... Wie lange dauert denn so eine Räumungsklage? Wenn meine Eltern den Mieter Ende März mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.06.24 kündigen, wie lange kann er ggf. mithilfe eines RA die Kündigung hinausziehen? Auch wenn er keine Wohnung findet, denke ich, dass er ja dann doch irgendwann ausziehen muss, oder?
Anders als bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei der es sehr schnell gehen kann, gilt für eine Eigenbedarfskündigung das "normale" Zivilprozessverfahren. Wenn es zügig geht, 6 Monate für die erste Instanz, 8 Monate für die zweite Instanz und dann nochmal 2 Monate für die Vollstreckung. Wenn es ein langsam arbeitendes Gericht ist, kann es aber auch deutlich länger werden, mit zwei Jahren oder mehr sollte man rechnen. Deshalb ja der Rat, nicht erst zum 30.06.2024 zu kündigen, sondern zum nächstmöglichen Termin. Wenn eine Trennung im guten nicht möglich ist, sollte auch keine Zeit vertrödelt werden.
Man sollte dieses Risiko aber auch nicht überschätzen. Wie schon erwähnt wurde, gewinnt der Vermieter solche Verfahren eigentlich immer, wenn er selbst keine gravierenden Fehler macht. Wer verliert, zahlt die Kosten, typischerweise also der Mieter. D. h., der Mieter belastet sich für die bloße Verzögerung seines Auszugs mit einigen Tausend Euro Kosten (Prozesskosten, Vollstreckungskosten und Schadensersatz). Selbst wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, deckt die nur einen Teil dieser Kosten ab. Ein Mieter, der etwas zu verlieren und z. B. ein pfändbares Arbeitseinkommen hat, wird deshalb selbst kein Interesse an so einer Eskalation haben. Zu langwierigen Verfahren kommt es normalerweise nur mit Mietern, bei denen auch finanziell nichts zu holen ist und die kostenresistent sind. Faustregel: Ein Mieter, der einen Arbeitsplatz und ein wenig gespart hat, wird es nicht zur Eskalation kommen lassen. Einer, der von Sozialleistungen lebt, und den es nicht stört, wenn er gelegentlich Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt, der kann eher ein Problem werden.