Beiträge von Pumphut

    Hallo ikopi,

    warum Sie plötzlich Gewerbestrom bekommen, weiß ich natürlich auch nicht. Am wahrscheinlichsten ist, dass bei dem zweimaligen Versorgerwechsel irgendwo der Fehlerteufel zugeschlagen hat. Argumentieren Sie mit Ihrer Zählernummer, die hoffentlich eindeutig Ihrer Wohnung zugeordnet ist.

    Die Sachaufklärung müssen Sie schon allein leisten. Die Verbraucherzentrale kommt ggf. erst ins Spiel, wenn sich Vattenfall sperrt – wobei dann die Schlichtungsstelle Energie wohl besser wäre.

    Das Wichtigste zum Schluss: Kümmern Sie sich schleunigst um einen neuen Stromversorger außerhalb der Grundversorgung.

    Gruß Pumphut

    Hallo Doktor,

    Eigentlich ist das ja eine Optimierungsfrage. Bei welchem Ansatz bekommst du die niedrigsten Zinsen angeboten bzw. sind die Gesamtkosten des Kredits am niedrigsten. Das wäre dann das zu wählende Szenario. Wenn Du diese Konditionen dann kennst kannst Du entscheiden ob du eine halbwegs verlässliche Perspektive hast diese Konditionen mit einem ETF zu schlagen (unter Berücksichtigung der Steuern die für die Realisierung des Gewinns der ETFs anfallen).

    Das ist m.E. erst die zweite Aufgabe. Die erste ist die Prüfung der persönlichen Befindlichkeiten. Mit einem Kredit legen Sie sich für lange Zeit fest. In dieser Zeit kann sowohl persönlich als auch im gesellschaftlichen Umfeld viel passieren, wo eine laufende Finanzierung zumindest hinderlich bis im Extremfall katastrophal sein kann. Auf der anderen Seite, wenn Sie nach Kauf der ETW kein EK mehr haben, kann die Situation auch ungemütlich werden. Nachdem Sie diese Fragen für sich geklärt haben, können Sie an die Finanzoptimierung gehen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Off topic: Ich halte da auch eher zwischen 65 und 70 Euro für realistisch.

    Ich kenne natürlich die internen Verrechnungssätze der Entega nicht, aber bei meinem letzten Arbeitgeber vor der Rente war man schon deutlich über 100 Euro pro Stunde für den Sachbearbeiter. In diese Kalkulation gehen alle Kosten des Unternehmens ein, vom Gehalt über z.B. die anteilige Büromiete, IT (Hard- und Software, Support) bis hin zum Gehalt des CEOs. Darauf kommt nach Außen dann noch die Mehrwertsteuer.

    Und letztendlich verändern 70 Euro/h die Diskussionsgrundlage auch nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo nachtflug,

    Zugegeben, ich habe vor einem Monat verpennt, die Zählerstände mitzuteilen. Aber jetzt fast 18 EUR für eine richtige Rechnung zu berappen, halte ich für unzulässig.

    Warum? Die Schuld liegt allein bei Ihnen. Die interne Kostenkalkulation (nicht Gehalt) für einen Buchhaltungssachbearbeiter dürfte um die 100 Euro pro Stunde liegen. Ca. zehn Minuten Zeitaufwand für die manuelle Korrektur des Zählerstandes plus Neuausfertigung der Rechnung plus Korrektur der Buchungspositionen plus Mehrwertsteuer dürfte m.E. berechtigt sein. Selbst bei 25 Euro hätten Sie wohl keine Chance, hier mit Wucher zu argumentieren.

    Empfehlung, bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Hans_M_Uff,

    noch als Vorschlag wenn Adolf mit Rudhart überhaupt noch redet, Abschluss eines Erb(verzichts)vertrages.

    Einmal angenommen, das Haus stellt die wesentliche Erbmasse dar, dann würde Rudhart, wenn Adolf zuerst verstirbt, 12,5% des Hauses erben. Der Pflichtteil wäre dann 6,25%. Vielleicht könnte Adolf Rudhart überzeugen, gegen sofortige Zahlung von z.B. 4% (der Spatz in der Hand) auf Erbe und Pflichtteil zu verzichten? Hinweis: so ein Vertrag muss notariell abgeschlossen werden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Bellone,

    Sie sitzen fast in der Falle. Ich hoffe einmal, das dritte Darlehn ist beim Auslaufen von Nr. 1 und 2 auch schon 10 Jahre alt. Dann könnten Sie es kündigen und alle Darlehn bündeln und zu einer neuen Bank gehen. Da ist die Beratung durch einen professionellen Kreditvermittler dringend angeraten.

    Für die stillen Mitleser; eine zeitliche Staffelung der Kreditlaufzeiten macht nur Sinn, wenn man die kürzeste Laufzeit nach Ablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit vollkommen getilgt hat.

    Gruß Pumphut

    Hallo P.K,

    Die Regelfälle haben Sie alle zutreffend recherchiert. Danach könnte (!) die Erbschaftssteuerforderung verjährt sein. Allerdings deutet in Ihrer Sachverhaltsdarstellung einiges auf Besonderheiten hin; z.B. über zwei Jahre Dauer zwischen Todesfall und Eröffnung des Testaments und die Nichtreaktion des FA auf die an sich erforderliche Regelmitteilung des Nachlassgerichts. Wie diese Abweichungen steuerrechtlich zu bewerten sind, kann hier niemand sagen, zumal wenn immer anzunehmen ist, es werden noch weitere Fakten bekannt.

    Wie wäre es denn z.B. einmal mit der Erklärung; das FA geht davon aus (ob irrtümlich oder durch geschickte Darstellung), dass A und B verheiratet waren. Dann greift die Familienheimregelung ohne Steuerpflicht.

    Hier kann Ihnen garantiert nicht geholfen werden.

    Gruß Pumphut

    Hallo P.K

    Hier in diesem Laienforum kann und darf keine verbindliche Rechtsberatung erfolgen. Die Auskunft, die Sie ggf. trotzdem hier erhalten, nützt Ihnen nichts.

    Da wird sich auch ein Gericht an die Fakten halten und die habe ich genannt.


    Oder ist etwas unklar?

    Für mich z.B.

    Woher wissen Sie, dass das Nachlassgericht das Finanzamt wirklich informiert hat und da nicht ggf. ein Fehler passiert ist? Wie so ein Fehler sich auf die Verjährung auswirkt, weiß ich nicht.

    Ist die Grundbuchumschreibung erfolgt, oder steht immer noch B im Grundbuch? Welche Auswirkungen hätte dies auf den Beginn der Verjährungsfrist.

    Gruß Pumphut

    Hallo P.K

    Es stellt sich nun die Frage, ob das Finanzamt heute noch Erbschaftsteuer fordern kann?

    Fordern kann das FA auf jeden Fall. Es stellt sich die Frage ob erfolgreich, oder ob Sie sich auf Verjährung berufen können. Die letztendlich verbindliche Entscheidung würde ein Gericht treffen, auf der Basis aller Fakten und der dann aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Die Auskunft eines Rechtskundigen (Steuerberater, spezialisierter Anwalt) kann zwar Ihren Schlaf verbessern, aber das Gericht kann trotzdem anders entscheiden.

    Also entweder Sie leben mit dem Restrisiko, oder packen den Stier (das FA) jetzt bei den Hörnern und führen durch eine nachträgliche Anzeige eine Entscheidung herbei.

    Gruß Pumphut

    Hallo gdmame,

    Was tun?

    Sie werden mit einer ziemlich dicken Wurst nach dem Schinken werfen müssen. D.h. suchen Sie einen Elektriker, der bereit ist, die Montage in allen Details zu prüfen und ggf. auch gleich Mängel beseitigt: Wird kosten. Nur für 100 Euro die Abnahmedokumente erstellen, dafür werden Sie keine Firma finden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Schneckenhaus,

    in Ihrem Fall kommt es sehr auf den genauen Wortlaut des Testaments an. Es ist möglich, dass Sie ganz pauschal nur Vorerbe sind, dann dürfen Sie das Geld nicht ausgeben, sondern nur die Kapitalerträge. Es ist aber auch möglich, dass das Testament so auszulegen ist, dass sich die Vor- und Nacherberegelung nur auf die (nun nicht mehr vorhandene) Immobilie bezieht. Dann hätte der Nachlasspfleger recht.

    Aber ganz grundsätzlich gilt im Zivilrecht, wo kein Kläger, da kein Richter. Nur Ihre Tochter (oder deren Erben bei Vorversterben) könnte Ihren Umgang mit dem Geld bemängeln, niemand anderes.

    Gruß Pumphut

    Hallo sprudelkiste,

    Das Auto, ein Touran 1T2, hat auch keine Wert mehr (laut mobile.de) gibt es eigentlich nix mehr dafür.

    Ganz so schlimm ist es sicherlich nicht. Ein durch den TÜV gekommener PKW hat schon noch einen Restwert zwischen 1-2.000 Euro. Dafür aber 333 Euro im Jahr Versicherungsprämie bezahlen? Die Versicherungsgesellschaft freut es. Selbst eine Teilkasko sollte man sich bei dem Restwert überlegen.

    Gruß Pumphut

    Hallo elknipso,

    Vielleicht lernt es die Versicherung auf dem Weg, dass es unfassbar dreist ist den Beitrag bei einem Neukunden innerhalb von 3 Jahren um 70% (!) zu erhöhen.

    Tief durchatmen und realistisch bleiben. Haben Sie neben der Wohngebäudeversicherung von 2,2k noch weitere Versicherungen, so im Umfang von 15-20k über Ihren Einfirmenvertreter bei der Gesellschaft? Falls ja, „lernt“ die Versicherung bzw. der Vertreter vielleicht. Falls nein, sind Sie ein Standardfall, der in 5 Sekunden bearbeitet ist, nämlich die Bestätigung der Kündigung rausgeschickt wird.

    bei nebenbei bemerkt teilweise noch besserer Leistung in Details

    Da sind Sie sich sicher? Nehmen Sie es mir nicht übel, wer grundlegende Begriffe verwechselt, ist vielleicht in anderen Punkten auch nicht so sattelfest.

    Vielleicht sollten Sie zu einem richtigen Makler gehen.

    Gruß Pumphut

    Hallo jojorog,

    bitte einen Gang zurückschalten in der Wortwahl. Ggf. von seinen Eltern ungerecht behandelt zu werden, ist kein Verbrechen, nicht einmal ein Vergehen. Die Eltern können mit ihrem Geld machen was sie wollen.

    Detail:

    Das Haus wurde deswegen für 60.000 Euro an den Stiefsohn verkauft, weil es halt ein alter Bauernhof ist für gesamt über 500.000.

    Das bei einem realistischen Immobilienwert von 500k die Belastung mit zwei Wohnrechten zum Verkaufspreis von nur noch 60k führt, möchte ich bezweifeln. Nach meiner familiären Befassung mit alten Bauernhöfen ist ein Verkehrswert (nur des Hofes ohne landwirtschaftliche Flächen) von 500k nicht sonderlich wahrscheinlich.

    Gruß Pumphut

    Hallo elknipso,

    die wichtigste Information kommt hinterher, Sie haben einen Makler beauftragt. Dann lassen Sie den arbeiten und Ihnen eine preiswertere Versicherung zum gleichen Versicherungsumfang vorschlagen; bzw. Sie stimmen mit dem ab, ob Sie auf bestimmte kostenträchtige Extras verzichten können.

    Gruß Pumphut

    Hallo elknipso,

    Ihre Versicherung hat Ihnen doch sicherlich nicht nur die neue Prämie mitgeteilt, sondern auch vorgerechnet, wie sie dazu kommt; z.B. mit dem Baupreisindex. Können Sie die Rechnung nachvollziehen?

    Das eine „vergleichbare“ Versicherung ca. 30% billiger ist, kann ich mir kaum vorstellen. Dringende Empfehlung, vergleichen Sie den Versicherungsumfang sehr sorgfältig. Vielleicht hat die aktuelle ja auch Goldränder, die Sie nicht brauchen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Bara-in-Berlin,

    vermute ich richtig, Sie sind Rentner und freiwillig in der GKV versichert, nicht in der KVdR?

    Zur konkreten Frage, hat die TK Ihnen auch das Aktenzeichen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts genannt? Falls ja, würde sich das Nachlesen vor weiteren Schritten empfehlen. Sie müssen nicht unbedingt zuerst einen Anwalt aufsuchen; es gibt auch einige Auskunftsportale für weniger Geld.

    Gruß Pumphut

    Hallo Michael,

    wollen Sie eine Gebrauchtimmobilie kaufen, d.h. der gesamte Kaufpreis wird an einem bestimmten Termin fällig, oder wollen Sie mit Architekt oder Bauträger bauen lassen, d.h. die Summe fällt schrittweise (1-2 Jahre) an?

    Im ersten Fall würde ich Ihnen nur Tagesgeld, ggf. kombiniert mit kurzlaufendem Festgeld (6-12 Monate) empfehlen. Im zweiten Fall könnten Sie das Festgeld etwas ausweiten und an den (theoretischen) Zahlungsplan anpassen.

    Wenn Ihr Immobilienwunsch in 1-2 Jahren fix ist, sind m.E. alle Fonds und auch ETF nicht optimal. Es sei denn, Sie sind finanziell so gut aufgestellt, dass z.B. ein ETF- Sparplan nebenbei laufen kann.

    Gruß Pumphut