragen. Die Eltern zahlen -wie das ja bereits das Wohnrecht ausdrückt- keine Miete. Wie verhält sich das zu den Angaben über die Einkommen, die zu machen sind. Sind die Renten der Eltern anzugeben obwohl sie keine Miete zahlen und nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben?

    Ich erhalte 400 URO Rente. Zusammen mit meiner -bisherigen- Frau wohne ich in deren Haus. Derzeit leben wir in Trennung. Ich habe ein Wohnrecht im Haus und werde von meiner Frau deren 2. Wohnung (2-Familienwohnhaus) bekommen um dort zu wohnen. Allerdings will meine -getrennt lebende- Frau von mir eine ortsübliche Miete erhalten was ich mir aber bei meiner kleinen Rente nicht leisten kann. Gibt es die Möglichkeit eine Rentenaufstockung zu beantragen oder habe ich da wegen mener "Wohnrechtes" Probleme? Was müsste ich nachweisen?

    Wir haben ein altes Wohnhaus das aber dank guter Dämmung vernünftig zu beheizen ist. Bei der Heizung ist leider nur eine elektrische Heizung mit zusätzlichen Kachelofen möglich wobei wir eine Nachtspeicherheizung haben. Nachdem die möglichen Einsparpotentiele (weniger heizen etc.) aufgebraucht sind haben wir uns entschlossen, den Strombezug über Tibber zu machen. Hierfür möchten wir gerne vor allem die kostenintensive Nachtspeicherheizung speziell so steuern dass wir bei niedrigen Stromkosten die Heizung aufladen lassen. (bisher geht das ja automatisch per Nacht(Nierig)strom).

    Gibt es hierzu Erfahrungen auch zu der Frage, wer evtll. Anbieter für solche Steuerungen sein könnten? Daneben stellen wir fest dass die Tibber-App relativ oft ausfällt. Ist das auch bei anderen Kunden der Fall?

    Ich habe nunmehr Rüclmeldung meiner Krankenkasse. Da es sich bei Vitamin A und D "nur" um Nahrungsergänzungsmittel handelt wird die Krankenkasse auch keine Kosten übernehmen wenn ich ein Privatrezept hierfü vorzlegen kann.

    Fällt der community vielleicht noch eine Lösungsötglichkeit ein? (Ich rede hier nicht von Kleingeld: Für beide Präparante fallen bereits ca. 50 EURO/Monat an)

    Ich habe die KK angesprochen wegen Kostenübernahme. Die war -was mich überrascht hat- aufgeschlossen, hat mich an meinen Hausarzt) verwiesen ( unter Hinweis auf den Bundesausschuss Arzneimittel wo in Ziffer 42 tatsächlich Vitamin K als kostenübernahmefähig bezeichnet wird).Dabei wurde geklärt, dass Vitamin K - das ist wirklich teuer- von der Krankenkasse übernommen wird (das hat mein Hausarzt nicht gewußt) aber dass eben die Vitamine A und D nicht als Arzneimittel zugelassen sein (dann gäbe es kein Problem) sondern als Nahrungsergänzung gelten- dann werden sie nicht gezahlt.

    Ausnahme wäre wenn es diese Vitamine auch als Spritzen geben würde dann wären sie Arzneimittel. Es gibt aber -zumindest nach bisheriger Prüfung- keine Spritzen. Es gab einmal eine Spritze die Vitamin K, A und D beinhaltet hatte (wie sie eigentlich auch zusammen gehören). Die ist aber nicht mehr lieferbar.

    Die tiefere Recherche nach einer möglichen Spritzenform läuft. Ich würde es aber über die Schiene "Zuschuss der Krankenkasse bei ergeblichen Arzneimittelkosten" versuchen. Bevor ich das mache hatte ich versucht über Finanztip mich vorzuinformieren. Wenn insoweit keine Infos verhanden sind mache ich jetzt mit der Krankenkasse weiter.

    Mal schauen.

    Erst einmal Danke für die Hilfe.

    Hallo,

    leider ist der Bedarf vorhanden. Ich hatte mehrere schwere Darmoperationen so dass mir 30 cm Dünndarm und 70 cm Dickdarm fehlen und keine Vitamine aufgenommen werden können. (oder zumindest die Vitaminaufnahme nur eingeschränkt funktioniert)

    Hallo und Danke für die Unterstützung,

    mittlerweile habe ich mit Hilfe meines Hausarztes (der ist absolut top und kümmert sich wirklich darum) kl#ären können das Vitamin K von der gesetzl. Krankenkasse bezahlt wird. Offen sind noch Vitamin A und D die ich auch dauernd nehmen muss. Vitamin A ist wegen meiner Augen da ich Gefahr laufe zu erblinden.

    Bei beiden (Vitamin A und D) handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel die nicht bezahlt werden. Was anderes wäre es wenn es diese in Spritzenform geben würde und diese Arneimittel wären. Das wird versucht zu klären.

    Da ich (wir) aber so hohe Arzeinmittelkosten haben bekommen wir den Zuschuss hierzu von der Krankenkasse. Da stellt sich die Frage ob über diesen Teil -also Zuschuss, Verschreibung Privatrezept und vorläufige Zahlung und am Ende des Jahres Rückzahlung- die Kostenübernahme möglich ist.

    Gibt es hierzu Erkenntnisse?

    Danke für die Unterstützung.

    Das hatte ich vor. Ic h wollte mir aber vorher eonen Überblick verschaffen. Die Krankenkasse kann mir ja eine Story erzählen warum etwas geht oder nicht geht und ich weiß nicht, ob das stimmt oder bei der Auskunft etwas "vergessen" wird.

    Meine Frau und ich sind Rentner. Ich bin bei meiner Frau in der Krankenversicherung (Familienmitglied). Ich wurde von 40 jahren operiert und benötige seitdem permanent Medikamente die immer in der Pflichtversicherung übernommen wurdem. Nunmehr weitet sich dieses Medikamtenproblem aus und ich benötige permanent Medikamnte die nach Auskunft meines Arztes nicht zuschussfähig sind sondern nur als Privatzrezept verschrieben werden könne. Gibt es eine Möglichkeit, durch ein ärztl. Attest etc. gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, dass diese Medikante permanent für die Sicherstellung der Gesundheit benötigt werden und dann deren Kosten von der Krankenkassen übernommen werden können. Meine Frau und

    ich erhalten von der Krankenkasse bereits die Selbstbeteiligung zurück allerdings nicht bei Privatrezepten.ich

    Wir wollen einen Energieausweis für unser Haus erstellen(lassen). Im Internet findet man Angebote von Firmen, die einen solchen Service kpstengünstig anbieten. Dabei füllt man selbst die entsprechenden Formulare aus (leider ist vorab nicht klar was da alles und wie zu machen ist) und man bekommt innerhalb von ein paar Stunden einen entsprechenden Ausweis. Die Firmenwerben damit dass sie insoweit berechtigt und lizensiert sind solche Dokumente rechtsgültig zu erstellen. Wer hat insoweit Erfahrung. Ist das "reell"?

    Danke für die Infos.

    Also- bei mir gibt es folgende Probleme: Wir sind bereits 70 Jahre alt und wollen uns nicht noch einmal mit Kosten bzw. Krediten beschäftigen müssenn zumal auch keine Erben/Kinder vorhanden sind. Wir haben bereits eine Infrarotheizung die wir bei extremer Kälte einsetzen (Steinheizung). Allerdings ist mir aus meiner beruflichen Tätigkeit eine Flächenheizung bekannt welche als Folie unter beispielsweise Verputz eingebracht werden kann und dabei "sofort" heizt. Die würden wir in Erwägung ziehen. (Wäre sozusagen durch eine Renovierung der Wände kostengünstig machbar) Unsere derzeitige Flächenheizung ist nur 0,5 qm grß und wird vor allem beim Lesen im Winter eingesetzt.

    Ich schließe aber aus den Meinungen dass wir -derzeit- mit der Nachtspeicherheizung weiter machen können uns aber bewußt sein muss (und auch ist), dass das eine sehr teure Methode darstellt.

    In der leidigen Heizungsfrage haben wir bisher leider noch nichts gehört wie man mit der Nachtspeicherheizung verfahren will. Unser "altes" Haus ist mir einer Nachtspeicherheizung ( relativ neue Öfen) ausgestattet und benötigt bei 190 qm Wohnfläche ca. 15 000 kw Strom (Heizung und Verbrauchstrom sowie Warmwasser) im Jahr. Das Haus ist also ganz gut gedämmt. (Dach, Wände, relativ neue Fenster etc.) Vor Jahren war ja einmal ein Verbot der Nachtspeicherheizung im Gespräch und wenn wir jetzt daran denken, dass die Efficienz bei 115 % liegen soll/muss ist eine Nachtspeicherheizung nicht konkurrenzfähig. Allerdings ist/soll ja die Stromgewinnung entsprechend "grün" werden. Die Frage ist also: was ist bei der Nachtspeicherheizung zu erwarten?

    Also ich muss sagen: ich bin enttäuscht. Ein solches Gefasel bin ich eigentlich nur von den Medien gewohnt. Kommentare wie "Kaffee oder Tee" sprechen für sich selbst.

    Ich hatte eigentlich erwartet, auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu bekommen.

    Aber was soll`s: dummeas Gerede allenthalben.

    Gute Nacht Deutschland.