Unfallversicherung Für wen sie wichtig ist und was sie absichert
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Die private Unfallversicherung zahlt einen vereinbarten Geldbetrag oder eine Rente nach Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit – egal wo und und zu welcher Tageszeit sie passieren.
Allerdings zahlt die Versicherung nur dann Geld, wenn Du dauerhaft Schäden aus dem Unfall davonträgst.
Sinnvoll ist diese Versicherung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommst.
So gehst Du vor
Inhalt
Unfälle können überall passieren, ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, beim Sport oder in den eigenen vier Wänden. Rund neun Millionen Unfälle ereignen sich einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zufolge jährlich in Deutschland. Doch nicht alle sind ein Fall für die Versicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit passieren. Die private Unfallversicherung sichert dagegen auch bei Unfällen ab, die in der Freizeit passieren. Aber: Auch die viel wichtigere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kann die Risiken im Zusammenhang mit Unfällen abdecken.
Eine Unfallversicherung ist daher nicht immer notwendig. Für wen sie dennoch infrage kommt, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Eine private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie zahlt einmalig einen festen Geldbetrag (Einmalleistung) oder eine Unfallrente, wenn Du wegen eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt bist.
Egal ob Du Dich beim Sport verletzt oder bei der Arbeit von der Leiter fällst: Die private Unfallversicherung greift bei allen denkbaren Unfällen. Du bist damit zu jeder Tages- und Nachtzeit und auf der ganzen Welt abgesichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn Du bei der Arbeit, in der Universität, beim Ehrenamt oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidest.
Auch Schul- und Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, denn der Versicherungsschutz umfasst auch allgemein- und berufsbildende Schulen. Dazu zählen dem Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge übrigens auch von der Schule organisierte Veranstaltungen – selbst wenn es sich dabei um eine mehrtägige Klassenreise, Pflichtpraktika oder Projektarbeiten nach dem Unterricht handelt.
Allerdings kommt es immer wieder zu Streitigkeiten vor Gericht, weil der Absicherungsumfang in spezifischen Situationen unklar ist: 2019 entschied das Bundessozialgericht (Urteil vom 20. August 2019, Az. B 2 U 1/18 R) beispielsweise, dass die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn ein möglicher Mitarbeiter beim Probearbeiten einen Unfall erleidet.
Anders entschieden die Gerichte im Falle eines Jägers, der 2021 einen Unfall beim Zerlegen eines Hirsches erlitt: Weil der Mann nur Gast und nicht Pächter des Jagdreviers war, wertete das Landessozialgericht den Unfall als Teil der Freizeitaktivität (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2024, Az. L 3 U 62/23). Du siehst also, dass Du nicht bei allen Unfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert bist.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift die private auch bei Aktivitäten, die in der Freizeit stattfinden und nichts mit Schule oder Beruf zu tun haben. Aber Achtung: Leistungen von der privaten Unfallversicherung gibt es nur, wenn Du durch einen Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden davonträgst oder stirbst. Auch wenn Du vom Unfall eine geistige oder körperliche Behinderung erleidest oder zum Pflegefall wirst, zahlt die private Unfallversicherung.
Genau wie alle anderen Versicherungen prüft aber auch die private Unfallversicherung die genauen Umstände eines Unfalls und seiner Folgen. Die Basis für diese Kriterien bildet die Begriffsdefinition. So heißt es im Versicherungsvertragsgesetz: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“ (§ 178 Abs. 2 S.1 VVG).
Daraus leiten sich folgende Kriterien ab:
Plötzliches Ereignis - Das unfallverursachende Ereignis – also der Unfall – muss plötzlich und innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sein. Das trifft beispielsweise auf Verkehrsunfälle, Stromschläge oder Stürze zu. Dauerbelastungen, die zu einer Verletzung führen, sind nicht abgedeckt. Dazu gehört zum Beispiel Sport: Wenn Du also bereits seit Monaten mit einer Bänderzerrung Sport treibst, bis eines der Bänder reißt, zählt das für die private Unfallversicherung nicht als plötzliches Ereignis.
Krafteinwirkung von außen - Die Schädigung muss durch eine Kraft von außen auf Dich eingewirkt haben. Bei einem Autounfall ist die Sache klar: Bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto kommt die Krafteinwirkung von außen. Krankheiten wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt zählen hingegen nicht zu einem Unfall. Denn hier haben keine Kräfte von außen gewirkt. Das Gleiche gilt, wenn Du beim Sport ohne äußerlich erkennbaren Grund umknickst. Gute Unfallversicherungen versichern allerdings auch Unfälle, die durch bestimmte Krankheiten ausgelöst werden und Unfälle durch Kraftanstrengung. In dem Fall spricht man vom sogenannten erweiterten Unfallbegriff.
Unfreiwillig - Den Unfall darfst Du nicht vorsätzlich verursacht haben. Selbstverletzungen im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder gar eine Selbsttötung fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz. Dem Gesetz nach muss die Versicherung von der Unfreiwilligkeit ausgehen, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist (§ 178 Abs.2 S.2 VVG). Bei durch grobe Fahrlässigkeit eigens verursachten Unfällen greift die private Versicherung aber in der Regel.
Gesundheitsschädigung - Die Unfallversicherung zahlt nur dann die Versicherungssumme, wenn Du eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davonträgst, das nennt sich Invalidität. Dauerhaft ist eine Gesundheitsschädigung dann, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist (§ 180 VVG). Dein Arzt oder Deine Ärztin kann den Grad der körperlichen Beeinträchtigung feststellen und schriftlich festhalten. Das muss innerhalb von der vom Versicherer festgelegten Frist passieren. Die Versicherungsbedingungen legen auch fest, innerhalb welchen Zeitraums nach dem Unfall die Invalidität eingetreten sein muss. Die Versicherung darf aber einen unabhängigen Gutachter für eine Zweitmeinung einschalten.
Gut zu wissen: In erster Linie zahlt die Unfallversicherung nur bei körperlichen Schäden. Bei psychischen Erkrankungen stehen die Chancen auf eine Invaliditätsleistung eher schlecht. Viele Versicherer schränken den Versicherungsschutz für psychische Folgeschäden ein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 13. Juli 2022 (Az: 7 U 88/21), dass der Versicherer keine Leistung bei einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Unfall zahlen muss. Dabei bezog sich das OLG auf die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, nach denen „krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch den Unfall verursacht wurden“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrags, der sogenannten Invaliditätsleistung. Damit kannst Du zusätzliche Kosten nach einem Unfall abdecken, zum Beispiel wenn Du Dein Auto oder Haus behindertengerecht umbauen, einen Treppenlift einbauen oder zusätzliche Therapien finanzieren musst.
Wie viel Geld Du bekommst, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Ausmaß Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Diesen sogenannten Invaliditätsgrad bestimmt die Versicherung auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und einer Gliedertaxe. Das ist eine Tabelle, mit der die Versicherungen die Zahlbeträge bei Beeinträchtigungen verschiedener Gliedmaßen durch den Unfall bestimmen. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Je höher die Versicherung den Invaliditätsgrad eines Körperteils einstuft, desto mehr Geld bekommst Du.
Stellen die behandelnden Ärzte oder Ärztinnen und die Versicherung allerdings fest, dass Du keine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgst, dann liegt keine Invalidität vor und Du bekommst auch kein Geld von der Versicherung. Der Invaliditätsgrad ist daher häufiger Streitpunkt zwischen Versicherung und Versicherten. Wenn es zu keiner Einigung mit der Versicherung kommt, kannst Du vor einem Sozialgericht klagen. Das Gericht wird dann auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens entscheiden, ob Du Leistungen bekommst oder nicht.
Viele private Unfallversicherungen zahlen darüber hinaus aber auch andere Leistungen, etwa notwendige Bergungskosten oder unfallbedingte kosmetische Operationen. Daneben gibt es mehrere weitere auswählbare Zusatzleistungen, die Deine Versicherung aber jeweils teurer machen: Dazu gehören eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Deine Angehörigen, aber auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld.
Bei besonders schweren Gesundheitsschädigungen zahlen einige Versicherer eine lebenslange, monatliche Unfallrente. In der Regel zahlen die Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente.
Mit einer Unfallversicherung kannst Du auch Deine Hinterbliebenen absichern. Die Unfallversicherung zahlt die Versicherungssumme an Deine Angehörigen, wenn Du innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben solltest.
An den Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen beteiligen sich ebenfalls viele Versicherer. Wenn Du beispielsweise im Urlaub in den Bergen verunglückst, dann zahlt Dir die Versicherung den Transport mit einem Hubschrauber zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Hause. Gute Versicherungen zahlen für diese Rettungsaktionen mindestens 10.000 Euro.
Wenn ein Unfall Dein äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt hat, bezahlen viele Versicherer auch kosmetische Operationen. In guten Tarifen zahlen die Versicherungen mindestens 10.000 Euro für eine kosmetische Operation.
Bei vielen Tarifen kannst Du ein Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld vereinbaren. Das Krankentagegeld soll Deinen Lohn eine Zeit lang ersetzen, Du bekommst es bis zu einem Jahr nach dem Unfall. Das Krankenhaustagegeld bekommst Du höchstens für zwei Jahre für die Zeit, die Du im Krankenhaus verbringst.
Bis Du Deine Invaliditätsleistung von der Versicherung bekommst, können einige Monate vergehen. Die Versicherer dürfen sich in der Regel bis zu ein Jahr lang Zeit lassen, bis sie die Summe auszahlen. Für diese Übergangszeit bieten viele Versicherer an, eine bestimmte Summe im Voraus zu zahlen. Dafür musst Du aber seit sechs Monaten zu einem bestimmten Grad – meist 50 Prozent – ununterbrochen gesundheitlich beeinträchtigt sein. Die Übergangsleistung eignet sich also besonders bei Unfällen mit schweren Verletzungen.
Eine private Unfallversicherung kann für einige Menschen und Berufsgruppen sinnvoll sein. Wer keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bekommt, sollte eine Unfallversicherung in Betracht ziehen. Für viele ist eine private Unfallversicherung aber nicht notwendig.
Eine Unfallversicherung zahlt ausschließlich bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Beeinträchtigungen durch Krankheiten sind hingegen nicht versichert. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, sind allerdings nur 1 Prozent aller Schwerbehinderungen Folge eines Unfalls, in 90 Prozent der Fälle sind Krankheiten verantwortlich für eine Schwerbehinderung.
Außerdem zahlt die Unfallversicherung nur dann, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Das bedeutet: Selbst wenn Du nach einem Motorradunfall wochenlang im Krankenhaus liegst, kann es sein, dass die Unfallversicherung nicht zahlt – weil Du wieder vollständig gesund wirst.
Fazit: Jedes Jahr passieren sehr viele Unfälle, gerade im privaten Bereich. Aber nur die wenigsten Unfälle sind so schwerwiegend, dass die daraus resultierenden Gesundheitsschäden als dauerhaft gelten. Nur in diesen Fällen zahlt aber die private Unfallversicherung. Sinnvoll ist diese Versicherung also vor allem dann, wenn Du ein hohes Unfallrisiko hast oder keine andere Absicherung bekommst.
Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfen: Längere Krankheitsphasen kannst Du zuerst mit der Lohnfortzahlung Deiner Arbeitgeberin oder Deines Arbeitgebers und danach mithilfe des Krankengeldes überbrücken. Wer kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Arztkosten werden von Deiner Krankenkasse getragen. Notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Stützgriffe fürs Bad zahlt sie in einer Grundausstattung ebenfalls.
Passiert der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Krankheitskosten auf. Bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden nach einem Arbeitsunfall leistet die gesetzliche Unfallversicherung zudem eine Unfallrente. Die Erwerbsfähigkeit muss dabei um mindestens 20 Prozent gemindert sein, erst bei 100 Prozent gibt es die volle gesetzliche Unfallrente (§ 56 SGB VII).
Auch Selbstständige können freiwillig der gesetzlichen Unfallversicherung beitreten. Dann erhalten sie die gleichen Leistungen wie Angestellte, wenn ihnen ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert. Einige wenige Gruppen von Selbstständigen sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise selbstständige Physiotherapeutinnen, Hebammen und Logopäden (§ 2 SGB VII).
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Versicherten außerdem eine Reha, um sie nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig zu machen (§ 15 Abs. 1 SGB VI). Außerdem leistet sie ein Übergangsgeld, wenn Du während der Reha weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld bekommst. Bist Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten, kannst Du möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei einer Schwerbehinderung gibt es zudem Zuschüsse von sogenannten Integrationsämtern.
Bei einigen Gewerkschaften wie Verdi und dem DGB ist im Mitgliedsbeitrag auch eine Freizeit-Unfallversicherung enthalten. Auch Mitglieder in einem Sportverein sind bei Vereinsaktivitäten über die Sportversicherung des jeweiligen Landessportbundes in geringem Umfang abgesichert.
Umfassenden Schutz bei schweren Unfallfolgen und Krankheiten bekommst Du mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Diese Versicherung zahlt Dir monatlich Geld, wenn Du Deinen letzten Job für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Die Ursache dafür ist nicht entscheidend: Sie zahlt sowohl nach Unfällen als auch bei körperlichen und psychischen Krankheiten. Dafür ist die BU-Versicherung aber auch deutlich teurer.
Wer keine bezahlbare BU bekommt, beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder körperlicher Arbeit, kann über eine Unfallversicherung als Alternative nachdenken. Weitere Versicherungsarten, die Du Dir in diesem Fall ansehen solltest, sind eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Multi-Risk-Versicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung. Ein gleichwertiger Ersatz zur BU-Versicherung sind solche Produkte allerdings nicht. Wie die Unfallversicherung bieten sie nur einen – in unterschiedlichem Maße – abgespeckten Schutz.
Dennoch hat die private Unfallversicherung einen wichtigen Vorteil: Sie ist für Menschen mit einem Risikoberuf in aller Regel wesentlich günstiger als eine BU-Versicherung. Eine gute Unfallversicherung bekommst Du nach unserer Recherche schon für 100 bis 250 Euro im Jahr. Viele Anbieter stellen keine sonderlich umfangreichen Gesundheitsfragen, sodass der Eintritt leichter ist. Je nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand kann Dich eine BU-Versicherung dagegen 60 bis 280 Euro im Monat kosten, wie eine Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen zeigt.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
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Nur wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, sollte über eine alternative Absicherung wie eine private Unfallversicherung nachdenken. Besonders für ältere Menschen, Hausfrauen, Hausmänner und Sportler und Sportlerinnen kann eine Unfallversicherung durchaus sinnvoll sein. Aber auch für chronisch oder psychisch kranke Personen kann sie eine Alternative sein, wenn es mit der BU-Versicherung nicht geklappt hat.
Ältere Menschen haben im Ruhestand weder eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung noch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichzeitig sind die Folgen eines Unfalls bei Senioren und Seniorinnen oftmals schwerwiegender. Eine private Unfallversicherung kann helfen, die Einschränkungen Deines Lebens so gering wie möglich zu halten. Denn viele Versicherer zahlen nicht nur Geld, sondern bieten auch sogenannte Assistance-Leistungen für die notwendige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören unter anderem eine Haushaltshilfe, ein Fahrdienst, oder Unterstützung bei Besorgungen. Besonders sinnvoll kann das sein, wenn es niemanden gibt, der sich nach einem Unfall um Dich kümmern könnte.
Eine Unfallversicherung abzuschließen ist allerdings für ältere Menschen nicht gerade einfach. Die Beiträge werden mit höherem Alter der Versicherten teurer. Manche Anbieter haben sogar eine Altersobergrenze. Eine Alternative können daher reine Assistance-Tarife sein. Diese sind preiswerter und beinhalten nur die Hilfsleistungen nach einem Unfall.
Wer sich zuhause um den Haushalt und/oder die Kinder kümmert, ist bei Unfällen nicht abgesichert. Im Gegensatz zu Angestellten, die einen Großteil des Tages über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, fehlt Hausmännern und Hausfrauen dieser Schutz.
Für sie ist es zudem schwer, eine gute BU-Versicherung zu bekommen, da sie oft nur geringe Rentenhöhen absichern können. Eine private Unfallversicherung kann daher in diesem Fall sinnvoll sein.
Kinder und Schüler können bei vielen Versicherungen erst ab einem Alter von zehn oder 15 Jahren gegen Berufsunfähigkeit versichert werden. In der Zeit davor können zwei Alternativen sinnvoll sein: eine Kinderunfallversicherung oder eine Kinderinvaliditätsversicherung. Letztere zahlt auch bei krankheitsbedingter Invalidität und ist daher umfassender als ein reiner Unfallschutz. Sie ist allerdings auch teurer.
Ob sich eine Kinderunfallversicherung lohnt, lässt sich nur schwer sagen: In der Regel erholen sich Kinder schneller von Unfällen und tragen nur selten bleibende Schäden davon. Außerdem waren laut Statistischem Bundesamt nur 3 Prozent der Schwerbehinderten zum Jahresende 2021 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Eltern haben bei einer Behinderung ihres Kindes in den meisten Fällen Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Allerdings ist eine Unfallversicherung für Kinder auch relativ günstig. Gute Tarife gibt es nach unserer Recherche für 50 bis 100 Euro im Jahr. Invaliditätsversicherungen kosten etwa 100 bis 400 Euro pro Jahr.
Machst Du in Deiner Freizeit Sport, kann die Unfallversicherung in einigen Fällen ebenfalls eine kluge Wahl sein. Allerdings werden Unfälle bei Sportarten, die Du bereits ausübst, manchmal vom Schutz ausgeschlossen. Vergleiche daher, in welchem Tarif Deine Sportart abgesichert ist.
Wenn Du planst, in der nächsten Zeit mit einem potenziell gefährlichen Hobby zu starten, schließe die Unfallversicherung am besten vorher ab. Gefährliche Hobbys sind etwa Skifahren, Reiten, Klettern, Mountainbiking, Tauchen. Achte darauf, dass Deine Sportart aber nicht grundsätzlich von der Leistung ausgeschlossen ist. Das ist oft bei Luft- und Flugsport, zum Beispiel Segel- und Gleitschirmfliegen) und bei Motorsport, etwa Auto- und Motorradrennen der Fall.
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Bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung solltest Du einige Dinge beachten. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist bei der Unfallversicherung das A und O. Außerdem sollte die Versicherung schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent zahlen.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, also die einmalige Geldzahlung, wenn Du aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide bist. Damit die im Ernstfall ausreicht, ist es wichtig, eine angemessen hohe Versicherungssumme zu wählen. Sie gibt an, wie viel Geld Du bei einer Vollinvalidität – also einer hundertprozentigen Invalidität, bekommen würdest.
Nach einem Unfall zahlt Dir die Versicherung je nach Schwere Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Teil der Versicherungssumme aus. Bei 20 Prozent Invalidität bekommst Du demnach 20 Prozent der Versicherungssumme, bei 50 Prozent die Hälfte und so weiter.
Das Risiko für geringe Beeinträchtigungen dürfte dabei höher sein als das für schwere. Deshalb sollte die Versicherung schon ab 1 Prozent Invalidität zahlen.
Wir empfehlen außerdem, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Sie sorgt dafür, dass Du bei schweren Beeinträchtigungen ein Vielfaches der Versicherungssumme bekommst. Das ist sinnvoll, da in solchen Fällen der Kapitalbedarf oft immens ansteigt. Wir empfehlen eine Progression von 225 oder 350 Prozent.
Im Fall einer Vollinvalidität würdest Du in einem Tarif mit 350 Prozent Progression das 3,5-fache der versicherten Grundsumme bekommen: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro wären das also 350.000 Euro. Ist der Grad Deiner Beeinträchtigung unter 100 Prozent, ist der Faktor allerdings geringer als 3,5. Bei vielen Tarifen beginnt der überproportionale Anstieg der Auszahlung ab 25 Prozent Invaliditätsgrad.
Überleg am besten einmal genau, welche Versicherungssumme und Progression für Deine persönliche Situation angemessen ist. Dabei gilt es, drei Fragen zu beantworten:
Wenn Du keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, solltest Du außerdem bedenken, dass das ausgezahlte Geld schlimmstenfalls bis an Dein Lebensende reichen muss. Eine Versicherungssumme von mehreren Hunderttausend Euro ist dann durchaus sinnvoll.
Für Menschen, die ihre Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes absichern wollen, ist eine separate Risikolebensversicherung die beste Wahl. Die Hinterbliebenenabsicherung kann dennoch sinnvoll sein, wenn Du einen Vorschuss von der Unfallversicherung benötigst.
Bis zur endgültigen Leistung der Versicherungssumme können Monate vergehen. Die Versicherer zahlen erst, wenn Deine Heilbehandlung abgeschlossen ist und der Grad der Beeinträchtigung feststeht. Bis dahin kannst Du einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme beantragen. Ist keine Leistung für den Todesfall vereinbart, gibt es in der Regel auch keinen Vorschuss.
Eine Todesfallsumme von 10.000 bis 20.000 Euro kann helfen, die Zeit bis zur Zahlung der Versicherungssumme zu überbrücken.
Wie die unterschiedlichen Tarife einer Versicherung ausgestaltet sein können, zeigen wir Dir am Beispiel der Unfallversicherung der Allianz. Die Allianz Versicherung bietet nach unseren Recherchen im Mai 2024 insgesamt vier Tarife – von Basis bis Premium – in der Unfallversicherung an. An den Tarifen lässt sich einfach verdeutlichen, wie die Kosten für den Vertrag steigen, je höher die Invaliditätsleistung ist.
Tarife | Basis1 | Smart1 | Komfort1 | Premium1 |
---|---|---|---|---|
monatlicher Beitrag | Ab 4 €2 | Ab 10 €2 | Ab 27 €2 | Ab 62 €2 |
Mindestinvalidität | 50 % Invalidität | 20 % Invalidität | 1 % Invalidität | 1 % Invalidität |
Versicherungssumme | 60.000 €3 | 60.000 €3 | 60.000 €3 | 100.000 €3 |
max. Invaliditätsleistung | 300.000 € | 300.000 € | 300.000 € | 500.000 € |
Todesfallleistung | - | - | 10.000 € | 40.000 € |
Unfallrente | - | - | 250 €4 | 750 €4 |
Krankenhaustagegeld | 5 €/Tag | 5 €/Tag |
1 Die aufgezählten Leistungen sind nicht abschließend. Je nach Tarif sind weitere Leistungen wie eine Akut- oder Sofortleistung möglich.
2 Preise gerundet; je nach Leistungen können die Preise abweichen.
3 Beispielhafte Darstellung; Die Versicherungssumme kann individuell angepasst werden.
4 ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 %; Verdopplung bei Unfällen, die vor dem 27. Geburtstag passieren.
Quelle: Allianz Versicherung, Stand: 7. Mai 2024
Bei der Wahl eines Versicherers solltest Du vor allem auf eine gute Gliedertaxe achten und genau prüfen, in welchen Fällen die Versicherung leistet.
Die Gliedertaxe ist bei der Wahl eines Tarifs extrem wichtig: Sie legt fest, wie viel Geld Du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst. Für jeden Körperteil definiert die Versicherung einen Grad an Beeinträchtigung, falls Du den entsprechenden Körperteil verlierst oder nicht mehr benutzen kannst. Wenn die Versicherung feststellt, dass Du die volle Funktion eines Körperteils verloren hast, gesteht sie Dir den Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe zu.
Ein Beispiel: Elke hat in ihrem Vertrag eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Die Gliedertaxe ihres Tarifs legt für den Verlust eines Auges einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent fest. Erblindet sie bei einem Unfall auf einem Auge, bekommt sie die gesamte Versicherungssumme, also 100.000 Euro von der Versicherung.
Die Werte gelten allerdings immer nur bei vollständiger Funktionsunfähigkeit. Ist die Funktion des Körperteils nur eingeschränkt, dann kürzt die Versicherung die Leistung. Erkennt die Versicherung im obigen Beispiel einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent an, kann sie die Versicherungssumme um die Hälfte auf 50.000 Euro kürzen.
Sind mehrere Körperteile durch den Unfall beeinträchtigt, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Das erklären wir Dir an einem anderen Beispiel: Bei einem Unfall hat Patrick nicht nur das Augenlicht auf einem Auge verloren, was laut seinem Vertrag eine fünfzigprozentige Invalidität ausmacht. Auch seine rechte Hand wurde dauerhaft beeinträchtigt. Die Versicherung stellt daraufhin einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent für die rechte Hand fest. Sie addiert die beiden Invaliditätsgrade. Insgesamt erhält Patrick demnach die gesamte Versicherungsleistung in Höhe von 100.000 Euro.
Die Gliedertaxe kann sich je nach Tarif erheblich unterscheiden. Zwar gibt es Richtwerte des Versicherungsverbands GDV für die Gliedertaxe, gute Tarife leisten aber deutlich mehr. Auch Schäden an inneren Organen sollten unbedingt mitversichert sein. Achte darauf bei einem Vergleich der Versicherungen.
Wenn Du erfahren möchtest, woran Du eine leistungsstarke Gliedertaxe erkennst, solltest Du einen Blick in unseren Ratgeber zur Gliedertaxe werfen. Dort zeigen wir Dir, welche durchschnittlichen Invaliditätsgrade die Versicherer für bestimmte Beeinträchtigungen festlegen. Ein leistungsstarker Tarif sollte die genannten Durchschnittswerte erfüllen oder sogar übertreffen.
Die Versicherung kann Dir die Leistung kürzen, wenn Du eine Krankheit hast, die für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich ist. Das wäre etwa der Fall, wenn Dir eine Sehne reißt, die bereits vorgeschädigt war oder eine Diabetes-Erkrankung Deinen Heilungsprozess verschlechtert.
Ein guter Tarif mindert die Leistung allerdings erst, wenn eine Erkrankung die Beeinträchtigung zu mindestens 50 Prozent mitverursacht hat. Einige Tarife verzichten auch ganz auf den Mitwirkungsanteil. Das kann insbesondere für Menschen mit vielen Vorerkrankungen hilfreich sein.
Darüber, ob und wie stark bestehende Krankheiten oder Vorschäden am Unfallausgang mitgewirkt haben, gibt es oft Streit. Altersbedingte Einschränkungen darf die Versicherung übrigens nicht als Argument nutzen, um weniger Geld zu zahlen. Das haben mehrere Gerichte entschieden, unter anderem der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 19. Oktober 2016 (Az. IV ZR 521/14).
Die Unfallversicherung sollte Verletzungen durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung versichern. Dann sind auch Verletzungen versichert, die zum Beispiel beim Heben eines schweren Möbelstücks oder beim Sport passieren. Reißt Dir beim Fußballspielen ohne Fremdeinwirkung die Achillessehne und Du kannst das Bein anschließend nur noch eingeschränkt bewegen, bekommst Du ohne Eigenbewegungsklausel kein Geld von der Versicherung.
Gute Tarife zahlen auch dann, wenn ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wird. Dazu zählen neben Ohnmacht, Sekundenschlaf und epileptischen Anfällen auch Herzinfarkte und Schlaganfälle. Die Versicherung sollte möglichst viele dieser Ursachen abdecken. Aber: Eine Krankheit ist an sich noch kein Unfall. Wenn Du aber beispielsweise am Steuer einen Herzinfarkt erleidest und dadurch mit einem anderen Auto kollidierst, werten das die Versicherer als Unfall. Ebenfalls wichtig ist die Leistung bei Unfällen unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten. Allerdings gelten in der Regel gewisse Promillegrenzen, ab denen es keinen Versicherungsschutz mehr gibt. Diese sind vom Versicherer abhängig und unterscheiden sich oft für Autofahrende, Radfahrende oder Fußgänger und Fußgängerinnen.
Achte darauf, dass auch Beeinträchtigungen nach Infektionen sowie nach Krankheiten durch einen Insektenstich als Unfall gelten. Dann ist auch eine durch Zeckenbiss übertragene Borreliose versichert.
Im Wettbewerb um Kunden und Kundinnen locken die Anbieter mit zahlreichen Extras, die in den Vertrag eingeschlossen werden können. Viele dieser Zusatzleistungen sind nicht sinnvoll und machen die Versicherung nur unnötig teuer.
Tarife, bei denen Du am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückbekommst, falls Du keinen Unfall hast, lohnen sich vor allem für die Versicherung. Was gut klingt, ist eine Mogelpackung: Die Beiträge sind um ein Vielfaches höher als bei Unfallversicherungen ohne Beitragsrückgewähr.
Auf ein Krankengeld oder Krankenhaustagegeld kannst Du bei der Unfallversicherung verzichten. Befürchtest Du bei längerer Krankheit eine Versorgungslücke durch den Gehaltsausfall, solltest Du das lieber separat durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.
Die Zusatzoption der Unfallrente ist meist sehr teuer und lohnt sich nicht. Besser fährst Du, indem Du einen Teil der Kapitalauszahlung der Versicherung anlegst und Dir daraus regelmäßig selbst etwas auszahlst. In unserem Ratgeber zur sicheren Geldanlage kannst Du schnell und einfach nachlesen, wie Du das am besten machst.
Generell solltest Du eine monatliche Rente lieber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Die Rente solltest Du so hoch ansetzen, dass Du mit dem Geld im Falle einer Berufsunfähigkeit Deinen gewohnten Lebensstandard größtenteils finanzieren kannst. Die Rente der Unfallversicherung ist dagegen meist so niedrig, dass Du damit allein nur schwer über die Runden kommst.
Auf die Vereinbarung einer sogenannten Dynamik kannst Du bei der privaten Unfallversicherung verzichten. Mit einer Dynamik erhöht sich die Versicherungssumme jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz – und damit auch Dein Beitrag. Sinnvoller ist es, im Vorhinein eine höhere Versicherungssumme zu wählen. Denn gerade in der Zeit nach dem Unfall benötigst Du eine möglichst hohe Kapitalleistung.
Je älter Du bist, desto weniger Geld brauchst Du tendenziell nach einem Unfall. Denn mit zunehmendem Alter steigen auch Deine Renten- und Versorgungsleistungen. Möglicherweise hast Du schon ein finanzielles Polster für diese Zeit angelegt, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Außerdem sinkt Dein finanzieller Bedarf mit den Jahren wieder, etwa wenn der Hauskredit abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus sind.
Fällt Dein Bedarf mit der Zeit tatsächlich geringer aus, etwa weil Dein Vermögen gewachsen ist, kannst Du die Versicherungssumme reduzieren. Dann sinkt entsprechend auch Dein Beitrag für die Unfallversicherung.
Wer keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, sollte über eine Unfallversicherung nachdenken. Insbesondere für Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner, Kinder und Risikosportler kann sich eine private Unfallversicherung lohnen.
Eine private Unfallversicherung zahlt Dir einmalig eine Summe Geld, wenn Du nach einem Unfall körperlich beeinträchtigt bleibst. Das Kapital brauchst Du in der Regel dann, wenn Du Dich so schwer verletzt, dass Du Dein Haus oder Auto behindertengerecht umbauen musst, oder um zusätzliche Therapien zu finanzieren. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlt die Versicherung eine Unfallrente. Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen werden ebenfalls von vielen Versicherungen übernommen.
Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung, die sogenannte Invalidität, von Dauer ist. Als dauerhaft gilt ein Gesundheitsschaden, sofern er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist.
Mit der Gliedertaxe bestimmt die Versicherung Deinen Invaliditätsgrad. Sie ist eine Tabelle, in der verschiedenen Beeinträchtigungen unterschiedliche Invaliditätsgrade zugeordnet werden. Je höher die Versicherung den Invaliditätsgrad einstuft, desto mehr Geld bekommst Du. Du findest die Gliedertaxe in Deinem Versicherungsvertrag.
Bei der Unfallversicherung solltest Du nicht am falschen Ende sparen. Wähle eine hohe Versicherungssumme, damit Du für den Ernstfall abgesichert bist und achte auf eine gute Gliedertaxe. Denn diese bestimmt, wie viel Geld Du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst. Wähle eine hohe Progression von mindestens 225 Prozent. Dann steigt die Versicherungssumme, je höher der Invaliditätsgrad ist.
Tarife, bei denen Kunden am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückbekommen, falls sie keinen Unfall haben (Beitragsrückgewähr), lohnen sich vor allem für die Versicherung.
Die Unfallversicherung kannst Du jährlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrags kündigen. Kündige aber nur, wenn Du das Unfallrisiko anderweitig abgesichert hast, beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Kündigungstermin ist die sogenannte Hauptfälligkeit. Diese steht im Versicherungsschein und ist der Termin, an dem bei jährlicher Zahlweise der Beitrag abgebucht wird. Wird Dein Tarif außerplanmäßig teurer, hast Du zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Auch die Versicherung darf Dir kündigen. Und zwar ohne besonderen Grund zum Ende jedes Versicherungsjahres. Von diesem Recht machen Anbieter in der Regel nur dann Gebrauch, wenn sich der Vertrag für sie nicht lohnt. Nach einem Versicherungsfall darf der Anbieter genauso wie Du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Wenn Du eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kündigst, verlierst Du unter Umständen einen Teil des angesparten Kapitals. Frage Deinen Versicherer daher vorher nach möglichen Abzügen. Anstatt einen solchen Vertrag zu kündigen, kannst Du prüfen, ob Du ihn beitragsfrei stellen lassen kannst. Das bedeutet, Du zahlst nichts mehr ein und der Vertrag wird stillgelegt.
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