Ich habe bisher sehr positive Erfahrungen machen dürfen. Nachdem uns der ADAC in
einer prekären Notlage sogar geholfen hat, ohne dass wir beim ADAC versichert waren,
waren wir uns sicher, dass wir eintreten. Seitdem konnten wir uns immer auf schnellen Service
verlassen. Zuletzt mitten in der Pampa in der Nähe von Bremen um 02:00 morgens.
Beiträge von Friedachs
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Hallo kobra,
die Situation tut mir sehr Leid für euch. In Sachen BaföG kann ich euch leider wenig Hoffnung machen.
Aus der Erfahrung einer Freundin heraus zwingt das BaföG-Amt niemanden, seine Vermögensverhältnisse
offenzulegen. In ihrem Fall lebt ihr Vater lebt nicht in Deutschland und gibt keine Einsicht in seine Vermögensverhältnisse,
das BaföG-Amt hat dagegen (noch) nichts unternommen.
Ich gehe mal davon aus, dass der bürokratische Aufwand die ohnehin schon zahlreichen Anträge schlichtweg zu groß wäre -
Übrigens soll das ganze im Mai in Kraft treten. Zückt eure Karten!
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Das leuchtet mir ein. Henning hat den Beitrag geliked, also sind wir jetzt alle wieder auf einem Nenner?

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Freut mich, dass wir dir die Angst etwas nehmen konnten. Behalte trotzdem den Überblick und bleibe aufmerksam!
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Verständnisfrage: ist die Sim entscheidend für die Einwhal ins wlan Netz? Ich dachte das macht bei wlan überhaupt nichts.
So kenne ich es auch. Ich verstehe nicht genau, was du meinst Henning. Kann mein Betreiber mir Kosten berechnen, wenn ich mich in ein ausländisches WLAN einwähle?
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Es gibt gute Nachrichten: Erst kürzlich beschloss die EU, die Gebühren für Kartenzahlungen im Ausland zu deckeln und deutlich transparenter zu machen. Das beugt bösen Überraschungen vor
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Ich kann dir nur sagen, dass unser Mietvertrag eine Sonderklausel beinhaltet, die besagt, dass das unbefristete Mietverhältnis nur dann aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden darf, wenn ein Elternteil des Vermieters verstirbt und deswegen auf dessen Hilfe in unmittelbarer Nähe angewiesen ist. An sich darf der Vermieter das.
Allerdings weist finanztip darauf hin:Der Mieter kann gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen,
wenn der Auszug eine besondere Härte für den Mieter bedeuten würde.Ich finde, das ist in eurem Fall gegeben