Beiträge von Pumphut

    Hallo Oekonom,

    Danke für die Information.

    Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers sind nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt,

    Rechtssystematisch ist die Entscheidung sicherlich nachvollziehbar. Politisch ist die Entscheidung allerdings zu hinterfragen, denn sie befördert nur Ideen, wie man die Tatsache der Werkstattarbeit verschleiern könnte.

    Ich hoffe, hier denkt das Bundesfinanzministerium noch einmal nach.

    Gruß Pumphut

    Hallo Pantoffelheld,

    Ihr Einwand

    Beide beantworten die Frage aber nicht.

    Auf die Frage "was ist besser?" ist "beides" keine sinnvolle Antwort.

    ist richtig.

    Allerdings gibt es im Leben Fragen, auf die es keine Antworten gibt.

    Selbstverständlich kann ich mit heutigen Randbedingungen eine Berechnung machen und herausbekommen, Variante 1 ist um x Prozent günstiger. Die Erkenntnis nutzt mir aber wenig, wenn sich in 10 Jahren die Randbedingungen fundamental ändern. Dann war rückblickend Variante 2 wohl besser.

    Will sagen: Entweder kann man es sich leisten, beide Varianten zu bedienen um die maximale Sicherheit zu haben oder man muss sich für eine Variante im Bewusstsein entscheiden, es könnte die falsche sein. Komplizierte Berechnungen gaukeln eine Scheinsicherheit, die nicht vorhanden ist.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    noch ein Aspekt in der Diskussion: Wer weiß, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Krankenversicherung und auch für Kapitalanlagen in 30 Jahren sind? Meine Glaskugel sagt, die derzeitige Trennung von GKV und PKV hat eine Überlebenschance von max. 50%. Was passiert bei Überführung in eine Einheitsversicherung mit dem angesparten Kapital? Auch das in ETF angesparte Geld kann kaufkraftbereinigt durch die Marktentwicklungen oder hoheitliche Eingriffe nur noch sehr viel weniger Wert haben.

    M.E. entziehen sich Betrachtungen über 30 und mehr Jahre einer seriösen Renditeberechnung, da sie von heutigen Randbedingungen ausgehen. Diese werden sich aber garantiert ändern. Nur weiß keiner, wohin.

    Wie immer lebt es sich mit viel Geld am besten. Will sagen, wenn es die finanzielle Situation erlaubt die 25 + 25 Euro vom AG in die Vorsorgekomponente stecken und die „gesparten“ 25 Euro in einen ETF.

    Gruß Pumphut

    Referat Janders

    Seien Sie nicht so streng mit den jungen Leuten. Im weiteren Bekanntenkreis kenne ich einen jungen Mann, der in einer Lebenskrise zwei Jahre faktisch auf Kosten seiner Freunde mit 50 Euro p.M. an Barmitteln gelebt hat. Er hat sich gefangen und übt heute einen achtenswerten Beruf aus und steht finanziell auf eigenen Beinen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    sicherlich wird es den wenigsten ohne entsprechendes Erbe gelingen, soviel anzusparen, dass man mit 40 oder 50 gut vom Kapital leben kann. Aber es gibt m.E. eine durchaus lohnende weitere Überlegung. Wenn man z.B. „nur“ 100.000 Euro Kapital hat, kann man davon zu heutigen Preisen sicherlich 4 Jahre gut und 8 Jahre irgendwie leben. Mit dieser Gewissheit kann man vielen Zumutungen im Job doch wesentlich gelassener begegnen. Und wenn der Chef zu sehr nervt, kann man mit dem Polster sagen, ich gehe und einen 1.000 Euro- Job ohne Stress werde ich schon finden.

    Wusste schon Bertold Brecht: Geld macht nicht glücklich, aber es beruhigt.

    In dem Sinne ist ein Kapitalpolster immer gut und erstrebenswert.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    also ist die Situation doch anders. Einige Aspekte pro und kontra:

    Hinsichtlich Instandsetzungsrückstau usw. braucht man dann für eine richtige Bewertung doch einen Sachverständigen. Da der Verkäufer im Haus wohnen bleiben möchte, hat er hoffentlich auch ein Interesse an einem guten Verhältnis zu seinen zukünftigen Miteigentümern und stimmt dem zu. Die Kosten könnten sich ja die kaufwilligen Eigentümer teilen.

    Die Bemerkung

    Jedoch: Maximal 2 Jahre laut Telefonauskunft... in dieser Zeit müssen wir dann noch Kinder kriegen oder eine Diplomarbeit schreiben.

    verstehe ich nicht. Die gesetzliche Kündigungssperrfrist für den neuen Eigentümer nach Teilung beträgt mindestens 3 Jahre. In vielen Gebieten ist sie durch Landesrecht auf 10 Jahre verlängert. Das ist ein gutes Argument für Preisverhandlungen. Einzelwohnungen kaufen überwiegend Einzelkäufer und die wollen oft selbst einziehen. Da drückt ein Mieter, den man so schnell nicht los wird, den Kaufpreis.

    Der geforderte Kaufpreis entspricht einem Fakter von knappen 40 zur jetzigen Jahreskaltmiete. Man könnte die Wohnung sicherlich für ein Drittel mehr Vermieten...

    Relativ zur Marktmiete beträgt der Kaufpreisfaktor also „nur“ ca. 30. Bei 25 könnte man aus diesem Aspekt heraus sicherlich kaufen. So groß ist die Differenz sicherlich nicht mehr.

    Neben meiner Wohnung sollen 3 Wohnung von 8 Parteien verkauft werden.

    Verstehe ich es richtig, der jetzige Eigentümer will also in Summe 4 von 8 Wohnungen selber behalten? Wie wäre dann das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen? Falls der bisherige Eigentümer nach MEA die einfache Mehrheit behält, wäre das für mich das KO- Kriterium. Man ist letztendlich weiter in einer mieterähnlichen Position aber ohne den gesetzlichen Mieterschutz, muss aber ggf. kräftig bezahlen.

    Aber noch einmal zum regulären Ablauf: Erst muss der Alleineigentümer teilen und u.a. eine Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung erstellen. Dann muss er einen Käufer finden, mit dem einen Kaufvertrag vereinbaren und diesem dem Mieter vorlegen, damit der sein Vorkaufsrecht ausüben kann. Da können locker 1- 2 Jahre ins Land gehen. Bis dahin kann viel passieren und Sie haben Zeit, sich zu positionieren.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    die Situation sehe ich genauso wie von Kater.Ka beschrieben. In einem Punkt sind meine Erwartungen allerdings noch etwas niedriger. Wenn die Zentralbanken einmal die Schulden „ausbuchen“ müssen, werden wohl auch irgendwo Guthaben ausgebucht werden. Dann dürfte es auch zu nominalen Wertberichtigen bei den Sachanlagen kommen. Insofern wäre ich mit dem Szenario nach der „Ausbuchung“ Geldanlagen 1/10 und Sachanlagen ¼ neuer Wert schon zufrieden. Allerdings hoffe ich auch, dass es noch eine lange Zeitspanne bis dahin ist. In Japan funktioniert das System immerhin schon 20 Jahre so und eine besonders große Verarmung hört man bisher auch nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich unterstelle einmal, dass es sich bereits um Wohnungen nach Wohneigentumsgesetz handelt und nicht erst die Umwandlung stattfinden soll. Dann sollten Sie sich vom Verkäufer die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und die letzten drei Jahresabschlüsse geben lassen. Falls da schon über Sanierungsmängel oder anstehende weitere große Reparaturen geredet wird, haben Sie eine Informationsbasis. Die Kenntnis der Instandhaltungsrücklage und deren Schwankungen ist auch hilfreich.

    Falls diese Informationen zurückgehalten werden, wäre sicherlich Vorsicht geboten.

    Gruß Pumphut

    Fortsetzung

    Ich bin irritiert:

    Die Gelder waren vorab auf die Namen der Kinder angelegt d.h. die Erwartungshaltung ist, dass das genauso weiterläuft.

    Wieso waren? Wo ist es jetzt? Geld auf den Namen der Kinder gehört den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Wenn sie es einfach auf eines ihrer Konten umbuchen, begehen sie formal Diebstahl. (Ich weiß, wo kein Kläger…)

    Der von chris2702 vorgeschlagene Weg wird nicht gehen, wenn man kein Minimum an Kommunikation mehr zustande bringt. Soweit ich weiß, braucht es zur Eröffnung eines Kontos auf den Namen des Kindes immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter (vollkommen egal ob verheiratet, nicht mehr oder noch nie).

    Gruß Pumphut

    Hallo Sam,

    Ein Konto, wo jeder Elternteil nicht unabhängig von dem anderen, irgendwas 'anstellen' kann wäre am günstigsten d.h. ein 'und' Konto.

    auch wenn es spitzfindig kling, Sie suchen kein Und- Konto in der Bankersprache. Suchen Sie nach einem normalen Kinder/Jugendkonto mit der einen Besonderheit, dass beide Erziehungsberechtigten nur gemeinsam Abhebungen veranlassen können. Einzahlungen sollen ja wohl getrennt möglich sein? Ganz spannend wird es natürlich mit einem geplanten Depot. Zeitrelevantes Traden scheidet wohl aus. Über die Anlage z.B. eines ETF- Sparplanes können Sie sich hoffentlich einigen.

    Zum praktischen Aspekt: Online wird es da wohl keine Möglichkeit geben. Ein extra Programm schreibt keiner. Es bleiben also nur Filialbanken, wo dann im Abhebungsfall beide Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen müssen. Keine Ahnung, ob eine Bank sich darauf einlässt.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich glaube, man sollte etwa die Perspektive wechseln. Aber erst einmal eine Frage:

    Ich suche ein 'und' Konto für meine Kinder und es scheint unmöglich zu sein solch ein Konto zu finden. Hintergund: Geschieden,

    Ich deute es so, dass für jedes Kind ein Konto auf seinen Namen eröffnet werden soll; richtig? Die Erziehungsberechtigten (egal ob verheiratet oder geschieden) sind beide Kontobevollmächtigte, allerdings im Standard jeweils allein. Das ist erst einmal kein Und- Konto zwischen zwei voll geschäftsfähigen Personen. (So ein Konnte hätte beispielsweise eine GbR.)

    Auf den Namen eines Kindes angelegtes Geld darf nicht für den Lebensunterhalt oder normale Anschaffungen des Kindes und erst recht nicht der Erziehungsberechtigten, egal ob verheiratet oder nicht, verwendet werden. Natürlich gibt es eine Grauzone (Führerschein?) und wenn das Geld weg ist, ist es erst einmal weg. Da der andere Erziehungsberechtigte aber jederzeit Zugriff auf die Kontoinformationen hat, kann er den vermeintlich untreuen anderen zur Rede stellen und müsste notfalls klagen.

    Ich hoffe, mit dem Wissen im Hinterkopf, bei Entnahmen muss man sich abstimmen, könnte man auch bei geschiedenen Eltern mit einen Standardkonto auf den Namen des Kindes klar kommen. Falls nicht, bleibt m.E. nur die Variante, jeder Elternteil legt sich auf den eigenen Namen ein Konto zu, das er einmal dem Kind schenken will.

    Gruß Pumphut

    Hallo Chris,

    erst einmal Glückwunsch zur Geburt der Tochter.

    Ein ähnliches Erlebnis mit einem debeka- Vertreter hatte ich vor Jahren. Nun hat er bei mir natürlich auf Granit gebissen und ist wütend gegangen. Ich habe immer noch ein paar Verträge bei der debeka, kommuniziere aber mit der Direktion. Das geht. Von Vertretern habe ich seit dem nichts mehr gehört.

    Irgendwo habe ich aber auch Mitleid mit diesen „Versicherungsheinis“. Sie stehen unter ungeheurem Druck und da schießt der eine oder andere schon mal über das Ziel hinaus. Interessant zu hören, dass es ausgerechnet eine Unfallversicherung für die Kinder sein sollte. Die werfen also immer noch am meisten Gewinn und damit Provision ab.

    Gruß Pumphut

    Hallo gero,

    noch als Ergänzung: Einen Rechtsanspruch zur Anpassung der Mehrwertsteuer habe ich als Verbraucher nur, wenn im Vertrag der Nettopreis plus jeweils gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Üblicherweise ist aber in Verbraucherverträgen der Bruttopreis vereinbart. Wenn Änderungen der Mehrwertsteuer eintreten, gehen die zu Lasten oder zu Gunsten des Anbieters. (Letzteres war von der Regierung ja auch beabsichtigt.)

    Im Bauträgervertrag ist die Frage genau geregelt ob Brutto oder Netto. Aus den Verlusten der letzten Mehrwertsteuererhöhungen haben einige Bauträger auch extra Anpassungsklauseln für die Mehrwertsteuer in ihre Verträge aufgenommen. Falls Sie aber schlicht einen Bruttopreis vereinbart haben, gibt es auch aus dieser Sicht keine Chance, von der aktuellen Mehrwertsteuersenkung zu profitieren.

    Gruß Pumphut

    Hallo kriksen,

    Sie „müssen“ sich den Kostenvoranschlag vorher nicht genehmigen lassen.

    Die Schadenersatzpflicht des Verursachers dem Grunde nach und in Folge dessen Haftpflichtversicherers steht nach Ihrer Schilderung ja fest. Ich unterstelle nach Ihrer Beschreibung auch, dass Sie keine abschließende Vereinbarung zu dem Schadenfall unterschrieben haben. Der Streit kann sich damit nur um die Höhe des Schadenersatzes drehen. Da wird zu fragen sein, ist die konkrete Behandlung medizinisch notwendig und falls ja, ist die Rechnungshöhe angemessen? Grundsätzlich haben Sie eine Schadenminderungspflicht.

    Der formal richtige Weg wäre, Sie lassen die medizinisch notwendige Behandlung ausführen, bezahlen sie und schicken die Rechnung an den Verursacher. Der schickt sie an seinen Haftpflichtversicherer und der bezahlt Ihnen die Rechnung oder mosert über die Höhe rum. Können Sie sich nicht einigen, müssen Sie klagen.

    Das Verfahren kann man natürlich abkürzen und den Versicherer vorher den Kostenvoranschlag vorlegen. Wenn der Schadensachbearbeiter gerade gut drauf ist, nickt er es ab. Er kann genauso die Vorgabe haben, diesen Monat müssen alle Ansprüche um 20% reduziert werden. Was machen Sie dann, den dritten Klebeversuch? Da ist keine Prognose möglich. Erfahrungen anderer Geschädigter aus der Vergangenheit sind auch nur bedingt aussagefähig. Falls Sie schon einen Draht zu „Ihrem“ Schadensachbearbeiter haben, können Sie ja einmal telefonisch vorfühlen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Chris,

    offensichtlich will hier fast niemand das heiße Eisen anfassen.

    Als absoluter Laie habe ich bei Ihrer Schilderung ein verdammt schlechtes Gefühl. Ihre Überweisungen könnten sehr schnell als Beihilfe zur Geldwäsche aufgefasst werden. Ich würde alle Hebel in Bewegung setzten, damit Ihre Lebensgefährtin ein Konto in D bekommt. Und einmal eine ganz dumme Frage, warum kann der Chef nicht einen Teil des Lohnen auf das thailändische Konto Ihrer Lebensgefährtin überweisen? Ist ihm die Barzahlung auch lieber?

    Zu dieser Frage sollten Sie sich sehr ausführlich durch einen steuerlich bewanderten Anwalt beraten lassen. Das kann das Forum hier nicht leisten.

    Alles Gute und Gruß

    Pumphut

    Hallo Thommy73,

    Danke für die Erläuterungen. Übrigens hat der Allianz- Mann recht.

    Ich will die Entscheidung für so einen Deckungszusatz nicht kritisieren sondern verstehen. Ich bin noch so sozialisiert worden, wenn du hinfällst, steh auf und laufe weiter. Heute ist es gesellschaftlich wohl akzeptiert, dass man sich vor dem Aufstehen erst einmal umschaut, wen man haftbar machen kann.

    Gruß Pumphut

    Hallo Thommy73,

    ich will einmal versuchen, die Fragen für Sie und auch die Passivleser etwas zu systematisieren.

    Wenn Sie einen Versicherungsbedarf in den sog. Schadenversicherungen haben, deren Prämienvolumen sich im niedrigen dreistelligen Bereich p.a. bewegt, haben sie drei Möglichkeiten.

    Variante 1: Sie machen sich selber an Hand reichliche veröffentlichten Materials, z.B. hier bei Finanztip, selber schlau und suchen sich dann das Optimum aus Leistung und Preis aus einem sehr breiten Angebot heraus.

    Variante 2: Sie gehen zu einem Versicherungsmakler, möglichst einem Mitglied der großen Maklerverbände und legen dem Ihren Versicherungswunsch dar. Der wird Ihnen aus seinem Marktausschnitt (nicht dem Gesamtmarkt) den maximalen Deckungsumfang empfehlen zu einem moderaten Preis.

    Variante 3: Sie gehen zum nächsten Ihnen sympathischen Einfirmenvertreter. Der empfiehlt Ihnen aus dem Portfolio seiner Gesellschaft das beste Produkt zu einem ggf. nicht ganz günstigen Preis.

    (Nur um unseren Lobbyisten der unabhängigen Versicherungsvermittler gleich zu antworten, bei einer Jahresprämie im unteren dreistelligen Bereich sind m.E. mehrere hundert Euro Beratungshonorar wirtschaftlich nicht sinnvoll.)

    Alle drei Varianten haben Vor- und Nachteile. In den Varianten 2 und 3 erhalten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit kein schlechtes Produkt, zahlen aber ggf. etwas zu viel. Bei der Variante 1 können Sie ggf. Geld sparen, leben aber mit dem Risiko, dass Sie einen wichtigen Anspruchsfall nicht abgedeckt haben. Insbesondere dann, wenn Sie Ratschlägen von Laien für einzelne Versicherungsgesellschaften und –Bedingungen folgen, die zwar für den Tippgeber gut sind, für Ihre Risikosituation aber absolut nicht passen.

    Eins sollten Sie aber bei allen drei Varianten vorher machen, überlegen Sie, was kann mir und meiner Familie passieren, was bezahle ich aus der Portokasse und welche Schadenfälle würden mich finanziell überfordern und sollten deshalb versichert sein.

    Gruß Pumphut

    Hallo Tommy,

    zumindest bei meiner Recherche habe ich die genannten Bedingungen im Netz nicht finden können. Falls Sie einen Link hätten, wäre es für eine Antwort hilfreich.

    Den Satz verstehe ich nicht:

    Delikunfähigkeit habe ich deshalb mit versichern lassen, dies war z.B. nicht enthalten.

    Ich weiß, ich könnte meinen Allianz-Vertreter fragen, befürchte aber, in einen teureren Vertrag gedrängt zu werden.

    Gruß Pumphut