Eigenbedarfskündigung ETW

  • ... Wie lange dauert denn so eine Räumungsklage? Wenn meine Eltern den Mieter Ende März mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.06.24 kündigen, wie lange kann er ggf. mithilfe eines RA die Kündigung hinausziehen? Auch wenn er keine Wohnung findet, denke ich, dass er ja dann doch irgendwann ausziehen muss, oder?

    Anders als bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei der es sehr schnell gehen kann, gilt für eine Eigenbedarfskündigung das "normale" Zivilprozessverfahren. Wenn es zügig geht, 6 Monate für die erste Instanz, 8 Monate für die zweite Instanz und dann nochmal 2 Monate für die Vollstreckung. Wenn es ein langsam arbeitendes Gericht ist, kann es aber auch deutlich länger werden, mit zwei Jahren oder mehr sollte man rechnen. Deshalb ja der Rat, nicht erst zum 30.06.2024 zu kündigen, sondern zum nächstmöglichen Termin. Wenn eine Trennung im guten nicht möglich ist, sollte auch keine Zeit vertrödelt werden.


    Man sollte dieses Risiko aber auch nicht überschätzen. Wie schon erwähnt wurde, gewinnt der Vermieter solche Verfahren eigentlich immer, wenn er selbst keine gravierenden Fehler macht. Wer verliert, zahlt die Kosten, typischerweise also der Mieter. D. h., der Mieter belastet sich für die bloße Verzögerung seines Auszugs mit einigen Tausend Euro Kosten (Prozesskosten, Vollstreckungskosten und Schadensersatz). Selbst wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, deckt die nur einen Teil dieser Kosten ab. Ein Mieter, der etwas zu verlieren und z. B. ein pfändbares Arbeitseinkommen hat, wird deshalb selbst kein Interesse an so einer Eskalation haben. Zu langwierigen Verfahren kommt es normalerweise nur mit Mietern, bei denen auch finanziell nichts zu holen ist und die kostenresistent sind. Faustregel: Ein Mieter, der einen Arbeitsplatz und ein wenig gespart hat, wird es nicht zur Eskalation kommen lassen. Einer, der von Sozialleistungen lebt, und den es nicht stört, wenn er gelegentlich Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt, der kann eher ein Problem werden.

  • Der Mieter unter mir im Haus hatte einen guten Arbeitsplatz und hat sich lange Zeit gewehrt. Durch alle Instanzen hat es etwa zwei Jahre gedauert bis er ausgezogen ist. Erst dann war er 'müde'.

    Im Ergebnis war es so, wie er vermutet hatte. Der Sohnemann des Besitzers, der in England studierte, zog nie in die Wohnung ein. Nach über einem Jahr Leerstand waren es dann ukrainische Mieter.

    Es kann also so oder so kommen.

  • Interessehalber, wer war das denn?

    Der Alexander Raue, der erst aus seinem Plan: "Reich mit Immobilien in günstigen Lagen" ein 'Coaching-Geschäf't gemacht hat und nun durch Seine Schwurbelvideos sein 'Immobilienimperium' quersubventioniert.

    Einfach mal nach Vermietertagebuch googeln. In seinem Blogbeitrag von Oktober teilt er seine Gedanken um Strategiewechsel.

  • Der Alexander Raue, der erst aus seinem Plan: "Reich mit Immobilien in günstigen Lagen" ein 'Coaching-Geschäf't gemacht hat und nun durch Seine Schwurbelvideos sein 'Immobilienimperium' quersubventioniert.

    Einfach mal nach Vermietertagebuch googeln. In seinem Blogbeitrag von Oktober teilt er seine Gedanken um Strategiewechsel.

    Dazu empfehle ich immer den "Anticoach", der verweist für abschreckende Beispiele immer auf ein "Insolvenztagebuch". Ggf. besteht da ein Zusammenhang. 8o

  • Der Alexander Raue, der erst aus seinem Plan: "Reich mit Immobilien in günstigen Lagen" ein 'Coaching-Geschäf't gemacht hat und nun durch Seine Schwurbelvideos sein 'Immobilienimperium' quersubventioniert.

    Einfach mal nach Vermietertagebuch googeln. In seinem Blogbeitrag von Oktober teilt er seine Gedanken um Strategiewechsel.

    "Aktuell läuft mein YouTube Kanal sehr gut, sodass ich jeden Monat zwischen 25.000€ – 45.000€ sparen kann, was ich in die Tilgung der Kredite stecken kann. Das sind durchschnittlich 35.000€ pro Monat, also rund 400.000€ pro Jahr."


    Krass - 35.000 EUR nach Steuern übrig im Monat?!

  • @epsilon2


    Wofür Schadenersatz? Der Mieter zahlt seine Miete, demnach entsteht dem Vermieter kein Schaden, den er einfordern könnte.

    Als Nutzungsentschädigung nach Ablauf der Kündigungsfrist kann das verlangt werden, was bei einer Neuvermietung als Miete zu erzielen wäre. Das wird in aller Regel mehr sein, oft sogar deutlich mehr, als der Bestandsmieter jetzt zahlt. Außerdem jede Verschlechterung der Mietsache, auch die durch den normalen Gebrauch, die mit der Miete abgegolten wäre, wenn das Mietverhältnis noch bestehen würde. Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er die Wohnung nicht nutzen kann. Und am Ende noch die Kosten für die Verwertung des Hausrats. Da kommt schon ordentlich etwas zusammen. Und was eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung angeht, die wird für die Berufungsinstanz erklärt haben wollen, warum die Rechtsverfolgung nicht aussichtlos ist. Vollstreckungskosten sind sowieso nicht gedeckt.

  • Dazu empfehle ich immer den "Anticoach", der verweist für abschreckende Beispiele immer auf ein "Insolvenztagebuch". Ggf. besteht da ein Zusammenhang. 8o

    Kann ja auch Alles klappen.

    Und wenn nicht, sitzt man irgendwo im Ausland und entzieht sich so der Verantwortung.;)


    Was ich immer nicht verstehe: Wenn Alles in unserem Land sooo schlecht ist, warum kauft man dann Immobilien in Deutschland und nicht in den Ländern auf dieser Welt in denen Milch und Honig in strömen fließen? :/

  • Der Mieter unter mir im Haus hatte einen guten Arbeitsplatz und hat sich lange Zeit gewehrt. Durch alle Instanzen hat es etwa zwei Jahre gedauert, bis er ausgezogen ist. Erst dann war er 'müde'.

    Könnte sein, daß er "müde" war, könnte aber auch sein, daß er die entsprechenden Prozesse halt verloren hat und die Zwangsräumung vor der Tür stand. Könnte auch sein, daß sich die Konstellation für ihn geändert hatte, so daß der Umzug ihm jetzt sogar gepaßt hat.

    Im Ergebnis war es so, wie er vermutet hatte. Der Sohnemann des Besitzers, der in England studierte, zog nie in die Wohnung ein. Nach über einem Jahr Leerstand waren es dann ukrainische Mieter.

    Damit macht der ehemalige Vermieter sich schadenersatzpflichtig. Wenn der ehemalige Mieter nicht etwa "müde" war, sondern sich dem Urteil gebeugt hat, könnte er durchaus willens sein, seinen Schaden vom Vermieter einzuklagen - und das ist für ihn juristisch dann auch eine relativ sichere Sache.

    Wofür Schadenersatz? Der Mieter zahlt seine Miete, demnach entsteht dem Vermieter kein Schaden, den er einfordern könnte.

    Als Nutzungsentschädigung nach Ablauf der Kündigungsfrist kann das verlangt werden, was bei einer Neuvermietung als Miete zu erzielen wäre. Das wird in aller Regel mehr sein, oft sogar deutlich mehr, als der Bestandsmieter jetzt zahlt.

    Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.


    Hast einer ein Urteil parat, in dem ein derartiger Schadenersatz zugesprochen wurde?


    Bei einer Eigenbedarfskündigung zieht man selber oder ein sehr naher Verwandter ein. Zieht der ehemalige Vermieter selbst ein, zahlt er an sich selbst keine Miete, zieht der nahe Verwandte ein, wird üblicherweise aus steuerlichen Gründen weniger Miete verlangt als von einem freien Mieter - und zum Zeitpunkt des Prozesses dürfte der verwandte Mieter bereits eingezogen sein, man kann also erfragen, was dieser an Miete bezahlt.


    Es sind Konstellationen denkbar, in denen sich für den Mieter die Verzögerung des Umzuges auch finanziell lohnt, etwa dann, wenn ein Ruhestand in Aussicht steht, zu dessen Beginn ohnehin ein Umzug geplant war. Wird diesem Mieter dann beispielsweise zwei Jahre vor diesem Termin aus Eigenbedarf gekündigt, spart sich der Mieter die zusätzliche Wohnungsuche und den zusätzlichen Umzug für einen kurzen Zeitraum. Der Prozeß (der absehbar verloren geht) dürfte billiger sein als Wohnungsuche und Umzug. Wäre ich betroffen, würde ich in einem solchen Fall auf Zeit spielen, und der genannte Zeitraum schiene mir auch realistisch.

  • Damit macht der ehemalige Vermieter sich schadenersatzpflichtig. Wenn der ehemalige Mieter nicht etwa "müde" war, sondern sich dem Urteil gebeugt hat, könnte er durchaus willens sein, seinen Schaden vom Vermieter einzuklagen - und das ist für ihn juristisch dann auch eine relativ sichere Sache.

    Mag sein. Er hatte abgeschlossen.

  • Es war auch strafbarer Betrug. Und wenn Gerichte belogen und für einen Betrug missbraucht werden, reagieren sie meistens besonders empfindlich. Da hätte er auch nochmal nachtreten können und sollen, wenn er zivilrechtlich damit abgeschlossen hatte.

  • [Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung]

    Es war auch strafbarer Betrug. Da hätte er auch nochmal nachtreten können und sollen, wenn er zivilrechtlich damit abgeschlossen hatte.

    Betrug ist ein Straftatbestand. Nichtsdestoweniger muß ein Staatsanwalt das Interesse haben, dem nachzugehen. Hat er es nicht, konstatiert er "kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung", und das war es dann.


    Der Fall hat (wie viele) mehr als eine juristische Dimension. Vielleicht hatte der Ex-Mieter schlichtweit keine Lust mehr, den Fall zu verfolgen. Sehr häufig kommen (auch bei klarer Rechtslage) aus einem Gerichtssaal zwei Verlierer heraus. Das weiß man vorher und sollte sich als Kläger daher fragen, ob man sich für ein ggf. überschaubares Gewinnpotential ein Verfahren antun möchte.

  • Nein, Betrug ist ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss und auch wird, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht. Auf ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung kommt es nur bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung an. Außerdem, siehe oben, ist das Interesse an der Verfolgung solcher Sachen außerordentlich groß, Richter und Staatsanwälte reagieren sehr empflindlich, wenn ein Gericht für eine Straftat instrumentalisiert wird. Wenn der Sachverhalt wirklich so war, wie von ika oben geschildert, dann hätte sogar eine Freiheitsstrafe zur Diskussion gestanden.

  • Wenn der Sachverhalt wirklich so war, wie von ika oben geschildert, dann hätte sogar eine Freiheitsstrafe zur Diskussion gestanden.

    Mehr weiß ich nicht, kenne nur seine Aussagen. Bei einem zufälligen Treffen hat er bezüglich weiterer Aktivitäten abgewunken. Die Kräfte sind eben auch begrenzt.

  • Hallo,

    Es war auch strafbarer Betrug.

    Vorsicht, ganz dünnes Eis. Der Sohn wollte selbstverständlich einziehen. Aber durch die lange Prozessdauer haben sich halt die Lebensumstände geändert und genau am Tag nach dem Auszug des Mieters hat der Sohn diese Mitteilung dem Vater gemacht. Der hat leider vergessen, dass dem Mieter mitzuteilen, war aber ja sowieso nicht mehr relevant.


    Na, wo ist der Betrug?


    Gruß Pumphut

  • Das könnte so verargumentiert werden. Real spricht aber auch Einiges für die Aussage von @epsilon2.

    Der Hintergrund scheint gewesen zu sein, dass der Mieter nicht ganz so einfach war, öfters wohl mit der Hausverwaltung, vielleicht auch mit dem Vermieter direkt im Clinch lag. Das Problem, von dem ich über ihn erfahren habe, war offenbar Schimmel in seiner Erdgeschosswohnung, schlechte bzw. keine Dämmung zum Keller im sanierten Altbau-MFH. Er vermutete, dass man ihn über die Eigenbedarfskündigung loswerden wollte. Deshalb hat er sich massiv zur Wehr gesetzt.

    Interessant ist, dass im letzten Jahr die finanziell ziemlich klamme Eigentümergemeinschaft das Einsetzen einer Horizontalsperre an den Außenwänden veranlasst hat.

    Geschichten gibt's ... und Rechtsfälle.