Hallo @mig1985,
willkommen im Forum.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass diese Bedingungen ggf. nicht rechtskonform sind. Aber das werden Sie ja mit dem Anwalt in Kenntnis des konkreten Vertragstextes verbindlich klären. Wobei die Klauseln sicherlich nicht offenkundig rechtswidrig sind, das würde ein Notar nicht beurkunden. Für Auslegungsfragen wissen Sie, vor Gericht und auf Hoher See…
Falls Sie heute fest planen, die Wohnung selbst zu nutzen und Ihre Fragen nur vorsorglich stellen, sehe ich die Lage entspannt. Für solche Situationen hat mir ein Anwalt einmal einen sehr guten Rat gegeben; Mund halten. Gesetz dem Fall, die Klauseln sind heute rechtswidrig, wissen Sie zum einen nicht, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt des ggf. erforderlichen Auszuges sein wird. Zum zweiten verärgern solche Diskussionen einen Bauträger, der garantiert noch weitere Interessenten hat. Und zum Dritten verschlechtert es Ihre Position im dann erforderlichen Prozess, wenn Sie erklären müssen, ja ich wusste, die heute von mir angegriffenen Klauseln waren rechtswidrig und ich habe sie trotzdem zähneknirschend akzeptiert. Gerichte sind meistens soweit verbraucherfreundlich, dass sie Klauseln im Graubereich zu Gunsten des juristischen Laien auslegen.
Falls Sie allerdings darauf abstellen, in 3 Jahren 50% Spekulationsgewinn durch Weiterverkauf einzufahren, sollten Sie sich sehr eng von einem absoluten Fachmann auf dem Gebiet begleiten lassen. Der arbeitet dann aber nicht nach BRAGO und Sie sollten die Gesamtkosten kalkulieren.
Gruß Pumphut