Unfall­ver­sicherung Für manche wichtig, für viele verzichtbar

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Unfall­ver­sicherung zahlt einen vereinbarten Geldbetrag oder eine Rente nach einem Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit.

  • Allerdings zahlt die Ver­si­che­rung nur dann Geld, wenn Du Dich wirklich schwer verletzt.

  • Sinnvoll ist diese Ver­si­che­rung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung wie eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommst. 

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, ob Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommst. Sie bietet besseren Schutz als eine Unfall­ver­sicherung.
  • Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler für die BU getestet und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F (früh-gewinnt.de).
  • Wenn Du dennoch eine Unfall­ver­sicherung abschließen möchtest, dann achte auf eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me und wähle einen Anbieter mit einer guten Gliedertaxe. Was sonst noch wichtig ist, erfährst Du weiter unten.

Unfälle können überall passieren, sei es im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, beim Sport oder in den eigenen vier Wänden. Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zahlt aber nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit passieren. Die private Unfall­ver­sicherung zahlt dagegen auch bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Aber: Die Risiken eines Unfalls können auch mit der viel wichtigeren Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abgedeckt werden. Eine Unfall­ver­sicherung ist daher nicht immer notwendig. Für wen sie infrage kommt, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist eine private Unfall­ver­sicherung?

Eine private Unfall­ver­sicherung ist eine freiwillige Ver­si­che­rung. Sie zahlt einmalig einen festen Geldbetrag (Einmalleistung) oder eine Unfallrente, wenn Du wegen eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt bist. 

Egal ob Du Dich beim Sport verletzt oder bei der Arbeit von der Leiter fällst: Die private Unfall­ver­sicherung greift bei allen denkbaren Unfällen. Du bist zu jeder Tages- und Nachtzeit auf der ganzen Welt abgesichert. Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zahlt hingegen nur, wenn Du bei der Arbeit, in der Universität, beim Ehrenamt oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidest.

Wann greift die Unfall­ver­sicherung?

Leistungen von der Unfall­ver­sicherung gibt es aber nur, wenn Du einen ernsthaften Gesundheitsschaden davonträgst. Folgende Kriterien prüft die Ver­si­che­rung, bevor sie leistet:

Plötzliches Ereignis - Das unfallverursachende Ereignis muss plötzlich, also innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sein. Das trifft beispielsweise auf Verkehrsunfälle zu. Sie passieren in der Regel ohne Vorwarnung, genauso wie ein Stromschlag oder ein Sturz von der Leiter. Etwaige Dauerbelastungen, beispielsweise durch Sport, sind nicht abgedeckt. Wenn Du also bereits seit Monaten mit einer Bänderzerrung Sport treibst, bis eines der Bänder reißt, ist das kein plötzliches Ereignis. 

Krafteinwirkung von außen - Die Schädigung muss durch eine Kraft von außen auf Dich eingewirkt haben. Bei einem Autounfall ist die Sache klar: Bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto kommt die Krafteinwirkung von außen. Krankheiten wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt zählen hingegen nicht zu einem Unfall. Denn hier haben keine Kräfte von außen gewirkt. Das Gleiche gilt, wenn Du beim Sport ohne äußerlich erkennbaren Grund umknickst. Gute Unfall­ver­sicherungen versichern allerdings auch Unfälle, die durch bestimmte Krankheiten ausgelöst werden und Unfälle durch Kraftanstrengung. 

Unfreiwillig - Den Unfall darfst Du nicht vorsätzlich verursacht haben. Selbstverletzungen im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder gar eine Selbsttötung fallen in der Regel nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz.

Gesundheitsschädigung - Die Unfall­ver­sicherung zahlt nur dann die Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn Du eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davonträgst, das nennt sich Invalidität. Dauerhaft ist eine Gesundheitsschädigung dann, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Dein Arzt oder Deine Ärztin kann den Grad der körperlichen Beeinträchtigung feststellen. Die Ver­si­che­rung darf aber auch einen unabhängigen Gutachter für eine Zweitmeinung einschalten.

In erster Linie zahlt die Unfall­ver­sicherung aber nur bei körperlichen Schäden. Bei psychischen Erkrankungen stehen die Chancen auf eine Invaliditätsleistung eher schlecht. Viele Versicherer schränken den Ver­si­che­rungs­schutz für psychische Folgeschäden ein. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 13. Juli 2022 (Az: 7 U 88/21), dass der Versicherer keine Leistung bei einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Unfall zahlen muss. Dabei bezog sich das OLG auf die Allgemeinen Unfall­ver­sicherungsbedingungen, nach denen „krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch den Unfall verursacht wurden“ vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen sind.

Welche Leistungen zahlt die Ver­si­che­rung?

Die wichtigste Leistung der privaten Unfall­ver­sicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrags, die sogenannte Invaliditätsleistung. Viele Tarife zahlen darüber hinaus auch notwendige Bergungskosten oder unfallbedingte kosmetische Operationen. Daneben gibt es weitere Leistungen, die die Ver­si­che­rung aber teurer machen, etwa eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Deine Angehörigen.

Invaliditätsleistung 

Die Unfall­ver­sicherung zahlt Dir einmalig einen bestimmten Geldbetrag nach einem Unfall. Damit kannst Du zusätzliche Kosten nach einem Unfall abdecken, zum Beispiel wenn Du Dein Auto oder Haus behindertengerecht umbauen, einen Treppenlift einbauen oder zusätzliche Therapien finanzieren musst.

Wie viel Geld Du bekommst, hängt von der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me und vom Ausmaß Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Diesen sogenannten Invaliditätsgrad bestimmt die Ver­si­che­rung auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und einer Gliedertaxe. Das ist eine Tabelle, mit der die Ver­si­che­rungen Beeinträchtigungen verschiedener Gliedmaßen bestimmen. Sie ist Bestandteil des Ver­si­che­rungsvertrags. Je höher die Ver­si­che­rung den Invaliditätsgrad einstuft, desto mehr Geld bekommst Du.

Stellen die behandelnden Ärzte oder Ärztinnen und die Ver­si­che­rung allerdings fest, dass Du keine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgst, dann liegt keine Invalidität vor und Du bekommst kein Geld von der Ver­si­che­rung. Der Invaliditätsgrad ist daher häufiger Streitpunkt zwischen Ver­si­che­rung und Versicherten. Wenn es zu keiner Einigung mit der Ver­si­che­rung kommt, kannst Du vor einem Sozialgericht klagen. Das Gericht wird dann auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens entscheiden, ob Du Leistungen bekommst oder nicht.

Unfallrente 

Bei besonders schweren Gesundheitsschädigungen zahlen einige Versicherer eine lebenslange, monatliche Unfallrente. In der Regel zahlen die Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente. 

Hinterbliebenenschutz 

Mit einer Unfall­ver­sicherung kannst Du auch Deine Hinterbliebenen absichern. Die Unfall­ver­sicherung zahlt die Ver­si­che­rungs­sum­me an Deine Angehörigen, wenn Du innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben solltest. 

Bergungskosten

An den Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen beteiligen sich ebenfalls viele Versicherer. Wenn Du beispielsweise im Urlaub in den Bergen verunglückst, dann zahlt Dir die Ver­si­che­rung den Transport mit einem Hubschrauber zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Hause.

Kosmetische Operationen

Wenn ein Unfall Dein äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt hat, bezahlen viele Versicherer auch kosmetische Operationen. 

Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld 

Bei vielen Tarifen kannst Du ein Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld vereinbaren. Das Krankentagegeld soll Deinen Lohn eine Zeit lang ersetzen, Du bekommst es bis zu einem Jahr nach dem Unfall. Das Krankenhaustagegeld bekommst Du höchstens für zwei Jahre für die Zeit, die Du im Krankenhaus verbringst. 

Übergangsleistung 

Bis Du Deine Invaliditätsleistung von der Ver­si­che­rung bekommst, können einige Monate vergehen. Die Versicherer dürfen sich in der Regel bis zu einem Jahr Zeit lassen, bis sie die Summe auszahlen. Für diese Übergangszeit bieten viele Versicherer an, eine bestimmte Summe im Voraus zu zahlen. Dafür musst Du aber seit sechs Monaten zu einem bestimmten Grad – meist 50 Prozent – gesundheitlich beeinträchtigt sein. 

Ist eine Unfall­ver­sicherung sinnvoll?

Eine private Unfall­ver­sicherung kann für einige Menschen und Berufsgruppen sinnvoll sein. Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) bekommt, sollte eine Unfall­ver­sicherung in Betracht ziehen. Für viele ist eine private Unfall­ver­sicherung aber nicht notwendig.

Nur wenige Risiken sind abgedeckt

Eine Unfall­ver­sicherung zahlt ausschließlich nach einem Unfall. Krankheiten sind hingegen nicht versichert. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, sind nur 1 Prozent aller Schwerbehinderungen Folge eines Unfalls, in 90 Prozent der Fälle sind Krankheiten verantwortlich für eine Schwerbehinderung.

Außerdem zahlt die Unfall­ver­sicherung nur dann, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Das bedeutet: Selbst wenn Du nach einem Motorradunfall wochenlang im Krankenhaus liegst, kann es sein, dass die Unfall­ver­sicherung nicht zahlt – weil Du wieder vollständig gesund wirst. 

Fazit: Jedes Jahr passieren sehr viele Unfälle, gerade im privaten Bereich. Aber nur die wenigsten Unfälle sind so schwerwiegend, dass die Gesundheitsschäden langwierig sind. Nur in diesen Fällen zahlt aber die private Unfall­ver­sicherung. Sinnvoll ist diese Ver­si­che­rung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung bekommst. 

Es gibt gesetzliche Absicherungen 

Für gesetzlich Versicherte gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfen. Längere Krankheitsphasen kannst Du zuerst mit der Lohnfortzahlung Deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers und danach mithilfe von Krankengeld überbrücken. Wer kein Mitglied der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung ist, sollte eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung abschließen.

Arztkosten werden von Deiner Kran­ken­kas­se getragen. Notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Stützgriffe fürs Bad zahlt sie in einer Grundausstattung ebenfalls.

Passiert der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, dann kommt die gesetzliche Unfall­ver­sicherung für die Krankheitskosten auf. Bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden nach einem Arbeitsunfall, leistet die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zudem eine Unfallrente.

Auch Selbstständige können freiwillig der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beitreten. Dann erhalten sie die gleichen Leistungen wie Angestellte, wenn ihnen ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert. Einige wenige Gruppen von Selbstständigen sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Physiotherapeutinnen, Hebammen und Logopäden.

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt Versicherten außerdem eine Reha, um sie nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig zu machen. Außerdem leistet sie ein Übergangsgeld, wenn Du während der Reha weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld bekommst. Bist Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten, kannst Du möglicherweise eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beantragen. Bei einer Schwerbehinderung gibt es zudem Zuschüsse von sogenannten Integrationsämtern.

Bei einigen Gewerkschaften wie Verdi und dem DGB ist im Mitgliedsbeitrag auch eine Freizeit-Unfallversicherung enthalten. Auch Mitglieder in einem Sportverein sind bei Vereinsaktivitäten in geringem Umfang abgesichert, über die Sportversicherung des jeweiligen Landessportbundes.

Schutz durch Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Umfassenden Schutz bei schweren Unfallfolgen und Krankheiten bekommst Du mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU). Diese Ver­si­che­rung zahlt Dir monatlich Geld, wenn Du Deinen letzten Job für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Die Ursache dafür ist nicht entscheidend: Sie zahlt sowohl nach Unfällen als auch bei körperlichen und psychischen Krankheiten. Dafür ist die BU aber auch deutlich teurer. 

Wer keine bezahlbare BU bekommt, beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder körperlicher Arbeit, kann über eine Unfall­ver­sicherung als Alternative nachdenken. Weitere Ver­si­che­rungsarten, die Du Dir in diesem Fall ansehen solltest, sind eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, eine Multi-Risk-Versicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung. Ein gleichwertiger Ersatz sind solche Produkte nicht. Wie die Unfall­ver­sicherung bieten sie nur einen – in unterschiedlichem Maße – abgespeckten Schutz.

Der Vorteil einer Unfall­ver­sicherung: Sie ist für Menschen mit einem Risikoberuf in aller Regel wesentlich günstiger als eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Eine gute Unfall­ver­sicherung bekommst Du nach unserer Recherche schon für 100 bis 250 Euro im Jahr. Und viele Anbieter stellen nicht sonderlich umfangreiche Gesundheitsfragen. Je nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand kann Dich eine BU dagegen 60 bis 280 Euro im Monat kosten, wie eine Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen zeigt.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wer braucht eine Unfall­ver­sicherung?

Wer keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, sollte über eine alternative Absicherung wie eine Unfall­ver­sicherung nachdenken. Besonders für ältere Menschen, Hausfrauen, Hausmänner und Sportler und Sportlerinnen kann eine Unfall­ver­sicherung durchaus sinnvoll sein.

Rentner und Rentnerinnen

Ältere Menschen haben im Ruhestand weder eine Absicherung über die gesetzliche Unfall­ver­sicherung noch über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Gleichzeitig sind die Folgen eines Unfalls bei Senioren und Seniorinnen oftmals schwerwiegender. Eine Unfall­ver­sicherung kann helfen, die Einschränkungen Deines Lebens so gering wie möglich zu halten. Denn viele Versicherer zahlen nicht nur Geld, sondern bieten auch sogenannte Assistance-Leistungen für die notwendige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören unter anderem eine Haushaltshilfe, ein Fahrdienst, oder Unterstützung bei Besorgungen. Besonders sinnvoll kann das sein, wenn es niemanden gibt, der sich nach einem Unfall um Dich kümmern könnte.

Eine Unfall­ver­sicherung abzuschließen, ist allerdings für ältere Menschen nicht gerade einfach. Die Beiträge sind im hohen Alter teuer. Zudem haben einige Anbieter eine Altersobergrenze. Eine Alternative können daher reine Assistance-Tarife sein. Diese sind preiswerter und beinhalten nur die Hilfsleistungen nach einem Unfall.

Hausfrauen und Hausmänner

Wer sich zuhause um den Haushalt und/oder die Kinder kümmert, ist bei Unfällen nicht abgesichert. Im Gegensatz zu Angestellten, die einen Großteil des Tages über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch die gesetzliche Unfall­ver­sicherung abgesichert sind, fehlt Hausmännern und Hausfrauen dieser Schutz.

Für sie ist es zudem schwer, eine BU zu bekommen. Eine private Unfall­ver­sicherung kann daher in diesem Fall sinnvoll sein.

Kinder

Kinder und Schüler können bei vielen Ver­si­che­rungen erst ab einem Alter von zehn oder 15 Jahren gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit versichert werden. In der Zeit davor können zwei Alternativen sinnvoll sein: eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung oder eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Diese zahlt auch bei krankheitsbedingter Invalidität und ist daher umfassender als ein reiner Unfallschutz. Sie ist allerdings auch teurer.

In der Regel erholen sich Kinder schneller von Unfällen und tragen nur selten bleibende Schäden davon. Unfälle verursachen bei Kindern laut Statistischem Bundesamt noch seltener eine schwere Behinderung als bei Erwachsenen.

Eltern haben bei einer Behinderung ihres Kindes in den meisten Fällen Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Allerdings ist eine Unfall­ver­sicherung für Kinder auch relativ günstig. Gute Tarife gibt es nach unserer Recherche für 50 bis 100 Euro im Jahr. In­va­li­di­täts­ver­si­che­rungen kosten etwa 100 bis 400 Euro pro Jahr.

Sportler und Sportlerinnen

Machst Du in Deiner Freizeit Sport, kann die Unfall­ver­sicherung in einigen Fällen ebenfalls eine kluge Wahl sein. Allerdings werden Unfälle bei Sportarten, die Du bereits ausübst, manchmal vom Schutz ausgeschlossen. Vergleiche daher, in welchem Tarif Deine Sportart abgesichert ist.

Wenn Du planst, in der nächsten Zeit mit einem potenziell gefährlichen Hobby zu starten, schließe die Unfall­ver­sicherung am besten vorher ab. Gefährliche Hobbys sind etwa Skifahren, Reiten, Klettern, Mountainbiking, Tauchen. Achte darauf, dass Deine Sportart aber nicht grundsätzlich von der Leistung ausgeschlossen ist. Das ist oft bei Luft- und Flugsport, zum Beispiel Segel- und Gleitschirmfliegen, und auch bei Motorsport, wie Auto- und Motorradrennen, der Fall.

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Worauf musst Du bei der Unfall­ver­sicherung achten?

Eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me ist bei der Unfall­ver­sicherung das A und O. Außerdem sollte die Ver­si­che­rung schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent zahlen.

Hohe Ver­si­che­rungs­sum­me 

Die wichtigste Leistung der Unfall­ver­sicherung ist die Invaliditätsleistung, also die einmalige Geldzahlung, wenn Du aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide bist. Damit die im Ernstfall ausreicht, ist es wichtig, eine angemessen hohe Ver­si­che­rungs­sum­me zu wählen. Sie gibt an, wie viel Geld Du bei einer Vollinvalidität, also 100 Prozent Invalidität, bekommen würdest.

Nach einem Unfall wird je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ein Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt. Bei 20 Prozent Invalidität bekommst Du dementsprechend 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Geringe Beeinträchtigungen kommen häufiger vor als schwere. Deshalb sollte die Ver­si­che­rung schon ab 1 Prozent Invalidität zahlen.

Hohe Progression

Wir empfehlen außerdem, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Sie sorgt dafür, dass Du bei schweren Beeinträchtigungen ein Vielfaches der Ver­si­che­rungs­sum­me bekommst. Das ist sinnvoll, da in solchen Fällen der Kapitalbedarf oft immens ansteigt. Wir empfehlen eine Progression von 225 oder 350 Prozent.

Im Fall einer Vollinvalidität würdest Du in einem Tarif mit 350 Prozent Progression das 3,5-fache der versicherten Grundsumme bekommen: Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro wären das also 350.000 Euro. Bist du nicht 100 Prozent invalide, ist der Faktor allerdings geringer als 3,5. Bei vielen Tarifen beginnt der überproportionale Anstieg der Auszahlung ab 25 Prozent Invaliditätsgrad.

Welche Ver­si­che­rungs­sum­me und Progression für Deine persönliche Situation angemessen ist, klärst Du am besten im Rahmen der Beratung bei einem Honorarberater oder einer Ver­si­che­rungsmaklerin. Dabei gilt es drei Fragen zu beantworten:

  1. Welche laufenden Kosten kämen auf Dich zu, zum Beispiel durch unfallbedingten Lohnausfall oder eine Haushaltshilfe?
  2. Welche einmaligen Kosten könnten entstehen, beispielsweise durch Umbauten am Haus oder am Auto, Anschaffung eines Treppenlifts oder eines elektrischen Rollstuhls?
  3. Welche Rücklagen und zusätzliche Absicherungen hast Du?

Wenn Du keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hast, solltest Du außerdem bedenken, dass das ausgezahlte Geld schlimmstenfalls bis an Dein Lebensende reichen muss. Eine Ver­si­che­rungs­sum­me von mehreren Hunderttausend Euro ist dann durchaus sinnvoll.

Todesfallsumme vereinbaren 

Für Menschen, die ihre Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes absichern wollen, ist eine separate Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die beste Wahl. Die Hinterbliebenenabsicherung kann dennoch sinnvoll sein, wenn Du einen Vorschuss von der Unfall­ver­sicherung benötigst. 

Bis zur endgültigen Leistung der Ver­si­che­rungs­sum­me können Monate vergehen. Die Versicherer zahlen erst, wenn Deine Heilbehandlung abgeschlossen ist und der Grad der Beeinträchtigung feststeht. Bis dahin kannst Du einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme beantragen. Ist keine Leistung für den Todesfall vereinbart, gibt es in der Regel auch keinen Vorschuss.

Eine Todesfallsumme von 10.000 bis 20.000 Euro kann helfen, die Zeit bis zur Zahlung der Ver­si­che­rungs­sum­me zu überbrücken.

Allianz-Tarife im Vergleich 

Wie die unterschiedlichen Tarife einer Ver­si­che­rung ausgestaltet sein können, zeigen wir Dir am Beispiel der Unfall­ver­sicherung der Allianz. Die Allianz Ver­si­che­rung bietet nach unseren Recherchen im September 2023 insgesamt vier Tarife - von Basis bis Premium - in der Unfall­ver­sicherung an. An den Tarifen lässt sich einfach verdeutlichen, wie die Kosten für den Vertrag steigen, je höher die Invaliditätsleistung ist.

Vergleich der Allianz Unfall­ver­sicherung

Tarife

Basis1

Smart1

Komfort1

Premium1

monatlicher Beitrag4 €210 €229 €266 €2
Mindestinvalidität50 % Invalidität20 % Invalidität

1 %

Invalidität

1 %

Invalidität

Ver­si­che­rungs­sum­me 

60.000 €3

60.000 €3

60.000 €3

100.000 €3

max. Invaliditätsleistung300.000 € 300.000 € 300.000 € max. 500.000 €

Todesfallleistung 

--10.000 €40.000 €
Unfallrente --250 €4750 €4

1 Die aufgezählten Leistungen sind nicht abschließend. Je nach Tarif sind weitere Leistungen wie Akutleistung oder Krankenhaustagegeld möglich.
2 Preise gerundet; je nach Leistungen können die Preise abweichen.
3 Beispielhafte Darstellung; Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann individuell angepasst werden.
4 ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 %; Verdopplung bei Unfällen, die vor dem 27. Geburtstag passieren
Quelle: Allianz Ver­si­che­rung, Stand: 6. September 2023

Welche Leistungen machen einen guten Tarif aus?

Bei der Wahl eines Versicherers solltest Du vor allem auf eine gute Gliedertaxe achten und genau prüfen, in welchen Fällen die Ver­si­che­rung leistet.

Gute Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist bei der Wahl eines Tarifs so wichtig, weil sie festlegt, wie viel Geld Du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst. Das funktioniert so: Für jeden Körperteil definiert die Ver­si­che­rung einen Grad an Beeinträchtigung, falls Du den entsprechenden Körperteil verlierst oder nicht mehr benutzen kannst. Wenn die Ver­si­che­rung feststellt, dass Du die volle Funktion eines Körperteils verloren hast, gesteht sie Dir den Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe zu.

Ein Beispiel: Elke hat in ihrem Vertrag eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro vereinbart. Die Gliedertaxe ihres Tarifs legt für den Verlust eines Auges einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent fest. Erblindet sie bei einem Unfall auf einem Auge, bekommt sie die gesamte Ver­si­che­rungs­sum­me, also 100.000 Euro von der Ver­si­che­rung.

Die Werte gelten allerdings immer nur bei vollständiger Funktionsunfähigkeit. Ist die Funktion des Körperteils also nur eingeschränkt, dann kürzt die Ver­si­che­rung die Leistung. Erkennt die Ver­si­che­rung im obigen Beispiel eine Invalidität von 50 Prozent an, dann kann sie die Ver­si­che­rungs­sum­me um die Hälfte, also auf 50.000 Euro kürzen.

Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Das erklären wir Dir an einem weiteren Beispiel: Bei einem Unfall hat Patrick nicht nur das Augenlicht auf einem Auge verloren. Auch seine rechte Hand wurde in Mitleidenschaft gezogen. Die Ver­si­che­rung stellt daraufhin einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent für die rechte Hand fest. Die Ver­si­che­rung addiert die beiden Invaliditätsgrade, in Summe erhält Patrick so die gesamte Ver­si­che­rungsleistung in Höhe von 100.000 Euro.

Die Gliedertaxe kann sich je nach Tarif erheblich unterscheiden. Zwar gibt es Richtwerte des Ver­si­che­rungsverbands GDV für die Gliedertaxe, gute Tarife leisten aber deutlich mehr. Auch Schäden an inneren Organen sollten unbedingt mitversichert sein. Achte darauf bei einem Vergleich der Ver­si­che­rungen.

Eine gute Orientierung bietet eine Übersicht des Analysehauses Morgen & Morgen aus dem Jahre 2023. Das Unternehmen hat die Gliedertaxen von 288 Unfall-Tarifen untersucht und ausgewertet, welche Invaliditätsgrade die Ver­si­che­rungen im Durchschnitt festschreiben. Eine leistungsstarke Gliedertaxe sollte idealerweise die genannten Durchschnittswerte erfüllen oder sogar übertreffen. Denn für fast jedes Körperteil gibt es Tarife, die eine Invalidität von 100 Prozent vorsehen, wenn die Funktion des Körperteils dauerhaft verloren gegangen ist.

Vergleich der Gliedertaxe verschiedener Tarife in Prozent

KörperteilEmp­feh­lung
des GDV
Durchschnittswerte
Stimme0 %85 %
ein Auge50 %60 %
Gehör auf einem Ohr30 %40 %
Geruchssinn10 %15 %
Geschmackssinn5 %12 %
kompletter Arm70 %79 %
Arm oberhalb Ellenbogen65 %75 %
Arm unterhalb Ellenbogen60 %72 %
komplette Hand55 %71 %
Daumen20 %31 %
Zeigefinger10 %22 %
anderer Finger5 %11 %
Bein über Mitte Oberschenkel70 %75 %
Bein bis Mitte Oberschenkel60 %69 %
Bein bis unterhalb Knie50 %65 %
Bein bis Mitte Unterschenkel45 %61 %
kompletter Fuß40 %54 %
großer Zeh5 %10 %
anderer Zeh2 %4 %

Quelle: Morgen & Morgen Analyse, GDV-Musterbedingungen (Finanztip-Recherche vom 11. September 2023)

Mitwirkungsanteil von Erkrankungen

Die Ver­si­che­rung kann die Leistung kürzen, wenn Du eine Krankheit hast, die für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich ist. Das wäre etwa der Fall, wenn Dir eine Sehne reißt, die bereits vorgeschädigt war oder eine Diabetes-Erkrankung den Heilungsprozess verschlechtert.

Ein guter Tarif mindert die Leistung erst, wenn eine Erkrankung die Beeinträchtigung zu mindestens 50 Prozent mitverursacht hat. Einige Tarife verzichten auch ganz auf den Mitwirkungsanteil. Das kann insbesondere für Menschen mit vielen Vorerkrankungen hilfreich sein.

Darüber, ob und wie stark bestehende Krankheiten oder Vorschäden am Unfallausgang mitgewirkt haben, gibt es oft Streit. Altersbedingte Einschränkungen darf die Ver­si­che­rung übrigens nicht als Argument nutzen, um weniger Geld zu zahlen. Das haben mehrere Gerichte entschieden, unter anderem der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 19. Oktober 2016 (Az. IV ZR 521/14).

Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung

Die Unfall­ver­sicherung sollte Verletzungen durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung versichern. Dann sind auch Verletzungen, die zum Beispiel beim Heben eines schweren Möbelstücks oder beim Sport passieren, versichert. Reißt Dir beim Fußballspielen ohne Fremdeinwirkung die Achillessehne und kannst Du das Bein anschließend nur noch eingeschränkt bewegen, bekommst Du ohne Eigenbewegungsklausel kein Geld von der Ver­si­che­rung.

Abdeckung von Herzinfarkt, Schlaganfall und Alkohol

Gute Tarife zahlen auch, wenn ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wird. Dazu zählen neben Ohnmacht, Sekundenschlaf und epileptischen Anfällen auch Herzinfarkt und Schlaganfall. Die Ver­si­che­rung sollte möglichst viele dieser Ursachen abdecken. Das heißt: Eine Krankheit ist an sich noch kein Unfall. Wenn Du aber beispielsweise am Steuer einen Herzinfarkt bekommst und dadurch mit einem anderen Auto kollidierst, dann werten das die Versicherer als Unfall. Ebenfalls wichtig ist die Leistung bei Unfällen unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten. Allerdings gelten in der Regel gewisse Promillegrenzen, ab denen es keinen Ver­si­che­rungs­schutz mehr gibt.

Infektionen und Zeckenbiss gelten als Unfall

Achte darauf, dass auch Beeinträchtigungen nach Infektionen sowie nach Krankheiten durch einen Insektenstich als Unfall gelten. Dann ist auch eine durch Zeckenbiss übertragene Borreliose versichert.

Bergungskosten und kosmetische Operationen

Achte darauf, dass der Versicherer ebenfalls Bergungskosten und kosmetische Operationen zahlt. Beide Optionen sollten jeweils mit mindestens 10.000 Euro abgesichert sein. Bei guten Tarifen ist beides automatisch eingeschlossen.

Welche Zusatzleistungen sind überflüssig?

Im Wettbewerb um Kunden und Kundinnen locken die Anbieter mit zahlreichen Extras, die in den Vertrag eingeschlossen werden können. Viele dieser Zusatzleistungen sind nicht sinnvoll und machen die Ver­si­che­rung nur unnötig teuer.

Finger weg von Tarifen mit Beitragsrückgewähr

Tarife, bei denen Du am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückbekommst, falls Du keinen Unfall hast, lohnen sich vor allem für die Ver­si­che­rung. Was gut klingt, ist eine Mogelpackung: Die Beiträge sind um ein Vielfaches höher als bei Unfall­ver­sicherungen ohne Beitragsrückgewähr.

Auf Krankenhaustagegeld verzichten

Auf ein Krankengeld oder Krankenhaustagegeld kannst Du bei der Unfall­ver­sicherung verzichten. Befürchtest Du bei längerer Krankheit eine Versorgungslücke durch den Gehaltsausfall, solltest Du das lieber separat durch eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absichern.

Unfallrente lieber selbst finanzieren

Die Zusatzoption der Unfallrente ist meist sehr teuer und lohnt sich nicht. Besser fährst Du, indem Du einen Teil der Kapitalauszahlung der Ver­si­che­rung anlegst und Dir daraus regelmäßig selbst etwas auszahlst. In unserem Ratgeber zur sicheren Geldanlage kannst Du schnell und einfach nachlesen, wie Du das am besten machst.

Generell solltest Du eine monatliche Rente lieber im Wege einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung vereinbaren. Die Rente solltest Du so hoch ansetzen, dass Du mit dem Geld im Falle einer Be­rufs­un­fä­hig­keit Deinen gewohnten Lebensstandard größtenteils finanzieren kannst. Die Rente der Unfall­ver­sicherung ist dagegen meist so niedrig, dass Du damit allein nur schwer über die Runden kommst.

Besser keine Dynamik

Auf die Vereinbarung einer sogenannten Dynamik kannst Du verzichten. Mit einer Dynamik erhöht sich die Ver­si­che­rungs­sum­me jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz – und damit auch Dein Beitrag. Doch sinnvoller ist es, im Vorhinein eine höhere Ver­si­che­rungs­sum­me zu wählen. Denn gerade in der Zeit nach dem Unfall benötigst Du eine möglichst hohe Kapitalleistung. 

Je älter Du bist, desto weniger Geld brauchst Du tendenziell nach einem Unfall. Denn mit zunehmendem Alter steigen auch Deine Renten- und Versorgungsleistungen und möglicherweise hast Du schon ein finanzielles Polster angelegt, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Außerdem sinkt Dein finanzieller Bedarf mit den Jahren wieder, etwa wenn der Hauskredit abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus sind.  

Fällt Dein Bedarf mit der Zeit tatsächlich geringer aus, etwa weil Dein Vermögen gewachsen ist, kannst Du die Ver­si­che­rungs­sum­me und damit den Beitrag reduzieren.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer braucht eine private Unfall­ver­sicherung?

Was zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Wann zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Was ist die Gliedertaxe?

Worauf musst Du bei der Unfall­ver­sicherung achten?

Auf welche Leistungen kannst Du verzichten?

Wie kündigst Du eine Unfall­ver­sicherung?

Wie kündigst Du eine Unfall­ver­sicherung mit Beitragsrückgewähr?

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

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