Arzneikosten

  • Meine Frau und ich sind Rentner. Ich bin bei meiner Frau in der Krankenversicherung (Familienmitglied). Ich wurde von 40 jahren operiert und benötige seitdem permanent Medikamente die immer in der Pflichtversicherung übernommen wurdem. Nunmehr weitet sich dieses Medikamtenproblem aus und ich benötige permanent Medikamnte die nach Auskunft meines Arztes nicht zuschussfähig sind sondern nur als Privatzrezept verschrieben werden könne. Gibt es eine Möglichkeit, durch ein ärztl. Attest etc. gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, dass diese Medikante permanent für die Sicherstellung der Gesundheit benötigt werden und dann deren Kosten von der Krankenkassen übernommen werden können. Meine Frau und

    ich erhalten von der Krankenkasse bereits die Selbstbeteiligung zurück allerdings nicht bei Privatrezepten.ich

  • Das hatte ich vor. Ic h wollte mir aber vorher eonen Überblick verschaffen. Die Krankenkasse kann mir ja eine Story erzählen warum etwas geht oder nicht geht und ich weiß nicht, ob das stimmt oder bei der Auskunft etwas "vergessen" wird.

  • Du beziehst dich also auf die gesetzlichen Krankenkassen? Es ist auch die Frage ob du dich auf verschreibungspflichtige oder nicht verschreibungspflichtige Medikamente beziehst. Ich gehe aber mal von verschreibungspflichtigen aus.


    Das ist alles in SGB V geregelt, du kannst hier nach dem Schlagwort "Arzneimittel" suchen. Verknapp dargestellt, ohne Gewähr, sind die Krankenkassen dazu angehalten vorrangig Generika oder andere günstige Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff bzw. dem gleichen Therapieerfolg zu erstatten - wenn eine solche vorhanden ist und generell die Evidenz des Wirkstoffes bestätigt ist.


    Auf diese hast du dann vermutlich einen Anspruch, bestehst du aber auf dein "übliches Medikament" ist dieses dann wohl selbst zu zahlen. Eine Ausnahme besteht meines Wissens aber darin wenn entweder a) kein anderes wirkstoffgleiches Medikament vorhanden ist und b) man nur dieses eine Originalmedikament verträgt bzw. den Therapieerfolg erzielt.

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    Auf diese hast du dann vermutlich einen Anspruch, bestehst du aber auf dein "übliches Medikament" ist dieses dann wohl selbst zu zahlen. Eine Ausnahme besteht meines Wissens aber darin wenn entweder a) kein anderes wirkstoffgleiches Medikament vorhanden ist und b) man nur dieses eine Originalmedikament verträgt bzw. den Therapieerfolg erzielt.

    Soweit ganz richtig. Bis aber Ausnahme b) kassenseitig anerkannt wird, muss der Patient einiges an Generika durchprobieren (und durchmachen). Der Arzt, der aus Kassensicht das Original vor der Zeit verschreibt, kriegt eins auf die Mütze, 6 Monate oder 2 Jahre später, je nachdem.

    Also wird er das tunlichst vermeiden, zumal der Patient dann schon über alle Berge ist. Aus dessen Sicht hat der Arzt ihn nämlich viel zu lange mit den Generika hängenlassen. X(

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo und Danke für die Unterstützung,

    mittlerweile habe ich mit Hilfe meines Hausarztes (der ist absolut top und kümmert sich wirklich darum) kl#ären können das Vitamin K von der gesetzl. Krankenkasse bezahlt wird. Offen sind noch Vitamin A und D die ich auch dauernd nehmen muss. Vitamin A ist wegen meiner Augen da ich Gefahr laufe zu erblinden.

    Bei beiden (Vitamin A und D) handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel die nicht bezahlt werden. Was anderes wäre es wenn es diese in Spritzenform geben würde und diese Arneimittel wären. Das wird versucht zu klären.

    Da ich (wir) aber so hohe Arzeinmittelkosten haben bekommen wir den Zuschuss hierzu von der Krankenkasse. Da stellt sich die Frage ob über diesen Teil -also Zuschuss, Verschreibung Privatrezept und vorläufige Zahlung und am Ende des Jahres Rückzahlung- die Kostenübernahme möglich ist.

    Gibt es hierzu Erkenntnisse?


    Danke für die Unterstützung.

  • Hmm, hast Du zu Deinen ganzen Vitaminmangelerscheinungen mal eine zweite Meinung eingeholt?


    Also nur für den Fall, dass Du da einen sehr netten Substanzen-Zwischenhändler anstelle eines Arztes hast...


    Ich finde die GKV als Kontrollorgan machmal ganz hilfreich um "Überversorgung" abzuwehren.

    (Oh je, habe ich jetzt Dr. Schlemann beschworen? =O ;) )

  • Hallo,

    leider ist der Bedarf vorhanden. Ich hatte mehrere schwere Darmoperationen so dass mir 30 cm Dünndarm und 70 cm Dickdarm fehlen und keine Vitamine aufgenommen werden können. (oder zumindest die Vitaminaufnahme nur eingeschränkt funktioniert)

  • Ich habe die KK angesprochen wegen Kostenübernahme. Die war -was mich überrascht hat- aufgeschlossen, hat mich an meinen Hausarzt) verwiesen ( unter Hinweis auf den Bundesausschuss Arzneimittel wo in Ziffer 42 tatsächlich Vitamin K als kostenübernahmefähig bezeichnet wird).Dabei wurde geklärt, dass Vitamin K - das ist wirklich teuer- von der Krankenkasse übernommen wird (das hat mein Hausarzt nicht gewußt) aber dass eben die Vitamine A und D nicht als Arzneimittel zugelassen sein (dann gäbe es kein Problem) sondern als Nahrungsergänzung gelten- dann werden sie nicht gezahlt.

    Ausnahme wäre wenn es diese Vitamine auch als Spritzen geben würde dann wären sie Arzneimittel. Es gibt aber -zumindest nach bisheriger Prüfung- keine Spritzen. Es gab einmal eine Spritze die Vitamin K, A und D beinhaltet hatte (wie sie eigentlich auch zusammen gehören). Die ist aber nicht mehr lieferbar.

    Die tiefere Recherche nach einer möglichen Spritzenform läuft. Ich würde es aber über die Schiene "Zuschuss der Krankenkasse bei ergeblichen Arzneimittelkosten" versuchen. Bevor ich das mache hatte ich versucht über Finanztip mich vorzuinformieren. Wenn insoweit keine Infos verhanden sind mache ich jetzt mit der Krankenkasse weiter.

    Mal schauen.

    Erst einmal Danke für die Hilfe.

  • Ich habe nunmehr Rüclmeldung meiner Krankenkasse. Da es sich bei Vitamin A und D "nur" um Nahrungsergänzungsmittel handelt wird die Krankenkasse auch keine Kosten übernehmen wenn ich ein Privatrezept hierfü vorzlegen kann.

    Fällt der community vielleicht noch eine Lösungsötglichkeit ein? (Ich rede hier nicht von Kleingeld: Für beide Präparante fallen bereits ca. 50 EURO/Monat an)

  • Vitamin D3 ist in hoher Dosierung verschreibungspflichtig, für Dauerbehandlung (Prophylaxe) darf trotzdem kein Kassenrezept ausgestellt werden, da eine Dauerbehandlung nicht durch die Zulassung gedeckt ist. Auf Kassenrezept gehen nur einmalig max. 10 Kapseln 20000 i.E. zur Behandlung einer akuten Unterversorgung.

  • Hier mal die Ausführungen der AOK dazu:


    https://www.aok.de/gp/fileadmi…ut_Arzt_2022-07_v4neu.pdf


    Sowie die Ausnahmen nach Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie


    https://www.g-ba.de/downloads/…M-RL-I-OTC_2023-01-31.pdf


    Kurz gefasst, ohne Gewähr:


    Vitamin D, wenn:

    - nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose,
    - nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen,
    - bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit


    Vitamin K, wenn:

    Als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann


    Ob man für Vitamin A und vielleicht auch für Vitamin D auf "Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann" ausweichen kann glaube ich nicht - aber versuch macht klug.