Beiträge von Pumphut

    Hallo,

    Es war auch strafbarer Betrug.

    Vorsicht, ganz dünnes Eis. Der Sohn wollte selbstverständlich einziehen. Aber durch die lange Prozessdauer haben sich halt die Lebensumstände geändert und genau am Tag nach dem Auszug des Mieters hat der Sohn diese Mitteilung dem Vater gemacht. Der hat leider vergessen, dass dem Mieter mitzuteilen, war aber ja sowieso nicht mehr relevant.

    Na, wo ist der Betrug?

    Gruß Pumphut

    Hallo banker83,

    Sie stellen eine Frage, die nicht beantwortet werden kann. Und wenn Sie die Antwort kennen, ist es zu spät.

    Die Sicherheit irgendwelcher Sicherungsfonds ist immer relativ, auch die des gesetzlichen. Und Sie haben garantiert auch nichts davon, wenn Ihnen jemand vorrechnet, der Sicherungsfonds A fällt mit 0,01% Wahrscheinlichkeit aus und B mit 0,1%. Es kann Sie treffen.

    Verbringen Sie Ihre Zeit mit nützlicheren oder schöneren Gedanken.

    Gruß Pumphut

    Hallo Schlesinger,

    ich glaube, juristische Hausarbeiten werden Sie hier nicht gelöst bekommen.

    Ist ein chargeback-Verfahren rechtlich zulässig?

    Warum sollte das Verfahren nicht zulässig sein? Ob es erfolgreich ist, ist eine ganz andere Frage. Und falls die Fragestellung echt ist, hilft nur ausprobieren.

    Ob sich bei Ablehnung eine Klage lohnt, steht auf einem anderen Blatt; Sie wissen schon, das Salz und die Suppe.

    Gruß Pumphut

    Hallo Chris123456,

    wie lange ein Mieter die Eigenbedarfskündigung hinauszögern kann oder sogar ganz verhindern, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Tatsächlich vorhandene oder gut vorgeschobene Argumente für eine unbillige Härte (von Krankheit bis schwieriger Wohnungsmarkt):
    • Streitbereitschaft des Mieters,
    • Finanzielle Situation sowohl hinsichtlich der Prozesskosten (oder Versicherung) und natürlich auch der Umzugskosten.

    Bei Klage durch zwei Instanzen und einem gegnerischen Anwalt, der bewusst verzögert, müssen Sie mit mindestens einem, ggf. auch zwei Jahren rechnen.

    Es gibt aber noch ein Mittel, alles relativ zügig und einvernehmlich abzuwickeln, die sog. Auszugsvereinbarung (kurz Anerkenntnis des Auszuges gegen Geldzahlung).

    Gruß Pumphut

    Hallo Tino80,

    keine Rechts- oder Steuerberatung, reine Laienmeinung.

    ich musste einen kurzen Zwischenstoopp im Elternhaus machen und bin dann durch einen neuen Job in eine neue Wohnung gezogen.

    Ich unterstelle, bei diesem „kurzen Stopp“ war die Wohnung bei Ihren Eltern Ihre einzige Wohnung und sie waren dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich unterstelle weiter, mit der neuen Wohnung hat sich Ihre Fahrtzeit zur neuen Arbeitsstelle um mehr als eine halbe Stunde pro Strecke reduziert.

    Falls diese beiden Voraussetzungen zutreffen, dürfte m.E. der arbeitsbedingte Anlass für den Umzug gegeben sein. Die näheren Umstände an Ihrer alten Wohnung spielen dann keine Rolle mehr. Ich würde die Angabe in der Steuererklärung wie von Hornie vorgeschlagen, machen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Tino80,

    Kann in 6 Monaten noch dann die Aufforderung noch kommen, dass ich dann z.B. 1000€ zahlen muss?

    Eindeutig ja. Der Schaden wurde Ihnen dem Grunde nach angezeigt. Der Geschädigte hat grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2026 Zeit, Ihnen die konkrete Rechnung zu präsentieren. Allerdings wachsen mit jedem Tag Verzögerung Ihre Argumente, dass Sie den Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe verursacht haben. Das ist dann aber eine Frage der Details.

    Wie DirkHSK schon betont hat, falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, melden Sie den Fall unverzüglich und nicht erst, wenn Sie eine Rechnung bekommen. Dann könnte die Versicherung ggf. einwenden, Sie haben Ihre Obliegenheiten im Schadenfall verletzt.

    Gruß Pumphut

    Hallo brainless again,

    lassen Sie sich bitte mit den Steuerfragen nicht vom eigentlichen Ziel ablenken. Was ist das Ziel? Sollen nach x Jahren A und B zu gleichen Teilen Eigentümer werden oder soll nach der anfänglichen Vermögensverteilung A überwiegender und B nur kleiner Eigentümer sein? Was soll gelten, wenn A und B sich trennen? Wenn dieses Ziel geklärt ist, kann man den steuerlich einfachsten Weg dahin suchen.

    Detailfrage:

    Wenn die gesparten Zinsen dann 40000€ betragen sind dann nach Abzug des Freibetrags für Fremde von 20000€ ja noch für die unfreien 20000€ 6000€ an Steuern zu zahlen.

    Jeder Elternteil von A kann B 20k steuerfrei schenken.

    Gruß Pumphut

    Hallo Xenia,

    ist dieser Artikel nur Werbung für den Tagesgeldrechner oder stehen dahinter echte Beispiele? Falls letzteres, wäre die Community sicherlich mehr als interessiert.

    Es gibt Banken, die auf ihrer Homepage gleich signalisieren, ab welcher Summe sie zu Gesprächen bereit sind, z.B. bei der AK Bank ab 1 Mio. Euro.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    noch einmal zum Fakt: Das Bundesverfassungsgericht hat untersagt, dass die Ermächtigung zur Schuldenaufnahme wegen Corona zu einer Ermächtigung einer Schuldenaufnahme für (angebliche oder tatsächliche) Klimaschutzmaßnahmen umgedeutet werden kann. Die Staatsverschuldung Deutschlands hat sich mit dem Urteil um exakt Null Euro geändert. Da außerdem verboten wurde, auf diesem Weg Schulden aufzunehmen, hat sich theoretisch die Bonität Deutschlands sogar verbessert.

    Es gibt ein 60 Milliarden Loch im Haushalt.

    Da gibt es drei Varianten der Reaktion: Die Ausgaben, für die das Geld vorgesehen war, nicht zu machen, Steuern zu erhöhen oder bei anderen Haushaltspositionen einzusparen. Alle drei haben zumindest vordergründig keinen Einfluss auf das Rating.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Bei gemischter Nutzung eines Hauses ist nur der Teil begünstigt, der zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dabei zählen zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen auch von nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.

    Den gemeinsamen Hausstand hat unser TE doch dargestellt; nur eine Küche.

    Außerdem lese ich die Regelung so, dass der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls überhaupt nicht in der Immobilie wohnen muss. Er muss nur schnell einziehen.

    Aber jetzt kommen wir auf die Details, die unser TE, wenn sein „hypothetischer“ Fall Realität werden sollte, einmal mit einem Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe diskutieren sollte.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Wahrscheinlich an dem nicht vom Erblasser selbst bewohnten Teil des Hauses. Also den Teil, den der Erbe schon mietfrei bewohnt, ohne dass es ihm gehört.

    Die Familienheimregelung richtet sich an Ehepartner und Kinder des Erblassers (plus einige Spezialfälle). Die wohnen oft im Haus des Erblassers und überwiegend auch mietfrei. Den Fall lese ich auch nicht aus dem verlinkten Artikel heraus.

    Gruß Pumphut

    Hallo Achim Weiss und auch Stockwerk

    Er hat doch ausdrücklich geschrieben, wir sollten davon ausgehen, daß die Steuerfreibeträge bereits ausgeschöpft seien.

    Aus welchem Passus lesen Sie das raus??

    Naja, ist ja nur ein "angenommener Fall".

    Nun ja, dann sollten Ihre Annahmen aber auch stringent sein. Soll angenommen werden, der Erbschaftssteuerfreibetrag des Sohnes von 400k wird anderweitig ausgeschöpft sein? Wo sehen Sie den Klemmpunkt der Familienheimregelung?

    Gruß Pumphut

    Hallo Stockwerk,

    Sie spielen ja schon auf die Familienheim- Regelung an. Aber ist denn davon auszugehen, dass der Wert des Hauses plus weitere Erbmasse über 400k kommt? Falls nein, müssen Sie über „Familienheim“ nicht mehr nachdenken. Nach Ihrer Schilderung lässt sich keine Einschätzung zum Wert treffen. Sie kennen doch die drei Kriterien für den Wert einer Immobilie (1. Lage 2. Lage 3. Lage; sorry alter Maklerwitz).

    Gruß Pumphut

    Hallo K. Fee,

    dann ist es eine einfache Rechenaufgabe:

    Sie bezahlen 30.000*0,015=450 Euro Zins für das Darlehn.

    Ihre ausgezahlten 29.400 Euro müssen demzufolge mindestens 450/29400 = 0,015306, d.h. 1,53% Zins einbringen (ohne Kapitalertragssteuer) für Einnahmen gleich Ausgaben.

    Falls Sie die Tilgung auch aus dem Kapital bezahlen wollen, wird die Rechnung etwas aufwändiger. Excel hilft.

    Normalerweise haben Bauspardarlehn den Vorteil, dass man jederzeit voll tilgen kann. Falls also die Anlagezinsen unter den Grenzwert fallen, können Sie das Spiel beenden.

    Allerdings: Werden Sie bei dem Spiel reich? Ohne Berechnung sagt mir mein Gefühl, dass der Aufwand und der Ertrag in einem schlechten Verhältnis stehen.

    Gruß Pumphut

    Hallo K. Fee,

    bevor hier Missverständnisse entstehen ein paar Klarstellungen:

    Den Darlehnsbetrag (Kredit) eines Bausparvertrages müssen Sie im Regelfall wohnungswirtschaftlich verwenden. Da sind die BSK üblicherweise weit in Ihrer Auslegung, aber eine schlichte Geldanlage wird wohl nicht gehen. Es sei denn, Sie haben so einen Ausnahmevertrag.

    Was geht wäre, Sie haben eine Umbaumaßnahme o.ä. vor, die Sie aus dem Eigenkapital finanzieren können und Sie nehmen dann trotzdem den Kredit. Dann tasten Sie Ihr EK nicht an. Wie sich so eine Variante finanziell darstellt, kann man mit leicht berechnen.

    Es geht auch, Sie lassen sich nur das Bausparguthaben (vermutlich so 12-15k) auszahlen. Mit dem können Sie machen, was Sie wollen. Das Bausparguthabenkönnen Sie derzeit locker über 1,5% Zinsen in Tages- oder Festgeld anlegen. Das rechnet sich auf jeden Fall.

    Ich nehme dabei an, was Sie hier Agio nennen, ist die Abschlussgebühr und somit definitiv weg; richtig?

    Gruß Pumphut

    Hallo Oli-B,

    langsam verstehe ich Ihre Frage aber das Anliegen immer noch nicht. Sie schrieben:

    Das Darlehn teilt sich in 20% Kaufsumme und 80% Sanierungskosten auf.

    Um das einmal in fiktive Zahlen zu übersetzen: 200k Kaufpreis und 800k Sanierungskosten. Streben Sie eine 100%- Finanzierung an? Wenn Ihnen überhaupt jemand die anbietet, wird sie sehr teuer werden.

    Bei der Standardfinanzierung mit 20% EK wäre das genau der Kaufpreis. Falls er realistisch bestimmt wurde, akzeptiert die Bank das unbelastete Grundstück auch als EK.

    Bei einer 90%- Finanzierung wollen Sie also erst einmal den Kaufpreis (200k) selbst bezahlen und nach Kreditaufnahme 100k von der Bank zurückbekommen? Ich denke, grundsätzlich wäre es zulässig. Ob eine Bank dabei mitspielt, müssen Sie klären. Dieses Prozedere sollte aber haarklein im Kreditvertrag festgehalten werden. Falls es Ihnen nur um Verwaltungsaufwand geht, vermute ich einmal, Sie bezahlen diese Erleichterung mit viel Geld. Aktuell beträgt die Zinsdifferenz zwischen einer 90% und einer 80%- Finanzierung 0,1 bis 0,15%. Rechnen Sie sich das auf die Laufzeit hoch.

    Gruß Pumphut