Beiträge von Pumphut

    Hallo elektro1024Z,

    grundsätzlich hat der Versicherer schon recht. Als plastischer Vergleich: Wenn Sie ein Brot kaufen und es nicht essen können, weil Sie Zahnschmerzen bekommen, nimmt es Ihnen der Bäcker auch nicht zurück.

    Eine Möglichkeit der Kulanz des Versicherers sehe ich noch. Die meisten Jahresverträge haben eine Höchstentschädigungssumme entsprechend dem höchsten Reisepreis eines Jahres. Versuchen Sie einmal, diese Summe herunterzusetzen, vielleicht mit der Begründung, Sie werden dieses Jahr nur in Deutschland verreisen. Eine gewisse Prämienersparnis wäre damit möglich. Aber noch mal betont, es wäre Kulanz des Versicherers für einen guten Kunden. Der sind Sie doch?

    Viel Erfolg und Gruß

    Pumphut

    Hallo Robyn,

    wie Kater.Ka schon schrieb, ist die jährliche Prämienerhöhung ab 55 Jahren ohne irgendeine Mehrleistung schon eine sehr unübliche Vertragsregelung. Die Musterbedingungen des GDV sehen so etwas nicht vor. Gleichwohl dürfe es nach meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung rechtlich zulässig sein.

    Falls es wirklich so eine Regelung in Ihrem Vertrag gibt, sind weitere Überraschungen nicht ausgeschlossen. Sie sollten sich zwei Fragen stellen, brauche ich eine Unfallversicherung überhaupt und falls ja, gibt es welche mit besserem Preis- Leistungsverhältnis? Zum ersten Einlesen vielleicht: https://www.finanztip.de/unfallversicherung/
    Falls Sie dann immer noch der Meinung sind, eine Unfallversicherung zu benötigen, wäre eine qualifizierte persönliche Beratung (Verbraucherzentrale, Versicherungsberater) empfehlenswert.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich wurde auf die Frage „eigene vermögensverwaltende Gesellschaft“ als atypische stille Beteiligung angesprochen. Interessanterweise habe ich bei Finanztip dazu nichts gefunden.

    Als Einstieg: https://www.atypischstill.com/

    Die Autoren vertreten die Meinung, dass sich solche Konstrukte auch für den etwas besserverdienenden Teil der Arbeitnehmer lohnen würden. Nun kann ich die dort aufgestellten steuerlichen Behauptungen weder bestätigen noch widerlegen. Dazu fehlt mir schlicht das Wissen.

    Allerdings stellen sich mir doch grundsätzliche Fragen:
    Die steuerlichen Randbedingungen haben sich in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert. Warum gibt es nicht bereits eine breite Bewegung hin zu solchen Vehikeln?
    Falls diese eigene vermögensverwaltende Gesellschaft wirklich so lukrativ für den besserverdienenden Teil der Arbeitnehmer wäre und damit massiv Steuern eingespart werden könnten, hätte der Finanzminister nicht schon längst eingegriffen?

    Gibt es aus der Community Meinungen oder gar Erfahrungen zu diesen atypischen stillen Beteiligungen?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    meine persönliche Definition: Eine Person ist kreditwürdig, solange der Kreditgeber glaubt, der Schuldner kann die Zinsen und soweit vereinbart die Tilgung pünktlich zurückzahlen.

    Die Definition enthält eine subjektive Komponente, nämlich die Meinung des Kreditgebers über den Schuldner. Bei einem Privatkredit liegt diese subjektive Sicht auf der Hand. Bei einer Institution, z.B. Bank, als Kreditgeber kann nicht der angestellte Sachbearbeiter seine persönliche Meinung ausleben, er muss sich an interne Richtlinien halten und diese sich an gesetzliche Regelungen, z.B. Diskriminierungsverbot. Letztendlich bleibt aber auch hier eine subjektive Komponente übrig und die ist von Kreditgeber zu Kreditgeber unterschiedlich. Insofern gibt es keine objektiven Kriterien, nach denen man, wenn man sie erfüllt, den Kredit erzwingen kann.

    All die geschaffenen Bewertungskriterien, z.B. Schufa- Score o.ä. sind nur Hilfsmittel für den angestellten Sachbearbeiter und zur möglichst automatischen Bearbeitung von Kreditanfragen. Da kann es eben sein, dass bei der einen Bank beim Score von X automatisch in der Vorprüfung abgelehnt wird, bei der nächsten geht es zur Detailprüfung zum Sachbearbeiter und bei der dritten wird der Antrag automatisch genehmigt.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    vollste Zustimmung zu den Ausführungen von muc. Zur Ergänzung: Keine Ahnung, woher die Meinung von den bösen Banken kommt. Banken sind weder gut noch böse, die wollen Gewinn machen. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden bedeutet das dann, den Verlust zu minimieren. Auch interner Arbeitsaufwand ist letztendlich Verlust.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    von mir als älterem Semester erst einmal große Anerkennung, dass Sie sich solche Gedanken machen und nicht blind losstürmen.

    Zu Ihrer eigenen Selbstvergewisserung sollten Sie sich die Frage stellen, was ist diese untere 6- stellige Summe für mich:

    a) eine nette Zugabe, aber für meinen Lebensstandard brauche ich sie eigentlich nicht, der wird von meinen sicheren laufenden Einkünften voll gedeckt;

    b) ohne dieses Geld sieht es materiell für mich ziemlich finster aus.


    Je nach dem, in welche Richtung Ihre Situation tendiert, sollte Ihre Entscheidung Richtung Sicherheit oder Rendite gehen.


    Bevor ich darauf eingehe - kurz vorab, warum ich schon fast hysterische Züge bzgl. des Themas Geldanlage habe :( :
    Viele Spezialisten sprechen von Hyperinflation bisher bis zu 7%. Wie seht ihr das Thema Inflation in der kommenden Zeit und wie kann man diese umgehen?


    Zur Einordnung: 7% Inflation p.a. sind keine Hyperinflation, da wurden Zahlen von 100% p.d. und mehr aufgerufen. Anfang der 1990er Jahre lag die Inflation bei ca. 5% p.a. und ich kann mich an kein größeres Murren erinnern.


    Auch wenn die wirtschaftlichen Folgen von Corona bisher kaum abschätzbar sind, dürfte eine höhere Inflationsrate als die der letzten Jahre noch eine der sichersten Prognosen sein. Risikolos kann man diese Entwicklung als Kleinanleger (sorry, da zählt auch ein unterer 6-stelliger Betrag noch dazu) nicht umgehen. Entweder man wählt Tages- und Festgeld mit dem „kleinen“ aber sicheren jährlichen Verlust oder geht über Aktien usw. in das Risiko. Die Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen.


    Von der Geldanlage in hochspekulative Sachanlagen (Oldtimer, Kunst o.ä.) würde ich eher abraten. Ausnahme; es sei denn, Ihre Situation ist sehr eindeutig der Variante a) zuzuordnen und Sie haben wirklich Fachkenntnisse zu den Objekten. Wenn das Objekt dann doch in 20 Jahren de facto wertlos ist, sehen Sie es als Gewinn an, 20 Jahre Freude gehabt zu haben.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich kann Referat Janders nur zustimmen. Eine Euro- Krise würde die Schweiz schwer treffen; auch alle anderen kleineren europäischen Währungen. Und weil es für mich etwas durchklingt noch die Bemerkung: Die Schweiz würde das Geld eines deutschen Staatsbürgers auch nicht vor staatlichen Zugriffen aus Deutschland schützen. Die Kavallerie ist noch im Fort.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    kleine Ergänzung: Check24 ist der Vermittler (welcher Rechtsqualität will ich nicht diskutieren). Stellen Sie diese Frage bitte Ihrem Versicherer. Die Antwort in Textform ist im Fall des Falles dann rechtsverbindlich. Und wenn der Versicherer Ihnen keine zufriedenstellende Antwort gibt, gehen Sie zum nächsten.

    Wie im aktuellen Finanztest zum Thema Bankschließfächer zu lesen ist, verlangt die Sparda- Bank für die von ihr abgeschlossene Inhaltsversicherung Fotos von den Geldscheinnummern.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich denke,die Situation muss man etwas differenzierter sehen. Zumindest Stand heute (je nach Bundesland mehr oder weniger strenge Ausgangssperre, Schließung aller Campingplätze, Einreisesperre in mehrere Bundesländer für Urlauber, ggf. hat der Verleiher aktuell sogar sein Geschäft eingestellt) muss man wohl vom Wegfall der Geschäftsgrundlage sprechen. Es mietet sich ja niemand ein Wohnmobil, um es in seiner Straße abzustellen.

    Wie die Situation im Juni ist, weiß sicherlich heute keiner. Wenn nur Norwegen keine Urlauber hereinlässt, aber man in ganz Deutschland unbeschwert Urlaub machen kann, dürfte @Schlesinger recht haben. Falls allerdings z.B. für Ihren Wohnort weiter Ausgangssperre gilt, dürfte aus meiner Sicht ein kostenloses Rücktrittsrecht bestehen, usw. usv.

    Ich denke, hier gibt es ganz viel juristisches Neuland, wo sich erst nach Jahren eine herrschende Rechtsmeinung herausbilden wird. Insofern sollte man jetzt eine pragmatische Entscheidung treffen. Zur Entscheidungshilfe will ich ein paar Fragen stellen. Die Antworten müssen Sie sich selber geben:

    • Wie schätze ich die Corona- Situation im Juni ein?
    • Will ich unbedingt mit dem Wohnmobil irgendwo hin fahren?
    • Realisiere ich jetzt den Verlust der Anzahlung, verbunden mit der kleinen Hoffnung, das Geld zurück zu bekommen? Oder gehe ich das Risiko ein, am Tag vor der geplanten aber dann unmöglichen Abreise den gesamten Mietpreis verloren zu haben?
    • Gibt es meinen Verleiher im Juni noch? (Vom Insolvenzverwalter ist selten etwas zu holen.)

    Bleiben Sie gesund; Gruß Pumphut

    Hallo,

    Herr Tenhagen hat sich dazu ja geäußert. https://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…17-3120d3050585

    Aus zwei Punkten heraus bin ich etwas optimistischer:

    China scheint das Schlimmste überwunden zu haben, die Wirtschaft läuft wieder an.

    In den USA hat man den Ernst der Lage erkannt und fängt an zu klotzen. Nur als kleines Symbol Einstimmigkeit im Repräsentantenhaus bei den Hilfsmaßnahmen. In der Geschichte haben die USA immer Erfolg gehabt, wenn sie eine Aufgabe ernsthaft angegangen sind.

    Die EU und ihre Firmen kann man allerdings auf lange Zeit vergessen.

    Deshalb sagt mir meine Glaskugel, einen ETF auf den MSCI World, beim dem die EU- Firmen nur eine untergeordnete Rolle spielen, kann man ruhig halten oder sogar kaufen. Einen ETF auf Werte im EU- Land sollte man sich sehr kritisch ansehen.

    Bleiben Sie gesund, Gruß Pumphut

    Hallo,

    es gibt inzwischen reichlich Stimmen, dass höhere Gewalt den Anbieter der Leistung nicht berechtigt, für nicht erbrachte Leistungen Geld zu verlangen. Die konkrete Entscheidung im konkreten Fall wird post festum wohl nur durch ein Urteil zu erreichen sein. In meinem Vertrag steht aber z.B. drin, dass ich drei Wochen p.a. Schließungszeit für Reparaturen u.ä. hinzunehmen habe. Bitte auch zu diesem Punkt noch einmal nachlesen.

    Nun ist es immer die Frage, wie man bezahlt. Bei z.B. monatlich per Lastschrift kann man sein Geld problemlos zurückholen. Dann müsste der Studiobetreiber klagen.

    Noch ein Hinweis: Viele Fitnessstudios sind finanziell auf Kante genäht. Lange halten die Schließungen nicht durch und vom Insolvenzverwalter bekommt man selten Geld zurück.

    Gruß Pumphut

    Ps: Dislikes für unbequeme aber richtige Antworten sind unfair.

    Hallo,

    ich überlege gerade, ob ich eine Reise wegen SARS- CoV-2 absagen soll oder nicht. Da vielleicht noch ein paar mehr Foristen solche Überlegungen haben, einmal der Versuch, die Schwarmintelligenz anzuzapfen.

    Fakten: Pauschalreise soll in ca. 4 Wochen losgehen; Zugehörigkeit zur Risikogruppe, Zielland mit mäßigem Gesundheitssystem noch ohne offiziellen Corona- Fall (wer nicht testet, hat keine Fälle). Reiseveranstalter erklärt derzeit natürlich tapfer, er führt die Reise durch. Noch ist bei Stornierung nur die bereits bezahlte Anzahlung fällig.

    Wenn ich jetzt storniere, ist die Anzahlung weg, so what. Reiseangst ist natürlich kein Fall für die bestehende Reiserücktrittsversicherung.

    Jetzt kommt die Glaskugel:

    Variante 1: Ich habe storniert und eine Woche später sperrt das Zielland die EU- Bürger aus, so wie es jetzt die USA machen. Der Reiseveranstalter muss wegen Unmöglichkeit die Reise absagen und den Reisepreis zurückerstatten. Frage: auch meine Anzahlung, wenn ich schon vorher storniert habe?

    Variante 2: Ich storniere nicht, zahle den vollen Reisepreis und es kommt zur Reiseabsage analog 1. Ich bekommen den vollen Reisepreis zurück – theoretisch. Wenn es so weit kommt, dürfte es ein Massenphänomen werden. Überleben das die Reiseveranstalter oder muss ich mich mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen? Ob die Insolvenzversicherung in diesem Fall greift, dürfte auch erst nach einigen Jahren höchstrichterlich festgestellt werden.

    Variante 3: Ich erkranke selbst. In allen Phasen vor Reisebeginn ein Fall für die Reiserücktrittversicherung. Aber sicherlich kein erstrebenswerter Fall.

    Variante 4: Ich storniere nicht und werde eine Woche vor Reiseantritt in Quarantäne geschickt. Nach den GDV- Musterbedingungen (AT-Reise 2008; Ziff. 5.6) besteht kein Versicherungsschutz bei Pandemien. Nach § 65 Infektionsschutzgesetz habe ich vielleicht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat. Aber was ist ein „wesentlicher Vermögensnachteil“? Außerdem, ich muss die behördliche Anordnung der Quarantäne nachweisen. Wie jetzt so zu lesen ist, erfolgen die meisten Quarantäneanordnungen gegenüber Einzelpersonen telefonisch. (Allgemeinverfügungen für ein Gebiet sind sicher nachweisbar.) Können sich die Behörden noch daran erinnern, wenn es ums Geld geht?

    Variante 5: ich habe eine wunderschöne Reise: Derzeit noch realistisch?

    Habe ich ein wesentliches Szenario vergessen?

    Bei den rein pekuniären Fällen stellt es sich derzeit für mich so dar, ein relativ sicherer kleiner Verlust gegen einen möglichen Totalverlust. Ich tendiere derzeit dazu, den kleinen Verlust zu realisieren. Wie sehen das andere Betroffene?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    als Vermieter muss man nach § 551(3) BGB die vom Mieter erhaltene Kaution insolvenzfest getrennt vom eigenen Vermögen anlegen.

    "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu."

    Die Frage, welche Bank macht das noch? Meine Hausbanken haben schon kühl abgelehnt.

    Hat jemand aktuelle Erfahrungen oder einen guten Tip?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    wie fast immer bei solchen Fragen hilft ein Blick ins Gesetzbuch; hier § 92 VVG:

    "(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.

    (2) 1Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. 2Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. 3Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen."

    Aber warum wollen Sie überhaupt kündigen? Reden Sie doch erst einmal mit der bisherigen Versicherung, schildern der die Doppelversicherung und warten ab, welches Angebot man Ihnen macht.

    Übrigens, die Kündigung durch Sie im Schadenfall müssen Sie bei der neuen Versicherung wahrheitsgemäß angeben. Der durchschnittliche Sachbearbeiter meint dann: Der Kunde sieht nach Ärger aus. Wollen wir den wirklich?

    Wenn man schon die harte Tour, Eigenkündigung im Schadenfall, als Versicherungsnehmer fahren will, sollte man sich professionelle Hilfe holen. Dem Laien würde ich es nicht raten. Plötzlich stehen Sie ganz ohne Deckung da.

    Gruß Pumphut

    Hallo @Berno,

    Sie müssen zwei Sachen trennen, den Maklervertrag und den Versicherungsvertrag.

    Ihren Betreuungsvertrag mit dem Makler können Sie jederzeit mit einem Dreizeiler gegenüber dem Makler kündigen. Zur Sicherheit sollten Sie der jeweiligen Versicherung eine Kopie zukommen lassen. Ihre Versicherung läuft dann erst einmal unverändert weiter. Sie sparen bei der Aktion allerdings keinen Cent ein. (Die Maklerprovision ist ein Geschäft zwischen der Versicherung und dem Makler.)

    Im nächsten Schritt kann (!) die Versicherung allerdings sagen, wir vertreiben unsere Produkte nur über Makler und empfiehlt Ihnen, zum Makler X oder Y zu wechseln. Falls Sie das nicht machen, wird man Ihnen Jahresverträge (d.h. nicht die Rentenversicherung) zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.

    Da Sie keinen finanziellen Vorteil haben, den über einen Makler abgeschlossenen Vertrag nun direkt zu führen, hier noch ein ggf. nicht überall bekanntes Argument für den Verbleib beim Makler. Der Makler bekommt sein Geld hauptsächlich für die Beratung seiner Versicherungsnehmer. Diese Beratungspflicht ist relativ umfassend. Falls es Ihnen einmal passieren sollte, dass im Schadenfall die Versicherung berechtigt sagt, dieser Fall ist in ihrem Vertrag nicht versichert, wäre aber grundsätzlich am EU- Markt versicherbar, können Sie Ihren Makler wegen Falschberatung auf Schadenersatz verklagen. Schon allein, wenn diese Möglichkeit im Raum steht, wird Ihr Makler Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass Ihnen die Versicherung den Schaden doch bezahlt (Welche Deals dann im Hintergrund geschlossen werden, muss Sie ja nicht interessieren.)

    Wie Kater.Ka schon schrieb, eine finanzielle Ersparnis erreichen Sie nur bei Wechsel der Versicherung. Auch dazu können Sie Ihren Makler motivieren. Aber wichtiger als 50 oder 100 Euro p.a. Ersparnis sind die Versicherungsbedingungen. Und da sind wir wieder bei der Beratung.

    Gruß Pumphut

    Hallo @Ideale,

    Ihre Frage ist nicht unberechtigt. Zwar würde ich die zitierte Klausel so interpretieren, dass der Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht bei Schäden bis zur genannten Versicherungssumme erhoben wird (ggf. aber im Bereich der Vorsorgeversicherung und der mitversicherten Kosten). Allerdings kann man die Klausel auch böswillig auslegen. Insofern erhalten Sie Sicherheit nur durch eine Anfrage bei der Allianz.

    Für die mitlesenden Fachleute: Der Verfasser ist für die Verständlichkeit von Versicherungsbedingungen verantwortlich. Unklarheiten gehen zu seinen Lasten. Allerdings würde ich nicht gern mit so einer Unklarheit leben wollen und im Schadenfall auf das Gericht vertrauen müssen.

    Gruß Pumphut