Unfall­ver­sicherung Für wen sie wichtig ist und was sie absichert

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Unfall­ver­sicherung zahlt einen vereinbarten Geldbetrag oder eine Rente nach Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit – egal wo und und zu welcher Tageszeit sie passieren.

  • Allerdings zahlt die Ver­si­che­rung nur dann Geld, wenn Du dauerhaft Schäden aus dem Unfall davonträgst.

  • Sinnvoll ist diese Ver­si­che­rung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung, etwa eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, bekommst. 

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, ob Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) bekommst. Sie bietet einen besseren Schutz als eine Unfall­ver­sicherung.
  • Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler für die BU-Versicherung getestet und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F (früh-gewinnt.de).
  • Wenn Du dennoch eine Unfall­ver­sicherung abschließen möchtest: Achte auf eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me und wähle einen Anbieter mit einer guten Gliedertaxe. Was sonst noch wichtig ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Unfälle können überall passieren, ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, beim Sport oder in den eigenen vier Wänden. Rund neun Millionen Unfälle ereignen sich einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zufolge jährlich in Deutschland. Doch nicht alle sind ein Fall für die Ver­si­che­rung.

Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zahlt nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit passieren. Die private Unfall­ver­sicherung sichert dagegen auch bei Unfällen ab, die in der Freizeit passieren. Aber: Auch die viel wichtigere Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) kann die Risiken im Zusammenhang mit Unfällen abdecken. 

Eine Unfall­ver­sicherung ist daher nicht immer notwendig. Für wen sie dennoch infrage kommt, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist eine private Unfall­ver­sicherung?

Eine private Unfall­ver­sicherung ist eine freiwillige Ver­si­che­rung. Sie zahlt einmalig einen festen Geldbetrag (Einmalleistung) oder eine Unfallrente, wenn Du wegen eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt bist. 

Egal ob Du Dich beim Sport verletzt oder bei der Arbeit von der Leiter fällst: Die private Unfall­ver­sicherung greift bei allen denkbaren Unfällen. Du bist damit zu jeder Tages- und Nachtzeit und auf der ganzen Welt abgesichert.

Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zahlt hingegen nur, wenn Du bei der Arbeit, in der Universität, beim Ehrenamt oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidest.

Auch Schul- und Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfall­ver­sicherung versichert, denn der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst auch allgemein- und berufsbildende Schulen. Dazu zählen dem Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfall­ver­sicherung (DGUV) zufolge übrigens auch von der Schule organisierte Veranstaltungen – selbst wenn es sich dabei um eine mehrtägige Klassenreise, Pflichtpraktika oder Projektarbeiten nach dem Unterricht handelt. 

Allerdings kommt es immer wieder zu Streitigkeiten vor Gericht, weil der Absicherungsumfang in spezifischen Situationen unklar ist: 2019 entschied das Bundessozialgericht (Urteil vom 20. August 2019, Az. B 2 U 1/18 R) beispielsweise, dass die gesetzliche Unfall­ver­sicherung greift, wenn ein möglicher Mitarbeiter beim Probearbeiten einen Unfall erleidet. 

Anders entschieden die Gerichte im Falle eines Jägers, der 2021 einen Unfall beim Zerlegen eines Hirsches erlitt: Weil der Mann nur Gast und nicht Pächter des Jagdreviers war, wertete das Landessozialgericht den Unfall als Teil der Freizeitaktivität (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2024, Az. L 3 U 62/23). Du siehst also, dass Du nicht bei allen Unfällen durch die gesetzliche Unfall­ver­sicherung abgesichert bist. 

Wann greift die Unfall­ver­sicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfall­ver­sicherung greift die private auch bei Aktivitäten, die in der Freizeit stattfinden und nichts mit Schule oder Beruf zu tun haben. Aber Achtung: Leistungen von der privaten Unfall­ver­sicherung gibt es nur, wenn Du durch einen Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden davonträgst oder stirbst. Auch wenn Du vom Unfall eine geistige oder körperliche Behinderung erleidest oder zum Pflegefall wirst, zahlt die private Unfall­ver­sicherung. 

Genau wie alle anderen Ver­si­che­rungen prüft aber auch die private Unfall­ver­sicherung die genauen Umstände eines Unfalls und seiner Folgen. Die Basis für diese Kriterien bildet die Begriffsdefinition. So heißt es im Ver­si­che­rungsvertragsgesetz: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“ (§ 178 Abs. 2 S.1 VVG). 

Daraus leiten sich folgende Kriterien ab: 

Plötzliches Ereignis - Das unfallverursachende Ereignis – also der Unfall – muss plötzlich und innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sein. Das trifft beispielsweise auf Verkehrsunfälle, Stromschläge oder Stürze zu. Dauerbelastungen, die zu einer Verletzung führen, sind nicht abgedeckt. Dazu gehört zum Beispiel Sport: Wenn Du also bereits seit Monaten mit einer Bänderzerrung Sport treibst, bis eines der Bänder reißt, zählt das für die private Unfall­ver­sicherung nicht als plötzliches Ereignis. 

Krafteinwirkung von außen - Die Schädigung muss durch eine Kraft von außen auf Dich eingewirkt haben. Bei einem Autounfall ist die Sache klar: Bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto kommt die Krafteinwirkung von außen. Krankheiten wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt zählen hingegen nicht zu einem Unfall. Denn hier haben keine Kräfte von außen gewirkt. Das Gleiche gilt, wenn Du beim Sport ohne äußerlich erkennbaren Grund umknickst. Gute Unfall­ver­sicherungen versichern allerdings auch Unfälle, die durch bestimmte Krankheiten ausgelöst werden und Unfälle durch Kraftanstrengung. In dem Fall spricht man vom sogenannten erweiterten Unfallbegriff.

Unfreiwillig - Den Unfall darfst Du nicht vorsätzlich verursacht haben. Selbstverletzungen im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder gar eine Selbsttötung fallen in der Regel nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Dem Gesetz nach muss die Ver­si­che­rung von der Unfreiwilligkeit ausgehen, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist (§ 178 Abs.2 S.2 VVG). Bei durch grobe Fahrlässigkeit eigens verursachten Unfällen greift die private Ver­si­che­rung aber in der Regel.

Gesundheitsschädigung - Die Unfall­ver­sicherung zahlt nur dann die Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn Du eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davonträgst, das nennt sich Invalidität. Dauerhaft ist eine Gesundheitsschädigung dann, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist (§ 180 VVG). Dein Arzt oder Deine Ärztin kann den Grad der körperlichen Beeinträchtigung feststellen und schriftlich festhalten. Das muss innerhalb von der vom Versicherer festgelegten Frist passieren. Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen legen auch fest, innerhalb welchen Zeitraums nach dem Unfall die Invalidität eingetreten sein muss. Die Ver­si­che­rung darf aber einen unabhängigen Gutachter für eine Zweitmeinung einschalten.

Gut zu wissen: In erster Linie zahlt die Unfall­ver­sicherung nur bei körperlichen Schäden. Bei psychischen Erkrankungen stehen die Chancen auf eine Invaliditätsleistung eher schlecht. Viele Versicherer schränken den Ver­si­che­rungs­schutz für psychische Folgeschäden ein. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 13. Juli 2022 (Az: 7 U 88/21), dass der Versicherer keine Leistung bei einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Unfall zahlen muss. Dabei bezog sich das OLG auf die Allgemeinen Unfall­ver­sicherungsbedingungen, nach denen „krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch den Unfall verursacht wurden“ vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen sind.

Welche Leistungen zahlt die Ver­si­che­rung?

Die wichtigste Leistung der privaten Unfall­ver­sicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrags, der sogenannten Invaliditätsleistung. Damit kannst Du zusätzliche Kosten nach einem Unfall abdecken, zum Beispiel wenn Du Dein Auto oder Haus behindertengerecht umbauen, einen Treppenlift einbauen oder zusätzliche Therapien finanzieren musst.

Wann zahlt die Ver­si­che­rung eine Invaliditätsleistung?

Wie viel Geld Du bekommst, hängt von der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me und vom Ausmaß Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Diesen sogenannten Invaliditätsgrad bestimmt die Ver­si­che­rung auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und einer Gliedertaxe. Das ist eine Tabelle, mit der die Ver­si­che­rungen die Zahlbeträge bei Beeinträchtigungen verschiedener Gliedmaßen durch den Unfall bestimmen. Sie ist Bestandteil des Ver­si­che­rungsvertrags. Je höher die Ver­si­che­rung den Invaliditätsgrad eines Körperteils einstuft, desto mehr Geld bekommst Du.

Stellen die behandelnden Ärzte oder Ärztinnen und die Ver­si­che­rung allerdings fest, dass Du keine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgst, dann liegt keine Invalidität vor und Du bekommst auch kein Geld von der Ver­si­che­rung. Der Invaliditätsgrad ist daher häufiger Streitpunkt zwischen Ver­si­che­rung und Versicherten. Wenn es zu keiner Einigung mit der Ver­si­che­rung kommt, kannst Du vor einem Sozialgericht klagen. Das Gericht wird dann auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens entscheiden, ob Du Leistungen bekommst oder nicht.

Wann zahlt die Unfall­ver­sicherung noch? 

Viele private Unfall­ver­sicherungen zahlen darüber hinaus aber auch andere Leistungen, etwa notwendige Bergungskosten oder unfallbedingte kosmetische Operationen. Daneben gibt es mehrere weitere auswählbare Zusatzleistungen, die Deine Ver­si­che­rung aber jeweils teurer machen: Dazu gehören eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Deine Angehörigen, aber auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld.

Zahlt die Unfall­ver­sicherung eine Unfallrente?

Bei besonders schweren Gesundheitsschädigungen zahlen einige Versicherer eine lebenslange, monatliche Unfallrente. In der Regel zahlen die Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente

Zahlt die Unfall­ver­sicherung einen Hinterbliebenenschutz aus? 

Mit einer Unfall­ver­sicherung kannst Du auch Deine Hinterbliebenen absichern. Die Unfall­ver­sicherung zahlt die Ver­si­che­rungs­sum­me an Deine Angehörigen, wenn Du innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben solltest. 

Wann zahlt die private Unfall­ver­sicherung Bergungskosten?

An den Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen beteiligen sich ebenfalls viele Versicherer. Wenn Du beispielsweise im Urlaub in den Bergen verunglückst, dann zahlt Dir die Ver­si­che­rung den Transport mit einem Hubschrauber zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Hause. Gute Ver­si­che­rungen zahlen für diese Rettungsaktionen mindestens 10.000 Euro. 

Wann zahlt die Ver­si­che­rung kosmetische Operationen?

Wenn ein Unfall Dein äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt hat, bezahlen viele Versicherer auch kosmetische Operationen. In guten Tarifen zahlen die Ver­si­che­rungen mindestens 10.000 Euro für eine kosmetische Operation. 

Zahlt die Ver­si­che­rung Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?

Bei vielen Tarifen kannst Du ein Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld vereinbaren. Das Krankentagegeld soll Deinen Lohn eine Zeit lang ersetzen, Du bekommst es bis zu einem Jahr nach dem Unfall. Das Krankenhaustagegeld bekommst Du höchstens für zwei Jahre für die Zeit, die Du im Krankenhaus verbringst. 

Wann zahlt die private Unfall­ver­sicherung eine Übergangsleistung?

Bis Du Deine Invaliditätsleistung von der Ver­si­che­rung bekommst, können einige Monate vergehen. Die Versicherer dürfen sich in der Regel bis zu ein Jahr lang Zeit lassen, bis sie die Summe auszahlen. Für diese Übergangszeit bieten viele Versicherer an, eine bestimmte Summe im Voraus zu zahlen. Dafür musst Du aber seit sechs Monaten zu einem bestimmten Grad – meist 50 Prozent – ununterbrochen gesundheitlich beeinträchtigt sein. Die Übergangsleistung eignet sich also besonders bei Unfällen mit schweren Verletzungen.

Ist eine Unfall­ver­sicherung sinnvoll?

Eine private Unfall­ver­sicherung kann für einige Menschen und Berufsgruppen sinnvoll sein. Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) bekommt, sollte eine Unfall­ver­sicherung in Betracht ziehen. Für viele ist eine private Unfall­ver­sicherung aber nicht notwendig.

Welche Risiken deckt die private Unfall­ver­sicherung ab?

Eine Unfall­ver­sicherung zahlt ausschließlich bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Beeinträchtigungen durch Krankheiten sind hingegen nicht versichert. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, sind allerdings nur 1 Prozent aller Schwerbehinderungen Folge eines Unfalls, in 90 Prozent der Fälle sind Krankheiten verantwortlich für eine Schwerbehinderung.

Außerdem zahlt die Unfall­ver­sicherung nur dann, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Das bedeutet: Selbst wenn Du nach einem Motorradunfall wochenlang im Krankenhaus liegst, kann es sein, dass die Unfall­ver­sicherung nicht zahlt – weil Du wieder vollständig gesund wirst. 

Fazit: Jedes Jahr passieren sehr viele Unfälle, gerade im privaten Bereich. Aber nur die wenigsten Unfälle sind so schwerwiegend, dass die daraus resultierenden Gesundheitsschäden als dauerhaft gelten. Nur in diesen Fällen zahlt aber die private Unfall­ver­sicherung. Sinnvoll ist diese Ver­si­che­rung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung bekommst. 

Welche gesetzlichen Absicherungen gibt es bei Unfällen? 

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfen: Längere Krankheitsphasen kannst Du zuerst mit der Lohnfortzahlung Deiner Arbeitgeberin oder Deines Arbeitgebers und danach mithilfe des Krankengeldes überbrücken. Wer kein Mitglied der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung ist, sollte eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung abschließen.

Arztkosten werden von Deiner Kran­ken­kas­se getragen. Notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Stützgriffe fürs Bad zahlt sie in einer Grundausstattung ebenfalls.

Passiert der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, dann kommt die gesetzliche Unfall­ver­sicherung für die Krankheitskosten auf. Bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden nach einem Arbeitsunfall leistet die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zudem eine Unfallrente. Die Erwerbsfähigkeit muss dabei um mindestens 20 Prozent gemindert sein, erst bei 100 Prozent gibt es die volle gesetzliche Unfallrente (§ 56 SGB VII).

Auch Selbstständige können freiwillig der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beitreten. Dann erhalten sie die gleichen Leistungen wie Angestellte, wenn ihnen ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert. Einige wenige Gruppen von Selbstständigen sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise selbstständige Physiotherapeutinnen, Hebammen und Logopäden (§ 2 SGB VII).

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt Versicherten außerdem eine Reha, um sie nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig zu machen (§ 15 Abs. 1 SGB VI). Außerdem leistet sie ein Übergangsgeld, wenn Du während der Reha weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld bekommst. Bist Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten, kannst Du möglicherweise eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beantragen. Bei einer Schwerbehinderung gibt es zudem Zuschüsse von sogenannten Integrationsämtern.

Bei einigen Gewerkschaften wie Verdi und dem DGB ist im Mitgliedsbeitrag auch eine Freizeit-Unfallversicherung enthalten. Auch Mitglieder in einem Sportverein sind bei Vereinsaktivitäten über die Sportversicherung des jeweiligen Landessportbundes in geringem Umfang abgesichert.

Schützt die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei Unfällen? 

Umfassenden Schutz bei schweren Unfallfolgen und Krankheiten bekommst Du mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung). Diese Ver­si­che­rung zahlt Dir monatlich Geld, wenn Du Deinen letzten Job für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Die Ursache dafür ist nicht entscheidend: Sie zahlt sowohl nach Unfällen als auch bei körperlichen und psychischen Krankheiten. Dafür ist die BU-Versicherung aber auch deutlich teurer. 

Wer keine bezahlbare BU bekommt, beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder körperlicher Arbeit, kann über eine Unfall­ver­sicherung als Alternative nachdenken. Weitere Ver­si­che­rungsarten, die Du Dir in diesem Fall ansehen solltest, sind eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, eine Multi-Risk-Versicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung. Ein gleichwertiger Ersatz zur BU-Versicherung sind solche Produkte allerdings nicht. Wie die Unfall­ver­sicherung bieten sie nur einen – in unterschiedlichem Maße – abgespeckten Schutz.

Dennoch hat die private Unfall­ver­sicherung einen wichtigen Vorteil: Sie ist für Menschen mit einem Risikoberuf in aller Regel wesentlich günstiger als eine BU-Versicherung. Eine gute Unfall­ver­sicherung bekommst Du nach unserer Recherche schon für 100 bis 250 Euro im Jahr. Viele Anbieter stellen keine sonderlich umfangreichen Gesundheitsfragen, sodass der Eintritt leichter ist. Je nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand kann Dich eine BU-Versicherung dagegen 60 bis 280 Euro im Monat kosten, wie eine Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen zeigt.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wer braucht eine private Unfall­ver­sicherung?

Nur wer keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, sollte über eine alternative Absicherung wie eine private Unfall­ver­sicherung nachdenken. Besonders für ältere Menschen, Hausfrauen, Hausmänner und Sportler und Sportlerinnen kann eine Unfall­ver­sicherung durchaus sinnvoll sein. Aber auch für chronisch oder psychisch kranke Personen kann sie eine Alternative sein, wenn es mit der BU-Versicherung nicht geklappt hat.

Ist die private Unfall­ver­sicherung sinnvoll für Rentner und Rentnerinnen?

Ältere Menschen haben im Ruhestand weder eine Absicherung über die gesetzliche Unfall­ver­sicherung noch über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Gleichzeitig sind die Folgen eines Unfalls bei Senioren und Seniorinnen oftmals schwerwiegender. Eine private Unfall­ver­sicherung kann helfen, die Einschränkungen Deines Lebens so gering wie möglich zu halten. Denn viele Versicherer zahlen nicht nur Geld, sondern bieten auch sogenannte Assistance-Leistungen für die notwendige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören unter anderem eine Haushaltshilfe, ein Fahrdienst, oder Unterstützung bei Besorgungen. Besonders sinnvoll kann das sein, wenn es niemanden gibt, der sich nach einem Unfall um Dich kümmern könnte.

Eine Unfall­ver­sicherung abzuschließen ist allerdings für ältere Menschen nicht gerade einfach. Die Beiträge werden mit höherem Alter der Versicherten teurer. Manche Anbieter haben sogar eine Altersobergrenze. Eine Alternative können daher reine Assistance-Tarife sein. Diese sind preiswerter und beinhalten nur die Hilfsleistungen nach einem Unfall.

Brauchen Hausfrauen und Hausmänner eine private Unfall­ver­sicherung?

Wer sich zuhause um den Haushalt und/oder die Kinder kümmert, ist bei Unfällen nicht abgesichert. Im Gegensatz zu Angestellten, die einen Großteil des Tages über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch die gesetzliche Unfall­ver­sicherung abgesichert sind, fehlt Hausmännern und Hausfrauen dieser Schutz.

Für sie ist es zudem schwer, eine gute BU-Versicherung zu bekommen, da sie oft nur geringe Rentenhöhen absichern können. Eine private Unfall­ver­sicherung kann daher in diesem Fall sinnvoll sein.

Lohnt sich eine private Unfall­ver­sicherung für Kinder?

Kinder und Schüler können bei vielen Ver­si­che­rungen erst ab einem Alter von zehn oder 15 Jahren gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit versichert werden. In der Zeit davor können zwei Alternativen sinnvoll sein: eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung oder eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Letztere zahlt auch bei krankheitsbedingter Invalidität und ist daher umfassender als ein reiner Unfallschutz. Sie ist allerdings auch teurer.

Ob sich eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung lohnt, lässt sich nur schwer sagen: In der Regel erholen sich Kinder schneller von Unfällen und tragen nur selten bleibende Schäden davon. Außerdem waren laut Statistischem Bundesamt nur 3 Prozent der Schwerbehinderten zum Jahresende 2021 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Eltern haben bei einer Behinderung ihres Kindes in den meisten Fällen Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Allerdings ist eine Unfall­ver­sicherung für Kinder auch relativ günstig. Gute Tarife gibt es nach unserer Recherche für 50 bis 100 Euro im Jahr. In­va­li­di­täts­ver­si­che­rungen kosten etwa 100 bis 400 Euro pro Jahr.

Ist eine private Unfall­ver­sicherung für Sportler und Sportlerinnen sinnvoll?

Machst Du in Deiner Freizeit Sport, kann die Unfall­ver­sicherung in einigen Fällen ebenfalls eine kluge Wahl sein. Allerdings werden Unfälle bei Sportarten, die Du bereits ausübst, manchmal vom Schutz ausgeschlossen. Vergleiche daher, in welchem Tarif Deine Sportart abgesichert ist.

Wenn Du planst, in der nächsten Zeit mit einem potenziell gefährlichen Hobby zu starten, schließe die Unfall­ver­sicherung am besten vorher ab. Gefährliche Hobbys sind etwa Skifahren, Reiten, Klettern, Mountainbiking, Tauchen. Achte darauf, dass Deine Sportart aber nicht grundsätzlich von der Leistung ausgeschlossen ist. Das ist oft bei Luft- und Flugsport, zum Beispiel Segel- und Gleitschirmfliegen) und bei Motorsport, etwa Auto- und Motorradrennen der Fall.

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Worauf musst Du bei der Unfall­ver­sicherung achten?

Bei der Auswahl einer privaten Unfall­ver­sicherung solltest Du einige Dinge beachten. Eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me ist bei der Unfall­ver­sicherung das A und O. Außerdem sollte die Ver­si­che­rung schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent zahlen.

Wie hoch sollte die Ver­si­che­rungs­sum­me sein?

Die wichtigste Leistung der Unfall­ver­sicherung ist die Invaliditätsleistung, also die einmalige Geldzahlung, wenn Du aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide bist. Damit die im Ernstfall ausreicht, ist es wichtig, eine angemessen hohe Ver­si­che­rungs­sum­me zu wählen. Sie gibt an, wie viel Geld Du bei einer Vollinvalidität – also einer hundertprozentigen Invalidität, bekommen würdest.

Nach einem Unfall zahlt Dir die Ver­si­che­rung je nach Schwere Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me aus. Bei 20 Prozent Invalidität bekommst Du demnach 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me, bei 50 Prozent die Hälfte und so weiter. 

Das Risiko für geringe Beeinträchtigungen dürfte dabei höher sein als das für schwere. Deshalb sollte die Ver­si­che­rung schon ab 1 Prozent Invalidität zahlen.

Warum ist eine hohe Progression wichtig?

Wir empfehlen außerdem, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Sie sorgt dafür, dass Du bei schweren Beeinträchtigungen ein Vielfaches der Ver­si­che­rungs­sum­me bekommst. Das ist sinnvoll, da in solchen Fällen der Kapitalbedarf oft immens ansteigt. Wir empfehlen eine Progression von 225 oder 350 Prozent.

Im Fall einer Vollinvalidität würdest Du in einem Tarif mit 350 Prozent Progression das 3,5-fache der versicherten Grundsumme bekommen: Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro wären das also 350.000 Euro. Ist der Grad Deiner Beeinträchtigung unter 100 Prozent, ist der Faktor allerdings geringer als 3,5. Bei vielen Tarifen beginnt der überproportionale Anstieg der Auszahlung ab 25 Prozent Invaliditätsgrad.

Die drei wichtigsten Fragen bei der privaten Unfall­ver­sicherung

Überleg am besten einmal genau, welche Ver­si­che­rungs­sum­me und Progression für Deine persönliche Situation angemessen ist. Dabei gilt es, drei Fragen zu beantworten:

  1. Welche laufenden Kosten kämen auf Dich zu, zum Beispiel durch unfallbedingten Lohnausfall oder eine Haushaltshilfe?
  2. Welche einmaligen Kosten könnten entstehen, beispielsweise durch Umbauten am Haus oder am Auto, Anschaffung eines Treppenlifts oder eines elektrischen Rollstuhls?
  3. Welche Rücklagen und zusätzlichen Absicherungen hast Du?

Wenn Du keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hast, solltest Du außerdem bedenken, dass das ausgezahlte Geld schlimmstenfalls bis an Dein Lebensende reichen muss. Eine Ver­si­che­rungs­sum­me von mehreren Hunderttausend Euro ist dann durchaus sinnvoll.

Welche Todesfallsumme bei der Unfall­ver­sicherung? 

Für Menschen, die ihre Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes absichern wollen, ist eine separate Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die beste Wahl. Die Hinterbliebenenabsicherung kann dennoch sinnvoll sein, wenn Du einen Vorschuss von der Unfall­ver­sicherung benötigst. 

Bis zur endgültigen Leistung der Ver­si­che­rungs­sum­me können Monate vergehen. Die Versicherer zahlen erst, wenn Deine Heilbehandlung abgeschlossen ist und der Grad der Beeinträchtigung feststeht. Bis dahin kannst Du einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme beantragen. Ist keine Leistung für den Todesfall vereinbart, gibt es in der Regel auch keinen Vorschuss.

Eine Todesfallsumme von 10.000 bis 20.000 Euro kann helfen, die Zeit bis zur Zahlung der Ver­si­che­rungs­sum­me zu überbrücken.

Allianz-Tarife im Vergleich 

Wie die unterschiedlichen Tarife einer Ver­si­che­rung ausgestaltet sein können, zeigen wir Dir am Beispiel der Unfall­ver­sicherung der Allianz. Die Allianz Ver­si­che­rung bietet nach unseren Recherchen im Mai 2024 insgesamt vier Tarife – von Basis bis Premium – in der Unfall­ver­sicherung an. An den Tarifen lässt sich einfach verdeutlichen, wie die Kosten für den Vertrag steigen, je höher die Invaliditätsleistung ist.

Vergleich der Allianz Unfall­ver­sicherung

Tarife

Basis1

Smart1

Komfort1

Premium1

monatlicher BeitragAb 4 €2Ab 10 €2Ab 27 €2Ab 62 €2
Mindestinvalidität50 % Invalidität20 % Invalidität

1 %

Invalidität

1 %

Invalidität

Ver­si­che­rungs­sum­me 

60.000 €3

60.000 €3

60.000 €3

100.000 €3

max. Invaliditätsleistung300.000 € 300.000 € 300.000 € 500.000 €

Todesfallleistung 

--10.000 €40.000 €
Unfallrente --250 €4750 €4
Krankenhaustagegeld  5 €/Tag5 €/Tag

1 Die aufgezählten Leistungen sind nicht abschließend. Je nach Tarif sind weitere Leistungen wie eine Akut- oder Sofortleistung möglich.
2 Preise gerundet; je nach Leistungen können die Preise abweichen.
3 Beispielhafte Darstellung; Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann individuell angepasst werden.
4 ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 %; Verdopplung bei Unfällen, die vor dem 27. Geburtstag passieren.
Quelle: Allianz Ver­si­che­rung, Stand: 7. Mai 2024

Welche Leistungen machen einen guten Tarif aus?

Bei der Wahl eines Versicherers solltest Du vor allem auf eine gute Gliedertaxe achten und genau prüfen, in welchen Fällen die Ver­si­che­rung leistet.

Was ist eine gute Gliedertaxe bei der Unfall­ver­sicherung? 

Die Gliedertaxe ist bei der Wahl eines Tarifs extrem wichtig: Sie legt fest, wie viel Geld Du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst. Für jeden Körperteil definiert die Ver­si­che­rung einen Grad an Beeinträchtigung, falls Du den entsprechenden Körperteil verlierst oder nicht mehr benutzen kannst. Wenn die Ver­si­che­rung feststellt, dass Du die volle Funktion eines Körperteils verloren hast, gesteht sie Dir den Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe zu.

Ein Beispiel: Elke hat in ihrem Vertrag eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro vereinbart. Die Gliedertaxe ihres Tarifs legt für den Verlust eines Auges einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent fest. Erblindet sie bei einem Unfall auf einem Auge, bekommt sie die gesamte Ver­si­che­rungs­sum­me, also 100.000 Euro von der Ver­si­che­rung.

Die Werte gelten allerdings immer nur bei vollständiger Funktionsunfähigkeit. Ist die Funktion des Körperteils nur eingeschränkt, dann kürzt die Ver­si­che­rung die Leistung. Erkennt die Ver­si­che­rung im obigen Beispiel einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent an, kann sie die Ver­si­che­rungs­sum­me um die Hälfte auf 50.000 Euro kürzen.

Sind mehrere Körperteile durch den Unfall beeinträchtigt, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Das erklären wir Dir an einem anderen Beispiel: Bei einem Unfall hat Patrick nicht nur das Augenlicht auf einem Auge verloren, was laut seinem Vertrag eine fünfzigprozentige Invalidität ausmacht. Auch seine rechte Hand wurde dauerhaft beeinträchtigt. Die Ver­si­che­rung stellt daraufhin einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent für die rechte Hand fest. Sie addiert die beiden Invaliditätsgrade. Insgesamt erhält Patrick demnach die gesamte Ver­si­che­rungsleistung in Höhe von 100.000 Euro.

Die Gliedertaxe kann sich je nach Tarif erheblich unterscheiden. Zwar gibt es Richtwerte des Ver­si­che­rungsverbands GDV für die Gliedertaxe, gute Tarife leisten aber deutlich mehr. Auch Schäden an inneren Organen sollten unbedingt mitversichert sein. Achte darauf bei einem Vergleich der Ver­si­che­rungen. 

Wenn Du erfahren möchtest, woran Du eine leistungsstarke Gliedertaxe erkennst, solltest Du einen Blick in unseren Ratgeber zur Gliedertaxe werfen. Dort zeigen wir Dir, welche durchschnittlichen Invaliditätsgrade die Versicherer für bestimmte Beeinträchtigungen festlegen. Ein leistungsstarker Tarif sollte die genannten Durchschnittswerte erfüllen oder sogar übertreffen.

Was ist der Mitwirkungsanteil von Erkrankungen?

Die Ver­si­che­rung kann Dir die Leistung kürzen, wenn Du eine Krankheit hast, die für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich ist. Das wäre etwa der Fall, wenn Dir eine Sehne reißt, die bereits vorgeschädigt war oder eine Diabetes-Erkrankung Deinen Heilungsprozess verschlechtert.

Ein guter Tarif mindert die Leistung allerdings erst, wenn eine Erkrankung die Beeinträchtigung zu mindestens 50 Prozent mitverursacht hat. Einige Tarife verzichten auch ganz auf den Mitwirkungsanteil. Das kann insbesondere für Menschen mit vielen Vorerkrankungen hilfreich sein.

Darüber, ob und wie stark bestehende Krankheiten oder Vorschäden am Unfallausgang mitgewirkt haben, gibt es oft Streit. Altersbedingte Einschränkungen darf die Ver­si­che­rung übrigens nicht als Argument nutzen, um weniger Geld zu zahlen. Das haben mehrere Gerichte entschieden, unter anderem der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 19. Oktober 2016 (Az. IV ZR 521/14).

Zahlt die Ver­si­che­rung bei Verletzung durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung

Die Unfall­ver­sicherung sollte Verletzungen durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung versichern. Dann sind auch Verletzungen versichert, die zum Beispiel beim Heben eines schweren Möbelstücks oder beim Sport passieren. Reißt Dir beim Fußballspielen ohne Fremdeinwirkung die Achillessehne und Du kannst das Bein anschließend nur noch eingeschränkt bewegen, bekommst Du ohne Eigenbewegungsklausel kein Geld von der Ver­si­che­rung.

Wann greift die Unfall­ver­sicherung bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Alkohol?

Gute Tarife zahlen auch dann, wenn ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wird. Dazu zählen neben Ohnmacht, Sekundenschlaf und epileptischen Anfällen auch Herzinfarkte und Schlaganfälle. Die Ver­si­che­rung sollte möglichst viele dieser Ursachen abdecken. Aber: Eine Krankheit ist an sich noch kein Unfall. Wenn Du aber beispielsweise am Steuer einen Herzinfarkt erleidest und dadurch mit einem anderen Auto kollidierst, werten das die Versicherer als Unfall. Ebenfalls wichtig ist die Leistung bei Unfällen unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten. Allerdings gelten in der Regel gewisse Promillegrenzen, ab denen es keinen Ver­si­che­rungs­schutz mehr gibt. Diese sind vom Versicherer abhängig und unterscheiden sich oft für Autofahrende, Radfahrende oder Fußgänger und Fußgängerinnen.

Zählen Infektionen und Zeckenbiss für die Unfall­ver­sicherung als Unfall?

Achte darauf, dass auch Beeinträchtigungen nach Infektionen sowie nach Krankheiten durch einen Insektenstich als Unfall gelten. Dann ist auch eine durch Zeckenbiss übertragene Borreliose versichert.

Welche Zusatzleistungen sind überflüssig?

Im Wettbewerb um Kunden und Kundinnen locken die Anbieter mit zahlreichen Extras, die in den Vertrag eingeschlossen werden können. Viele dieser Zusatzleistungen sind nicht sinnvoll und machen die Ver­si­che­rung nur unnötig teuer.

Warum sind Tarife mit Beitragsrückgewähr nicht zu empfehlen?

Tarife, bei denen Du am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückbekommst, falls Du keinen Unfall hast, lohnen sich vor allem für die Ver­si­che­rung. Was gut klingt, ist eine Mogelpackung: Die Beiträge sind um ein Vielfaches höher als bei Unfall­ver­sicherungen ohne Beitragsrückgewähr.

Lohnt sich das Krankenhaustagegeld bei der Unfall­ver­sicherung? 

Auf ein Krankengeld oder Krankenhaustagegeld kannst Du bei der Unfall­ver­sicherung verzichten. Befürchtest Du bei längerer Krankheit eine Versorgungslücke durch den Gehaltsausfall, solltest Du das lieber separat durch eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absichern.

Warum sollte man die Unfallrente lieber selbst finanzieren ?

Die Zusatzoption der Unfallrente ist meist sehr teuer und lohnt sich nicht. Besser fährst Du, indem Du einen Teil der Kapitalauszahlung der Ver­si­che­rung anlegst und Dir daraus regelmäßig selbst etwas auszahlst. In unserem Ratgeber zur sicheren Geldanlage kannst Du schnell und einfach nachlesen, wie Du das am besten machst.

Generell solltest Du eine monatliche Rente lieber über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung absichern. Die Rente solltest Du so hoch ansetzen, dass Du mit dem Geld im Falle einer Be­rufs­un­fä­hig­keit Deinen gewohnten Lebensstandard größtenteils finanzieren kannst. Die Rente der Unfall­ver­sicherung ist dagegen meist so niedrig, dass Du damit allein nur schwer über die Runden kommst.

Ist die Dynamik bei der Unfall­ver­sicherung sinnvoll?

Auf die Vereinbarung einer sogenannten Dynamik kannst Du bei der privaten Unfall­ver­sicherung verzichten. Mit einer Dynamik erhöht sich die Ver­si­che­rungs­sum­me jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz – und damit auch Dein Beitrag. Sinnvoller ist es, im Vorhinein eine höhere Ver­si­che­rungs­sum­me zu wählen. Denn gerade in der Zeit nach dem Unfall benötigst Du eine möglichst hohe Kapitalleistung. 

Je älter Du bist, desto weniger Geld brauchst Du tendenziell nach einem Unfall. Denn mit zunehmendem Alter steigen auch Deine Renten- und Versorgungsleistungen. Möglicherweise hast Du schon ein finanzielles Polster für diese Zeit angelegt, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Außerdem sinkt Dein finanzieller Bedarf mit den Jahren wieder, etwa wenn der Hauskredit abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus sind.

Fällt Dein Bedarf mit der Zeit tatsächlich geringer aus, etwa weil Dein Vermögen gewachsen ist, kannst Du die Ver­si­che­rungs­sum­me reduzieren. Dann sinkt entsprechend auch Dein Beitrag für die Unfall­ver­sicherung. 

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer braucht eine private Unfall­ver­sicherung?

Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, sollte über eine Unfall­ver­sicherung nachdenken. Insbesondere für Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner, Kinder und Risikosportler kann sich eine private Unfall­ver­sicherung lohnen.

Was zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Eine private Unfall­ver­sicherung zahlt Dir einmalig eine Summe Geld, wenn Du nach einem Unfall körperlich beeinträchtigt bleibst. Das Kapital brauchst Du in der Regel dann, wenn Du Dich so schwer verletzt, dass Du Dein Haus oder Auto behindertengerecht umbauen musst, oder um zusätzliche Therapien zu finanzieren. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlt die Ver­si­che­rung eine Unfallrente. Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen werden ebenfalls von vielen Ver­si­che­rungen übernommen.

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Wann zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Die Unfall­ver­sicherung zahlt nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung, die sogenannte Invalidität, von Dauer ist. Als dauerhaft gilt ein Gesundheitsschaden, sofern er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist.

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Was ist die Gliedertaxe?

Mit der Gliedertaxe bestimmt die Ver­si­che­rung Deinen Invaliditätsgrad. Sie ist eine Tabelle, in der verschiedenen Beeinträchtigungen unterschiedliche Invaliditätsgrade zugeordnet werden. Je höher die Ver­si­che­rung den Invaliditätsgrad einstuft, desto mehr Geld bekommst Du. Du findest die Gliedertaxe in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag.

Worauf musst Du bei der Unfall­ver­sicherung achten?

Bei der Unfall­ver­sicherung solltest Du nicht am falschen Ende sparen. Wähle eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me, damit Du für den Ernstfall abgesichert bist und achte auf eine gute Gliedertaxe. Denn diese bestimmt, wie viel Geld Du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst. Wähle eine hohe Progression von mindestens 225 Prozent. Dann steigt die Ver­si­che­rungs­sum­me, je höher der Invaliditätsgrad ist.

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Auf welche Leistungen kannst Du verzichten?

Tarife, bei denen Kunden am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückbekommen, falls sie keinen Unfall haben (Beitragsrückgewähr), lohnen sich vor allem für die Ver­si­che­rung.

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Wie kündigst Du eine Unfall­ver­sicherung?

Die Unfall­ver­sicherung kannst Du jährlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrags kündigen. Kündige aber nur, wenn Du das Unfallrisiko anderweitig abgesichert hast, beispielsweise durch eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Der Kündigungstermin ist die sogenannte Hauptfälligkeit. Diese steht im Ver­si­che­rungsschein und ist der Termin, an dem bei jährlicher Zahlweise der Beitrag abgebucht wird. Wird Dein Tarif außerplanmäßig teurer, hast Du zudem ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Auch die Ver­si­che­rung darf Dir kündigen. Und zwar ohne besonderen Grund zum Ende jedes Ver­si­che­rungsjahres. Von diesem Recht machen Anbieter in der Regel nur dann Gebrauch, wenn sich der Vertrag für sie nicht lohnt. Nach einem Ver­si­che­rungsfall darf der Anbieter genauso wie Du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

Wie kündigst Du eine Unfall­ver­sicherung mit Beitragsrückgewähr?

Wenn Du eine Unfall­ver­sicherung mit Beitragsrückgewähr kündigst, verlierst Du unter Umständen einen Teil des angesparten Kapitals. Frage Deinen Versicherer daher vorher nach möglichen Abzügen. Anstatt einen solchen Vertrag zu kündigen, kannst Du prüfen, ob Du ihn beitragsfrei stellen lassen kannst. Das bedeutet, Du zahlst nichts mehr ein und der Vertrag wird stillgelegt.

Autoren
Julia Rieder

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