Beiträge von Pumphut

    Hallo @mig1985,

    willkommen im Forum.

    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass diese Bedingungen ggf. nicht rechtskonform sind. Aber das werden Sie ja mit dem Anwalt in Kenntnis des konkreten Vertragstextes verbindlich klären. Wobei die Klauseln sicherlich nicht offenkundig rechtswidrig sind, das würde ein Notar nicht beurkunden. Für Auslegungsfragen wissen Sie, vor Gericht und auf Hoher See…

    Falls Sie heute fest planen, die Wohnung selbst zu nutzen und Ihre Fragen nur vorsorglich stellen, sehe ich die Lage entspannt. Für solche Situationen hat mir ein Anwalt einmal einen sehr guten Rat gegeben; Mund halten. Gesetz dem Fall, die Klauseln sind heute rechtswidrig, wissen Sie zum einen nicht, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt des ggf. erforderlichen Auszuges sein wird. Zum zweiten verärgern solche Diskussionen einen Bauträger, der garantiert noch weitere Interessenten hat. Und zum Dritten verschlechtert es Ihre Position im dann erforderlichen Prozess, wenn Sie erklären müssen, ja ich wusste, die heute von mir angegriffenen Klauseln waren rechtswidrig und ich habe sie trotzdem zähneknirschend akzeptiert. Gerichte sind meistens soweit verbraucherfreundlich, dass sie Klauseln im Graubereich zu Gunsten des juristischen Laien auslegen.

    Falls Sie allerdings darauf abstellen, in 3 Jahren 50% Spekulationsgewinn durch Weiterverkauf einzufahren, sollten Sie sich sehr eng von einem absoluten Fachmann auf dem Gebiet begleiten lassen. Der arbeitet dann aber nicht nach BRAGO und Sie sollten die Gesamtkosten kalkulieren.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    die Aussage zu einer durchschnittlichen Bezugsdauer der BU von nur 2 Jahren verblüfft mich. Dies bedeutet ja, dass auf einen „echten“ Fall von 10 Jahren Bezugsdauer neun Fälle mit einer Bezugsdauer von nur reichlich einen Jahr entfallen (weitere Zahlenspiele dieser Art lassen sich problemlos konstruieren).

    Kennen Sie die Ursache dieser relativ kurzen durchschnittlichen Bezugsdauer, wundersame Gesundung oder sozialverträgliches Frühableben?

    Wenn ich davon ausgehe, dass ein Jahr ohne Einkommen sicherlich nicht schön ist, aber für die meisten irgendwie überlebbar, ist eine echte Bedürftigkeit für eine BU ja nur noch in der Größenordnung von 1/10 der sonst kolportierten Wahrscheinlichkeit. Habe ich da einen Denkfehler?

    Gruß Pumphut

    Hallo Herr Schreiber,

    vielen Dank für den eindrucksvollen Bericht zur Situation beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann es auch knapp zusammenfassen, einer im Dreiecksverhältnis Versicherer, Versicherungsmakler/-Berater und Versicherungsnehmer verliert. Meistens wird es der Versicherungsnehmer sein, wobei ich auch wirtschaftlich ungeschickte Makler erlebt habe.

    Hier liegt m.E. ein systematischer Fehler vor, der deutlich zeigt, dass das existenzielle Risiko Berufsunfähigkeit nicht privatwirtschaftlich gelöst werden kann. Diese Frage ist natürlich nur im politischen Raum zu lösen. Ich würde mir wünschen, dass die dargestellten Praxiserfahrungen in den politischen Entscheidungsprozess mit einfließen.

    Wie Sie schon schreiben, innerhalb des existierenden Systems lässt sich die Problematik ggf. durch Gruppenbildung etwas besser händeln. Auch die Versicherungsnehmer können davon profitieren. Beispiel: Mir wurden vor Jahren eine BU über meinen Berufsverband angeboten, die genau zwei Gesundheitsfragen hatte: Sind Sie aktuell krankgeschrieben? Waren Sie in den letzten x Jahren länger als 4 Wochen zusammenhängend krankgeschrieben? Fand ich damals sehr fair.

    Deshalb als Rat für Alle, die sich mit dem Gedanken Abschluss einer BU tragen: Fragen Sie als erstes bei Ihrem Arbeitgeber, Gewerkschaft, Berufsverband, Verein o.ä. nach. Wenn Sie in das Profil hineinpassen, sind die Angebote meistens nicht schlecht. Pech nur für diejenigen, die darüber nichts finden.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    vielen Dank für das update.

    Nun sagt ein Sachbearbeiter am Telefon viel, was die Geschäftsleitung nie bestätigen würde. Aber falls es wirklich Geschäftspolitik ist, wäre es eine ganz neue Farbe im deutschen Kfz- Versicherungsmarkt. Ca. 20 Mio. ADAC- Mitglieder per se als schlechtes Risiko einzustufen, ist schon mutig. Vielleicht sagt die britische Schadenstatistik wirklich, dass Besitzer von Wohneigentum in GB einen höheren Schadenbedarf haben als Mieter. Die Marktführer in Deutschland sehen es für Deutschland anders.

    Interessantes Detail: AdmiralDirekt wirbt auf der Homepage noch mit einer guten Bewertung durch Finanztest.

    Ich kann mich der Bitte von Refarat Janders nur anschließen und Sie bitten, hier über den weiteren Verlauf zu berichten.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    noch mal zum Sachverhalt nachgefragt. Hat die Versicherung wirklich den Besitz von Wohneigentum als Negativkriterium benannt? Falls ja hätte die AdmiralDirekt ein Alleinstellungsmerkmal. Bei den Kfz- Versicherern, die ich kenne, ist es ein positives Merkmal.

    Zur ADAC- Mitgliedschaft ist mir noch eingefallen, dass die Begründung höhere Mahnkosten ggf. nur vorgeschoben ist. ADAC- Mitglieder sind ja wohl Rechtsschutz versichert und klagen vermutlich öfter und erfolgreicher gegen die Regulierung der Versicherung als Nichtmitglieder.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    um mit der letzten Frage anzufangen: Die dürfen das.

    Jedes Versicherungsunternehmen ist frei, die Tarifierungsmerkmale selber festzulegen, solange sie dabei nicht diskriminieren. Hautfarbe oder Herkunft sind zweifelsfrei Diskriminierungsmerkmale, Alter zweifelsfrei nicht. Wo sich die Mitgliedschaft im ADAC einordnet, könnte eine spannende Rechtsfrage werden.

    Zur Datensparsamkeit: Hat man Sie im Antrag nach der ADAC- Mitgliedschaft gefragt oder haben Sie die Angabe freiwillig gemacht? Ihr Beitrag liest sich für mich wie letzteres.

    Bezüglich Ihres Sohnes dürften Sie wohl einem Irrtum aufsitzen. Der Beitrag erhöht sich grundsätzlich wohl wegen des anderen Postleitzahlbereiches? Allgemein ist Wohneigentum bei den Kfz- Versicherern ein positives Merkmal, dass das Risiko und den Beitrag senkt, hier nur nicht so stark wie auf der anderen Seite die Erhöhung durch eine risikobelastetere Gegend.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich könnte mit dieser Auffassung mitgehen, schon weil die Zahlungsabwicklung hier einfacher ist. Trotzdem nachgefragt, haben Sie eine Rechtsquelle dafür? Meine Internetrecherchen waren für diesen speziellen Fall nicht erfolgreich.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich lasse diesen Thread mal aufleben. Neue Entwicklungen führen zu neuen Problemen. Folgende Geschichte:

    Eine mir nahestehende Person (P) ist Jahrzehnte lang abhängige Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur KV aber in den letzten Jahren unterhalb von 6.300 EURO p.M. P ist immer freiwillig in einer GKV versichert. Da der Arbeitgeber so seine Vorstellungen hat, bei welcher GKV seine Mitarbeiter versichert sein sollten, P diesem Rat aber nicht folgt und eine andere KV auswählt, überweist der Arbeitgeber die KV- Beiträge nicht direkt, sondern zahlt P den Zuschuss aus. Gegenüber der KV ist P Selbstzahler.

    Nun beantragt P eine Vollrente für langjährig Versicherte bei der DRV und zwar einen Monat früher, als sein Arbeitsverhältnis endet. Diesen einen Monat erhält P also volles Arbeitseinkommen und ungekürzte Rente. DRV und Arbeitgeber sehen das unproblematisch; die Flexi- Rente macht es möglich.

    Im Rentenbescheid führt die DRV aus: Ihre KV hat uns mitgeteilt, Sie sind ab Rentenbeginn (d.h. auch in dem einen Monat) Pflichtmitglied in der KVdR, demzufolge überweisen wir die Beiträge direkt an Ihre KV.

    Kurze Zeit später meldet sich die Beitragsstelle der KV: Wir haben erfahren, Sie beziehen einen Monat Rente neben Erwerbseinkommen. Sie sind bei uns auch in diesem Monat freiwillig versichert. Neben dem Höchstbetrag aus Arbeitseinkommen resultierend aus der Beitragsbemessungsgrenze überweisen Sie uns bitte den Zuschuss der DRV zur KV, den Sie auf Antrag zusätzlich zur Bruttorente von der DRV bekommen können.

    Was meinen denn die Experten im Forum, welche Abteilung der KV hat für diesen einen Monat recht? Die Antwort dürfte am effektiven Zahlbetrag nichts ändern, beide können nun allerdings nicht richtig sein.

    In dem Zusammenhang: @Anika In der Tabelle: GKV- „Beiträge als Rentner“ https://www.finanztip.de/gkv/krankenver…ng-der-rentner/ ist zumindest für die aktuelle Rechtslage ein kleiner Fehler. Vollrentner bezahlen auf zusätzliches Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit nur den ermäßigten KV- Beitrag von 14,0%; es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld mehr.
    Gruß Pumphut

    Hallo,

    bitte einmal präzisieren. Soll nur die Antragsabwicklung und eine ggf. erforderliche Schadenbearbeitung in Englisch erfolgen? Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen in Deutsch wären in Ordnung? Für den Fall empfehle ich einen zweisprachigen Vermittler zu suchen.

    In Englisch abgefasste Versicherungsbedingungen nach deutschem materiellen Recht und den Empfehlungen des GDV dürften kaum zu finden sein. Die meisten Versicherer sind allerdings bereit, eine zweisprachige Versicherungsbestätigung auszustellen.

    Gruß Pumphut

    Hallo

    Die Finanzwelt hat sich doch längst von der Realwirtschaft abgekoppelt. Die Banken brauchen für die Kreditvergabe kein Spargeld mehr, das sog. Vollgeld ist längst abgeschafft.

    Eine der unumstößlichen Börsenweisheiten ist, die nächste Krise kommt bestimmt. Nur keiner weiß wann, ich auch nicht.

    Eine Politik, die einen kleineren Anleger (sagen wir mal 100TEuro) mangels anderer Alternativen in Aktien oder deren Derivate drängt und nach dem Crash hat er noch 20 TEuro, die nenne ich schon Enteignung. Optimismus für eine Börsenanlage kann man nur haben, wenn man eiserne Nerven hat und mindestens 10 Jahre Zeit. Vielleicht geht aber das Auto vorher kaputt oder man möchte seine Kinder im eigenen Haus aufwachsen sehen.

    In der Hoffnung, Sie behalten recht. Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich würde es nicht Verschwörung nennen wollen, es ist schlicht Politik, zuvorderst natürlich die Politik der EZB zur Staatsfinanzierung. Diese hat aber ein paar Nebeneffekte; u.a. die langsame (Negativzins) oder ggf. auch etwas schnellere(Börsencrash) Enteignung der Mittelschicht. Da wir hier in einem Forum für Anleger sind, ist es m.E. sinnvoll, sich ab und zu klarzumachen, in welchem politischen Umfeld man sich bewegt.

    Die ING- DiBa exerziert den seit 2-3 Jahren zu beobachtenden Umschwung vom langsamen zum potenziell schnellen Geldverlust – auch bei Finanztip mit empfohlen – geradezu mustergültig. Um es nochmals zu betonen, nicht als Teil einer Verschwörung, sondern weil ihr die politischen Rahmenbedingungen kaum eine andere Wahl lassen.

    Das eine Prozent der sehr Reichen wird so oder so nicht verlieren. Im Gegenteil, wenn der Kleinanleger billig verkauft, ist es Zeit zuzuschlagen.

    ”There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.” (Warren Buffett; New York Times, 26.11.2006)

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    um mit Ihrem letzten Satz anzufangen, wenn Sie Sparguthaben aller Art abziehen, tun Sie der ING- DiBa (und allen anderen ähnlich vorgehenden Banken) einen Gefallen. Geld wird mit Schuldzinsen und Gebühren verdient. Das ist keine böse Erfindung einer Bank sondern die Folge der Währungspolitik der EZB.

    Die Bevölkerung des 7. bis 10. Einkommensperzentils haben schlicht zu viel Geld, das weg muss (ohne das oberste eine %). Ich denke, viele Leser von Finanztip gehören dazu. Die Vernichtung dieses Geldes durch 1-2 % p.a. effektive Inflation auf Sparanlagen dauert zu lange. Neben den Klassikern verlorener Krieg, Hyperinflation und schlichter Enteignung, die ggf. auch das oberste Prozent betreffen, ist doch ein gepflegter Börsencrash eine relativ harmlose Methode. Wenn dann in der Baisse bei 20% des Kaufkurses die Kleinanleger von Aktien (und deren Derivate z.B. ETFs) nervös verkaufen, ist doch viel gewonnen. Die unteren 6 Perzentile werden kein Mitleid haben.

    Die Politik der EZB zwingt die Banken geradezu – sie betreiben keine Politik – ihre Kunden weg von Spareinlagen hin zur Börse zu drängen. Da ich selbst ein Konto bei der ING- DiBa habe, konnte ich gut verfolgen, wie die Bank geradezu mustergültig diese Strategie verfolgt. Die letzten einigermaßen Zinsen zahlenden Banken werden notgedrungen folgen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    eine selbst bewohnte Immobilie ist sicherlich ein wichtiger Baustein einer Altersversorgung, er sollte aber im optimalen Fall nicht der einzige sein. Auch eine Immobilie kann sehr schnell drastisch an Wert verlieren. Solange ich mich dort wohl fühle, ist das unwichtig. Wenn ich aber verkaufen muss, um z.B. den Platz in der Seniorenresidenz finanzieren zu können, ist es schon wichtig, ob z.B. eine Schnellstraße vor meinem Haus gebaut wurde und ich nur noch ein Viertel des Kaufpreises realisieren kann (über die politisch begründeten Szenarien des Totalverlustes nicht zu reden).

    Insofern ist auch der kürzlich erfolgte Kauf einer Immobilie kein Sonderfall und es gilt diversifizieren – wenn man es kann (anderes Thema).

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Sorry liebe Community, ich habe den Vorgang vergessen.

    Kurz, ich habe den Transport bei der Steuererklärung 2016 als Handwerkerleistung angegeben und es ist ohne Nachfrage akzeptiert worden. Ob der Posten übersehen oder es als steuerlich absetzbar eingeschätzt wurde, bleibt natürlich Spekulation.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    nach der aktuellen Periodensterbetafel haben 65-jährige Männer noch eine durchschnittliche Restlebenserwartung von fast 18, Frauen von etwas über 21 Jahren. Ist doch auch was?

    Eine Rentenversicherung, dass ist die Riester- Rente nicht nur dem Namen nach, muss auch das sog. Langlebigkeitsrisiko mit berücksichtigen. Immerhin werden heute 0,6% der Männer und 2% der Frauen 100 Jahre und älter.

    Mein Rat, nicht zu sehr über frühere Fehler ärgern, auch das senkt die Lebenserwartung.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich möchte Ihren letzten Rat noch etwas vertiefen. Ich denke, der Preis der Versicherung und damit die Frage brutto/netto ist erst die dritte Frage. Vorher sollte geklärt sein, welche konkreten Versicherungsbedingungen brauche ich und welche Gimmicks sind überflüssig? Wie reagiert die Versicherung im Schadenfall, entgegenkommend im Rahmen der Bedingungen oder gibt es ohne zweitinstanzliches Urteil keinen Cent?
    Entweder man macht sich selber schlau oder beauftragt einen Spezialisten (Makler, Versicherungsberater). Bei den Gesamtkosten sollte mit bedacht werden: Wenn ich den Versicherungsberater im Schadenfall einschalten will, muss ich ihn erneut vergüten, beim Makler ist diese Leistung mit der Bestandsprovision bereits abgegolten (vergessen einige Vertreter dieser Berufsgruppe leider – Stichwort Vertrauen).
    Deshalb meine Empfehlung; die Bedingungen die meinen Bedürfnissen am besten entsprechen und die Gesellschaft, bei der ich mich wohl fühle, sind wichtiger als 10% mehr oder weniger Prämie.

    M.E. ist die Beauftragung eines Versicherungsberaters nur für die private Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

    Gruß Pumphut

    Grundsatzerläuterungen zum Thema z.B. http://www.haftpflicht-wissen.de/amtshaftpflich…rsicherung.html

    Viele Entscheidungen in Überwachungsbehörden können auch zu sog. reinen Vermögensschäden führen (z.B. Untersagung eines Gewerbes). Es sollte vor Abschluss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die eigenen Risiken abgedeckt sind. Der Preis ist fast egal.

    @Kater.Ka ich hoffe, Sie haben keine Tätigkeit mit einem Vermögensschadenrisiko. Die Versicherungssumme Vermögensschäden von 25 TEURO in den Bedingungen der BDV ist ein Witz.

    Gruß Pumphut