Okey, jetzt wird die Diskussion Unsinn ![]()
Beiträge von StefanFinanz
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Meine ING-Steuerbescheinigung kommt immer Mitte/Ende März und lautet stets auf "31.12.XXXX"
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Wir waren dazu bei einem Anwalt für Kapitalmarktrecht. Er empfiehlt hinsichtlich dem Aspekt "zu niedrige Risikoeinstufung" die Entscheidung des EuGH abzuwarten (OLG Nürnberg hat dorthin verwiesen).
Alternativ könne er so an die Bank herantreten. Ziel: ein Vergleich.
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Website ist jetzt down
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Sehe das kein Problem, abzustimmen.
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BTW: Habt ihr schon unterschrieben?
Finanztip über WeAct: Deckelt das neue AV-Depot auf 0,5%
Ja, gestern bereits:)
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Hab mir das jetzt auch mal in Ruhe durchgelesen.
Mein Fazit:
- viel zu kompliziert für den einfachen Anleger (aber soll der nicht Adressat von Stiftung Warentest sein?). Die anderen 3 Strategien neben "Dip" interessieren den "kleinen Mann" doch nicht!
- der Artikel ist eine Art Abkehr von der guten, bisher "beworbenen" Pantoffelstrategie
- der Artikel beschreibt nur recht kurz (zu kurz!) die Folge von "Hin und Her, Taschen leer" - also Verkaufsgebühren und Steuern.
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Dann klick auf den Link oben, lese und finde den Button "Mitgestalter werden". Ist das so schwer?
Du darfst das gern netter formulieren!
Evtl. habe ich mich nicht genaug genug ausgedrückt. Jedenfalls bin ich längst angemeldet, da die Option Mitgestalter zu werden, schon viel länger bekannt ist.
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Also ich habe noch keine Anfrage zum Mitmachen bekommen, obwohl ich schon länger angemeldet bin...
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Hallo zusammen,
zur Info, ich habe am Freitag mal meinem MdB vor Ort und auch Herrn Klingbeil (ans BMF) eine Mail geschrieben, dass insbesondere der Kostendeckel runtergesetzt wird. Es sollen sich nicht nur die Lobbyisten für Änderungen einsetzen, auch der oben erwähnte "kleine Mann".
Beste Grüße
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Ja tatsächlich. In der Entgeltordnung steht ab EG13 und gilt dann für EG 14 und 15 folgendes:
(D) Entgeltgruppen 13 bis 15Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Wie gesagt fehlt mir die wissenschaftliche Hochschulbildung und so wird darauf abgestellt, dass ich noch die Erfahrung in diesem Bereich sammeln muss.
Ist das dann nicht diese Art "vorübergehende höherwertige Tätigkeit nach dem Tvöd" bis zu die Voraussetzung wirklich erfüllst? § 14 TvöD - so wohl die Lösung?
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Ist die bei der PArtei beschäftigt, die so viel von Recht und Ordnung hält?
Korrekt - die Parteie, die die anderen für Dinge kritisiert, die sie selbst bewusst mitmacht und/oder intern duldet.
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Im Landtag in NRW, also in Düsseldorf arbeitet eine Seniorin, die 1940 geboren ist.
Sie arbeitet in einem Abgeordnetenbüro auf Steuerzahlerkosten.
Die ist sicherlich auch zufrieden.Ich habe den Thread ein paar Leuten in der Yogagruppe gezeigt.
Hier einige Rückmeldungen:Studierter Textil-Ingenieur , 47 Jahre, nach Studium und Arbeitslosigkeit seit 17 Jahren als Quereinsteiger bei einer Bundesbehörde, Angestellter mit Jahresbrutto 75.000 Euro, ist zufrieden.
Pfarrerin, 34, 50 % Anstellung, 35.000 Euro brutto, zufriedenHinsichtlich der Seniorin sollte man darauf hinweisen, dass bei ihr der Verdacht besteht, sie sei mehr im Liegestuhl daheim, müsse von ihrem Mann gepflegt werden und sei nicht wirklich im Landtag unterwegs. Den Vorgang können die Mitleser ja googlen.
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Hallo zusammen,
komme aus Bayern, bin 36.
Brutto im Monat: 5.305 Euro im öffentlichen Dienst.
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Du solltest Dir die frage stellen, was Du mit dem Gold erreichen willst?
Willst Du eine Versicherung gegen einen 'Totalcrash' haben?
Dann solltest Du Dir Gold physisch kaufen (z.B. Münzen).
Hartmut Walz schreibt dazu: Wenn man ein Rettungsboot haben will, sollte man auch ein Rettungsboot kaufen und keinen Bezugschein auf ein Rettungsboot.
Wenn es 'nur' darum geht Gold als stabilisierendes Asset im Depot zu haben, kann man das auch mit Euwax II oder Xetra Gold machen.Sehr gut zusammengefasst.
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Meinst Du wirklich diese Frage gehört in diesen Faden? Unter "ergänzend" stelle ich mir was anderes vor.
Ich finde, dass die Frage nicht komplett aus dem Kontext fällt, zumal Monstermania sich gut auskennt, wie ich finde. Daher die Frage in dem Zusammenhang.
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Ja, es mag für manche Menschen eine Neuigkeit sein, aber auf Kapitalgewinne werden in Deutschland Kapitalertragssteuern fällig.

Und wie Ubuntu13 schon richtig anmerkte gibt es bei einem Fonds, der immer > 51% Aktien enthält eine Teilfreistellung von 30%.
Bei einem Gewinn von 2.600€ bleiben nach TFS von 30% noch 1.820€ auf die Kapitalertragssteuer fällig wird. Das sind mind. 26,375% + ggf. Kirchensteuer.
Das wären dann 480€ Steuern.
Wenn Du den Freibetrag von 1.000€ p.a. noch nicht ausgeschöpft hast, ist es weniger. Und wenn Du ein Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags hast, kann sogar der ganze Gewinn steuerfrei sein.Ergänzende Frage: Hab meine UniProfiRente 2025 gekündigt, Zulagen und Steuervorteile wurden einbehalten und dann Guthaben ausbezahlt.
Wurden die Kapitalerträge auf den Gewinn bei Kündigung schon ans Finanzamt abgeführt oder mache ich das mit der Steuererklärung? Ich habe nämlich eine Bescheinigung nach § 22 EstG bekommen.
Danke schonmal!
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Hallo,
aufgrund meiner früheren Tätigkeit kann ich nach meiner Erfahrung sagen, dass die Verfahrensdauer mitunter auch an der mangelnden Qualität der Bauanträge bzw. Vorbereitung durch den Planer liegt. Man kann weder pauschal auf die lahme Baubehörde, noch auf die Qualität der Anträge abstellen. Jedenfalls beginnt idR die Frist auch nicht sofort nach Eingang. Das ganze ist nichts völlig neues.
Verkehrt finde ich es prinzipiell aber nicht.